Dienstag, 11. August 2009
 
OSZE schickt Wahlbeobachter nach Deutschland
Das gab es noch nie: Die europäische Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit wird zum ersten Mal Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden - um den korrekten Ablauf der Bundestagswahl zu überprüfen. Auch die umstrittene Ablehnung mehrerer Kleinparteien.
SPIEGEL ONLINE 09.08.2009
amz

Eschenbächer zufolge sollen die zwölf Wahlbeobachter von Mitte September bis Anfang Oktober durch Deutschland reisen und den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. "Die Experten werden dann einen Bericht schreiben, der nach der Wahl veröffentlicht wird."

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Nun wird das Ausland auf die Situation der Menschenrechte in Deutschland aufmerksam. Es wurde Zeit!

Bekanntlich hinkt der Ruf eines Menschen zeitlich immer seinen Handlungen hinterher. Bei Staaten ist das nicht anders. Es dauert eine gewisse Zeit, bis sich im Bewusstsein der Beobachter niederschlägt, dass ein angeblicher "Saubermann" den sprichwörtlichen "Dreck am Stecken hat".

Was Deutschland angeht, ist alles in bester Ordnung - auf dem Papier. Das Grundgesetz ist eine gute Verfassung - es wird behauptet, eine der besten der Welt. Doch Papier ist geduldig. Die Wirklichkeit stimmt schon lange nicht mehr damit überein. Und eine Garantie auf Durchsetzung der Grundrechte gibt es in Deutschland nicht. Zwar haben wir ein Bundesverfassungsgericht, das in einzelnen Fällen die Verletzung von Grundrechten feststellt.

Doch auch die Anrufung des BVerfG steht weitestgehend nur auf dem Papier. Etwa 99 % der Beschwerden werden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Und da diese Nichtannahme nicht einmal begründet werden muss, erfährt die Öffentlichkeit nie, welch krasse Grundrechtsverletzungen hier einfach unter den Teppich gekehrt werden. Von einer garantierten Durchsetzung der Grundrechte kann bei dieser Art der Lotterie keine Rede sein.

Was soll man davon halten, dass das BVerfG über eine unbezahlte Rechnung von 80 € entscheidet, die Wegnahme von Kindern durch das Jugendamt aber nicht annimmt?

Die Überlastung des BVerfG, die immer wieder als Begründung für diesen unhaltbaren Zustand herhalten muss, vermag ebenso wenig zu überzeugen: Wenn schon alle Menschen vor dem einfachen Gesetz gleich sind, dann muss das in weit stärkerem Maße noch für die Verletzungen von Grundrechten gelten.

Dass dies nicht der Fall ist, haben in jüngster Zeit bereits der Europarat, das Europäische Parlament und die UNO festgestellt. Nun gesellt sich auch die OSZE dazu.

Willkommen im Klub!

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