Mittwoch, 10. Juni 2009
 
Fall Kevin: Beamte sollen doch noch vor Gericht
Wieder Ermittlungen gegen Jugendamt
Hamburger Abendblatt 19.05.2009
Jan-Eric Lindner

Knapp drei Jahre nach dem Tod des Zweijährigen, scheint es, als würde der Fall ein zweites Mal juristisch aufgearbeitet werden. Das Landgericht Bremen prüft, ob gegen die zuständigen Jugendamtmitarbeiter Hauptverfahren eröffnet werden. Dabei schien es bereits, als solle sich der Fall Kevin in die lange Liste der Fälle einreihen, in denen der Tod behördlich betreuter Kinder für die Beamten (juristisch) folgenlos blieb. Fälle wie der des kleinen Kevin führen höchst selten zu Anklagen gegen Beamte.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Doch wer glaubt, dass nun endlich nach den wahren Ursachen des Jugendamts-Debakels gesucht wird, der hat sich (wieder einmal) getäuscht:

Sollte es im Falle Kevin zu einem Strafprozess kommen, darauf weist der Bremer Gerichtssprecher hin, werde es nur um die persönliche Schuld der Angeklagten gehen, nicht um das mögliche strukturelle Versagen des Amtes.

Es gibt eben Tabus, die nicht einmal vor dem Tod eines Kindes halt machen.

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