Freitag, 6. April 2012
 
20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 5. April 1992 von Deutschland ratifiziert. Sie legt weltweit wesentliche Standards zum Schutz von Kindern fest und betont wie enorm wichtig Kinder und ihr Wohlbefinden sind. Zu ihrem Schutz stellt die Konvention mehrere elementare Grundsätze auf: Das Recht auf Überleben, das Recht auf Entwicklung, die Nichtdiskriminierung und die Wahrung der Interessen der Kinder und deren gesellschaftlicher Beteiligung.
BMJ-News
Bundesministerium der Justiz

Die UN-Kinderrechtskonvention gibt allen Kindern auf der Welt gleiche Rechte. In Deutschland galt die Konvention achtzehn Jahre lang jedoch nur eingeschränkt, da Deutschland das Vertragswerk nur unter mehreren Vorbehalten ratifiziert hatte. Am 15. Juli 2010 nahm Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Vorbehalte gegenüber den Vereinten Nationen zurück. Damit erlangte die UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland volle Wirkung. “Kinder und minderjährige Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr benötigen einen ganz besonderen Schutz und humanitäre Hilfe. Gerade Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft sind besonders verletzlich“, sagt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Die Aufhebung des Vorbehalts war ein wichtiges Anliegen von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.

Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.

Wenn man liest, wie vehement Deutschland sich 18 Jahre lang gegen die Rücknahme der Vorbehalte gewehrt und damit die Einführung des Individualbeschwerderechts verhindert hat, und wenn man die internen Drucksachen liest, mit denen sich führende Politiker nach wie vor gegen die Umsetzung dieser Konvention in Deutschland sträuben, gehört diese Selbstdarstellung ganz klar in den Bereich "Neues aus der Anstalt".

Vor über 50 Jahren hat Deutschland die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Auch im Jahre 2012 steht es unter massiver internationaler Kritik, weil Jugendämter und Familiengerichte die einfachsten gesetzlichen Grundlagen nicht respektieren. Die Pressemeldung des BMJ kann nur als vorsätzliche Desinformation bezeichet werden.

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