Sonntag, 13. Februar 2011
 
Missbrauchsfall im Westerwald: Adoptivsohn erhebt Vorwürfe gegen Jugendamt
Im Westerwälder Missbrauchsfall gerät das Jugendamt in die Kritik: Ein Adoptivsohn des Angeklagten wirft dem Amt vor, dort keine Hilfe bekommen zu haben. Seit 1998 habe er regelmäßig Unterstützung für seine Familie erbeten - und nicht erhalten.
SPIEGEL Online 12.02.2011
ler/dpa/dapd

Im Missbrauchsfall in dem kleinen Westerwald-Dorf Fluterschen erhebt der Adoptivsohn des mutmaßlichen Täters schwere Vorwürfe gegen das Kreisjugendamt. Schon im Februar 1998, nachdem sein Adoptivvater ihn wieder einmal aus nichtigem Anlass verprügelt habe, habe er sich an das Jugendamt gewandt, sagte der 27-jährige Björn B. der Koblenzer "Rhein-Zeitung". Hilfe habe er von dort aber keine bekommen.

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Montag, 7. Februar 2011
 
„Behörden haben die Jugend meines Sohnes zerstört“
Ein vergleichbares Verfahren hat es bundesweit noch nicht gegeben. Vor dem Landgericht in Amberg klagt ein heute 18-Jähriger gegen das Jugendamt des Landkreises Amberg-Sulzbach. Er will rund 80000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Als er 15Jahre alt war, hatte die Behörde seiner Mutter einen Teil des Sorgerechts entzogen und das Kind monatelang in einem Heim und in der Psychiatrie des Erlanger Klinikums untergebracht.
Nürnberger Nachrichten 05.02.2011
Michael Kasperowitsch

Sein Martyrium ist in dicken Aktenbänden dokumentiert. Als Schüler fühlte sich Stefan (Name geändert) über Jahre hinweg gemobbt. „Du fette Sau“ haben sie ihm, laut Klageschrift, nachgerufen, ihn per Telefon terrorisiert. Die Lehrerin habe ihn vor der gesamten Klasse als „Blaumacher“ hingestellt. Als die Familie den Schulpsychologen einschaltete, hänselten ihn Mitschüler wieder. Er sei wohl reif für die Klapse. Der Rektor, so die Mutter, habe ihr mit einer Verleumdungsklage gedroht, wenn sie behaupte, an der Schule werde gemobbt. Als alle anderen Bemühungen, die Schulprobleme zu lösen, gescheitert waren und Stefan immer öfter gesundheitlich nicht in der Lage war, den Unterricht zu besuchen, wandte sich Ellen Jordan auch an das zuständige Jugendamt. Die Behörde ging massiv vor. Das war im April 2007.

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Sonntag, 30. Januar 2011
 
Verfassungsrichter fordern Querulanten-Gebühr
Immer häufiger muss man sich in Karlsruhe mit Bagatell-Beschwerden streitsüchtiger Wutbürger herumschlagen. Die wahrhaft wichtigen Sachen bleiben liegen. Nun allerdings schlagen die Verfassungshüter zurück.
Focus Online 22.01.2011
ges

Um seinen überlassteten Kollegen wieder mehr Zeit für die wirklich wichtigen Verfahren zu verschaffen, will Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deshalb eine Missbrauchsgebühr einführen, die Querulanten abschrecken soll. Wer zum Beispiel mehr als fünf Beschwerden in drei Jahren einreicht, würde in die Kategorie Dauerkläger fallen. Dann müsste er erst mehrere hundert Euro bezahlen, bevor sein Verfahren weiter bearbeitet wird.

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Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Entrechtung des Bürgers.

Zunächst hatte - vor Jahren schon - das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass es mit § 93d BVerfGG die Möglichkeit bekam, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung anzunehmen - und zwar selbst dann, wenn sie in der Sache begründet sind. Von dieser Regelung macht das BVerfG reichlich Gebrauch - nach seiner eigenen Statistik werden im Durchschnitt nur ca. 2% aller Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen. Bei einfachen Gerichten wird dies als Rechtsverweigerung bezeichnet - doch das BVerfG ist offenbar gleicher als die Gleichen.

Schritt 2: Im Jahre 2005 wurde dann vor einer Beschwerde über die Versagung des rechtlichen Gehörs die Gehörsrüge eingeführt und obligatorisch vorgeschrieben - ein weiterer Schritt, um den Bürger davon abzuhalten, die Verletzung seiner Grundrechte geltend zu machen. Denn zum einen wurden durch die Gehörsrüge die Fristen faktisch halbiert: Anstatt wie bisher innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung Verfassungsbeschwerde zu erheben, muss der Beschwerdeführer nunmehr innerhalb von zwei Wochen Gehörsrüge erheben und zusätzlich nach zwei weiteren Wochen seine Verfassungsbeschwerde einreichen. Das ist zeitlich kaum zu bewältigen.

Zudem bestand für die Gehörsrüge Anwaltszwang, und zwar auch in Verfahren, die ansonsten anwaltsfrei waren. Fortan musste also der rechtssuchende Bürger, der sich bis dahin zulässigerweise selbst vertreten hatte, innerhalb von 14 Tagen einen Rechtsanwalt finden, der bereit war, sich in kürzester Zeit in die Materie einzuarbeiten und seine Gehörsrüge fristgerecht einzureichen. Zwar wurde der Anwaltszwang mit Inkrafttreten des neuen FamFG am 01.09.2009 wieder aufgehoben, doch an der faktischen Fristhalbierung hat dies nichts geändert.

Nun kommt also der dritte Streich in Form einer finanziellen Abschreckung. Die ist zwar nicht neu, denn auch bisher konnte das Bundesverfassungsgericht bei offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerden eine Missbrauchsgebühr erheben. Doch so viele "offensichtlich unbegründete" Verfassungsbeschwerden scheint es nicht zu geben, denn das BVerfG hat von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit kaum Gebrauch gemacht. Deshalb will man nun den Menschen an die Geldbörse, die sich nach Meinung des BVerfG zu oft beschweren. Das - so Gerichtspräsident Voßkuhle - müssen ja Querulanten sein. Künftig sollen diese Beschwerden nicht etwa nach Prüfung als unbegründet zurückgewiesen werden - nein: ihre Bearbeitung wird von der Zahlung "mehrerer hundert Euro" abhängig gemacht.

Die Einhaltung der im Grundgesetz garantierten Grundrechte war schon bisher nicht garantiert, sondern das Ergebnis einer Lotterie mit einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 2%. Nun werden die Grundrechte käuflich.

Wer - wie Caroline von Monaco - aus der Veröffentlichung ihres Konterfeis in der Regenbogepresse Kaiptal schlagen möchte, wird die "mehreren hundert" Euro aus der Portokasse aufbringen können. Hingegen wird z.B. für Eltern aus einfachen Verhältnissen, die ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen, die Durchsetzung ihres Grundrechtes auf Achtung der Familie (Art. 6 GG) künftig nicht mehr erschwinglich sein. Vergessen wir nicht, dass zahlreiche Bürger sich angesichts der
"üblichen rechtsverweigernden Praxis des Bundesverfassungsgerichts" (Zitat: Prof. Dr. Ekkehart Reinelt) wiederholt an das BVerfG wenden mussten, bis ihnen endlich ihr Recht zuteil wurde. Der berühmte Fall Görgülü wäre also das Ergebnis der Klagewut eines Querulanten? Das kann nicht ernst gemeint sein!

In einem Land, in dem jeder einzelne Parksünder unnachgiebig verfolgt wird, soll die Gewährung von Grundrechten aus Aufwandsgründen eingeschränkt werden. Nun wird deutlich, warum seinerzeit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lobend äußerte, in China stünden die Menschenrechte bereits in der Verfassung. Dort stehen sie in Deutschland auch, doch leider in zunehmendem Maße nur mit anekdotischen Charakter.

Es stellt sich immer mehr heraus, dass Deutschland eher bereit ist, jahrelang Kosten für die unnötige Heimunterbringung eines Kindes zu bezahlen - das sind zwischen 50.000 und 60.000 Euro pro Jahr -, als die im vergleich geringen Kosten für die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme zu tragen.

2011 ist im Begriff, zu einem schwarzen Jahr für den Rechtsstaat Deutschland zu werden.

Wehret den Anfängen!

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Samstag, 29. Januar 2011
 
Wenn Sie Dein Kind holen ...
Junge Freiheit 05/11 vom 28.01.2011

Unter dem Motto "Wenn Sie Dein Kind holen" widmet die Junge Freiheit in ihrer aktuellen Ausgabe mehrere Beiträge dem Thema "Staatlicher Kindesentzug":

S. 1 TITELSEITE
Staatlicher Kindesentzug
Die Familie unter Verdacht
Dieter Stein

S. 3 IM GESPRÄCH
Überfall am frühen Morgen“
Ohne triftigen Grund werden in Deutschland Tausenden Eltern von Staats wegen ihre Kinder geraubt. Doch kaum jemand interessiert sich für das Martyrium der Betroffenen.
Moritz Schwarz

S. 6 POLITIK
Jeden Tag 94 Kinder
Kindesentziehung: Immer häufiger greift der Staat bei vermeintlichen oder tatsächlichen familiären Mißständen ein
(JF)

S. 7 THEMA
„Dann wenden wir auch Gewalt an“
Reportage: Wie Jugendämter in das Leben von Familien eingreifen
Hinrich Rohbohm

Zum Inhaltsverzeichnis

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Montag, 24. Januar 2011
 
Wenn Frauen schlagen
Ist Gewalt in der Partnerschaft wirklich eine reine Männerdomäne? Eine aktuelle Erhebung des baden-württembergischen Innenministeriums hat ergeben, dass immer mehr Frauen gegen ihre Partner handgreiflich werden. Es ist ein Tabuthema, mit dem sich die Politik schwer tut.
3sat - Kulturzeit 03-11-2010
Nina Gladitz

Von allen Tabus in unserer Gesellschaft ist die Gewalt, die von Frauen gegen Männer in Partnerschaften ausgeübt wird, wahrscheinlich das größte. Nichts ist in unseren Köpfen so fest verankert, wie der Blick auf den Mann als alleinigem Täter und der Frau als exklusivem Opfer. Das öffentliche Bild der Frau gleicht mehr und mehr dem einer coolen Königin, die, befreit von Fremdbestimmung, ihr Leben selbst in die Hand nimmt. Das Ende von traditioneller Gängelung, festgeschriebenen Rollenmustern und ökomischer Abhängigkeit hat die Frauen zwar befreit, aber etwas übersehen, was im Zuge dessen ans Tageslicht kam: Frauen unterscheiden sich in ihrem Agressionspotential nur wenig von Männern.

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Die zerhackte Zeit
Eine SMS jagt die nächste, Gipfel reiht sich an Gipfel, eine Reform folgt der anderen - die Politik beschleunigt und verdichtet sich. Kann unter diesen Bedingungen vernünftig regiert werden?
DER SPIEGEL 2/2011
Markus Feldenkirchen und Dirk Kurbjuweit

Ohne Handy fühlt sich ein Politiker noch hilfloser als ein anderer Mensch. Für Angela Merkel sind vor allem SMS zu einem Steuerungsinstrument geworden. Sie ist Junkie, manchmal sieht man, wie sie im Bundestag verstohlen auf ihr Handy blickt. Wenn ihr etwas einfällt, schreibt sie rasch eine Meldung. Ihre Vertrauten antworten sofort. So wird mit dem ersten Gedanken Politik gemacht, die Zeit des Nachdenkens, des Besinnens fällt oft weg.

Halbwegs zuhören und eine SMS schreiben - das ist der typische Simultanakt der modernen Politik.

Hirnforscher Roth rät Politikern, sich Zeit zum Denken zu nehmen, egal wie stressig die Situation sei, und sei es nur für 30 Sekunden.

"Wir Menschen können nicht mehr als einem Gedanken gleichzeitig nachgehen", sagt Roth. Ein Politiker, der in dichter Abfolge oder zeitgleich mit immer neuen Anliegen, Gesprächen, Nachrichten oder Informationen konfrontiert werde, könne kein guter Politiker sein. "Wenn zu viel auf einmal auf ein Gehirn einwirkt, muss sein Besitzer komprimieren und entschleunigen", sagt Roth. "Sonst gibt es einen Gehirnstau. Eine Denkblockade."

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Leider kann ich diesen Artikel nicht kommentieren - muss dringend eine SMS beantworten.

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Sonntag, 23. Januar 2011
 
Bundeswehr wird umfassend überprüft
FOCUS Online 23.01.2011
dpa
Der Bundeswehr steht eine umfassende Überprüfung ins Haus. Er habe den Generalinspekteur beauftragt zu prüfen, inwieweit es in den letzten Jahren und auch jetzt noch Anhaltspunkte für Rituale gibt, die den Grundsätzen der Bundeswehr widersprechen. Das sagte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg der «Bild am Sonntag». Anlass ist unter anderem der Tod einer Soldatin auf dem Schulungsschiff «Gorch Fock» und der Umgang mit der Mannschaft nach dem Vorfall.

Lesen Sie die Nachricht hier.

Respekt, Herr Minister!
"Nur" zwei Todesfälle - und das ist nicht zynisch gemeint - veranlassen Sie, zu einer Überprüfung der gesamten Bundeswehr. Das ist vorbildlich, denn schließlich geht es um den Schutz von Menschenleben. Der Presseblog wünscht sich schon seit langem eine Meldung wie diese:

Den Jugendämtern steht eine umfassende Überprüfung ins Haus. Sie habe die Missbrauchsbeauftragte beauftragt zu prüfen, inwieweit es in den letzten Jahren und auch jetzt noch Anhaltspunkte für Rituale gibt, die den Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes widersprechen. Das sagte Familienministerin Kristina Schröder der «Bild am Sonntag». Anlass ist unter anderem der Tod mehrerer Kinder, die sich in der Obhut der Jugendämter befanden.

Wann dürfen wir diese Nachricht endlich verbreiten?

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Donnerstag, 20. Januar 2011
 
Schulflüchtlinge schalten EU ein
Als Schulverweigerer-Familie sind die Neubronners bundesweit bekannt geworden. Jetzt haben sie sogar die EU-Kommission eingeschaltet und eine Klage gegen Deutschland wegen der dort geltenden Schulbesuchspflicht beantragt.
Frankfurter Rundschau 18.01.2011
Eckhard Stengel

Die deutsche Schulbesuchspflicht beschäftigt nun auch die Europäische Union (EU): Nach verlorenen Klagen vor deutschen Gerichten hat die bundesweit bekannt gewordene Bremer Schulverweigerer-Familie Neubronner jetzt die EU-Kommission eingeschaltet und ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beantragt. Das teilte Dagmar Neubronner (51) am Dienstag in Bremen mit. Nach ihren Angaben soll Brüssel feststellen, ob die Bundesrepublik mit der Schulbesuchspflicht gegen EU-Verträge verstoße.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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