Dienstag, 22. Januar 2013
 
Der Anwalt muss schlauer sein als der Richter
Jugendamtwatch 28.11.2012
Hans-Otto Burschel

In einem einstweiligen Anordnungsverfahren hatte das FamG dem Vater nach mündlicher Verhandlung das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind der Beteiligten übertragen. In der Rechtsmittelbelehrung führte das Gericht fälschlich aus, die Beschwerdefrist betrage einen Monat (richtig wäre zwei Wochen gewesen). Prompt legte die anwaltlich vertretene Mutter verspätet Beschwerde ein. Ihr Wiedereinsetzungsantrag blieb erfolglos.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Es passt nahtlos ins Bild der deutschen Familienjustiz, dass Richter die Verantwortung für ihre eigenen Fehlleistungen auf die Parteien abschieben.

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