Freitag, 15. Februar 2008
 
Türke bekommt Sohn zurück
Kazim Görgülü gewinnt Sorgerechtsstreit - Wunsch des Kindes entscheidet vor Gericht
Mitteldeutsche Zeitzung 13.02.2008
Christian Schafmeister

Der sieben Jahre lange dramatische Sorgerechtsstreit um seinen Sohn hat für Kazim Görgülü ein glückliches Ende gefunden: Am Mittwoch konnte der Türke seinen acht Jahre alten Sohn Christofer ganz offiziell in der Gemeinde Krostitz (Sachsen) anmelden. Möglich wurde das nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Wittenberg. Das hatte am Montag in einer einstweiligen Anordnung Görgülü das alleinige Sorgerecht für seinen achtjährigen Jungen zugesprochen. "Seitdem lebt Christofer bei uns, wir sind überglücklich über die Entscheidung", erklärte Görgülüs Frau Celestina der MZ.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Zuerst und vor allen Dingen: Herzlichen Glückwunsch an Familie Görgülü, die erst jetzt die Bezeichnung "Familie" wirklich verdient. Natürlich sind sie überglücklich. Doch wer ist schon in der Lage, einen sieben Jahre lang währenden Rechtsstreit durchzustehen?

Der Fall Görgülü hat Justizgeschichte geschrieben, und er ist noch lange nicht abgeschlossen. Doch egal wie er letztlich ausgeht, das Ansehen der deutschen Familienjustiz hat einen erheblichen Knacks bekommen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht den Fall ursprünglich gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Wieder einmal sah sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte veranlasst, Deutschland wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzung zu verurteilen.

Trotz allem bleibt ein schaler Nachgeschmack. Was wäre gewesen, wenn Kazim Görgülü kein Türke wäre und der Fall dadurch internationale Dimension erlangt hätte? Hätte ein Schwabe Karle Görgele in einem rein innerdeutschen Rechtsstreit schließlich auch obsiegt? Eine zurückhaltende Skepsis ist angebracht - zu groß ist die Zahl der Petenten, die beim Europäischen Parlament vorstellig wurden, weil ihnen im deutschen Rechtssystem das - grundgesetzlich geschützte - Recht auf Achtung ihrer familiären Beziehungen verweigert wird.

Eines muss positiv erwähnt werden: Letztlich waren für die Entscheidung des Landgerichts Wittenberg nicht juristische Gesichtspunkte ausschlaggebend, sondern der Wille des betroffenen Kindes. Dies war zwar nur wegen der langen Verfahrensdauer möglich, doch als mittlerweile Achtjähriger hat er seinen Willen dafür um so deutlicher kundgetan.

Man kann Familie Görgülü nur wünschen, dass sie nun endlich zur Ruhe kommt.

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Von der (Un-)Klarheit der Gesetze: Artikel 97 Abs. 1 Grundgesetz - Unabhängig oder unterworfen ?
www.justizskandale.de 27.05.2007
Bert Steffens

Die einzige, weil grundlegende und Recht setzende Quelle über die Pflichten der deutschen Richter, ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3 und in bestimmender Klarheit vor allem mit Art. 97 Abs. 1.
...
Die Realität in Deutschland zeigt aber, dass die Richterschaft als Judikative und die Justizverwaltung als Teil der Exekutive, die zudem im Rahmen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) aufsichtsverpflichtete Behörde ist, praktisch ausnahmslos gegen Art. 97 Abs. 1 GG verstoßen. Die Technik hierzu ist simpel: Beide berufen sich stets auf dessen ersten Satzteil und unterschlagen den zweiten.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

Ein lesenswerter Grundsatzartikel aus der Feder von Bert Steffens, der durch die Diskussion um die Richter am OLG Naumburg neue Aktualität erhält.

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Donnerstag, 14. Februar 2008
 
TV-Tipp: Verdacht auf sexuellen Missbrauch - Schwere Vorwürfe gegen Jugendämter
Panorama, Das Erste 14.02.2008, 21:45 Uhr

Die Meldung ließ aufhorchen: Letzten Freitag wurde der Leiter eines Jugendheims in Ramsen bei Worms verhaftet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Sexueller Missbrauch. Der 40-jährige Stefan S. soll sich vergangenen Sommer während einer Ferienfreizeit an sieben Mädchen vergangenen haben.

Stefan S. ist nicht irgendwer. Das von ihm geleitete Jugendheim "Spatzennest" geriet bereits Anfang der neunziger Jahre in die Schlagzeilen. 1993 waren dort mehrere Kinder untergebracht, gegen deren Eltern wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs ermittelt wurde. In einem spektakulären Prozess wurden damals alle Angeklagten freigesprochen. Doch die Kinder aus dem "Spatzennest" kehrten nicht zu ihren Eltern zurück.

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.

Ein weiterer Bericht über die Spätfolgen der sog. "Wormser Prozesse", deren ganze Tragik und Dramatik erst nach und nach ans Tageslicht kommt.

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Petition und europäischer Fußmarsch
Pressemitteilung Sabine Vander Elst 07.02.2008

Der Vertrag von Lissabon (inoffiziell auch bekannt unter dem Namen "europäische Verfassung") stärkt die Grundrechte der Bürger der Europäischen Union in erheblicher Weise. So lautet z.B. Artikel 8b:
"Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, können die Initiative ergreifen und die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Vorschläge zu Themen zu unterbreiten, zu denen es nach Ansicht jener Bürgerinnen und Bürger eines Rechtsakts der Union bedarf, um die Verträge umzusetzen."

Am 25. April werden eine Mutter und ein Vater, die ihre Kinder seit Jahren nicht mehr sehen durften, die belgische Hauptstadt Brüssel verlassen und von dort durch Belgien, Deutschland und Frankreich nach Straßburg, dem zweiten Sitz des europäischen Parlaments reisen. Der Weg soll teils zu Fuß, teils mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden; die Ankunft ist für den 21. Mai geplant.
Unterwegs wollen die Beiden für eine Petition werben, mit der sie das Einschreiten der europäischen Kommission gegen Elternteilentfremdung beantragen. Diese Petition wird auch online gezeichnet werden können.

Der Presseblog wird über diesen langen Marsch berichten und wünscht den beiden Protagonisten viel Erfolg bei ihrem Ziel, eine Million Unterschriften zu sammen.

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Montag, 11. Februar 2008
 
Väterkongress des VafK Karlsruhe
Karlsruhe-Durlach, 03. und 04.05.3008

Hat die Väterpolitik gerade erst begonnen, oder ist nach zwei "Vätermonaten" schon wieder alles vorbei? Während die Familienpolitik seit einigen Jahren im Fokus des öffentlichen Interesses steht, bleibt die Rolle der Väter weiterhin unscharf – ganz so, als gingen Väter Themen wie Kinderschutz, Geburtenrückgang und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gar nichts an.

Um diese Denkblockade aufzulösen und an der Entwicklung eines zeitgemäßen Vaterbildes mitzuwirken, lädt der Väteraufbruch für Kinder e.V. alle interessierten Personen und gesellschaftspolitisch aktive Gruppen ein, an seinem ersten bundesweiten Väterkongress, am 3. und 4. Mai 2008 im Tagungszentrum "Sportschule Schöneck" auf dem Turmberg in Karlsruhe-Durlach teilzunehmen. Dieser Kongress wird in Zusammenarbeit mit Landesverband Baden-Württemberg und dem Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. veranstaltet.

Lesen Sie die vollständige Ankündigung hier.
Zum Bericht der FAZ über den Kongress gelangen Sie hier.

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Sonntag, 10. Februar 2008
 
Häusliche Gewalt ist weiblich
novo-magazin 46/2000
Arne Hoffmann

Wenn von Gewalt in der Partnerschaft die Rede ist, ist die Rollenverteilung im öffentlichen Bewusstsein klar verteilt: "Die Täter sind fast ausschließlich Männer", heißt es lapidar in Zeitungsartikeln zu diesem Thema, oder auch: "Jeder dritte Mann schlägt zu".

Tatsächlich aber geht körperliche Gewalt in der Partnerschaft zum überwiegenden Teil von Frauen aus, nicht von Männern. Insgesamt 95 wissenschaftliche Forschungsberichte, 79 empirische Studien und 16 vergleichende Analysen in kriminologischen, soziologischen, psychologischen und medizinischen Fachzeitschriften aus den USA, Kanada, England, Dänemark, Neuseeland und Südafrika zeigen auf, dass in Beziehungen die Gewalt entweder überwiegend zu gleichen Teilen von beiden Partnern oder aber hauptsächlich von der Frau ausging. Die Studien stimmen in ihren Erkenntnissen so deutlich überein, dass in der Fachwelt an diesen Verhältnissen nicht der geringste Zweifel mehr existiert. Dass weder Öffentlichkeit noch Politik diese wissenschaftlichen Ergebnisse bisher zur Kenntnis genommen haben, ist vermutlich einer der größten Skandale in der Geschlechterdebatte überhaupt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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À propos Rheingau-Taunus-Kreis ...
... einige der Abgeordneten scheinen tatsächlich eine Spitzenposition in Deutschland einnehmen zu wollen. Allerdings nicht als Vertreter des familienfreundlichsten Kreises in Deutschland, sondern in ganz anderer Hinsicht.

Lesen Sie die aktuelle Meldung hier.

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Europas demographisches Defizit
Europäisches Parlament

Die EU zählt heute fast eine halbe Milliarde Menschen, soviel wie kein anderer Wirtschaftsraum. Doch Europas Position ist gefährdet, wenn sich die aktuellen Geburtenraten in den nächsten Jahrzehnten fortschreiben. Eine Bevölkerungsabnahme dürfte auch ein Stagnieren der Wirtschaft mit sich bringen. Europas Wirtschaft ist auf Arbeitskräfte und Verbraucher angewiesen und unsere Sozialsysteme auf ein ungefähres Gleichgewicht zwischen arbeitender Bevölkerung und Rentnern.

Vor einem Jahrhundert lebte über 15% der Weltbevölkerung in den Ländern der heutigen EU. Aktuell sind es noch gut 7%, aber bis 2050 dürfte der Anteil nur noch 5% betragen.

Lässt sich die Talfahrt noch stoppen? Liefert die Familienpolitik die Lösung, um das drohende demographische Defizit auszugleichen? Oder die Einwanderung? Müssen wir länger arbeiten? Wie genau sieht die demographische Entwicklung in Europa aus?

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier und folgen Sie auch den Links.

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Samstag, 9. Februar 2008
 
Review of the Implementation of Brussels II Regulation in Relation to Parental Abduction of Children
Freshfields Bruckhaus Deringer, Brussels 31.10.2006

The authors come to the conclusion that that the parent who abducts the child to ceratin Member States appears to obtain an advantageous legal position, because - contrary to Art. 12 Hague Convention - there is no automatic and immediate decision by the relevant courts to return the child to the Member State from where it was abducted.
...
Moreover, the authors have observed violations of the right of the child to have access to both parents, violations of the right of the left-behind parent to have a fair trial and the frustration or at least complication of the return due to cinsiderable delays in the court proceedings in some Member States. They have also noted that in some other countries the Central Authorities and the Authorities for Youth Welfare play an important, but not always neutral role in the proceedings. As a result, a combination of the difficulties mentiones above, together with further practical difficulties, which are also outlined in the paper, can amount to a denial of effective access to justice for the left-behind parent and the child.

English
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

Diese entlarvende Studie ist inzwischen über ein Jahr alt. Sie wird hier nochmals in Erinnerung gerufen, um zu verdeutlichen, dass sich trotz deutlicher Kritik an dem deutschen System (das Wort "Germany" kommt überproportional häufig vor) nichts geändert hat. Im Gegenteil, sämtliche seitherigen Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, nicht nur die Macht des Jugendamtes zu stärken, sondern auch die Kontrollmöglichkeiten weiter zu beschränken (Sanktionierung des "Handelns auf Verdacht" anstelle der Nachweispflicht).

Das alles zeichnet ein irritierendes Bild des deutschen Rechtsstaates. Leider werden die systematischen Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter und Familiengerichte in der Öffentlichkeit noch viel zu wenig wahrgenommen. Doch wer davon erfährt, ist entsetzt.

Der Presseblog hat es sich zur Aufgabe gemacht, an der Öffentlichmachung dieses himmelschreienden Unrechts mitzuwirken. Helfen Sie mit, indem Sie ihre Freunde und Bekannten auf diese Seite hinweisen.

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Donnerstag, 7. Februar 2008
 
Freiheit statt Feminismus!
Geschlechterkampf: Die „positive“ Diskriminierung von Frauen beschädigt den Rechtsstaat
Junge Freiheit 05.02.2008
Michael Paulwitz

Heulsusen. Männer, die über ihre strukturelle Benachteiligung jammern, die Diskriminierung des eigenen Geschlechts beklagen und sich organisieren, um wortreich ihre Rechte einzufordern – muß das sein?

Reicht nicht schon das feministische Gedöns? Brauchen wir da wirklich noch die „Männerrechtsbewegung“, die der Publizist Arne Hoffmann in seinem soeben erschienenen Standardwerk „Männerbeben“ umfassend porträtiert?

Doch, brauchen wir. Denn die einst als „Patriarchen“ geschmähten deutschen Männer sind längst auf dem besten Weg, die Deppen der Nation zu werden. Als Schüler sind sie prädestinierte Bildungsverlierer in einem von Frauen für Mädchen optimierten Schulbetrieb; als Jugendliche tragen sie das Hauptrisiko, zum Opfer von Kriminalität und Jugendgewalt zu werden; als Berufseinsteiger müssen sie sich oftmals wieder hinten anstellen; als Väter zittern sie unter dem Damoklesschwert, zum scheidungsversehrten „Zahlvater“ degradiert zu werden, dem als einzige Erinnerung an Ehe, Familie und Kinder der finanzielle und persönliche Schiffbruch bleibt.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Ein Stück aus dem Lehrbuch: Wann immer und wo immer Menschen so geknechtet werden, dass ihre eigene Existenz auf dem Spiel steht, formiert sich der Widerstand. Das ist völlig natürlich und hat mit unserem angeborenen Selbsterhaltungstrieb zu tun.

Und wer anstatt der Gleichberechtigung die Vorherrschaft fordert, begründet damit ein totalitäres Regime, das die besten Chancen hat, keine tausend Jahre alt zu werden. Das hätten die Frauen aus der Geschichte lernen können, ja das hätten sie aus der Geschichte lernen müssen. Dass sie es wieder nicht getan haben, ist ebenfalls menschlich, denn jede Generation muss ihre Erfahrungen selber machen.

Schlimm ist nur, dass in einem angeblich zivilisierten Land nicht einmal die Notmechanismen funktionieren, die zumindest die Grundrechte schützen sollen. Doch wer den Verfassungshütern das Recht einräumt, selbst begründete Beschwerden durch einfache Willenserklärung nicht zur Entscheidung anzunehmen, nimmt damit wissentlich in Kauf, dass Grundrechtsverletzungen unkorrigiert und ungesühnt bleiben. Vielleicht war das Wort "zivilisiert" in diesem Zusammenhang dich etwas voreilig.

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Mittwoch, 6. Februar 2008
 
Welches Freiheitsverständnis liegt unseren Grundrechten zugrunde?
Hinter diesem etwas drögen Titel verbirgt sich ein exzellenter Vortrag von Herrn Prof. Dr. jur. Arnd Diringer, in dem auch umfassend auf Art. 6 GG (Recht auf Achtung der Familie) eingegangen wird.

Lesen sie das Manuskript des Vortrages hier.

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Entfremdet
Eine Initiative von PAS-Eltern e.V. und dem Väteraufbruch für Kinder e.V.
www.entfremdet.de

Der Väteraufbruch für Kinder e.V. und PAS-Eltern e.V. haben sich für diese Aktion
entschlossen um das Ausmaß der Kindesentfremdungen in Deutschland zu visualisieren.
Wir wollen mit dieser Aktion dem Argument: ”Sie sind ja bloß ein Einzelfall.” entgegentreten.
Diese Aktion richtet sich vorerst nur an Eltern die den Kontakt zu ihren Kindern, nach Trennung
oder Scheidung, seit mindestens 3 Monaten verloren haben.

”Ich werde oft gefragt, wie lang es dauern kann bis sich eine solche Praxis standardisiert,
das heisst überall umgesetzt ist. Es wird, wenn es keine rechtlichen Rahmenbedingungen
geben wird, Jahrhunderte dauern - zumindest in Deutschland, oder nie. Da bin ich sehr pessimistisch.
Ich bin aber optimistisch, dass es solche Rahmenbedingungen in
Zukunft geben wird, weil einfach der Druck aus der Gesellschaft immer stärker wird.”
- Richter Jürgen Rudolph / Mitbegründer der Cochermer Praxis -

Helfen Sie uns den Druck aus der Gesellschaft zu erhöhen und beteiligen Sie sich
an unserer Aktion
.

So bestechend die Idee auch ist, wird doch diese Seite langsam zum Ärgernis. Seit Monaten befindet sie sich in Überarbeitung, ohne dass ein Fortschritt erkennbar wäre. Der Aktion sind bereits zahlreiche Unterschriften verloren gegangen. Das ist ärgerlich, denn die Dokumentation der großen Zahl der Betroffenen war gerade das vorrangige Ziel.

Vertrauen lässt sich leichter erhalten als wieder gewinnen.

Schade, schade, schade!
Wieder ein Steinchen mehr in der langen Mauer der verpassten Gelegenheiten!

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Säugling bleibt bei den Eltern
Kölnische Rundschau 05.02.2008
Ulrike Schödel

Trotz Schlagzeilen und Aufregungen: Der Fall eines zehn Wochen alten Säuglings, der angeblich von seinen Eltern misshandelt wurde, bleibt weiterhin in der Schwebe. Wie ein Familienrichter entschieden hatte, bleibt das Kind vorerst weiterhin in der Obhut seiner Eltern. Eine Beschwerde des Bonner Jugendamtes gegen die richterliche Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht (OLG) in Köln jetzt wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Das bestätigte der Kölner Gerichtssprecher Hubertus Nolte mit der Begründung: Ein Rechtsmittel gegen das „Nichteingreifen ins Sorgerecht“ gäbe es nicht. Der Fall wurde ohne weitere inhaltliche Prüfung zurück nach Bonn verwiesen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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