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Dienstag, 18. März 2008
Protokoll der Sitzung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments vom 22.11.2007
thopo, 02:48h
Das Protokoll ist nun auf der Webseite des Europäischen Parlaments abrufbar.
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Wenn ein Kind die Eltern vor den Kadi zerrt
thopo, 02:18h
Ein 14-Jähriger verklagt seine geschiedenen Eltern und fordert, dass ihn seine kleine Schwester zuhause beim Vater besuchen darf.
Doch dem untersagt das Gericht den Umgang mit der Tochter.
Neue Ruhr-Zeitung 11.01.2002
Tankred Stachelhaus
Als vor über einem Jahr das reformierte Kindschaftsrecht in Kraft trat sollten die Interessen und das Wohl des Kindes bei der Trennung der Eltern in den Vordergrund rücken. Statt "jedes Elternteil hat das Recht auf Umgang mit dem Kind» heißt es nun: “Das Kind hat Recht auf Umgang mit jedem Elternteil“. Besonderes Augenmerk richteten die Gesetzgeber darauf, dass das Kind die sozialen und familiären Bindungen aufrecht erhalten kann. "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient". Jetzt macht ein 14-jähriger Essener die Probe aufs Exempel. Nico* hat seine beiden Eltern verklagt, um ein Besuchsrecht seiner Schwester bei ihm zuhause zu erwirken. Ein in Essen bislang wohl einmaliger Fall.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Doch dem untersagt das Gericht den Umgang mit der Tochter.
Neue Ruhr-Zeitung 11.01.2002
Tankred Stachelhaus
Als vor über einem Jahr das reformierte Kindschaftsrecht in Kraft trat sollten die Interessen und das Wohl des Kindes bei der Trennung der Eltern in den Vordergrund rücken. Statt "jedes Elternteil hat das Recht auf Umgang mit dem Kind» heißt es nun: “Das Kind hat Recht auf Umgang mit jedem Elternteil“. Besonderes Augenmerk richteten die Gesetzgeber darauf, dass das Kind die sozialen und familiären Bindungen aufrecht erhalten kann. "Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient". Jetzt macht ein 14-jähriger Essener die Probe aufs Exempel. Nico* hat seine beiden Eltern verklagt, um ein Besuchsrecht seiner Schwester bei ihm zuhause zu erwirken. Ein in Essen bislang wohl einmaliger Fall.
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Wegnehmen ist das Einfachste
thopo, 01:51h
Jugendämter in der Kritik
FAZ.net 18.03.2008
Katrin Hummel
Alles begann nach der Geburt der kleinen Lena im vergangenen Jahr. Damals beantragten die Hoffmanns beim Bürgermeister der Stadt Soest die Patenschaft des Bundespräsidenten, die verheirateten deutschen Ehepaaren für das siebte gemeinsame Kind zusteht. Sie ist verbunden mit einer Zahlung von 500 Euro, die die Familie mit ihrem Nettoeinkommen von 1377 Euro (plus 1178 Euro Kindergeld) gut gebrauchen konnte. Ein Jugendamtsmitarbeiter kam ins Haus, um die Urkunde und das Geld zu überreichen, sah sich um und sagte: „Das ist doch alles hier nicht das Richtige, das ist doch nicht das Gelbe vom Ei“ - so erinnert sich Siegfried Hoffmann. Es folgte ein Hilfeplangespräch mit dem Amt, bei dem herauskam, dass der Vater ein weiteres Kinderzimmer herrichten sollte - was er auch tat. Er zersägte und verfeuerte die Eichengarnitur und löste das Wohnzimmer auf, in dem nun Johannes wohnt. Bei der Kinderbetreuung unterstützte ihn in dieser Zeit für drei Stunden am Tag eine vom Amt gestellte Praktikantin. So weit, so sinnvoll.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Wieder einmal gebührt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Lob für ihre unerschrockene Berichterstattung.
FAZ.net 18.03.2008
Katrin Hummel
Alles begann nach der Geburt der kleinen Lena im vergangenen Jahr. Damals beantragten die Hoffmanns beim Bürgermeister der Stadt Soest die Patenschaft des Bundespräsidenten, die verheirateten deutschen Ehepaaren für das siebte gemeinsame Kind zusteht. Sie ist verbunden mit einer Zahlung von 500 Euro, die die Familie mit ihrem Nettoeinkommen von 1377 Euro (plus 1178 Euro Kindergeld) gut gebrauchen konnte. Ein Jugendamtsmitarbeiter kam ins Haus, um die Urkunde und das Geld zu überreichen, sah sich um und sagte: „Das ist doch alles hier nicht das Richtige, das ist doch nicht das Gelbe vom Ei“ - so erinnert sich Siegfried Hoffmann. Es folgte ein Hilfeplangespräch mit dem Amt, bei dem herauskam, dass der Vater ein weiteres Kinderzimmer herrichten sollte - was er auch tat. Er zersägte und verfeuerte die Eichengarnitur und löste das Wohnzimmer auf, in dem nun Johannes wohnt. Bei der Kinderbetreuung unterstützte ihn in dieser Zeit für drei Stunden am Tag eine vom Amt gestellte Praktikantin. So weit, so sinnvoll.
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Wieder einmal gebührt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Lob für ihre unerschrockene Berichterstattung.
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