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Donnerstag, 30. August 2012
 
Bald höhere Gebühren für Gerichte, Notare und Rechtsanwälte
Das Bundeskabinett hat am 29.8.2012 den Gesetzesentwurf eines 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. Damit werden die Gerichtsgebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Rechtsanwalts- und Notargebühren, Sachverständigen-, Dolmetscher- und Übersetzerhonorare, sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Der Entwurf muss noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vom Bundestag verabschiedet werden.
Haufe Online 29.08.2012

„Die Anhebung der linearen Gebührentabellen ist dringend notwendig, um die Kanzleien an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, die auch die gestiegenen Kosten für Mitarbeiter, Mieten, Energie und vieles mehr finanzieren müssen“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

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