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Samstag, 14. April 2012
Die Europäische Bürgerinitiative ist gestartet
thopo, 14:37h
Zum Inkrafttreten der Europäischen Bürgerinitiative
Europa Institut Saarland University
Sebastian Zeitzmann
Mit der EU-Verordnung 211/2011 über die Europäische Bürgerinitiative, welche ab dem 1. April dieses Jahres gilt, kann nunmehr auch die europäische Zivilgesellschaft die Kommission mit Anregungen zu Gesetzgebungsvorschlägen befassen. Ab dem genannten Datum können ausschließlich natürliche Personen, welche Unionsbürger sind, also die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates haben, entsprechende Initiativen vorlegen und Stimmen aus allen EU-Staaten sammeln, um eine bestimmte Angelegenheit auf die politische Tagesordnung der EU zu setzen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Europa Institut Saarland University
Sebastian Zeitzmann
Mit der EU-Verordnung 211/2011 über die Europäische Bürgerinitiative, welche ab dem 1. April dieses Jahres gilt, kann nunmehr auch die europäische Zivilgesellschaft die Kommission mit Anregungen zu Gesetzgebungsvorschlägen befassen. Ab dem genannten Datum können ausschließlich natürliche Personen, welche Unionsbürger sind, also die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates haben, entsprechende Initiativen vorlegen und Stimmen aus allen EU-Staaten sammeln, um eine bestimmte Angelegenheit auf die politische Tagesordnung der EU zu setzen.
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Bundestag: Fraktionen wollen Rederecht der Parlamentarier einschränken
thopo, 13:30h
Wer im Bundestag sprechen darf, entscheiden die Fraktionen der Parteien vor den Debatten. Nur in Ausnahmen weicht der Bundestagspräsident davon ab - und auch damit soll nun Schluss sein: Union, SPD und FDP wollen das Rederecht der Abgeordneten einschränken.
SPIEGEL Online 14.04.2012
ore
Und wieder wird ein wichtiger Artikel unseres Grundgesetzes ausgehöhlt. Dessen Väter würden sich im Grabe herundrehen.
Art. 38 Abs. 1:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Und was macht der Bundestag daraus? "Wenn Du nicht sagst, was der Mehrheit schmeckt, dann hast Du künftig den Schnabel zu halten."
Eigentlich könnte man doch gleich das Rederecht aller Abgeordneten beschneiden, die nicht der Regierungskoalition angehören.
SPIEGEL Online 14.04.2012
ore
- Künftig soll der Parlamentspräsident nur noch Abgeordnete ans Rednerpult lassen, die von den Fraktionen vorab bestimmt wurden. Nur in Ausnahmefällen - und auch dann nur nach Beratung mit allen Fraktionen - soll er anderen Abgeordneten das Wort erteilen dürfen, und das auch nur für drei Minuten.
- Außerdem sollen Abgeordnete nicht wie bisher öffentlich eine Erklärung zur Abstimmung in Form einer bis zu fünfminütigen Begründung abgeben können. Stattdessen soll nur eine kurze schriftliche Erklärung erlaubt sein, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Papier.
Und wieder wird ein wichtiger Artikel unseres Grundgesetzes ausgehöhlt. Dessen Väter würden sich im Grabe herundrehen.
Art. 38 Abs. 1:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Und was macht der Bundestag daraus? "Wenn Du nicht sagst, was der Mehrheit schmeckt, dann hast Du künftig den Schnabel zu halten."
Eigentlich könnte man doch gleich das Rederecht aller Abgeordneten beschneiden, die nicht der Regierungskoalition angehören.
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