Mittwoch, 30. Januar 2013
 
Inobhutnahme - Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten
Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten - es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familiengerichtes an Elternstelle setzt.
Westfälische Allgemeine Zeitung 04.04.2012
Norbert Jänecke

Das Jugendamt hält es aber offenbar für üblich, den Eltern erst die Kinder wegzunehmen und danach das Gericht entscheiden zu lassen, ob das korrekt war. Dies sei „die ständige Praxis des Jugendamtes“, argwöhnt Rechtsanwalt Matthias Nölting. Stadtsprecher Torsten Albrecht erklärt nach Rücksprache im Hause auch: „Wir akzeptieren das Urteil, aber das führt nicht dazu, dass wir unsere Praxis ändern.“

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