Dienstag, 21. Juli 2009
 
Dinah darf zu ihren Großeltern
Große Erleichterung herrscht in der äthiopischen Familie in Schopfheim: Das Familiengericht Bad Säckingen befürchtete eine Genitalverstümmelung beim Äthiopien-Besuch ihrer Tochter – das OLG hob das Urteil nun auf.
BADISCHE ZEITUNG 17.06.2009
Heiner Fabry

Was war geschehen? Eine äthiopisch-stämmige Familie aus Schopfheim wollte ihre minderjährige Tochter in Begleitung eines Bekannten der Familie zu ihren Großeltern nach Addis Abeba in die Ferien schicken. Daraufhin informierte eine Arbeitskollegin der Mutter die "Task Force für e ffektive Prävention von Genitalverstümmelung" in Hamburg. Auf Betreiben dieser Initiative wurde das Jugend- und Sozialamt aktiv und ließ die Reise im Oktober 2008 über das Familiengericht Bad Säckingen verbieten.

Lesen Sie die vollständige Naachricht hier.

Anstelle eines eigenen Kommentars verweise ich auf den Politblogger.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen zeigt, wie begründet die Bedenken gegen die Reform des § 1666 BGB waren.

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