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Dienstag, 4. Mai 2010
 
Großvater klagte gegen Ortenaukreis
Ein Großvater hat gegen den Ortenaukreis geklagt weil er möchte, dass ein alter und widerlegter Eintrag beim Jugendamt keine Verwendung mehr findet. Auslöser war die Frage der Pflegschaft für die kleine Enkelin.
Badische Zeitung 04.05.2010

Eine Behörde in der Zwickmühle: Da erfährt das Jugendamt in Lahr 2007 von der Mutter eines zweieinhalbjährigen Mädchens, dass das Kind keinesfalls zu seinen Großeltern in Pflege gegeben werden dürfe. Sie erklärt, dass sie als 13-Jährige von ihrem Vater sexuell genötigt und misshandelt worden sei. Er habe auch die Mutter geschlagen und sei Alkoholiker. Dieser Vorwurf wiegt schwer, und deshalb entscheidet sich das Jugendamt dazu, das Mädchen nicht zu den Großeltern, sondern in eine Pflegefamilie zu geben.

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Das Pikante an der Sache ist, dass die Tochter ihre Behauptung per eidesstattlicher Versicherung widerrufen hat. Doch wenn man dem Bericht glaubt, hat das Jugendamt diesen Widerruf in seinen Berichten nicht erwähnt und so ein falsches Bild erzeugt.

Das ist nun eine Erfahrung, die viele Betroffene machen mussten. Der Ortenaukreis ist überall.

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