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Dienstag, 28. Dezember 2010
Kampf um die Kinder
thopo, 11:39h
Nach der Trennung verliert ein Elternteil oft den Kontakt zum Nachwuchs. In einer Selbsthilfegruppe sprechen Väter und Mütter darüber, wie sie damit umgehen können.
Frankfurter Rundschau 27.12.2010
Claudia Isabel Rittel
Und? Wie war Weihnachten? Das werden heute viele Menschen fragen. Wer ein schönes Fest hatte, wird gerne davon erzählen. Manch einen kann diese Frage aber auch kalt erwischen. Eltern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, zum Beispiel. Oder deren Kinder sie nicht sehen wollen. Das schmerzt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
ACHTUNG! Gut lesen!:
"Im Vier-Augen-Gespräch mit der Richterin entschied sich dann auch der damals Siebenjährige dafür, beim Vater zu bleiben."
Von diesen Gesprächen werden üblicherweise weder Wortprotokolle noch Tonaufzeichnungen angefertigt. Niemand weiß, was hinter verschlossenen Türen vor sich geht. Tatsache ist, dass manch ein Kind aus einem solchen Gespräch "geläutert" herauskommt und das Gegenteil von dem sagt, was es vorher wollte.
Dem Presseblog ist ein Fall bekannt, in dem das Kind berichtete, wie es von der Richterin so lange bedrängt wurde, bis es den Anhörungsraum verließ. Dass es dabei heftig weinte, wurde von allen Anwesenden (Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen ...) bemerkt.
Was wird uns immer wieder gebetsmühlenartig erzählt? "Oberster Maßstab des Handelns der Familiengerichte ist das Kindeswohl."
Loriot würde hinzufügen: "Ach?"
Frankfurter Rundschau 27.12.2010
Claudia Isabel Rittel
Und? Wie war Weihnachten? Das werden heute viele Menschen fragen. Wer ein schönes Fest hatte, wird gerne davon erzählen. Manch einen kann diese Frage aber auch kalt erwischen. Eltern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, zum Beispiel. Oder deren Kinder sie nicht sehen wollen. Das schmerzt.
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ACHTUNG! Gut lesen!:
"Im Vier-Augen-Gespräch mit der Richterin entschied sich dann auch der damals Siebenjährige dafür, beim Vater zu bleiben."
Von diesen Gesprächen werden üblicherweise weder Wortprotokolle noch Tonaufzeichnungen angefertigt. Niemand weiß, was hinter verschlossenen Türen vor sich geht. Tatsache ist, dass manch ein Kind aus einem solchen Gespräch "geläutert" herauskommt und das Gegenteil von dem sagt, was es vorher wollte.
Dem Presseblog ist ein Fall bekannt, in dem das Kind berichtete, wie es von der Richterin so lange bedrängt wurde, bis es den Anhörungsraum verließ. Dass es dabei heftig weinte, wurde von allen Anwesenden (Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen ...) bemerkt.
Was wird uns immer wieder gebetsmühlenartig erzählt? "Oberster Maßstab des Handelns der Familiengerichte ist das Kindeswohl."
Loriot würde hinzufügen: "Ach?"
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Montag, 27. Dezember 2010
Nußberger verteidigt Urteil zum Umgangsrecht
thopo, 10:54h
Die neue deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Angelika Nußberger, hat das jüngste Urteil des Gerichts gegen Deutschland zum Umgangsrecht unverheirateter Väter mit ihren Kindern verteidigt.
"Neu ist jetzt, dass biologische Väter stärker in den Blick genommen werden. Man war bisher sehr auf den Schutz der Mutter konzentriert", sagte Nußberger dem Berliner "Tagesspiegel". Familienrecht sei sehr dynamisch, es gebe viele unterschiedliche Interessen, die in sensibler Weise zum Ausgleich gebracht werden müssten. "Der EGMR hat hier immer schon eine wichtige Rolle gespielt." Die Kölner Verfassungs- und Völkerrechtlerin warnte allerdings, die Rechtsprechung des Gerichtshofs könne innovative Kraft haben, dürfe sich aber "nicht vom gesellschaftlichen Konsens lösen".
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
"Neu ist jetzt, dass biologische Väter stärker in den Blick genommen werden. Man war bisher sehr auf den Schutz der Mutter konzentriert", sagte Nußberger dem Berliner "Tagesspiegel". Familienrecht sei sehr dynamisch, es gebe viele unterschiedliche Interessen, die in sensibler Weise zum Ausgleich gebracht werden müssten. "Der EGMR hat hier immer schon eine wichtige Rolle gespielt." Die Kölner Verfassungs- und Völkerrechtlerin warnte allerdings, die Rechtsprechung des Gerichtshofs könne innovative Kraft haben, dürfe sich aber "nicht vom gesellschaftlichen Konsens lösen".
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Dienstag, 21. Dezember 2010
EGMR: Entscheidung der deutschen Gerichte, leiblichem Vater Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, berücksichtigte...
thopo, 15:58h
RECHTSNEWS 21.12.2010
ein kostenfreier Service von LexisNexis® Recht
In einem Kammerurteil im Fall Anayo gegen Deutschland, das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der EGMR einstimmig eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK fest.
Der Gerichtshof befand, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte, Herrn Anayo den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, einen Eingriff in seine Rechte aus Art. 8 darstellten. Da er mit den Zwillingen nie zusammengelebt und sie nie kennengelernt hatte, war seine Beziehung zu ihnen zwar nicht beständig genug um als bestehendes "Familienleben" zu gelten. Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung allerdings festgestellt, dass der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, in den Geltungsberich von Art. 8 fallen kann, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, nicht dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist. Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der nur deswegen keinen Kontakt zu den Zwillingen hatte, weil deren Mutter und rechtlicher Vater seine entsprechenden Bitten abgelehnt hatten.
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In einem Kammerurteil im Fall Anayo gegen Deutschland, das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der EGMR einstimmig eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK fest.
Der Gerichtshof befand, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte, Herrn Anayo den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, einen Eingriff in seine Rechte aus Art. 8 darstellten. Da er mit den Zwillingen nie zusammengelebt und sie nie kennengelernt hatte, war seine Beziehung zu ihnen zwar nicht beständig genug um als bestehendes "Familienleben" zu gelten. Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung allerdings festgestellt, dass der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, in den Geltungsberich von Art. 8 fallen kann, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, nicht dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist. Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der nur deswegen keinen Kontakt zu den Zwillingen hatte, weil deren Mutter und rechtlicher Vater seine entsprechenden Bitten abgelehnt hatten.
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Sonntag, 19. Dezember 2010
Der Staat wäre eine gefährliche Supernanny
thopo, 11:01h
Die Entscheidung, was gut für das Kind ist, muss den Eltern überlassen bleiben. Sonst wird die Erziehung politisch indoktriniert.
WELT Online 25.10.2010
Johann Bader
Der Autor ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart.
Die Übergriffe des Staates in die familiäre Erziehung nehmen wegen der angeblichen Überforderung der Eltern zu. Unabhängig davon, ob diese Einschätzung zutrifft, stellt sich die Frage, ob „mehr Staat“ bei der Kindererziehung wirklich eine Alternative sein kann. Dies ist mit einem klaren Nein zu beantworten.
Das Grundgesetz garantiert das elterliche Erziehungsrecht als „natürliches Recht“. Was „gut“ für das Kind ist, entscheiden die Eltern. Diese Grundentscheidung beruht darauf, dass die Interessen des Kindes regelmäßig am besten von den Eltern wahrgenommen werden.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
WELT Online 25.10.2010
Johann Bader
Der Autor ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart.
Die Übergriffe des Staates in die familiäre Erziehung nehmen wegen der angeblichen Überforderung der Eltern zu. Unabhängig davon, ob diese Einschätzung zutrifft, stellt sich die Frage, ob „mehr Staat“ bei der Kindererziehung wirklich eine Alternative sein kann. Dies ist mit einem klaren Nein zu beantworten.
Das Grundgesetz garantiert das elterliche Erziehungsrecht als „natürliches Recht“. Was „gut“ für das Kind ist, entscheiden die Eltern. Diese Grundentscheidung beruht darauf, dass die Interessen des Kindes regelmäßig am besten von den Eltern wahrgenommen werden.
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Mittwoch, 1. Dezember 2010
Warum nimmt das Jugendamt diesen Eltern die Zwillinge weg?
thopo, 23:40h
Beim Blick auf die zwei leeren Kinderbettchen kommen den Eltern Tränen. Für die Eheleute Meena (41) und Ewald W. (78) tickt die Uhr – unerbittlich. Bekommen sie ihre Kinder je zurück?
BILD.de 01.12.2010
Sönke Schulenburg
Eva und Rafael (fast 1 Jahr alt) wachsen bei liebevollen Pflegeeltern auf. Weil Meena bei der Geburt fast gestorben wäre, Monate mit dem Tod rang. Seit Mai ist sie wieder gesund.
Aber: Ihre Kinder dürfen die unbescholtenen W’s nur alle 10 Tage sehen – trotz vollen Sorgerechts. 1 Stunde „Umgangsrecht“ im Jugendamt. Zeit für Zärtlichkeit – handgestoppt. Aufpasser unterbinden schon mal zu viel körperliche Nähe.
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BILD.de 01.12.2010
Sönke Schulenburg
Eva und Rafael (fast 1 Jahr alt) wachsen bei liebevollen Pflegeeltern auf. Weil Meena bei der Geburt fast gestorben wäre, Monate mit dem Tod rang. Seit Mai ist sie wieder gesund.
Aber: Ihre Kinder dürfen die unbescholtenen W’s nur alle 10 Tage sehen – trotz vollen Sorgerechts. 1 Stunde „Umgangsrecht“ im Jugendamt. Zeit für Zärtlichkeit – handgestoppt. Aufpasser unterbinden schon mal zu viel körperliche Nähe.
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„Keine Kinderklau-Behörde“
thopo, 18:02h
Augsburger Allgemeine 01.12.2010
Berthold Veh
Der Leiter des Günzburger Kreisjugendamtes, Martin Hannig, sagte gleich, was Sache ist. „Wir sind oft als Kinderklau-Behörde verschrien.“ Dabei sei es nur eine der vielen Aufgaben der Behörde, in Extremsituationen einzugreifen und Kinder aus Familien zu holen. Dies sei ohnehin das letzte Mittel, meinte Landrat Hubert Hafner gestern Nachmittag in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Günzburger Kreistags. Auf der anderen Seite, so hieß es im Plenum, werde den Ämtern oft vorgeworfen, Hinweisen auf Missbrauch zu wenig nachzugehen. Damit das Erscheinungsbild der Jugendämter besser wird, gibt es jetzt eine bundesweite Kampagne, an der sich auch das Günzburger Kreisjugendamt beteiligt. Der Titel lautet: „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Angekündigt war sie schon lange - nun wird sie also Wirklichkeit: die Image-Kampagne der Jugendämter.
Dabei hätte es doch völlig gereicht, ordentliche Arbeit abzuliefern. Das Image folgt von alleine.
Die Berichte über Kinder, die zu Unrecht aus dem Hauhalt ihrer Eltern gerissen wurden, sind nicht erfunden. Ihre Anzahl steigt. Sogar das Europäische Parlament und der Menschenrechtsrat der UNO haben sich schon damit befassen müssen.
Gewiss, die Arbeit des Jugendamts ist schwierig. Aber gerade deshalb wäre es wünschenswert, wenn es eine Kontrollinstanz gäbe. Das haben ehrliche Jugendamtsmitarbeiter auch schon öffentlich bekundet. Doch gerade diese Kontrolle ist nicht erwünscht. Wer's nicht glauben will, mag einen Rechtsanwalt befragen: Jugendamtsmitarbeiter können selbst dann nicht bestraft werden, wenn sie vorsätzlich vor Gericht die Unwahrheit sagen. Mit diesem Wissen im Hinterkopf verwechseln etliche von ihnen Kindeswohl mit ideologischer Überzeugung und lügen, dass sich die Balken biegen.
Anstatt nun die ohnehin knappen Steuermittel in Fortbildungsmaßnahmen und eine Qualitätskontrolle zu investieren, rufen die Jugendämter lieber eine bundesweite Image-Kampagne ins Leben. Ein glatter Fall für den Rechnungshof!
Zun Vergleich: Im vergangenen Jahr wurden 33.700 Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen. Wenn nur ein Prozent von ihnen grundlos in ein Heim gekommen wäre, wäre dieses mit einer Vergeudung von 15 Mio. Euro gleichzusetzen. Das ist mehr, als jede Image-Kampagne erwirtschaften kann. Die tatsächliche Zahl liegt vermutlich wesentlich höher.
Im Rahmen dieser Image-Kampagne erhalten Jugendamtsmitarbeiter bzw. Pressebeauftragte zunächst genaue Instruktionen:
(Auszug aus den Themen des Workshops:)
Berthold Veh
Der Leiter des Günzburger Kreisjugendamtes, Martin Hannig, sagte gleich, was Sache ist. „Wir sind oft als Kinderklau-Behörde verschrien.“ Dabei sei es nur eine der vielen Aufgaben der Behörde, in Extremsituationen einzugreifen und Kinder aus Familien zu holen. Dies sei ohnehin das letzte Mittel, meinte Landrat Hubert Hafner gestern Nachmittag in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Günzburger Kreistags. Auf der anderen Seite, so hieß es im Plenum, werde den Ämtern oft vorgeworfen, Hinweisen auf Missbrauch zu wenig nachzugehen. Damit das Erscheinungsbild der Jugendämter besser wird, gibt es jetzt eine bundesweite Kampagne, an der sich auch das Günzburger Kreisjugendamt beteiligt. Der Titel lautet: „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt.“
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Angekündigt war sie schon lange - nun wird sie also Wirklichkeit: die Image-Kampagne der Jugendämter.
Dabei hätte es doch völlig gereicht, ordentliche Arbeit abzuliefern. Das Image folgt von alleine.
Die Berichte über Kinder, die zu Unrecht aus dem Hauhalt ihrer Eltern gerissen wurden, sind nicht erfunden. Ihre Anzahl steigt. Sogar das Europäische Parlament und der Menschenrechtsrat der UNO haben sich schon damit befassen müssen.
Gewiss, die Arbeit des Jugendamts ist schwierig. Aber gerade deshalb wäre es wünschenswert, wenn es eine Kontrollinstanz gäbe. Das haben ehrliche Jugendamtsmitarbeiter auch schon öffentlich bekundet. Doch gerade diese Kontrolle ist nicht erwünscht. Wer's nicht glauben will, mag einen Rechtsanwalt befragen: Jugendamtsmitarbeiter können selbst dann nicht bestraft werden, wenn sie vorsätzlich vor Gericht die Unwahrheit sagen. Mit diesem Wissen im Hinterkopf verwechseln etliche von ihnen Kindeswohl mit ideologischer Überzeugung und lügen, dass sich die Balken biegen.
Anstatt nun die ohnehin knappen Steuermittel in Fortbildungsmaßnahmen und eine Qualitätskontrolle zu investieren, rufen die Jugendämter lieber eine bundesweite Image-Kampagne ins Leben. Ein glatter Fall für den Rechnungshof!
Zun Vergleich: Im vergangenen Jahr wurden 33.700 Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen. Wenn nur ein Prozent von ihnen grundlos in ein Heim gekommen wäre, wäre dieses mit einer Vergeudung von 15 Mio. Euro gleichzusetzen. Das ist mehr, als jede Image-Kampagne erwirtschaften kann. Die tatsächliche Zahl liegt vermutlich wesentlich höher.
Im Rahmen dieser Image-Kampagne erhalten Jugendamtsmitarbeiter bzw. Pressebeauftragte zunächst genaue Instruktionen:
(Auszug aus den Themen des Workshops:)
- Erfahrungsaustausch: Öffentliche Aktionen, die ankommen
- Kleiner Aufwand – große Wirkung: Öffentlichkeitswirksam inszenieren
- Die Trommel schlagen: Aktionen bewerben und bekannt machen
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Montag, 29. November 2010
Wie schätzen Sie die Arbeit deutscher Jugendämter ein?
thopo, 02:57h
Deutschland stimmt ab.de
Beteiligen auch Sie sich an der Umfrage über die Qualität der Arbeit der deutschen Jugendämter.
Die abgebildete Abstimmung entstammt der Seite www.deutschland-stimmt-ab.de
Beteiligen auch Sie sich an der Umfrage über die Qualität der Arbeit der deutschen Jugendämter.
Die abgebildete Abstimmung entstammt der Seite www.deutschland-stimmt-ab.de
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Sonntag, 28. November 2010
Neue Unterhaltsregel gewährt Vätern mehr Geld ab 2011
thopo, 17:58h
Vätern, die für ihre Kinder Unterhalt zahlen, steht ab Januar 2011 mehr Geld zu.
derNewsticker.de 28.11.2010
dts Nachrichtenagentur
Der so genannte Selbstbehalt, der auch bei höheren Zahlungsforderungen nicht angetastet werden darf, "steigt um 50 auf 950 Euro pro Monat", bestätigte die Vorsitzende der Unterhaltskommission, Jutta Puls, dem Magazin "Focus". Der Betrag gilt für arbeitende Unterhaltszahler. Sind die unterhaltsberechtigten Kinder über 21 Jahre und studieren, beträgt der Selbstbehalt für den Unterhaltszahler, im Regelfall den Vater, 1150 Euro pro Monat.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
derNewsticker.de 28.11.2010
dts Nachrichtenagentur
Der so genannte Selbstbehalt, der auch bei höheren Zahlungsforderungen nicht angetastet werden darf, "steigt um 50 auf 950 Euro pro Monat", bestätigte die Vorsitzende der Unterhaltskommission, Jutta Puls, dem Magazin "Focus". Der Betrag gilt für arbeitende Unterhaltszahler. Sind die unterhaltsberechtigten Kinder über 21 Jahre und studieren, beträgt der Selbstbehalt für den Unterhaltszahler, im Regelfall den Vater, 1150 Euro pro Monat.
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