Dienstag, 31. Juli 2007
Gerichtsvollzieher übergibt Kind
thopo, 21:18h
Kölner Stadt-Anzeiger 28. 07. 2007
Ralf Rohrmoser-von Glasow
Der Gerichtsvollzieher ist im Jugendamt ein seltener Gast. Doch gestern überbrachte Paul-Josef Knipp dem Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie an der Ringstraße, Walter Rekowski, eine einstweilige Anordnung. Danach musste der fünf Monate alte Stephan Lorrig wieder an die Mutter gegeben werden. Den Beschluss hatte sich der Rechtsanwalt von Mutter Michaela Lorrig, Peer Groß, am Morgen von der Familienrichterin am Siegburger Amtsgericht, Christa Seeliger, ausfertigen lassen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Und wieder hat ein Jugendamt versucht, trotz rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses auf Zeit zu spielen. Doch die Familienrichterin hat sich nicht beeindrucken lassen. Zum Glück ist dann das JA wenigstens dem Herausgabebeschluss nachgekommen.
Im Bereich des OLG Frankfurt am Main wäre das anders abgelaufen. Dort hindern Jugendamts-Mitarbeiter auch schon mal den Gerichtsvollzieher an der Vollstreckung eines rechtskräftigen Herausgabebeschlusses. Sie gehen dabei nicht nur straffrei aus, sondern erzwingen mit dieser Straftat sogar die Abänderung des Sorgerechtes. Sämtliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben an dieser Praxis nichts auszusetzen.
Wahrscheinlich weiß die betroffene Mutter gar nicht, wie viel Glück sie gehabt hat.
Ralf Rohrmoser-von Glasow
Der Gerichtsvollzieher ist im Jugendamt ein seltener Gast. Doch gestern überbrachte Paul-Josef Knipp dem Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie an der Ringstraße, Walter Rekowski, eine einstweilige Anordnung. Danach musste der fünf Monate alte Stephan Lorrig wieder an die Mutter gegeben werden. Den Beschluss hatte sich der Rechtsanwalt von Mutter Michaela Lorrig, Peer Groß, am Morgen von der Familienrichterin am Siegburger Amtsgericht, Christa Seeliger, ausfertigen lassen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Und wieder hat ein Jugendamt versucht, trotz rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses auf Zeit zu spielen. Doch die Familienrichterin hat sich nicht beeindrucken lassen. Zum Glück ist dann das JA wenigstens dem Herausgabebeschluss nachgekommen.
Im Bereich des OLG Frankfurt am Main wäre das anders abgelaufen. Dort hindern Jugendamts-Mitarbeiter auch schon mal den Gerichtsvollzieher an der Vollstreckung eines rechtskräftigen Herausgabebeschlusses. Sie gehen dabei nicht nur straffrei aus, sondern erzwingen mit dieser Straftat sogar die Abänderung des Sorgerechtes. Sämtliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben an dieser Praxis nichts auszusetzen.
Wahrscheinlich weiß die betroffene Mutter gar nicht, wie viel Glück sie gehabt hat.
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