Sonntag, 27. Mai 2007
 
Deutschland kommt punkto Unterhalt auf keinen grünen Zweig
dieStandard.at 25. 05. 2007
Reuters

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Unterhaltsrechts hat die Koalition die für Freitag geplante Verabschiedung der Novelle des Gesetzes verschoben. Union und SPD setzten die für Freitag geplante Bundestagsabstimmung über den bisherigen mühsam ausgehandelten Koalitionskompromiss zum neuen Unterhaltsrecht kurzfristig ab. Ein neuer Termin ist noch nicht in Sicht. Damit kann die geplante Novelle nicht mehr zum Juli in Kraft treten, sondern voraussichtlich erst nach der Sommerpause.

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Freitag, 25. Mai 2007
 
Koalition stoppt Unterhaltsreform
SPIEGEL Online 24. 05. 2007
flo/phw/dpa/Reuters

Die Große Koalition hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Unterhaltsrechtsreform gestoppt. Die für morgen im Bundestag geplante Verabschiedung der Novelle wurde von der Tagesordnung gestrichen. Zuvor war die Koalition uneins über den weiteren Kurs gewesen.

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Mittwoch, 23. Mai 2007
 
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher...
Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung Nr. 56/2007 vom 23. Mai 2007

Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Elternteil von dem früheren
Ehegatten Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der
Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine
Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Übereinstimmend geht die
Rechtsprechung davon aus, dass bis zum Alter eines Kindes von acht
Jahren beziehungsweise bis zum Ende seiner Grundschulzeit für den
betreuenden Elternteil keine Erwerbsobliegenheit besteht. Demgegenüber
ist der in § 1615 l BGB normierte Anspruch eines Elternteils, der ein
nichteheliches Kind betreut und deshalb einer Erwerbstätigkeit nicht
nachgeht, deutlich schwächer ausgestaltet. Die Verpflichtung des anderen
Elternteils zur Gewährung von Unterhalt an den betreuenden Elternteil
endet gemäß § 1615 l Abs. 2 Satz 3 BGB im Regelfall spätestens drei
Jahre nach der Geburt des Kindes.

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Folgemeldung dazu siehe hier.

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Zwangsvollstreckung wird effektiver
Bundesministerium der Justiz, 23. 05. 2007

Der Vorsitz der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts/Zwangsvollstreckungsverfahrens“ ist heute anlässlich einer weiteren Arbeitsgruppen-Sitzung vom Bundesjustizministerium an die Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen abgegeben worden. Vor rund drei Jahren eingerichtet, um rechtliche und technische Möglichkeiten zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens auszuloten und konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten, konnte die Arbeitsgruppe heute auf eine umfangreiche Bilanz verweisen.

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