Montag, 3. Januar 2011
Rechtsbeugung: Freiburger Richter erhält 15 Monate auf Bewährung
thopo, 21:48h
Wegen Rechtsbeugung ist ein Freiburger Richter zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er zwar nicht, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein Amt muss er allerdings aufgeben- mit sofortiger Wirkung.
Badische Zeitung 03.01.2010
Der Richter hatte nach Auffassung des Freiburger Landgerichts für einen Freund einen Befangenheitsantrag gegen einen Amtsrichter verfasst – und danach selbst über diesen entschieden.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Badische Zeitung 03.01.2010
Der Richter hatte nach Auffassung des Freiburger Landgerichts für einen Freund einen Befangenheitsantrag gegen einen Amtsrichter verfasst – und danach selbst über diesen entschieden.
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