Montag, 31. März 2008
Eltern fühlen sich überfordert
gefra, 02:45h
Am Mittwoch hat die Konrad-Adenauer-Stiftung eine Studie zur Situation der Eltern in Deutschland veröffentlicht. Das Ergebnis: Viele Väter und Mütter fühlen sich überfordert. Woran liegt das?
Der Tagesspiegel 28.02.2008
Antje Sirleschtov und Tobias Fleischmann
Wer sich heute für Kinder entscheidet, hat es schwerer als vor Jahrzehnten. Elternschaft ist hart – zu diesem ernüchternden Fazit kommen Wissenschaftler, die im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung deutschlandweit Eltern über ihre Lage und ihre Wünsche befragt haben. Die Ergebnisse sind in der Studie „Sinus“ nun zusammengefasst.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Schon wer diesen Bericht liest, kann sich eines Schauders nicht erwehren:
"Von der Leyen kann sich durch die Ergebnisse der Studie grundsätzlich in ihrem familienpolitischen Ansatz bestätigt sehen. Denn ein Kritikpunkt der befragten Eltern lautet immer wieder: Die Gesellschaft, die Politik, nimmt die Anliegen von Müttern und Vätern nicht ernst genug."
Das ist keine Bestätigung, das ist ein glatter Verriss der derzeitigen Politik.
Doch es kommt noch schlimmer: Die Studie verschweigt, dass Eltern zunehmend von Jugendämtern unter Druck gesetzt werden, deren Mitarbeiter in Deutschland eine schier unbegrenzte Machtfülle genießen, ohne dabei einer Kontrolle zu unterliegen. Und so mischen sie sich in Angelegenheiten ein, die sie nicht das Geringste angehen, zerstören Familien und verletzen Menschenrechte in so gravierender Weise, dass selbst das Europäische Parlament sich damit beschäftigt. Doch das ficht die Ministerin nicht an. Sehen Sie hier einen Ausschnitt aus der Pressekonferenz, in dem die Ministerin für die Zukunft sogar eine Ausweitung der "Zusammenarbeit" der Jugendämter mit Polizei, Ärzten und Schulen ankündigt.
Doch diese Zusammenarbeit findet oft gerade dort nicht statt, wo sie sinnvoll und gerechtfertigt wäre. Dem Verfasser sind mehrere Fälle bekannt, in denen Jugendamtsmitarbeiter dringende ärztliche Hinweise auf Kindesmisshandlung übergingen, aber auch mehrere Fälle, in denen sich Jugendamtsmitarbeiter rechtskräftigen Gerichtsbeschlüssen widersetzten.
Es stellt sich die Frage, wen Frau von der Leyen gemeint hat, als sie die Jugendämter als "hoch kompetent" titulierte.
Kommentar von gefra:
Für einen Journalisten war es erschreckend zu sehen, mit welchen Mitteln versucht wurde, kritische Fragen möglichst gar nicht erst zuzulassen - auch das kommt in dem Filmausschnitt gut zur Geltung.
Der Tagesspiegel 28.02.2008
Antje Sirleschtov und Tobias Fleischmann
Wer sich heute für Kinder entscheidet, hat es schwerer als vor Jahrzehnten. Elternschaft ist hart – zu diesem ernüchternden Fazit kommen Wissenschaftler, die im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung deutschlandweit Eltern über ihre Lage und ihre Wünsche befragt haben. Die Ergebnisse sind in der Studie „Sinus“ nun zusammengefasst.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Schon wer diesen Bericht liest, kann sich eines Schauders nicht erwehren:
"Von der Leyen kann sich durch die Ergebnisse der Studie grundsätzlich in ihrem familienpolitischen Ansatz bestätigt sehen. Denn ein Kritikpunkt der befragten Eltern lautet immer wieder: Die Gesellschaft, die Politik, nimmt die Anliegen von Müttern und Vätern nicht ernst genug."
Das ist keine Bestätigung, das ist ein glatter Verriss der derzeitigen Politik.
Doch es kommt noch schlimmer: Die Studie verschweigt, dass Eltern zunehmend von Jugendämtern unter Druck gesetzt werden, deren Mitarbeiter in Deutschland eine schier unbegrenzte Machtfülle genießen, ohne dabei einer Kontrolle zu unterliegen. Und so mischen sie sich in Angelegenheiten ein, die sie nicht das Geringste angehen, zerstören Familien und verletzen Menschenrechte in so gravierender Weise, dass selbst das Europäische Parlament sich damit beschäftigt. Doch das ficht die Ministerin nicht an. Sehen Sie hier einen Ausschnitt aus der Pressekonferenz, in dem die Ministerin für die Zukunft sogar eine Ausweitung der "Zusammenarbeit" der Jugendämter mit Polizei, Ärzten und Schulen ankündigt.
Doch diese Zusammenarbeit findet oft gerade dort nicht statt, wo sie sinnvoll und gerechtfertigt wäre. Dem Verfasser sind mehrere Fälle bekannt, in denen Jugendamtsmitarbeiter dringende ärztliche Hinweise auf Kindesmisshandlung übergingen, aber auch mehrere Fälle, in denen sich Jugendamtsmitarbeiter rechtskräftigen Gerichtsbeschlüssen widersetzten.
Es stellt sich die Frage, wen Frau von der Leyen gemeint hat, als sie die Jugendämter als "hoch kompetent" titulierte.
Für einen Journalisten war es erschreckend zu sehen, mit welchen Mitteln versucht wurde, kritische Fragen möglichst gar nicht erst zuzulassen - auch das kommt in dem Filmausschnitt gut zur Geltung.
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Montag, 31. März 2008
Neue Vorwürfe gegen Jugendamt
thopo, 01:56h
Wochenlang lebten zwei 7 und 9 Jahre alte Schwestern aus dem Stadtteil Mengede allein mit ihrem todkranken Vater (67) in einem Haushalt - bis er starb
Der Westen 25.02.2008
Frank Fligge
Jetzt, nach dem Ende des Martyriums, soll das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Die heftig in Kritik geratenen Verantwortlichen stritten gestern noch einmal jegliches Fehlverhalten von Mitarbeitern im Jugendhilfedienst ab. Man habe "korrekt und angemessen gehandelt", sagte Jugendamtsleiter Ulrich Bösebeck. "Es gab keinerlei Anlass zu Maßnahmen."
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Der Westen 25.02.2008
Frank Fligge
Jetzt, nach dem Ende des Martyriums, soll das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Die heftig in Kritik geratenen Verantwortlichen stritten gestern noch einmal jegliches Fehlverhalten von Mitarbeitern im Jugendhilfedienst ab. Man habe "korrekt und angemessen gehandelt", sagte Jugendamtsleiter Ulrich Bösebeck. "Es gab keinerlei Anlass zu Maßnahmen."
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Ausführliche Informationen finden Sie hier.
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Donnerstag, 27. März 2008
Familie der toten Talea stellt Strafanzeige gegen die Stadt
thopo, 01:30h
Betroffenheit und Wut im Fall des kleinen Mädchens: Das Jugendamt war alarmiert, hat aber nicht gehandelt.
Westdeutsche Zeitung 27.03.2008
Nikola Dünow und Robert Maus
Die kleine Talea wollte immer eine Prinzessin sein. Deswegen wird das fünfjährige Mädchen, das am Dienstag vergangener Woche getötet wurde, in einem rosa Sarg, auf dem eine goldfarbene Krone prangt, beerdigt werden.
Die Eltern des Mädchens erheben unterdessen schwere Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Wuppertaler Jugendamtes, die Familie kündigte am Mittwoch an, Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen eine Sachbearbeiterin des Amtes zu stellen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist deutscher Alltag: Auf der einen Seite holen Jugendamtsmitarbeiter Kinder aus intakten Familien und sperren sie in Heime, auf der anderen Seite reagieren sie genau dort nicht, wo eine tatsächliche Gefährdung vorliegt. Das BMAAM begründet dieses vollständige Versagen der Institution "Jugendamt" damit, es stünden nicht immer ausreichende Mittel für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter zur Verfügung. Das europäische Parlament hat sehr deutlich gemacht, dass das keine Entschuldigung für Fehlentscheidungen sein kann, die bereits mehrfach zum Tode von Kindern geführt haben. Es kann auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Jugendamtsmitarbeiter, die strafbare Handlungen begehen, in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Wie viele Kinder müssen noch sterben, bis unsere Politiker reagieren?
Westdeutsche Zeitung 27.03.2008
Nikola Dünow und Robert Maus
Die kleine Talea wollte immer eine Prinzessin sein. Deswegen wird das fünfjährige Mädchen, das am Dienstag vergangener Woche getötet wurde, in einem rosa Sarg, auf dem eine goldfarbene Krone prangt, beerdigt werden.
Die Eltern des Mädchens erheben unterdessen schwere Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Wuppertaler Jugendamtes, die Familie kündigte am Mittwoch an, Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen eine Sachbearbeiterin des Amtes zu stellen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Das ist deutscher Alltag: Auf der einen Seite holen Jugendamtsmitarbeiter Kinder aus intakten Familien und sperren sie in Heime, auf der anderen Seite reagieren sie genau dort nicht, wo eine tatsächliche Gefährdung vorliegt. Das BMAAM begründet dieses vollständige Versagen der Institution "Jugendamt" damit, es stünden nicht immer ausreichende Mittel für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter zur Verfügung. Das europäische Parlament hat sehr deutlich gemacht, dass das keine Entschuldigung für Fehlentscheidungen sein kann, die bereits mehrfach zum Tode von Kindern geführt haben. Es kann auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Jugendamtsmitarbeiter, die strafbare Handlungen begehen, in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Wie viele Kinder müssen noch sterben, bis unsere Politiker reagieren?
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Dienstag, 18. März 2008
Wegnehmen ist das Einfachste
thopo, 01:51h
Jugendämter in der Kritik
FAZ.net 18.03.2008
Katrin Hummel
Alles begann nach der Geburt der kleinen Lena im vergangenen Jahr. Damals beantragten die Hoffmanns beim Bürgermeister der Stadt Soest die Patenschaft des Bundespräsidenten, die verheirateten deutschen Ehepaaren für das siebte gemeinsame Kind zusteht. Sie ist verbunden mit einer Zahlung von 500 Euro, die die Familie mit ihrem Nettoeinkommen von 1377 Euro (plus 1178 Euro Kindergeld) gut gebrauchen konnte. Ein Jugendamtsmitarbeiter kam ins Haus, um die Urkunde und das Geld zu überreichen, sah sich um und sagte: „Das ist doch alles hier nicht das Richtige, das ist doch nicht das Gelbe vom Ei“ - so erinnert sich Siegfried Hoffmann. Es folgte ein Hilfeplangespräch mit dem Amt, bei dem herauskam, dass der Vater ein weiteres Kinderzimmer herrichten sollte - was er auch tat. Er zersägte und verfeuerte die Eichengarnitur und löste das Wohnzimmer auf, in dem nun Johannes wohnt. Bei der Kinderbetreuung unterstützte ihn in dieser Zeit für drei Stunden am Tag eine vom Amt gestellte Praktikantin. So weit, so sinnvoll.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Wieder einmal gebührt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Lob für ihre unerschrockene Berichterstattung.
FAZ.net 18.03.2008
Katrin Hummel
Alles begann nach der Geburt der kleinen Lena im vergangenen Jahr. Damals beantragten die Hoffmanns beim Bürgermeister der Stadt Soest die Patenschaft des Bundespräsidenten, die verheirateten deutschen Ehepaaren für das siebte gemeinsame Kind zusteht. Sie ist verbunden mit einer Zahlung von 500 Euro, die die Familie mit ihrem Nettoeinkommen von 1377 Euro (plus 1178 Euro Kindergeld) gut gebrauchen konnte. Ein Jugendamtsmitarbeiter kam ins Haus, um die Urkunde und das Geld zu überreichen, sah sich um und sagte: „Das ist doch alles hier nicht das Richtige, das ist doch nicht das Gelbe vom Ei“ - so erinnert sich Siegfried Hoffmann. Es folgte ein Hilfeplangespräch mit dem Amt, bei dem herauskam, dass der Vater ein weiteres Kinderzimmer herrichten sollte - was er auch tat. Er zersägte und verfeuerte die Eichengarnitur und löste das Wohnzimmer auf, in dem nun Johannes wohnt. Bei der Kinderbetreuung unterstützte ihn in dieser Zeit für drei Stunden am Tag eine vom Amt gestellte Praktikantin. So weit, so sinnvoll.
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Wieder einmal gebührt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Lob für ihre unerschrockene Berichterstattung.
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Dienstag, 5. Februar 2008
Angst vorm Amt
thopo, 14:59h
Kathrin Gottwald über die Scheu, Behörden um Hilfe bei der Erziehung zu bitten
Märkische Allgemeine 05.02.2008
Kathrin Gottwald
Obwohl es heute keine Schande mehr ist, zuzugeben, dass man mit der Kindererziehung überfordert ist, wenden sich viele Familien lieber nicht an die Behörden. Sie haben Angst vorm Amt. Vor dem Jugendamt, das fatalerweise nicht nur Hilfe anbieten, sondern auch Kinder wegnehmen kann.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
... und wie wir gerade erst im Schwarzwald gesehen haben, ist es nicht einmal erforderlich, mit der Erziehung überfordert zu sein, um seine Kinder zu verlieren. Es reicht aus, mit seiner Meinung oder seinen Handlungen den Unmut des Jugendamtes zu erregen.
Das aber kann in einigen Landkreisen bereits dadurch geschehen, dass man dem falschen Geschlecht angehört. Dort hat ein Vater, dem vom Gericht das Sorgerecht übertragen wird, seine Kinder virtuell bereits in der Minute der Übertragung verloren:
Märkische Allgemeine 05.02.2008
Kathrin Gottwald
Obwohl es heute keine Schande mehr ist, zuzugeben, dass man mit der Kindererziehung überfordert ist, wenden sich viele Familien lieber nicht an die Behörden. Sie haben Angst vorm Amt. Vor dem Jugendamt, das fatalerweise nicht nur Hilfe anbieten, sondern auch Kinder wegnehmen kann.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
... und wie wir gerade erst im Schwarzwald gesehen haben, ist es nicht einmal erforderlich, mit der Erziehung überfordert zu sein, um seine Kinder zu verlieren. Es reicht aus, mit seiner Meinung oder seinen Handlungen den Unmut des Jugendamtes zu erregen.
Das aber kann in einigen Landkreisen bereits dadurch geschehen, dass man dem falschen Geschlecht angehört. Dort hat ein Vater, dem vom Gericht das Sorgerecht übertragen wird, seine Kinder virtuell bereits in der Minute der Übertragung verloren:
- Gewährt er der Mutter keinen Umgang mit den Kindern, erhält er das Etikett "nicht beziehungstolerant" mit der Folge, dass das Sorgerecht abgeändert und auf die Mutter übertagen wird.
- Fördert er aber als verantwortungsvoller Vater den Kontakt der Kinder mit ihrer Mutter, dann genügt es, dass diese die Kinder nach dem Umgang nicht mehr herausgibt, um auf diese Weise das Sorgerecht doch noch zu erzwingen.
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Altensteiger Ehepaar ist auf der Flucht vor den Behörden
thopo, 01:19h
Schwarwälder Bote 04.02.2008
Manfred Köncke
Ein christliches Ehepaar aus Altensteig will seine Kinder nicht in die Schule schicken, sondern daheim unterrichten. Als das untersagt wird, und ein teilweiser Entzug des Sorgerechts droht, setzt sich die Familie nach England ab.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Als die Eltern erfahren, dass das Jugendamt eingeschaltet werden soll, tun sie das einzig Richtige: Sie fliehen mit ihren Kindern ins Ausland. Zu groß ist die Gefahr, dass das Jugendamt ihnen ihre Kinder wegnimmt. Und wie inzwischen bekannt ist, gubt es keine Möglichkeit, sich gegen eine solche Maßnahme zur Wehr zu setzen. Jugendämter sind allmächtig, und vor allen Dingen: ihre Mitarbeiter werden selbst bei extremen Willkürakten und Menschenrechtsverletzungen nicht zur Verantwortung gezogen.
Fazit: Wieder hat eine Familie mit Kindern Deutschland den Rücken gekehrt. Sie sind dann mal fort.
Manfred Köncke
Ein christliches Ehepaar aus Altensteig will seine Kinder nicht in die Schule schicken, sondern daheim unterrichten. Als das untersagt wird, und ein teilweiser Entzug des Sorgerechts droht, setzt sich die Familie nach England ab.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Als die Eltern erfahren, dass das Jugendamt eingeschaltet werden soll, tun sie das einzig Richtige: Sie fliehen mit ihren Kindern ins Ausland. Zu groß ist die Gefahr, dass das Jugendamt ihnen ihre Kinder wegnimmt. Und wie inzwischen bekannt ist, gubt es keine Möglichkeit, sich gegen eine solche Maßnahme zur Wehr zu setzen. Jugendämter sind allmächtig, und vor allen Dingen: ihre Mitarbeiter werden selbst bei extremen Willkürakten und Menschenrechtsverletzungen nicht zur Verantwortung gezogen.
Fazit: Wieder hat eine Familie mit Kindern Deutschland den Rücken gekehrt. Sie sind dann mal fort.
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Sonntag, 3. Februar 2008
79% mehr erzieherische Hilfen von 1991 bis 2006
thopo, 12:15h
Statistisches Bundesamt 30.01.2208
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2006 in Deutschland mehr als 651 000 junge Menschen im Alter bis zu 26 Jahren erzieherische Hilfe in Anspruch genommen. Das waren 11% oder 66 000 mehr als 2001 und 79% oder 288 000 mehr als 1991, dem Jahr, in dem das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft getreten ist.
Sehen Sie die vollständige Statistik hier.
Auch wenn die Zahl beeindruckt, so richtig aussagekräftig ist diese Statistik nicht. "Junge Menschen haben erzieherische Hilfe in Anspruch genommen" - diese Formulierung klingt sehr so, als hätten alle diese Menschen um Hilfe gebeten und se auch erhalten.
Um die Sachlage wirklich beurteilen zu können, müssen folgende Fragen gestellt werden:
Aber, meine Damen und Herren Jugendamtsmitarbeiter, Oberbürgermeister und Landräte, eines sagt das statistische Bundesamt unmissverständlich:
"Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, den jungen Menschen einen Verbleib in der Familie zu ermöglichen."
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben im Jahr 2006 in Deutschland mehr als 651 000 junge Menschen im Alter bis zu 26 Jahren erzieherische Hilfe in Anspruch genommen. Das waren 11% oder 66 000 mehr als 2001 und 79% oder 288 000 mehr als 1991, dem Jahr, in dem das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz in Kraft getreten ist.
Sehen Sie die vollständige Statistik hier.
Auch wenn die Zahl beeindruckt, so richtig aussagekräftig ist diese Statistik nicht. "Junge Menschen haben erzieherische Hilfe in Anspruch genommen" - diese Formulierung klingt sehr so, als hätten alle diese Menschen um Hilfe gebeten und se auch erhalten.
Um die Sachlage wirklich beurteilen zu können, müssen folgende Fragen gestellt werden:
- In wie vielen Fällen hat das Jugendamt von sich aus Maßnahmen eingeleitet, ohne dass es von den Betroffenen gebeten worden wäre?
- Zusatzfrage 1: In wie vielen Fällen führte das Jugendamt eine Herausnahme gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch?
- Zusatzfrage 2: In wie vielen dieser Fälle war diese Maßnahme rechtswidrig?
- Gretchenfrage: In wie vielen Fällen wurden rechtswidrig handelnde Jugendamtsmitarbeiter bestraft?
- Gefragt werden muss aber auch: In wie vielen Fällen wurde Anspruchsberechtigten vom Jugendamt die beantragte Hilfe verweigert?
Aber, meine Damen und Herren Jugendamtsmitarbeiter, Oberbürgermeister und Landräte, eines sagt das statistische Bundesamt unmissverständlich:
"Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist es, den jungen Menschen einen Verbleib in der Familie zu ermöglichen."
Zum Lesen und Beherzigen!
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Donnerstag, 24. Januar 2008
Zahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe steigt
thopo, 21:30h
Statistisches Bundesamt 23.01.2008
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat sich die Gesamtzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Einrichtungen der Kindertagesbetreuung) in Deutschland zum Jahresende 2006 gegenüber 2002, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung, um rund 4% erhöht. Insgesamt gab es rund 28 200 Einrichtungen unter anderem für Heimerziehung, Jugendarbeit, Frühförderung sowie Jugendzentren und Jugendräume, Familienferienstätten und Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen. Die Zahl der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sank um rund 5%, die freien Träger betrieben dagegen rund 8% mehr Einrichtungen als vier Jahre zuvor. Zusätzlich gab es 2006 weitere 2 800 Einrichtungen und Geschäftsstellen der Jugendhilfeverwaltung (– 2,5% gegenüber 2002). In diesen Ergebnissen sind keine Daten für Berlin berücksichtigt.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Die freien Träger betrieben 8 % mehr Einrichtungen als im Vorjahr! Das heißt, dass es sich hier um eine gewinnträchtige Sparte handelt, denn kein Privatunternehmer investiert in ein Verlustgeschäft. Spätestens jetzt wird Jedem klar, warum die Träger der freien Jugendhilfe nicht gegen das Jugendamt vorgehen, denn dann werden sie bei dem Unterbringungsreigen nicht mehr berücksichtigt. Oder, um es mit den Worten einer leitenden Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes auszudrücken:
"Ich wende mich doch nicht gegen die Hand, die mich ernährt!"
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hat sich die Gesamtzahl der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Einrichtungen der Kindertagesbetreuung) in Deutschland zum Jahresende 2006 gegenüber 2002, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung, um rund 4% erhöht. Insgesamt gab es rund 28 200 Einrichtungen unter anderem für Heimerziehung, Jugendarbeit, Frühförderung sowie Jugendzentren und Jugendräume, Familienferienstätten und Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen. Die Zahl der Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft sank um rund 5%, die freien Träger betrieben dagegen rund 8% mehr Einrichtungen als vier Jahre zuvor. Zusätzlich gab es 2006 weitere 2 800 Einrichtungen und Geschäftsstellen der Jugendhilfeverwaltung (– 2,5% gegenüber 2002). In diesen Ergebnissen sind keine Daten für Berlin berücksichtigt.
Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung hier.
Die freien Träger betrieben 8 % mehr Einrichtungen als im Vorjahr! Das heißt, dass es sich hier um eine gewinnträchtige Sparte handelt, denn kein Privatunternehmer investiert in ein Verlustgeschäft. Spätestens jetzt wird Jedem klar, warum die Träger der freien Jugendhilfe nicht gegen das Jugendamt vorgehen, denn dann werden sie bei dem Unterbringungsreigen nicht mehr berücksichtigt. Oder, um es mit den Worten einer leitenden Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes auszudrücken:
"Ich wende mich doch nicht gegen die Hand, die mich ernährt!"
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Donnerstag, 17. Januar 2008
Polizei befreit Baby aus Jugendamt
thopo, 18:39h
Behörde nahm einer Neuköllner Mutter ihr Kind weg. Zu Unrecht, so das Gericht
Berliner Morgenpost 16.01.2008
Joachim Fahrun
Die Polizei hat gestern in Neukölln ein Baby befreit. Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt. Gegen den Willen der Mutter Keziban C. hatte das Amt ihren Sohn Haruncan kurz nach der Geburt in Obhut genommen. Die Mutter sei nicht in der Lage, für ihren Säugling zu sorgen. Das Familiengericht sah das anders und wies am 10. Januar den Antrag des Jugendamtes ab.
Dennoch lenkte die Behörde erst fünf Tage nach dem Urteil unter dem Druck von Polizeibeamten gestern ein. Noch am Montag hatte eine Mitarbeiterin es gegenüber dem Anwalt Boris Thöner abgelehnt, das Kind herauszugeben. Nach der Intervention der Polizei, die das Amt auf den Gerichtsentscheid hinwies, soll die Mutter am heutigen Mittwochmorgen ihr Baby wiederbekommen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Es gibt also noch vernünftige Richter. Bravo!
Unverständlich ist hingegen der Satz "Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt." Wer anderen Menschen ein Kind wegnimmt und es auch dann nicht herausgibt, wenn das Gericht es anordnet, der ist kriminell. Das gilt in besonderem Maße für Mitarbeiter einer Behörde, denn für sie gilt Art. 20 Abs. 3 GG:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Und ein Verstoß dagegen eröffnet nach Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum Widerstand.
Der Neuköllner Fall ist weder der erste noch der einzige Fall dieser Art. Zum Glück gibt es noch couragierte Menschen, die diesem rechtswidrigen Treiben Einhalt gebieten.
P.S.: Die Spitzenkandidatin der SPD für den hessischen Landtag hat Fragestellern gegenüber geantwortet, das Thema interessiere sie nicht. Auch eine Art, auf Stimmenfang zu gehen!
Berliner Morgenpost 16.01.2008
Joachim Fahrun
Die Polizei hat gestern in Neukölln ein Baby befreit. Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt. Gegen den Willen der Mutter Keziban C. hatte das Amt ihren Sohn Haruncan kurz nach der Geburt in Obhut genommen. Die Mutter sei nicht in der Lage, für ihren Säugling zu sorgen. Das Familiengericht sah das anders und wies am 10. Januar den Antrag des Jugendamtes ab.
Dennoch lenkte die Behörde erst fünf Tage nach dem Urteil unter dem Druck von Polizeibeamten gestern ein. Noch am Montag hatte eine Mitarbeiterin es gegenüber dem Anwalt Boris Thöner abgelehnt, das Kind herauszugeben. Nach der Intervention der Polizei, die das Amt auf den Gerichtsentscheid hinwies, soll die Mutter am heutigen Mittwochmorgen ihr Baby wiederbekommen.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Es gibt also noch vernünftige Richter. Bravo!
Unverständlich ist hingegen der Satz "Aber nicht kriminelle Menschenräuber waren am Werk, sondern das Jugendamt." Wer anderen Menschen ein Kind wegnimmt und es auch dann nicht herausgibt, wenn das Gericht es anordnet, der ist kriminell. Das gilt in besonderem Maße für Mitarbeiter einer Behörde, denn für sie gilt Art. 20 Abs. 3 GG:
"(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Und ein Verstoß dagegen eröffnet nach Art. 20 Abs. 4 GG das Recht zum Widerstand.
Der Neuköllner Fall ist weder der erste noch der einzige Fall dieser Art. Zum Glück gibt es noch couragierte Menschen, die diesem rechtswidrigen Treiben Einhalt gebieten.
P.S.: Die Spitzenkandidatin der SPD für den hessischen Landtag hat Fragestellern gegenüber geantwortet, das Thema interessiere sie nicht. Auch eine Art, auf Stimmenfang zu gehen!
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Dienstag, 15. Januar 2008
Angst, das Kind zu verlieren
thopo, 14:14h
Schweriner Volkszeitung 10.01.2008
Corinna Pfaff
Das Landgericht Schwerin hat gestern eine junge Mutter der Geiselnahme schuldig gesprochen. Sie hatte im Mai vorigen Jahres versucht, ihr Kind mit Gewalt aus einer Pflegefamilie zu holen.
...
Warum sie Johanna zwei Treffen im Monat mit dem Kind so energisch verwehrte, wollte das Gericht von der Mitarbeiterin aus dem Jugendamt wissen. Die Zeugin, Opfer der Geiselnahme, begründet das allgemein mit dem "Kindeswohl". "Nein", sagt sie auf eindringliche Nachfrage des Gerichts, die regelmäßigen Treffen mit der leiblichen Mutter hätten dem Kind nicht geschadet. "Wenig Fingerspitzengefühl" bescheinigt dann auch das Gericht in seiner Urteilsbegründung dem Jugendamt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Corinna Pfaff
Das Landgericht Schwerin hat gestern eine junge Mutter der Geiselnahme schuldig gesprochen. Sie hatte im Mai vorigen Jahres versucht, ihr Kind mit Gewalt aus einer Pflegefamilie zu holen.
...
Warum sie Johanna zwei Treffen im Monat mit dem Kind so energisch verwehrte, wollte das Gericht von der Mitarbeiterin aus dem Jugendamt wissen. Die Zeugin, Opfer der Geiselnahme, begründet das allgemein mit dem "Kindeswohl". "Nein", sagt sie auf eindringliche Nachfrage des Gerichts, die regelmäßigen Treffen mit der leiblichen Mutter hätten dem Kind nicht geschadet. "Wenig Fingerspitzengefühl" bescheinigt dann auch das Gericht in seiner Urteilsbegründung dem Jugendamt.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
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