Samstag, 8. Januar 2011
 
Kein Automatismus im neuen Sorgerecht
Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag 07.01.2010
Dorothee Bär, Andrea Voßhoff

Das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums zur gemeinsamen Sorge von nicht miteinander verheirateten Eltern liegt vor. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und die familienpolitische Sprecherin der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

„Eine generelle Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete und getrennt lebende Eltern ist nicht der richtige Weg bei der Neuregelung der elterlichen Sorge. Diese Position der Union bestätigt das neue Gutachten des Bundesjustizministeriums.

Mit deutscher Beharrlichkeit verfolgen Ministerien und Bundestag ihren familienpolitischen Alleingang in Europa weiter. Dabei wird nun der Konfrontationskurs zum EGMR bestärkt. Vor 60 Jahren hat Deutschland die EMRK unterschrieben, in der es sich verpflichtet, in allen Rechtssachen, in denen es Partei ist, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen. Heute will es sich einseitig davon lossagen. Offenbar ist in Berlin George Orwell's "Farm der Tiere" Pflichtlektüre:

"Alle Tiere sind gleich, aber manche Tiere sind gleicher als die anderen."

Es bleibt zu hoffen, dass die anderen Mitgliedsstaaten des Europarates das nicht hinnehmen.

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Müttermonopol als letzte FrauInnenbastion?
Diese Erklärung selbst ist ein Mütter-Automatismus, denn es wird das "Argument" benutzt, wenn die "Beziehung zwischen den Eltern" nicht tragfähig sei, dann stehe zunächst die Mutter im Vordergrund? Da wird glatt die Argumentationsebene verl...assen, um das Monopol des Gebärens auf die gesamte Erziehung des Kindes auszuweiten. Mit welchem Recht? Und was ist daran "Wohl des Kindes" !?

Man könnte so etwas genauso einseitig väterlich regeln, und der Aufschrei wäre riesengroß! Ein Kind hat immer zwei Eltern, ob die jetzt verheiratet, geschieden, getrennt, nur flüchtige Bekannte oder heillos zerstritten sind. Die Weigerungshaltung eines Elternteiles darf nicht zulasten der natürlichen gemeinsamen Sorge (Art. 6 GG!) und nicht zulasten des Kindes gehen. Genau das geschieht aber bis jetzt.

Und dann wundern sie sich, dass man(n) nicht mehr bereit ist, Kinder in diesem Land in die Welt zu setzen (Stichwort "Zeugungsstreik"), weil man anschließend für diese Kinder und für sich nicht einmal Rechtssicherheit hat, was die natürlichen Lebensgrundlagen wie das Familienleben angeht.

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