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Donnerstag, 3. Januar 2013
 
Handeln statt formulieren
Das Grundgesetz fordert längst den umfassenden Kinderschutz. Man sollte es in Ruhe lassen
ZEIT Online 17.12.2007
Gero von Randow

Es fragt sich ohnehin, wozu es gut sein soll, die Verfassung unausgesetzt weiterzuformulieren. Als gäbe es die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht, die ja eine Quelle des Verfassungsrechts ist, und diese Rechtsprechung hat es an kinderfreundlichen Festlegungen bisher nicht fehlen lassen. Aber egal, aus politischen Gründen sind ja auch schon Mutterschutz, Umweltschutz und Tierschutz hineinformuliert worden ... obwohl sich deren Verfassungsrang auch ohnedies herleiten ließ.

An der Wirklichkeit geändert haben diese Ergänzungen übrigens nichts.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

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