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Montag, 3. Januar 2011
 
Rechtsbeugung: Freiburger Richter erhält 15 Monate auf Bewährung
Wegen Rechtsbeugung ist ein Freiburger Richter zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er zwar nicht, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein Amt muss er allerdings aufgeben- mit sofortiger Wirkung.
Badische Zeitung 03.01.2010

Der Richter hatte nach Auffassung des Freiburger Landgerichts für einen Freund einen Befangenheitsantrag gegen einen Amtsrichter verfasst – und danach selbst über diesen entschieden.

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