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Mittwoch, 17. Oktober 2007
Hungertod der kleinen Jacqueline in Marburg vor Gericht
thopo, 12:04h
Eltern wegen Mordes angeklagt - Kind wog am Ende nur noch sechs Kilogramm
PR-inside.com 16.10.2007
Guido Rijkhoek
Es ist ein Fall, der Bevölkerung und Politik in ganz Deutschland aufgerüttelt hat: Wegen einer krassen Mangelernährung und Unterversorgung starb am 24. März dieses Jahres die 14 Monate alte Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen. Ab dem kommenden Freitag müssen sich die Eltern des kleinen Mädchens vor dem Landgericht Marburg wegen Mordes und Kindesmisshandlung verantworten.
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nachdem die
damals 21-jährige Mutter mit ihrem leblosen Kind eine Arztpraxis aufgesucht hatte.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
PR-inside.com 16.10.2007
Guido Rijkhoek
Es ist ein Fall, der Bevölkerung und Politik in ganz Deutschland aufgerüttelt hat: Wegen einer krassen Mangelernährung und Unterversorgung starb am 24. März dieses Jahres die 14 Monate alte Jacqueline aus dem nordhessischen Bromskirchen. Ab dem kommenden Freitag müssen sich die Eltern des kleinen Mädchens vor dem Landgericht Marburg wegen Mordes und Kindesmisshandlung verantworten.
Ins Rollen gekommen waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, nachdem die
damals 21-jährige Mutter mit ihrem leblosen Kind eine Arztpraxis aufgesucht hatte.
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Dienstag, 16. Oktober 2007
Elternrecht auf die eigene Entscheidung
thopo, 11:50h
Oberlandesgericht Hamm: Vierjähriges Mädchen aus Minden darf nach zehn Monaten im Wachkoma sterben
Mindener Tageblatt 16.10.2007
Hartmut Nolte
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer bundesweit Aufsehen erregenden Entscheidung das Recht der Eltern von schwersterkrankten Kindern gestärkt. Es erlaubt einem Mindener Ehepaar ihre kleine, im Wachkoma liegende Tochter sterben zu lassen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das Schicksal des Kindes ist schrecklich genug. Doch selbst hier muss sich das Jugendamt einmischen. Die Eltern hatten mit Sicherheit andere Sorgen. trotzdem wurde ihnen zugemutet, das Oberlandesgericht anzurufen, um ihrem Kind ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Unverständlich ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Nach Lage der Dinge waren sich in Minden alle Ärzte einig, dass das Mädchen jemals wieder gesund oder auch nur schmerzfrei werden könne. Trotzdem hat das BVerfG die Entscheidung des OLG ausgesetzt. Das selbe BVerfG hat den Fall eines gesunden Schwerbehinderten, für den aufgrund seiner Behinderung akute Gefahr für Leben und Gesundheit bestand, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Klar, denn diese Gefahr war ja gerade vom Jugendamt erst hervorgerufen worden. Und wie der Fall Görgülü zeigt, ist das BVerfG gegen ein Jugendamt machtlos.
Unsere Politiker erklären immer noch, wie stolz sie darauf sind, dass die Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Wissen sie nicht, wie es an der Basis aussieht? Haben sie nicht aus dem Fall der DDR gelernt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht? Das steht nicht nur in unserem Grundgesetz, das hat sich über kurz oder lang bisher noch überall bewahrheitet. Denn eines steht fest:
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Das sagte kein geringerer als Roman Herzog, der es als ehemaliger Bundespräsident und ehemaliger Präsident des Bundesverfassunsgerichts wissen muss).
Mindener Tageblatt 16.10.2007
Hartmut Nolte
Das Oberlandesgericht Hamm hat in einer bundesweit Aufsehen erregenden Entscheidung das Recht der Eltern von schwersterkrankten Kindern gestärkt. Es erlaubt einem Mindener Ehepaar ihre kleine, im Wachkoma liegende Tochter sterben zu lassen.
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Das Schicksal des Kindes ist schrecklich genug. Doch selbst hier muss sich das Jugendamt einmischen. Die Eltern hatten mit Sicherheit andere Sorgen. trotzdem wurde ihnen zugemutet, das Oberlandesgericht anzurufen, um ihrem Kind ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Unverständlich ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Nach Lage der Dinge waren sich in Minden alle Ärzte einig, dass das Mädchen jemals wieder gesund oder auch nur schmerzfrei werden könne. Trotzdem hat das BVerfG die Entscheidung des OLG ausgesetzt. Das selbe BVerfG hat den Fall eines gesunden Schwerbehinderten, für den aufgrund seiner Behinderung akute Gefahr für Leben und Gesundheit bestand, gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Klar, denn diese Gefahr war ja gerade vom Jugendamt erst hervorgerufen worden. Und wie der Fall Görgülü zeigt, ist das BVerfG gegen ein Jugendamt machtlos.
Unsere Politiker erklären immer noch, wie stolz sie darauf sind, dass die Bürger Vertrauen in den Rechtsstaat haben. Wissen sie nicht, wie es an der Basis aussieht? Haben sie nicht aus dem Fall der DDR gelernt, dass alle Gewalt vom Volke ausgeht? Das steht nicht nur in unserem Grundgesetz, das hat sich über kurz oder lang bisher noch überall bewahrheitet. Denn eines steht fest:
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Das sagte kein geringerer als Roman Herzog, der es als ehemaliger Bundespräsident und ehemaliger Präsident des Bundesverfassunsgerichts wissen muss).
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Montag, 15. Oktober 2007
Nach der Trennung der Eltern fehlt den Kindern oft der Vater
thopo, 18:32h
Evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen der Diakonie richtet Expertenrunde ein
Borkumer Zeitung 15.10.2007
Wenn Eltern sich trennen, bedeutet das für viele Kinder, nur noch „Wochenendväter“ zu haben. Mit dieser Problematik habe häufig auch die evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen des Diakonie-Kreisverbandes in Leer zu tun. Das verdeutlichte deren Leiterin Dr. Ute Schulewski beim ersten Treffen einer künftig kontinuierlich zusammenarbeitenden Expertenrunde zum Projekt-Thema „Arbeit für eine aktive Vaterrolle und kooperative Elternschaft“.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Vertreter der Kirche hören sich gerne reden, vor allem über soziale Themen. Doch wie schaut es mit ihren Taten aus?
Da gibt es einen Pfarrer, der eigens öffentliche Veranstaltungen abhält, auf denen er beklagt, dass Kinder ihre Väter kaum kennen, weil sie zu wenig Zeit haben, sie zu sehen. Das wirkt gut, darüber berichtet die Presse, und das steigert seine Popularität. Doch der selbe Pfarrer hilft einer Mutter, ein Kind seinem Vater und seiner Schwester zu entreißen. Doch das Experiment geht schief: Der Mutter wird der Junge wegen seiner Behinderung lästig und sie droht, ihn auf die Straße zu setzen.
Was macht der Pfarrer nun? Nein, er hilft nicht, den Jungen zu seinem Vater zurückzubringen. Stattdessen "vermittelt" er ihm einen Platz in einem Pflegeheim, angeblich "um ihm die Obdachlosigkeit zu ersparen". Bedarf es noch der Erwähnung, dass das Heim der Kirche gehört, die nun monatlich einen satten Betrag für die Pflege einstreicht? Muss noch erwähnt werden, dass die Kirchenleitung das alles gutheißt?
Allein den Worten eines Kirchenmannes darf man nicht vertrauen. An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!
Borkumer Zeitung 15.10.2007
Wenn Eltern sich trennen, bedeutet das für viele Kinder, nur noch „Wochenendväter“ zu haben. Mit dieser Problematik habe häufig auch die evangelische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen des Diakonie-Kreisverbandes in Leer zu tun. Das verdeutlichte deren Leiterin Dr. Ute Schulewski beim ersten Treffen einer künftig kontinuierlich zusammenarbeitenden Expertenrunde zum Projekt-Thema „Arbeit für eine aktive Vaterrolle und kooperative Elternschaft“.
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Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Vertreter der Kirche hören sich gerne reden, vor allem über soziale Themen. Doch wie schaut es mit ihren Taten aus?
Da gibt es einen Pfarrer, der eigens öffentliche Veranstaltungen abhält, auf denen er beklagt, dass Kinder ihre Väter kaum kennen, weil sie zu wenig Zeit haben, sie zu sehen. Das wirkt gut, darüber berichtet die Presse, und das steigert seine Popularität. Doch der selbe Pfarrer hilft einer Mutter, ein Kind seinem Vater und seiner Schwester zu entreißen. Doch das Experiment geht schief: Der Mutter wird der Junge wegen seiner Behinderung lästig und sie droht, ihn auf die Straße zu setzen.
Was macht der Pfarrer nun? Nein, er hilft nicht, den Jungen zu seinem Vater zurückzubringen. Stattdessen "vermittelt" er ihm einen Platz in einem Pflegeheim, angeblich "um ihm die Obdachlosigkeit zu ersparen". Bedarf es noch der Erwähnung, dass das Heim der Kirche gehört, die nun monatlich einen satten Betrag für die Pflege einstreicht? Muss noch erwähnt werden, dass die Kirchenleitung das alles gutheißt?
Allein den Worten eines Kirchenmannes darf man nicht vertrauen. An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!
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Mann nach Angriff auf Köhler wieder frei
thopo, 10:45h
WELT ONLINE 14.10.2007
afp/ap/dpa/kas/fsl
Wenige Stunden nach der Attacke auf Bundespräsident Horst Köhler vor der Frankfurter Paulskirche ist der 44 Jahre alte Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Sein Motiv waren offenbar finanzielle Probleme. Köhler war bei dem Übergriff unverletzt geblieben.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Der Hessische Rundfunk berichtete ergänzend, gegen den Mann werde ei Ermittlungsverfahren wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung eingeleitet.
Resümieren wir: Ein verzweifelter Mensch, dem die Schulden über dem Kopf zusammenzuschlagen drohen, sieht eine Chance, mit dem Bundespräsidenten sprechen zu können. Dass die Mittel, die er angewendet hat, nicht in Ordnung waren, steht außer Zweifel. Doch es steht ebenso außer Zweifel, dass er nur mit Herrn Köhler sprechen wollte. Doch sofort ermittelt die Justiz wegen Körperverletzung.
Wenn aber eine Pfarrersfrau einen schwerbehinderten Jugendlichen im Beisein des Jugendamtes "wie einen Verbrecher abführt" (schriftliche Schilderung des Vorfalls durch den Pfarrer) , um ihn gegen seinen Willen in ein Heim zu bringen, dann sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund, ein Ermittlungsverfahren auch nur zu eröffnen.
Was ist los mit diesem Staat?
afp/ap/dpa/kas/fsl
Wenige Stunden nach der Attacke auf Bundespräsident Horst Köhler vor der Frankfurter Paulskirche ist der 44 Jahre alte Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Sein Motiv waren offenbar finanzielle Probleme. Köhler war bei dem Übergriff unverletzt geblieben.
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Der Hessische Rundfunk berichtete ergänzend, gegen den Mann werde ei Ermittlungsverfahren wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung eingeleitet.
Resümieren wir: Ein verzweifelter Mensch, dem die Schulden über dem Kopf zusammenzuschlagen drohen, sieht eine Chance, mit dem Bundespräsidenten sprechen zu können. Dass die Mittel, die er angewendet hat, nicht in Ordnung waren, steht außer Zweifel. Doch es steht ebenso außer Zweifel, dass er nur mit Herrn Köhler sprechen wollte. Doch sofort ermittelt die Justiz wegen Körperverletzung.
Wenn aber eine Pfarrersfrau einen schwerbehinderten Jugendlichen im Beisein des Jugendamtes "wie einen Verbrecher abführt" (schriftliche Schilderung des Vorfalls durch den Pfarrer) , um ihn gegen seinen Willen in ein Heim zu bringen, dann sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund, ein Ermittlungsverfahren auch nur zu eröffnen.
Was ist los mit diesem Staat?
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Gewaltenteilung oder: die gute Gewalt
thopo, 02:59h
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat eine Webseite. Das ist heut nichts außergewöhnliches mehr. Auf dieser Seite betreibt sie auch eine Rubrik "Für Kinder". Die ist sehr stark von der "Sendung mit der Maus" inspiriert. Das wäre ja nichts Schlechtes, nur sollte das, was dort steht, entweder wahr oder eben als Märchen gekennzeichnet sein. Auszug:
"Diese Trennung der Aufgaben hat gute Gründe: Die Polizei glaubt, einen Täter gefasst zu haben. Sie hat also einen Anlass, ihn für schuldig zu halten. Dieser Anlass muss aber geprüft werden. Und das darf man nicht der Polizei selbst überlassen, die vielleicht schon von der Schuld überzeugt ist.
Die Schuld muss also ein Gericht feststellen. Die Gerichte sind unabhängig. Das heißt, niemand darf dem Gericht in seine Arbeit hineinreden oder gar Befehle geben."
Soweit Frau Merkels Seite. Das Problem ist: Das ist ein Märchen, wird aber als Wahrheit hingestellt. Wo Jugendämter nach Belieben Gerichtsbeschlüsse missachten können, wo sie einen missliebigen Amtsrichter durch seinen Direktor so lange unter Druck setzen können, bis er seine Beschlüsse ändert; und wo selbst das Bundesverfassunsgericht nicht gegen diese eklatanten Grundrechtsverletzungen einschreitet, da ist es mit der Gewaltenteilung nicht gut bestellt. Und da die Gewaltenteilung angeblich das Fundament unserer Demokratie ist, wackelt das ganze Gebäude.
Deutschland ist mit stetig wachsender Geschwindigkeit dabei, sich aus dem Kreis der Rechtsstaaten zu entfernen. Wenn wir heute noch kein EU-Mitglied wären, hätten wir wohl große Schwierigkeiten, dort aufgenommen zu werden. Dazu reicht es nicht aus, von sich zu behaupten, dass man Demokrat ist. Wie sagte Erich Kästner? "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es."
"Diese Trennung der Aufgaben hat gute Gründe: Die Polizei glaubt, einen Täter gefasst zu haben. Sie hat also einen Anlass, ihn für schuldig zu halten. Dieser Anlass muss aber geprüft werden. Und das darf man nicht der Polizei selbst überlassen, die vielleicht schon von der Schuld überzeugt ist.
Die Schuld muss also ein Gericht feststellen. Die Gerichte sind unabhängig. Das heißt, niemand darf dem Gericht in seine Arbeit hineinreden oder gar Befehle geben."
Soweit Frau Merkels Seite. Das Problem ist: Das ist ein Märchen, wird aber als Wahrheit hingestellt. Wo Jugendämter nach Belieben Gerichtsbeschlüsse missachten können, wo sie einen missliebigen Amtsrichter durch seinen Direktor so lange unter Druck setzen können, bis er seine Beschlüsse ändert; und wo selbst das Bundesverfassunsgericht nicht gegen diese eklatanten Grundrechtsverletzungen einschreitet, da ist es mit der Gewaltenteilung nicht gut bestellt. Und da die Gewaltenteilung angeblich das Fundament unserer Demokratie ist, wackelt das ganze Gebäude.
Deutschland ist mit stetig wachsender Geschwindigkeit dabei, sich aus dem Kreis der Rechtsstaaten zu entfernen. Wenn wir heute noch kein EU-Mitglied wären, hätten wir wohl große Schwierigkeiten, dort aufgenommen zu werden. Dazu reicht es nicht aus, von sich zu behaupten, dass man Demokrat ist. Wie sagte Erich Kästner? "Es gibt nichts Gutes, außer man tut es."
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Von der Leyen zieht Vorschlag zurück
thopo, 02:10h
Die Familienministerin hat ihren Plan, Jugendliche als Testkäufer gegen den illegalen Verkauf von Alkohol und Gewaltvideos einzusetzen, zurückgezogen. Doch der Lockvogel-Einsatz ist längst Praxis.
taz 15.10.2007
taz/dpa
Die Ideee sorgte bloß kurz für Aufregung. Jetzt zieht Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ihren Gesetzentwurf zum Einsatz jugendlicher Testkäufer gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos zurück. Zumindest vorläufig: Sie will den umstrittenen Entwurf zwar doch nicht wie angekündigt am Mittwoch ins Kabinett einbringen - ihn aber weiter diskutieren.
Das war also im wahrsten Sinne des Wortes eine "Schnaps-Idee".
taz 15.10.2007
taz/dpa
Die Ideee sorgte bloß kurz für Aufregung. Jetzt zieht Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ihren Gesetzentwurf zum Einsatz jugendlicher Testkäufer gegen den illegalen Verkauf von Alkohol, Zigaretten und Gewaltvideos zurück. Zumindest vorläufig: Sie will den umstrittenen Entwurf zwar doch nicht wie angekündigt am Mittwoch ins Kabinett einbringen - ihn aber weiter diskutieren.
Das war also im wahrsten Sinne des Wortes eine "Schnaps-Idee".
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Samstag, 13. Oktober 2007
1. Hessischer Männertag in Wiesbaden
thopo, 23:25h
Gibt es doch noch Hoffnung auf Gleichbehandlung? Kommen nach all den speziellen Frauenveranstaltungen auch die Männer in den Genuss eines "eigenen" Tages?
Weit gefehlt! Hinter dem 1. hessischen Männertag verbirgt sich etwas ganz Anderes:
Sorgloser Umgang mit Gesundheit
Main-Rheiner 11.10.2007
Anja Baumgart-Pietsch
Dr. von Kellenbach möchte diesen Tag zu einer regelmäßigen Einrichtung werden lassen, wie es die österreichischen Kollegen zum Beispiel schon seit dem Jahre 2000 tun. Denn in punkto Prävention und Gesundheitsbildung haben die Männer noch einigen Nachholbedarf, wie der Arzt sagte. Nur 16 Prozent der Männer gegenüber fast 50 Prozent der Frauen nähmen die Vorsorgeuntersuchungen wahr. Dabei geht es nicht nur um die urologischen Männerkrankheiten, obwohl natürlich auch diesem Komplex breiter Raum gewidmet wurde. Auch die anderen Organe können erkranken, so hielten auch Kardiologen und Gastroenterologen Vorträge über den "herzkranken Mann" oder den "gewichtigen" Mann.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Weit gefehlt! Hinter dem 1. hessischen Männertag verbirgt sich etwas ganz Anderes:
Sorgloser Umgang mit Gesundheit
Main-Rheiner 11.10.2007
Anja Baumgart-Pietsch
Dr. von Kellenbach möchte diesen Tag zu einer regelmäßigen Einrichtung werden lassen, wie es die österreichischen Kollegen zum Beispiel schon seit dem Jahre 2000 tun. Denn in punkto Prävention und Gesundheitsbildung haben die Männer noch einigen Nachholbedarf, wie der Arzt sagte. Nur 16 Prozent der Männer gegenüber fast 50 Prozent der Frauen nähmen die Vorsorgeuntersuchungen wahr. Dabei geht es nicht nur um die urologischen Männerkrankheiten, obwohl natürlich auch diesem Komplex breiter Raum gewidmet wurde. Auch die anderen Organe können erkranken, so hielten auch Kardiologen und Gastroenterologen Vorträge über den "herzkranken Mann" oder den "gewichtigen" Mann.
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Ursula von der Leyen: "Jugendschutz ist ein zahnloser Tiger"
thopo, 22:46h
"Schnapsidee" nennen es die Grünen, an "Kindesmissbrauch" grenzt es laut dem SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach: Die Bundesfamilienministerin will jugendliche Testkäufer für Schnaps und Tabak installieren.
WELT ONLINE 13.10.2007
Matthias Kamann
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will per Gesetz Jugendliche unter 18 Jahren testen lassen, ob ihnen Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos verkauft werden. Neben Kritik erntet das geplante Gesetz auch Lob. Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese (SPD) nennt solche Tests eine "sinnvolle Möglichkeit zu kontrollieren, ob der Jugendschutz eingehalten wird". Ihre Parteifreundin Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Regierung, meint: "Die Testkäufe können eine Ergänzung der Kontrollen sein, sofern die Jugendlichen gut geschult sind und dies nicht das einzige Mittel ist."
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Folgemeldung siehe hier.
Die Sache ist ja nun in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden. Dennoch muss gerade auf dieses Interview hingewiesen werden. Dort äußert Frau von der Leyen nämlich den Schlüsselsatz: "Der Jugendschutz ist im Alltag bisher ein zahnloser Tiger."
Richtig, Frau Ministerin! Doch das liegt natürlich vorwiegend in Ihrem eigenen Hause. Wenn zahlreiche Betroffene immer wieder auf das gleiche Problem hinweisen, ist es nicht hilfreich zu antworten, Sie hätten keine Zeit. Genau so wenig hilft es, wenn Ihre hochrangigen Mitarbeiter Beschwerdeführern mitteilen, sie sähen von einem persönlichen Gespräch ab, "um keine Hoffnungen zu wecken". Das ist wenigstens ehrlich. Hoffnung gibt es nämlich für unsere Kinder nicht.
Im übrigen braucht der Presseblog das Rad nicht neu zu erfinden: Anstatt hier einen eigenen Kommentar abzugeben, begnüge ich mich mit einem Zitat Ihrer Ministerkollegin Brigitte Zypries zum großen Lauschangriff: "Privatpersonen gesetzlich zu verpflichten, bei der primär dem Staat obliegenden Strafverfolgung mitzuwirken, wäre ein tiefgreifender Eingriff in deren Grundrechte. Ein solcher Eingriff wäre nur unter ganz engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich legitimiert. Nicht ausreichend ist die Erleichterung bei der Strafverfolgung durch die Mitwirkung von Privatpersonen. Kein Bundesland hat in der Antwort auf die Länderumfrage dargelegt, dass eine solche Mitwirkung für die Durchführung verdeckter Ermittlungen zwingend erforderlich ist. Wenn eine solche Regelung aber nicht zwingend erforderlich ist, dann verstieße eine gesetzliche Verpflichtung zum Beispiel für Hausmeister, Schornsteinfeger oder Schlüsseldienste gegen das Grundgesetz. Bei aller Notwendigkeit für eine wirksame Strafverfolgung: Wir dürfen nicht über das Ziel hinausschießen."
Also: Hausmeister und Schornsteinfeger nicht, Kinder aber ja?" Weiß in dieser Regierung noch Jemand, was der andere tut?
Das BMFSFJ hat bisher bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit betont, die Erziehung der Kinder müsste vorwiegend in staatliche Hände gelegt werden, dort sei sie besser aufgehoben als bei den ach so unfähigen Eltern. Nun wissen wir zum ersten Mal, wozu diese Kinder erzogen werden sollen: Spitzelei und Denunziantentum. Das aber hat es in diesem Lande schon einmal gegeben.
Als Kinder wurden wir von unseren Lehrern dazu angehalten, unsere Eltern zu fragen, was sie denn getan hätten, als sie die Anfänge dieser Entwicklung bemerkten. Was nun, wenn unsere Kinder dereinst uns fragen?
WELT ONLINE 13.10.2007
Matthias Kamann
Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will per Gesetz Jugendliche unter 18 Jahren testen lassen, ob ihnen Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos verkauft werden. Neben Kritik erntet das geplante Gesetz auch Lob. Die SPD-Familienpolitikerin Kerstin Griese (SPD) nennt solche Tests eine "sinnvolle Möglichkeit zu kontrollieren, ob der Jugendschutz eingehalten wird". Ihre Parteifreundin Sabine Bätzing, Drogenbeauftragte der Regierung, meint: "Die Testkäufe können eine Ergänzung der Kontrollen sein, sofern die Jugendlichen gut geschult sind und dies nicht das einzige Mittel ist."
Lesen Sie das vollständige Interview hier.
Folgemeldung siehe hier.
Die Sache ist ja nun in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden. Dennoch muss gerade auf dieses Interview hingewiesen werden. Dort äußert Frau von der Leyen nämlich den Schlüsselsatz: "Der Jugendschutz ist im Alltag bisher ein zahnloser Tiger."
Richtig, Frau Ministerin! Doch das liegt natürlich vorwiegend in Ihrem eigenen Hause. Wenn zahlreiche Betroffene immer wieder auf das gleiche Problem hinweisen, ist es nicht hilfreich zu antworten, Sie hätten keine Zeit. Genau so wenig hilft es, wenn Ihre hochrangigen Mitarbeiter Beschwerdeführern mitteilen, sie sähen von einem persönlichen Gespräch ab, "um keine Hoffnungen zu wecken". Das ist wenigstens ehrlich. Hoffnung gibt es nämlich für unsere Kinder nicht.
Im übrigen braucht der Presseblog das Rad nicht neu zu erfinden: Anstatt hier einen eigenen Kommentar abzugeben, begnüge ich mich mit einem Zitat Ihrer Ministerkollegin Brigitte Zypries zum großen Lauschangriff: "Privatpersonen gesetzlich zu verpflichten, bei der primär dem Staat obliegenden Strafverfolgung mitzuwirken, wäre ein tiefgreifender Eingriff in deren Grundrechte. Ein solcher Eingriff wäre nur unter ganz engen Voraussetzungen verfassungsrechtlich legitimiert. Nicht ausreichend ist die Erleichterung bei der Strafverfolgung durch die Mitwirkung von Privatpersonen. Kein Bundesland hat in der Antwort auf die Länderumfrage dargelegt, dass eine solche Mitwirkung für die Durchführung verdeckter Ermittlungen zwingend erforderlich ist. Wenn eine solche Regelung aber nicht zwingend erforderlich ist, dann verstieße eine gesetzliche Verpflichtung zum Beispiel für Hausmeister, Schornsteinfeger oder Schlüsseldienste gegen das Grundgesetz. Bei aller Notwendigkeit für eine wirksame Strafverfolgung: Wir dürfen nicht über das Ziel hinausschießen."
Also: Hausmeister und Schornsteinfeger nicht, Kinder aber ja?" Weiß in dieser Regierung noch Jemand, was der andere tut?
Das BMFSFJ hat bisher bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit betont, die Erziehung der Kinder müsste vorwiegend in staatliche Hände gelegt werden, dort sei sie besser aufgehoben als bei den ach so unfähigen Eltern. Nun wissen wir zum ersten Mal, wozu diese Kinder erzogen werden sollen: Spitzelei und Denunziantentum. Das aber hat es in diesem Lande schon einmal gegeben.
Als Kinder wurden wir von unseren Lehrern dazu angehalten, unsere Eltern zu fragen, was sie denn getan hätten, als sie die Anfänge dieser Entwicklung bemerkten. Was nun, wenn unsere Kinder dereinst uns fragen?
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Freitag, 12. Oktober 2007
Zurück zu Papa und Mama, zurück ins Elend
thopo, 03:06h
Aus Kostengründen sollen Heimkinder wieder nach Hause - das entschied das Jugendamt der Stadt Halle. Die Stadt könne damit viel Geld sparen. Familienrechtler und Sozialarbeiter sind empört.
Süddeutsche Zeitung 09.10.2007
Felix Berth
Das Jugendamt der Stadt Halle hat nun in einer Dienstanweisung festgelegt, dass möglichst viele der 314 Heimkinder in ihre Familien zurückgeschickt werden.
Amtschef Lothar Rochau verlangte im September "die Rückführung aller Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus der Heimerziehung". In einer Tabelle rechnete er seinen Mitarbeitern die Auswirkungen vor: Würden neunzig Prozent der Kinder in ihre Familien zurückgeschickt, könnte die Stadt in zweieinhalb Monaten 2,2 Millionen Euro sparen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wieder einmal wird deutlich, worum es wirklich geht: Geld, Geld regiert die Welt. Das aber kann nicht die Grundlage für eine Entscheidung für oder wider Heimunterbringung von Kindern sein.
Noch gilt Art. 6 GG: Die Heimunterbringung kann nur eine ultima ratio sein, wenn alle andere Hilfen gescheitert sind oder zu scheitern drohen. Es gibt nun durchaus Fälle, in denen das zum Schutze der Kinder angebracht ist. Aber die Frage, ob ein Kind in ein Heim gehört oder nicht und wann es wieder herauskann, darf auf keinen Fall von finanziellen Erwägungen abhängen. Und genau das scheint in Halle der Fall zu sein. Zu offensichtlich stehen die Einsparpotenziale im Vordergrund der Überlegungen. Die Argumente zum Kindeswohl scheinen verschämt nachgeschoben worden zu sein, als Antwort auf die Anwürfe des Herrn Salgo.
Unverantwortlich auch die Schwarzweiß-Malerei des Journalisten Felix Berth. Nicht in jedem Fall ist "zurück zu Mama und Papa" gleichbedeutend mit "zurück ins Elend". Die Bundesrepublik Deutschland ist bereits wiederholt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil Kinder vorschnell ihren Familien entrissen wurden. Da wäre ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl bei der Berichterstattung durchaus angebracht.
Süddeutsche Zeitung 09.10.2007
Felix Berth
Das Jugendamt der Stadt Halle hat nun in einer Dienstanweisung festgelegt, dass möglichst viele der 314 Heimkinder in ihre Familien zurückgeschickt werden.
Amtschef Lothar Rochau verlangte im September "die Rückführung aller Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen aus der Heimerziehung". In einer Tabelle rechnete er seinen Mitarbeitern die Auswirkungen vor: Würden neunzig Prozent der Kinder in ihre Familien zurückgeschickt, könnte die Stadt in zweieinhalb Monaten 2,2 Millionen Euro sparen.
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Wieder einmal wird deutlich, worum es wirklich geht: Geld, Geld regiert die Welt. Das aber kann nicht die Grundlage für eine Entscheidung für oder wider Heimunterbringung von Kindern sein.
Noch gilt Art. 6 GG: Die Heimunterbringung kann nur eine ultima ratio sein, wenn alle andere Hilfen gescheitert sind oder zu scheitern drohen. Es gibt nun durchaus Fälle, in denen das zum Schutze der Kinder angebracht ist. Aber die Frage, ob ein Kind in ein Heim gehört oder nicht und wann es wieder herauskann, darf auf keinen Fall von finanziellen Erwägungen abhängen. Und genau das scheint in Halle der Fall zu sein. Zu offensichtlich stehen die Einsparpotenziale im Vordergrund der Überlegungen. Die Argumente zum Kindeswohl scheinen verschämt nachgeschoben worden zu sein, als Antwort auf die Anwürfe des Herrn Salgo.
Unverantwortlich auch die Schwarzweiß-Malerei des Journalisten Felix Berth. Nicht in jedem Fall ist "zurück zu Mama und Papa" gleichbedeutend mit "zurück ins Elend". Die Bundesrepublik Deutschland ist bereits wiederholt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil Kinder vorschnell ihren Familien entrissen wurden. Da wäre ein bisschen mehr Fingerspitzengefühl bei der Berichterstattung durchaus angebracht.
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Sonntag, 7. Oktober 2007
Der Hungertod heißt Hartz IV
thopo, 20:36h
Ein psychisch kranker Hartz IV-Empfänger ist in Speyer verhungert. Er hatte nicht auf die Behördenbriefe reagiert und so den erbarmungslosen Mechanismus bis zur Leistungsstreichung in Gang gesetzt. Bitter: Mit Sozialhilfe hätte er wohl überlebt.
STERN.de 19.04.2007
Rudolf Sturmberger
Man kann es sehr hart ausdrücken: Das Gesetz, das als Hartz-IV bekannt ist, trägt nicht nur den Namen eines rechtskräftig verurteilen Straftäters, sondern kann auch zum Tode führen. Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen, lautet die Quintessenz dieser von der Schröder-Regierung eingeführten sozialpolitischen Umbau-Maßnahme. In Speyer konnte Hartz-IV auf grausige Weise seine finale Logik beweisen: Ein 20jähriger Arbeitsloser wurde am Sonntag, 15. April, verhungert in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Die 48-jährige Frau selbst wurde mit Mangelerscheinungen in eine Klinik eingeliefert. Der stark abgemagerte arbeitslose Sohn hatte offensichtlich seit Monaten keine ausreichende Nahrung zu sich genommen, als Todesursache wurde Herz-Kreislaufversagen festgestellt. Beiden war von der zuständigen "Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration" (GfA) vor vier Monaten das Arbeitslosengeld II gestrichen worden. Die Mutter hatte angegeben, sie hätten nicht mehr genug Geld gehabt, um Lebensmittel zu kaufen.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
STERN.de 19.04.2007
Rudolf Sturmberger
Man kann es sehr hart ausdrücken: Das Gesetz, das als Hartz-IV bekannt ist, trägt nicht nur den Namen eines rechtskräftig verurteilen Straftäters, sondern kann auch zum Tode führen. Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen, lautet die Quintessenz dieser von der Schröder-Regierung eingeführten sozialpolitischen Umbau-Maßnahme. In Speyer konnte Hartz-IV auf grausige Weise seine finale Logik beweisen: Ein 20jähriger Arbeitsloser wurde am Sonntag, 15. April, verhungert in der Wohnung seiner Mutter aufgefunden. Die 48-jährige Frau selbst wurde mit Mangelerscheinungen in eine Klinik eingeliefert. Der stark abgemagerte arbeitslose Sohn hatte offensichtlich seit Monaten keine ausreichende Nahrung zu sich genommen, als Todesursache wurde Herz-Kreislaufversagen festgestellt. Beiden war von der zuständigen "Gesellschaft für Arbeitsmarktintegration" (GfA) vor vier Monaten das Arbeitslosengeld II gestrichen worden. Die Mutter hatte angegeben, sie hätten nicht mehr genug Geld gehabt, um Lebensmittel zu kaufen.
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Falsche Jugendamtmitarbeiterin unterwegs
thopo, 13:06h
Neue Presse 05.10.2007
KÜPS
Am Dienstag ging bei der Polizeiinspektion Kronach die Meldung ein, dass eine bisher unbekannte Frau eine junge Mutter in Küps aufgesucht hatte und dort eine Kontrolle der familiären Verhältnisse durchführte. Die Frau gab sich gegenüber der Mitteilerin als Fr. Stadelmann vom Jugendamt Bayreuth aus. Sie zeigte dabei einen Ausweis im Scheckkartenformat vor. Die Frau verlangte die Wohnung zu sehen und überprüfte das körperliche Wohlbefinden des Säuglings.
Dazu führte sie eine Inaugenscheinnahme des Kleinkindes, einschließlich Messung und Wägung durch. Nachdem sie die Wohnung inspiziert hatte, ging sie mit dem Hinweis, dass die Familie nach Auswertung ihrer Begutachtung vom Jugendamt angeschrieben werde.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
KÜPS
Am Dienstag ging bei der Polizeiinspektion Kronach die Meldung ein, dass eine bisher unbekannte Frau eine junge Mutter in Küps aufgesucht hatte und dort eine Kontrolle der familiären Verhältnisse durchführte. Die Frau gab sich gegenüber der Mitteilerin als Fr. Stadelmann vom Jugendamt Bayreuth aus. Sie zeigte dabei einen Ausweis im Scheckkartenformat vor. Die Frau verlangte die Wohnung zu sehen und überprüfte das körperliche Wohlbefinden des Säuglings.
Dazu führte sie eine Inaugenscheinnahme des Kleinkindes, einschließlich Messung und Wägung durch. Nachdem sie die Wohnung inspiziert hatte, ging sie mit dem Hinweis, dass die Familie nach Auswertung ihrer Begutachtung vom Jugendamt angeschrieben werde.
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Der Rosenkrieg des Staranwalts
thopo, 13:01h
Neun Jahre war sie mit Anwalt Georg Zanger glücklich. Nun geht Isabella Schörghuber durch die Hölle. Es tobt ein böser Kampf um die Kinder.
KURIER 07.10.2007
Ingrid Edelbacher
Die Geschichte der Isabella Schörghuber ist unglaublich. Die zweifache Mutter geht durch ein Scheidungsdrama, das hollywoodreif ist. Abgehört, angezeigt, angeklagt und auf die Straße gesetzt: Die 39-jährige Ehefrau des Wiener Prominenten-Anwalts Georg Zanger bekommt die volle Härte dessen Könnens zu spüren. Das Schlimmste: Beide Kinder wurden ihr "abgenommen". Seit einem Jahr kämpft Zangers Ehefrau darum, ihre Kinder wiederzusehen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
KURIER 07.10.2007
Ingrid Edelbacher
Die Geschichte der Isabella Schörghuber ist unglaublich. Die zweifache Mutter geht durch ein Scheidungsdrama, das hollywoodreif ist. Abgehört, angezeigt, angeklagt und auf die Straße gesetzt: Die 39-jährige Ehefrau des Wiener Prominenten-Anwalts Georg Zanger bekommt die volle Härte dessen Könnens zu spüren. Das Schlimmste: Beide Kinder wurden ihr "abgenommen". Seit einem Jahr kämpft Zangers Ehefrau darum, ihre Kinder wiederzusehen.
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Donnerstag, 4. Oktober 2007
Familienfreundlichkeit wichtiger Standortfaktor
thopo, 19:38h
Deutscher Städte- und Gemeindebund 04.10.2007
Die Achtung und Förderung der Kinder und Familien muss nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zum zentralen Leitbild der Politik in Bund, Ländern und Kommunen werden. Der Familienatlas 2007 belegt, dass die Kommunen ihren Beitrag zu einer erfolgreichen Familienpolitik bereits in vielfältiger Form leisten.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Wie auf Bestellung wurde heute die 2007er Ausgabe des Familienatlanten vorgestellt - passend zu den aktuellen Meldungen.
Die Achtung und Förderung der Kinder und Familien muss nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) zum zentralen Leitbild der Politik in Bund, Ländern und Kommunen werden. Der Familienatlas 2007 belegt, dass die Kommunen ihren Beitrag zu einer erfolgreichen Familienpolitik bereits in vielfältiger Form leisten.
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Landrat will "Stärke und Aufbruch"
thopo, 10:38h
Burkhard Albers hat ehrgeizige Pläne für die Zukunft und plädiert für weitere Verhandlungen
Wiesbadener Tagblatt 03.10.2007
Peter Wilhelm
Einen sechs Punkte umfassenden Aktionsplan unter dem Titel "Pakt der Stärke und des Aufbruchs" hat Landrat Burkhard Albers (SPD) vorgelegt. Er skizziert darin die aus seiner Sicht zentralen Aufgaben des Landkreises für die nächsten Jahre.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Die Sicht des Landrats wird nicht im ganzen Kreis geteilt. Lesen Sie dazu auch diese Meldung.
Geradezu zynisch wirkt allerdings dieser Satz: "An dem Ziel, den Rheingau-Taunus zu einem der familienfreundlichsten Kreise Deutschlands zu machen, hält er fest und verweist auf einen Familienatlas des Bundes in dem der Landkreis schon "im vorderen Mittelfeld" rangiere." Ein Landkreis, in dem das Jugendamt sich an Kindesentziehungen und Umgangsvereitelung beteiligt, kann für sich das Prädikat "familienfreundlich" nicht in Anspruch nehmen.
Der zitierte Familienatlas ist hier verfügbar. Das Verhalten der Verwaltung - insbesondere der Jugendämter - war kein Kriterium für die Bewertung der Kreise.
Lesen Sie dazu auch die aktuelle Meldung.
Schauen wir einmal nach, wie der Rheingau-Taunus-Kreis in der 2007er-Ausgabe des Familienatlas abschneidet:
In ganz Hessen rangieren nur zwei Landkreise im oberen Drittel der Familienfreundlichkeit. Der Rheingau-Taunus-Kreis ist nicht dabei. Seine Bewertung hat sich im Vergleich zu 2005 sogar verschlechtert! Hier scheinen Eigen- und Fremdbild in erheblichem Maße auseinander zu klaffen. Oder ist das Ganze doch nur ein Publicity-Gag?
Wiesbadener Tagblatt 03.10.2007
Peter Wilhelm
Einen sechs Punkte umfassenden Aktionsplan unter dem Titel "Pakt der Stärke und des Aufbruchs" hat Landrat Burkhard Albers (SPD) vorgelegt. Er skizziert darin die aus seiner Sicht zentralen Aufgaben des Landkreises für die nächsten Jahre.
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Die Sicht des Landrats wird nicht im ganzen Kreis geteilt. Lesen Sie dazu auch diese Meldung.
Geradezu zynisch wirkt allerdings dieser Satz: "An dem Ziel, den Rheingau-Taunus zu einem der familienfreundlichsten Kreise Deutschlands zu machen, hält er fest und verweist auf einen Familienatlas des Bundes in dem der Landkreis schon "im vorderen Mittelfeld" rangiere." Ein Landkreis, in dem das Jugendamt sich an Kindesentziehungen und Umgangsvereitelung beteiligt, kann für sich das Prädikat "familienfreundlich" nicht in Anspruch nehmen.
Der zitierte Familienatlas ist hier verfügbar. Das Verhalten der Verwaltung - insbesondere der Jugendämter - war kein Kriterium für die Bewertung der Kreise.
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Schauen wir einmal nach, wie der Rheingau-Taunus-Kreis in der 2007er-Ausgabe des Familienatlas abschneidet:
In ganz Hessen rangieren nur zwei Landkreise im oberen Drittel der Familienfreundlichkeit. Der Rheingau-Taunus-Kreis ist nicht dabei. Seine Bewertung hat sich im Vergleich zu 2005 sogar verschlechtert! Hier scheinen Eigen- und Fremdbild in erheblichem Maße auseinander zu klaffen. Oder ist das Ganze doch nur ein Publicity-Gag?
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"Kriegserklärung an die Stadt Idstein"
thopo, 10:29h
Main-Rheiner.de 29.09.2007
Volker Stavenow
Die Idsteiner Stadtverordnetenversammlung missbilligt einstimmig die Pläne von Landrat Burkhard Albers und den Kreisausschuss zur Zerschlagung der Limesschule. Die Kommunalpolitiker sehen darin eine nachhaltige Schädigung der Idsteiner Schullandschaft.
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Volker Stavenow
Die Idsteiner Stadtverordnetenversammlung missbilligt einstimmig die Pläne von Landrat Burkhard Albers und den Kreisausschuss zur Zerschlagung der Limesschule. Die Kommunalpolitiker sehen darin eine nachhaltige Schädigung der Idsteiner Schullandschaft.
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Von der Leyen sagt Gewalt gegen Frauen den Kampf an
thopo, 09:51h
Schläge, Vergewaltigungen, Zwangsehen: Übergriffe gegen Frauen finden in Deutschland jeden Tag und in allen Schichten statt. Nach acht Jahren legt die Bundesregierung einen neuen Aktionsplan dagegen vor. Sein Schwerpunkt: Hilfe für Migrantinnen und Kinder.
SPIEGEL ONLINE 27.09.2007
Anna Reimann
Kein Lächeln liegt auf dem Gesicht der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), als sie den Raum der Bundespressekonferenz in Berlin betritt. Das Thema ist ernst: Es geht um Gewalt gegen Frauen, um erschreckende Zahlen. Nach einer repräsentativen Befragung der Bundesregierung ist bereits jede Dritte im Laufe ihres Lebens Opfer von körperlicher Gewalt geworden, jede vierte Frau wurde von ihrem Partner geschlagen. Nach Angaben des Familienministeriums liegen die Zahlen der Gewaltopfer in Deutschland im europäischen Vergleich im mittleren bis hohen Bereich.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Den vollständigen Wortlaut der Rede finden Sie hier (HTML) oder hier (PDF).
Und wieder zeigt das Ministerium für Alles Außer Männer, dass es diesen Namen zu Recht trägt: Häusliche Gewalt findet nur in einer Richtung statt. Täter sind immer die Männer, Opfer die Frauen. Inzwischen liegen längst andere Zahlen vor, doch die wollen nicht so recht in das populistische Weltbild passen, und so sieht man großzügig über die Fakten hinweg. Was dabei herauskommt, sieht man hier: Schon Kindern ist klar, dass es immer der Mann oder der Freund ist, der die Mutter schlägt:
"Sehr häufig würden Kinder die Gewalt direkt miterleben, wenn etwa ihre Väter die Mütter schlagen."
...
"Bei den Frauen schlagen öfter die Partner - oder andere Personen, von denen sie abhängig seien."
...
"Der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen soll weitergehen - nach Angaben des Familienministeriums wurde das Budget für die Maßnahmen des Aktionsplans im eigenen Haus erhöht."
Da wird dann auch schnell klar, warum das Gewaltschutzgesetz nicht funktioniert. Dazu nur ein Beispiel aus dem eigenen Bekanntenkreis: Eine Frau schlägt ihren Mann im Beisein der kleinen Kinder. Der Mann will nicht, dass die Situation eskaliert und ruft die Polizei. Die kommt auch und erklärt dem entsetzten Geschlagenen, wenn sich der Vorfall wiederhole, müsse er gehen und die Wohnung verlassen. Nicht die Maxime "Das Opfer ist zu schützen, der Täter auszugrenzen" hat sich in der Gesellschaft festgesetzt, sondern "Die Frau ist zu schützen, auch wenn die Gewalt von ihr ausgeht".
Warum zahlen Männer eigentlich noch Steuern an einen Staat, von dem sie keine Gegenleistung zu erwarten haben? Vergessen wir nicht, dass der Begriff "Staatswesen" etwas mit "Solidargemeinschaft" zu tun hat!
SPIEGEL ONLINE 27.09.2007
Anna Reimann
Kein Lächeln liegt auf dem Gesicht der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU), als sie den Raum der Bundespressekonferenz in Berlin betritt. Das Thema ist ernst: Es geht um Gewalt gegen Frauen, um erschreckende Zahlen. Nach einer repräsentativen Befragung der Bundesregierung ist bereits jede Dritte im Laufe ihres Lebens Opfer von körperlicher Gewalt geworden, jede vierte Frau wurde von ihrem Partner geschlagen. Nach Angaben des Familienministeriums liegen die Zahlen der Gewaltopfer in Deutschland im europäischen Vergleich im mittleren bis hohen Bereich.
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Und wieder zeigt das Ministerium für Alles Außer Männer, dass es diesen Namen zu Recht trägt: Häusliche Gewalt findet nur in einer Richtung statt. Täter sind immer die Männer, Opfer die Frauen. Inzwischen liegen längst andere Zahlen vor, doch die wollen nicht so recht in das populistische Weltbild passen, und so sieht man großzügig über die Fakten hinweg. Was dabei herauskommt, sieht man hier: Schon Kindern ist klar, dass es immer der Mann oder der Freund ist, der die Mutter schlägt:
"Sehr häufig würden Kinder die Gewalt direkt miterleben, wenn etwa ihre Väter die Mütter schlagen."
...
"Bei den Frauen schlagen öfter die Partner - oder andere Personen, von denen sie abhängig seien."
...
"Der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen soll weitergehen - nach Angaben des Familienministeriums wurde das Budget für die Maßnahmen des Aktionsplans im eigenen Haus erhöht."
Da wird dann auch schnell klar, warum das Gewaltschutzgesetz nicht funktioniert. Dazu nur ein Beispiel aus dem eigenen Bekanntenkreis: Eine Frau schlägt ihren Mann im Beisein der kleinen Kinder. Der Mann will nicht, dass die Situation eskaliert und ruft die Polizei. Die kommt auch und erklärt dem entsetzten Geschlagenen, wenn sich der Vorfall wiederhole, müsse er gehen und die Wohnung verlassen. Nicht die Maxime "Das Opfer ist zu schützen, der Täter auszugrenzen" hat sich in der Gesellschaft festgesetzt, sondern "Die Frau ist zu schützen, auch wenn die Gewalt von ihr ausgeht".
Warum zahlen Männer eigentlich noch Steuern an einen Staat, von dem sie keine Gegenleistung zu erwarten haben? Vergessen wir nicht, dass der Begriff "Staatswesen" etwas mit "Solidargemeinschaft" zu tun hat!
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