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Samstag, 8. Januar 2011
Mädchen beschuldigt Jugendhilfe-Leiter der Misshandlung
thopo, 15:44h
Er soll sie gewürgt, dünn bekleidet in den Schnee geschickt und Beruhigungsmittel verabreicht haben: Eine 18-Jährige erhebt schwere Vorwürfe gegen den Leiter einer Jugendhilfe-Einrichtung in Melle. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
WEB.DE in Kooperation mit SPIEGEL Online 07.01.2011
phs / dpa
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung gegen einen 58-Jährigen, wie ein Polizeisprecher am Freitag sagte. Damit bestätigte er einen Bericht des NDR, wonach der Leiter einer Jugendhilfe-Einrichtung im niedersächsischen Melle sich wegen schwerer Misshandlungsvorwürfe verantworten muss.
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WEB.DE in Kooperation mit SPIEGEL Online 07.01.2011
phs / dpa
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung gegen einen 58-Jährigen, wie ein Polizeisprecher am Freitag sagte. Damit bestätigte er einen Bericht des NDR, wonach der Leiter einer Jugendhilfe-Einrichtung im niedersächsischen Melle sich wegen schwerer Misshandlungsvorwürfe verantworten muss.
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Kein Automatismus im neuen Sorgerecht
thopo, 12:06h
Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 07.01.2010
Dorothee Bär, Andrea Voßhoff
Das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern liegt vor. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
„Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union bestätigt das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums.
Mit deutscher Beharrlichkeit verfolgen Ministerien und Bundestag ihren familienpolitischen Alleingang in Europa weiter. Dabei wird nun der Konfrontationskurs zum EGMR bestärkt. Vor 60 Jahren hat Deutschland die EMRK unterschrieben, in der es sich verpflichtet, in allen Rechtssachen, in denen es Partei ist, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen. Heute will es sich einseitig davon lossagen. Offenbar ist in Berlin George Orwell's "Farm der Tiere" Pflichtlektüre:
"Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als die anderen."
Es bleibt zu hoffen, dass die anderen Mitgliedsstaaten des Europarates das nicht hinnehmen.
Dorothee Bär, Andrea Voßhoff
Das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern liegt vor. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
„Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union bestätigt das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums.
Mit deutscher Beharrlichkeit verfolgen Ministerien und Bundestag ihren familienpolitischen Alleingang in Europa weiter. Dabei wird nun der Konfrontationskurs zum EGMR bestärkt. Vor 60 Jahren hat Deutschland die EMRK unterschrieben, in der es sich verpflichtet, in allen Rechtssachen, in denen es Partei ist, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen. Heute will es sich einseitig davon lossagen. Offenbar ist in Berlin George Orwell's "Farm der Tiere" Pflichtlektüre:
"Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als die anderen."
Es bleibt zu hoffen, dass die anderen Mitgliedsstaaten des Europarates das nicht hinnehmen.
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SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen
thopo, 11:54h
21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung
Badische Zeitung 27.06.2009
Veronika Keller
Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Diese Nachricht wurde wegen des Falls Kachelmann nochmals aus der Versenkung geholt. Sie ist all denen gewidmet, die den "Missbrauch mit dem Missbrauch" nach wie vor bestreiten.
Badische Zeitung 27.06.2009
Veronika Keller
Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.
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Diese Nachricht wurde wegen des Falls Kachelmann nochmals aus der Versenkung geholt. Sie ist all denen gewidmet, die den "Missbrauch mit dem Missbrauch" nach wie vor bestreiten.
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Montag, 3. Januar 2011
Rechtsbeugung: Freiburger Richter erhält 15 Monate auf Bewährung
thopo, 21:48h
Wegen Rechtsbeugung ist ein Freiburger Richter zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er zwar nicht, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein Amt muss er allerdings aufgeben- mit sofortiger Wirkung.
Badische Zeitung 03.01.2010
Der Richter hatte nach Auffassung des Freiburger Landgerichts für einen Freund einen Befangenheitsantrag gegen einen Amtsrichter verfasst – und danach selbst über diesen entschieden.
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Badische Zeitung 03.01.2010
Der Richter hatte nach Auffassung des Freiburger Landgerichts für einen Freund einen Befangenheitsantrag gegen einen Amtsrichter verfasst – und danach selbst über diesen entschieden.
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Donnerstag, 30. Dezember 2010
Kirchenaustritt kann teuer werden
thopo, 01:09h
Noch nach Jahrzehnten können Finanzämter von Konfessionslosen eine Bescheinigung über ihren Kirchenaustritt verlangen. Allein in Berlin kommt es darüber jährlich in 4000 Fällen zu Streit. Denn die Beweislast hat der Bürger.
FAZ.net 22.12.2010
Joachim Jahn
Wer aus der Kirche austritt, sollte die Bescheinigung darüber sein Leben lang aufbewahren. Sonst droht auch Menschen, die seit Jahrzehnten im Berufsleben stehen, plötzlich eine Nachforderung des Finanzamts über Kirchensteuern für die vergangenen fünf Jahre. Vor allem in Berlin und Brandenburg stellt sich dieses Problem regelmäßig, wie Volker Jastrzembski von der Evangelischen Landeskirche der F.A.Z. bestätigte: Er beziffert die Zahl dieser Fälle auf rund 4000 jährlich. Das Problem: Die Beweislast für den Austritt liegt bei demjenigen, der einst getauft worden ist.
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FAZ.net 22.12.2010
Joachim Jahn
Wer aus der Kirche austritt, sollte die Bescheinigung darüber sein Leben lang aufbewahren. Sonst droht auch Menschen, die seit Jahrzehnten im Berufsleben stehen, plötzlich eine Nachforderung des Finanzamts über Kirchensteuern für die vergangenen fünf Jahre. Vor allem in Berlin und Brandenburg stellt sich dieses Problem regelmäßig, wie Volker Jastrzembski von der Evangelischen Landeskirche der F.A.Z. bestätigte: Er beziffert die Zahl dieser Fälle auf rund 4000 jährlich. Das Problem: Die Beweislast für den Austritt liegt bei demjenigen, der einst getauft worden ist.
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Dienstag, 28. Dezember 2010
Kampf um die Kinder
thopo, 11:39h
Nach der Trennung verliert ein Elternteil oft den Kontakt zum Nachwuchs. In einer Selbsthilfegruppe sprechen Väter und Mütter darüber, wie sie damit umgehen können.
Frankfurter Rundschau 27.12.2010
Claudia Isabel Rittel
Und? Wie war Weihnachten? Das werden heute viele Menschen fragen. Wer ein schönes Fest hatte, wird gerne davon erzählen. Manch einen kann diese Frage aber auch kalt erwischen. Eltern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, zum Beispiel. Oder deren Kinder sie nicht sehen wollen. Das schmerzt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
ACHTUNG! Gut lesen!:
"Im Vier-Augen-Gespräch mit der Richterin entschied sich dann auch der damals Siebenjährige dafür, beim Vater zu bleiben."
Von diesen Gesprächen werden üblicherweise weder Wortprotokolle noch Tonaufzeichnungen angefertigt. Niemand weiß, was hinter verschlossenen Türen vor sich geht. Tatsache ist, dass manch ein Kind aus einem solchen Gespräch "geläutert" herauskommt und das Gegenteil von dem sagt, was es vorher wollte.
Dem Presseblog ist ein Fall bekannt, in dem das Kind berichtete, wie es von der Richterin so lange bedrängt wurde, bis es den Anhörungsraum verließ. Dass es dabei heftig weinte, wurde von allen Anwesenden (Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen ...) bemerkt.
Was wird uns immer wieder gebetsmühlenartig erzählt? "Oberster Maßstab des Handelns der Familiengerichte ist das Kindeswohl."
Loriot würde hinzufügen: "Ach?"
Frankfurter Rundschau 27.12.2010
Claudia Isabel Rittel
Und? Wie war Weihnachten? Das werden heute viele Menschen fragen. Wer ein schönes Fest hatte, wird gerne davon erzählen. Manch einen kann diese Frage aber auch kalt erwischen. Eltern, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, zum Beispiel. Oder deren Kinder sie nicht sehen wollen. Das schmerzt.
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ACHTUNG! Gut lesen!:
"Im Vier-Augen-Gespräch mit der Richterin entschied sich dann auch der damals Siebenjährige dafür, beim Vater zu bleiben."
Von diesen Gesprächen werden üblicherweise weder Wortprotokolle noch Tonaufzeichnungen angefertigt. Niemand weiß, was hinter verschlossenen Türen vor sich geht. Tatsache ist, dass manch ein Kind aus einem solchen Gespräch "geläutert" herauskommt und das Gegenteil von dem sagt, was es vorher wollte.
Dem Presseblog ist ein Fall bekannt, in dem das Kind berichtete, wie es von der Richterin so lange bedrängt wurde, bis es den Anhörungsraum verließ. Dass es dabei heftig weinte, wurde von allen Anwesenden (Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen ...) bemerkt.
Was wird uns immer wieder gebetsmühlenartig erzählt? "Oberster Maßstab des Handelns der Familiengerichte ist das Kindeswohl."
Loriot würde hinzufügen: "Ach?"
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Montag, 27. Dezember 2010
Nußberger verteidigt Urteil zum Umgangsrecht
thopo, 10:54h
Die neue deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Angelika Nußberger, hat das jüngste Urteil des Gerichts gegen Deutschland zum Umgangsrecht unverheirateter Väter mit ihren Kindern verteidigt.
"Neu ist jetzt, dass biologische Väter stärker in den Blick genommen werden. Man war bisher sehr auf den Schutz der Mutter konzentriert", sagte Nußberger dem Berliner "Tagesspiegel". Familienrecht sei sehr dynamisch, es gebe viele unterschiedliche Interessen, die in sensibler Weise zum Ausgleich gebracht werden müssten. "Der EGMR hat hier immer schon eine wichtige Rolle gespielt." Die Kölner Verfassungs- und Völkerrechtlerin warnte allerdings, die Rechtsprechung des Gerichtshofs könne innovative Kraft haben, dürfe sich aber "nicht vom gesellschaftlichen Konsens lösen".
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
"Neu ist jetzt, dass biologische Väter stärker in den Blick genommen werden. Man war bisher sehr auf den Schutz der Mutter konzentriert", sagte Nußberger dem Berliner "Tagesspiegel". Familienrecht sei sehr dynamisch, es gebe viele unterschiedliche Interessen, die in sensibler Weise zum Ausgleich gebracht werden müssten. "Der EGMR hat hier immer schon eine wichtige Rolle gespielt." Die Kölner Verfassungs- und Völkerrechtlerin warnte allerdings, die Rechtsprechung des Gerichtshofs könne innovative Kraft haben, dürfe sich aber "nicht vom gesellschaftlichen Konsens lösen".
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Dienstag, 21. Dezember 2010
EGMR: Entscheidung der deutschen Gerichte, leiblichem Vater Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, berücksichtigte...
thopo, 15:58h
RECHTSNEWS 21.12.2010
ein kostenfreier Service von LexisNexis® Recht
In einem Kammerurteil im Fall Anayo gegen Deutschland, das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der EGMR einstimmig eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK fest.
Der Gerichtshof befand, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte, Herrn Anayo den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, einen Eingriff in seine Rechte aus Art. 8 darstellten. Da er mit den Zwillingen nie zusammengelebt und sie nie kennengelernt hatte, war seine Beziehung zu ihnen zwar nicht beständig genug um als bestehendes "Familienleben" zu gelten. Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung allerdings festgestellt, dass der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, in den Geltungsberich von Art. 8 fallen kann, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, nicht dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist. Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der nur deswegen keinen Kontakt zu den Zwillingen hatte, weil deren Mutter und rechtlicher Vater seine entsprechenden Bitten abgelehnt hatten.
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In einem Kammerurteil im Fall Anayo gegen Deutschland, das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der EGMR einstimmig eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK fest.
Der Gerichtshof befand, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte, Herrn Anayo den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, einen Eingriff in seine Rechte aus Art. 8 darstellten. Da er mit den Zwillingen nie zusammengelebt und sie nie kennengelernt hatte, war seine Beziehung zu ihnen zwar nicht beständig genug um als bestehendes "Familienleben" zu gelten. Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung allerdings festgestellt, dass der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, in den Geltungsberich von Art. 8 fallen kann, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, nicht dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist. Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der nur deswegen keinen Kontakt zu den Zwillingen hatte, weil deren Mutter und rechtlicher Vater seine entsprechenden Bitten abgelehnt hatten.
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Sonntag, 19. Dezember 2010
Der Staat wäre eine gefährliche Supernanny
thopo, 11:01h
Die Entscheidung, was gut für das Kind ist, muss den Eltern überlassen bleiben. Sonst wird die Erziehung politisch indoktriniert.
WELT Online 25.10.2010
Johann Bader
Der Autor ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart.
Die Übergriffe des Staates in die familiäre Erziehung nehmen wegen der angeblichen Überforderung der Eltern zu. Unabhängig davon, ob diese Einschätzung zutrifft, stellt sich die Frage, ob „mehr Staat“ bei der Kindererziehung wirklich eine Alternative sein kann. Dies ist mit einem klaren Nein zu beantworten.
Das Grundgesetz garantiert das elterliche Erziehungsrecht als „natürliches Recht“. Was „gut“ für das Kind ist, entscheiden die Eltern. Diese Grundentscheidung beruht darauf, dass die Interessen des Kindes regelmäßig am besten von den Eltern wahrgenommen werden.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.
WELT Online 25.10.2010
Johann Bader
Der Autor ist Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart.
Die Übergriffe des Staates in die familiäre Erziehung nehmen wegen der angeblichen Überforderung der Eltern zu. Unabhängig davon, ob diese Einschätzung zutrifft, stellt sich die Frage, ob „mehr Staat“ bei der Kindererziehung wirklich eine Alternative sein kann. Dies ist mit einem klaren Nein zu beantworten.
Das Grundgesetz garantiert das elterliche Erziehungsrecht als „natürliches Recht“. Was „gut“ für das Kind ist, entscheiden die Eltern. Diese Grundentscheidung beruht darauf, dass die Interessen des Kindes regelmäßig am besten von den Eltern wahrgenommen werden.
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