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Sonntag, 16. September 2012
Spielmann wird neuer EGMR-Präsident
thopo, 19:15h
Der Luxemburger Richter Dean Spielmann ist am Montag zum neuen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gewählt worden.
Luxemburger Tageblatt 10.09.2012
(dapd / Tageblatt lu)
Der 49-Jährige werde sein Amt am 1. November 2012 antreten, teilte der Gerichtshof in Straßburg mit.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Luxemburger Tageblatt 10.09.2012
(dapd / Tageblatt lu)
Der 49-Jährige werde sein Amt am 1. November 2012 antreten, teilte der Gerichtshof in Straßburg mit.
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Donnerstag, 13. September 2012
EU-Parlament unterstützt Mindestrechte für Opfer von Straftaten
thopo, 00:28h
Für Opfer von Straftaten sollen überall in der EU die gleichen Mindestrechte gelten. Auch eine Begutachtung ihrer besonderen Schutzbedürfnisse soll EU-weit eingeführt werden. Die am Mittwoch durch das Parlament angenommene Richtlinie sieht kostenfreie Opferhilfsdienste wie psychologische Betreuung vor. Opfer haben fortan das Recht, an Polizeivernehmungen und Gerichtsverfahren teilzunehmen in einer Sprache, die sie verstehen.
Europäisches Parlament - Pressedienst 12.09.2012
"Die deutliche Botschaft der Richtlinie an die Opfer von Straftaten ist, dass deren Rechte nicht länger vernachlässigt werden. Das wird helfen, das Vertrauen in die Justiz zu stärken", sagte die Berichterstatterin des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Teresa Jiménez-Becerril (EVP, ES), in einer Debatte am Dienstag. Die Berichterstatterin im Ausschuss für die Rechte der Frau, Antonyia Parvanova (ALDE, BG), fügte hinzu: "Diese Rechtsvorschriften gehorchen einem einzigen Grundsatz: Den Interessen der Opfer zu dienen, und ihnen die nötige Unterstützung zu geben, die sie in einer Phase brauchen, die besonders schwierig für sie sein kann".
Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.
Bleibt nur noch anzumerken, dass Kindesentziehung und Umgangsvereitelung Straftaten sind, unter denen die betroffenen Kinder oft viele Jahre lang leiden. Man wird sehen, wie die deutsche Justiz den Vorgaben aus Brüssel Rechnung trägt.
Europäisches Parlament - Pressedienst 12.09.2012
"Die deutliche Botschaft der Richtlinie an die Opfer von Straftaten ist, dass deren Rechte nicht länger vernachlässigt werden. Das wird helfen, das Vertrauen in die Justiz zu stärken", sagte die Berichterstatterin des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Teresa Jiménez-Becerril (EVP, ES), in einer Debatte am Dienstag. Die Berichterstatterin im Ausschuss für die Rechte der Frau, Antonyia Parvanova (ALDE, BG), fügte hinzu: "Diese Rechtsvorschriften gehorchen einem einzigen Grundsatz: Den Interessen der Opfer zu dienen, und ihnen die nötige Unterstützung zu geben, die sie in einer Phase brauchen, die besonders schwierig für sie sein kann".
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Bleibt nur noch anzumerken, dass Kindesentziehung und Umgangsvereitelung Straftaten sind, unter denen die betroffenen Kinder oft viele Jahre lang leiden. Man wird sehen, wie die deutsche Justiz den Vorgaben aus Brüssel Rechnung trägt.
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Sonntag, 9. September 2012
Großmutter vor Gericht: Unterwerfung oder Strafe !
thopo, 20:34h
Am 22. August 2012 verurteilte das Strafgericht Gießen unter Leitung von Richter am Amtsgericht Michael Wendel auf Antrag des Staatsanwalts (StA) Dr. Philipp Stein die Großmutter von 7 Enkeln wegen „psychischer Beihilfe“ zur Kindesentziehung zu 20 Tagessätzen à 15 Euro. Eine alltägliche Story?
Gießener Zeitung 24.08.2012
Aris Christidis
Was den Fall zunächst interessant macht, ist, daß es bis zuletzt strittig war, ob es jemals eine Kindesentziehung gegeben hat; sicher war nur, daß eine solche unter keinen Umständen gemäß den Vorstellungen der Anklage stattgefunden haben konnte. Deshalb war schon fünf Wochen zuvor das Verfahren gegen den Hauptangeklagten und Vater der Kinder eingestellt worden. Die Gießener Allgemeine hatte hierüber am 19.07.2012 berichtet [1].
Nun sah es aber das Gericht als „erwiesen“ an, daß (Entziehung hin oder her) die Großmutter auf alle Fälle „Beihilfe geleistet“ hatte – wohlgemerkt: zu einer Tat, an deren Ahndung die Öffentliche Anklage kein Interesse mehr hatte.
War es die „Tat“, oder die Personen, die zu solch kuriosen juristischen Konstruktionen führten?
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Gießener Zeitung 24.08.2012
Aris Christidis
Was den Fall zunächst interessant macht, ist, daß es bis zuletzt strittig war, ob es jemals eine Kindesentziehung gegeben hat; sicher war nur, daß eine solche unter keinen Umständen gemäß den Vorstellungen der Anklage stattgefunden haben konnte. Deshalb war schon fünf Wochen zuvor das Verfahren gegen den Hauptangeklagten und Vater der Kinder eingestellt worden. Die Gießener Allgemeine hatte hierüber am 19.07.2012 berichtet [1].
Nun sah es aber das Gericht als „erwiesen“ an, daß (Entziehung hin oder her) die Großmutter auf alle Fälle „Beihilfe geleistet“ hatte – wohlgemerkt: zu einer Tat, an deren Ahndung die Öffentliche Anklage kein Interesse mehr hatte.
War es die „Tat“, oder die Personen, die zu solch kuriosen juristischen Konstruktionen führten?
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Donnerstag, 6. September 2012
Arbeitsdokument des europäischen Parlaments über eine Informationsreise nach Berlin
thopo, 16:33h
Europäisches Parlament 25.06.2012
der Petitionsausschuss erhält auch weiterhin verhältnismäßig viele Petitionen zu angeblichen Diskriminierungen und Missständen im Verwaltungsmanagement der deutschen Jugendamtsbehörden. Der Petitionsausschuss hat diese Frage bereits in der letzten Legislaturperiode bei den deutschen Behörden angeschnitten, insbesondere während einer Delegationsreise nach Berlin im März 2007, woraufhin der Ausschuss ein Dokument erarbeitet hat, das seither die Grundlage seiner Politik bildet. Da aber weiterhin ähnliche Petitionen eingehen und aufgrund der Sensibilität des Problems hat der Ausschuss beschlossen, die Frage in einer Sitzung mit dem Petitionsausschuss und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestags sowie mit Vertretern der zuständigen deutschen Behörden erneut zu prüfen.
Lesen Sie das Arbeitsdokument hier.
der Petitionsausschuss erhält auch weiterhin verhältnismäßig viele Petitionen zu angeblichen Diskriminierungen und Missständen im Verwaltungsmanagement der deutschen Jugendamtsbehörden. Der Petitionsausschuss hat diese Frage bereits in der letzten Legislaturperiode bei den deutschen Behörden angeschnitten, insbesondere während einer Delegationsreise nach Berlin im März 2007, woraufhin der Ausschuss ein Dokument erarbeitet hat, das seither die Grundlage seiner Politik bildet. Da aber weiterhin ähnliche Petitionen eingehen und aufgrund der Sensibilität des Problems hat der Ausschuss beschlossen, die Frage in einer Sitzung mit dem Petitionsausschuss und dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des deutschen Bundestags sowie mit Vertretern der zuständigen deutschen Behörden erneut zu prüfen.
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Samstag, 1. September 2012
Häusliche Gewalt: Wenn Männer zu Opfern werden
thopo, 00:55h
Schläge in Beziehungen können auch von Frauen kommen. Ein Betroffener gründet eine Hilfegruppe.
Westdeutsche Zeitung Newsline 28.08.2012
Susanne Böhling
Für die meisten Menschen ist klar: Wenn es in Beziehungen gewalttätig wird, dann sind die Männer die Täter und die Frauen die Geschlagenen. Dass das durchaus anders sein kann, musste Peter Schulz (Name von der Redaktion geändert) erfahren. Mehr als fünf Jahre lange durchlebte der Mönchengladbacher ein Martyrium.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Westdeutsche Zeitung Newsline 28.08.2012
Susanne Böhling
Für die meisten Menschen ist klar: Wenn es in Beziehungen gewalttätig wird, dann sind die Männer die Täter und die Frauen die Geschlagenen. Dass das durchaus anders sein kann, musste Peter Schulz (Name von der Redaktion geändert) erfahren. Mehr als fünf Jahre lange durchlebte der Mönchengladbacher ein Martyrium.
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Donnerstag, 30. August 2012
Bald höhere Gebühren für Gerichte, Notare und Rechtsanwälte
thopo, 17:37h
Das Bundeskabinett hat am 29.8.2012 den Gesetzesentwurf eines 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beschlossen. Damit werden die Gerichtsgebühren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Rechtsanwalts- und Notargebühren, Sachverständigen-, Dolmetscher- und Übersetzerhonorare, sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Der Entwurf muss noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und vom Bundestag verabschiedet werden.
Haufe Online 29.08.2012
„Die Anhebung der linearen Gebührentabellen ist dringend notwendig, um die Kanzleien an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, die auch die gestiegenen Kosten für Mitarbeiter, Mieten, Energie und vieles mehr finanzieren müssen“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.
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Haufe Online 29.08.2012
„Die Anhebung der linearen Gebührentabellen ist dringend notwendig, um die Kanzleien an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, die auch die gestiegenen Kosten für Mitarbeiter, Mieten, Energie und vieles mehr finanzieren müssen“, erläutert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.
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Samstag, 25. August 2012
Alle lieben Karlsruhe
thopo, 12:29h
Das Bundesverfassungsgericht hat unter allen Verfassungsorganen am wenigsten Sanktionen zu befürchten, wenn es unpopuläre Entscheidungen fällt. Das führt aber nicht dazu, dass es immer unpopulärer wird. Im Gegenteil – es wird immer populärer.
Verfassungsblog 22.08.2012
Max Steinbeis
Das Allensbach-Institut hat die Deutschen sehr ausführlich zu ihrer Meinung über das BVerfG befragt, und die FAZ hat die Auswertung der Institutsdirektorin Renate Köcher wie üblich abgedruckt. Das Ergebnis: Anfang der 90er Jahre fand nicht mal jeder Zweite das BVerfG gut. Und heute? 64 Prozent! Vertrauen in die Institution haben sensationelle 75 Prozent (zum Vergleich: Bundestag 40 Prozent, EU-Kommission 22 Prozent). Ihren Einfluss finden 56 Prozent angemessen, weitere 14 Prozent sogar noch zu gering. Das gilt auch ganz konkret für die aktuellen europapolitischen Themen: 68 Prozent finden es goldrichtig, dass die Entscheidung über die Eurorettung in Karlsruhe fällt, nur 15 Prozent sähen sie in Berlin und Brüssel besser aufgehoben.
Insofern, das muss man ihm lassen, hat der Politiker Andreas Voßkuhle sicherlich erst mal alles richtig gemacht.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Verfassungsblog 22.08.2012
Max Steinbeis
Das Allensbach-Institut hat die Deutschen sehr ausführlich zu ihrer Meinung über das BVerfG befragt, und die FAZ hat die Auswertung der Institutsdirektorin Renate Köcher wie üblich abgedruckt. Das Ergebnis: Anfang der 90er Jahre fand nicht mal jeder Zweite das BVerfG gut. Und heute? 64 Prozent! Vertrauen in die Institution haben sensationelle 75 Prozent (zum Vergleich: Bundestag 40 Prozent, EU-Kommission 22 Prozent). Ihren Einfluss finden 56 Prozent angemessen, weitere 14 Prozent sogar noch zu gering. Das gilt auch ganz konkret für die aktuellen europapolitischen Themen: 68 Prozent finden es goldrichtig, dass die Entscheidung über die Eurorettung in Karlsruhe fällt, nur 15 Prozent sähen sie in Berlin und Brüssel besser aufgehoben.
Insofern, das muss man ihm lassen, hat der Politiker Andreas Voßkuhle sicherlich erst mal alles richtig gemacht.
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