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Dienstag, 22. Januar 2013
 
Der Anwalt muss schlauer sein als der Richter
Jugendamtwatch 28.11.2012
Hans-Otto Burschel

In einem einstweiligen Anordnungsverfahren hatte das FamG dem Vater nach mündlicher Verhandlung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind der Beteiligten übertragen. In der Rechtsmittelbelehrung führte das Gericht fälschlich aus, die Beschwerdefrist betrage einen Monat (richtig wäre zwei Wochen gewesen). Prompt legte die anwaltlich vertretene Mutter verspätet Beschwerde ein. Ihr Wiedereinsetzungsantrag blieb erfolglos.

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Es passt nahtlos ins Bild der deutschen Familienjustiz, dass Richter die Verantwortung für ihre eigenen Fehlleistungen auf die Parteien abschieben.

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EU-Berater wollen Medien stärker überwachen
Berater der EU-Kommission sehen die Pressefreiheit in Europa in Gefahr. Sie schlagen eine stärkere Überwachung durch den Staat vor. Einige Medien sollten auch finanziell unterstützt werden.
FAZ.net 21.01.2013
Nikolas Busse

Die Beratergruppe, der auch die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin angehört, sprach sich dafür aus, in allen EU-Staaten unabhängige Medienräte vorzuschreiben, die Strafzahlungen verhängen, Gegendarstellungen erzwingen oder Medien die Zulassung entziehen können. Die EU-Kommission solle überwachen, dass diese Medienräte sich an europäische Werte hielten. Frau Kroes ließ offen, ob sie den Empfehlungen der Berater folgen wird. Es gehe darum, eine Debatte zu eröffnen, sagte sie. So könnten die Staats- und Regierungschefs über das Thema reden.

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Bürgerschaftsprä;sidentin rüffelt Senats-Antworten
Bei der Aufarbeitung des jahrelangen Machtkampfes um das "Pflegekind Jule" zwischen den Pflegeeltern und dem Jugendamt Hamburg-Mitte hat der Senat in "grober" Weise gegen seine Antwortpflicht verstoßen. Das moniert die Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) und fordert Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) auf, "sich der Gelegenheit anzunehmen".
WELT Online 22.01.2013
Jan Haarmeyer

Nach rechtlicher Prüfung hat die Bürgerschaftspräsidentin nun bei der Beantwortung von insgesamt zwölf Fragen einen "solchen offensichtlich groben Verstoß" gegen die Antwortverpflichtung des Senats gemäß Art. 25 des HV festgestellt. "Die Begründung der Versagung inhaltlicher Antworten unter pauschaler Bezugnahme auf den Sozialdatenschutz erscheint nicht als hinreichend nachvollziehbar", schreibt sie.

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"Es darf nicht sein, dass Senatsbehörden nach Belieben Detailinformationen preisgeben, wenn es sie in ein gutes Licht setzt - aber die Herausgabe von Informationen verweigern, wenn diese Fehlverhalten belegen." sagt Christoph de Vries.

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Wohl dem, der in Hamburg lebt. In Hessen wird die Verweigerung der Informationspflicht sogar vom Verwaltungsgericht unterstützt.

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