Samstag, 15. Dezember 2007
 
Kinderrechte im Grundgesetz: Spirale nach unten
Frankfurter Allgemeine Zeitung 13.12.2007
Stefan Dietrich

Es ist wieder so weit. Fast immer, wenn erschütternde Fälle von Kindstötungen oder -verwahrlosung eine Weile lang die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt die SPD auf ihre Forderung „Kinderrechte ins Grundgesetz!“ zurück. Als ob sie dort nicht von Anfang an enthalten wären. Als ob auch nur eines dieser Familiendramen einem fehlenden Verfassungsartikel zuzuschreiben wäre. Was tatsächlich fehlt, ist eine systematische Begleitung aller Neugeborenen bis zum Vorschulalter, damit keines verlorengeht, das in prekären Verhältnissen aufwächst. Dafür reichen einfache Gesetze, und die wird es – endlich – bald in allen Ländern geben.

Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.

Dieser Kommentar war längst überfällig, vor allem das glasklare Resümee:

Es droht die Verstaatlichung der Kinder
An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?

Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.

Vielen Dank, Herr Dietrich! Für diese Analyse spricht Ihnen der Presseblog seine Anerkennung aus.

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Es droht die Verstaatlichung der Kinder
danke Thomas (https://presseblog.blogger.de/stories/995155/ und http://presseblog.blogger.de/stories/995138/) - der Mann hat wirklich recht, man hat jedoch vergessen, auf Hitler hinzuweisen, der sich ob solcher Entwicklungen auch heute noch wohl entzückt fühlen würde.

Gerade gegen solche Exzesse und dem Halbwissen, was Deutschland über das Dritte Reich immer noch erfolgreich verdrängt mit Hilfe von öffentlich rechtlichen bestellten Grossinquisitoren a la Johannes B. Kerner im Scheiterhaufeneinsatz gegen Eva Herman, wurde in Art. 6 GG Abs 2 ja formuliert:

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Genau dieselbe Zielrichtung haben die Kopfnoten der Schule, die jetzt in NRW diskutiert werden. Bitte dringend an dieser Diskussion beteiligen. Mir liegen Beweise aus Bayern vor - wo die Kopfnoten schon eingeführt sind. Dort hat ein Schüler für seinen Vortrag eine B-Note bekommen und die Schülerin an einer anderen Schule für exakt denselben Vortrag ein A-Note. Hier wird Angepasstheit statt Selbstbestimmtheit geprüft und wer nicht konform ist, kommt ins Heim oder Pflegefamilien. Und die Eltern zahken für solche Experimente. Das ist kein Schwarzmalen, sondern so wird es nach aller Erkenntnis, die mir vorliegt kommen und deshalb müssen diese Dinge öffentlich diskutiert werden.

Zu den wesentlichen Zitaten:

In der Familienpolitik dreht sich seit Jahrzehnten eine Spirale nach unten: Mit der Kinderzahl steigt das Armutsrisiko, mit der Armut der Druck auf doppelte Erwerbstätigkeit, mit der Doppelbelastung die Gefahr der Vernachlässigung der Kinder, mit der Zahl der „Problemkinder“ der Wunsch nach öffentlicher Betreuung. So hat die Politik die Probleme geschaffen, die sie zu lösen vorgibt.

Ingrid Sehrbrock, die stellvertretende Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft, hat es gerade wiederholt: „Ziel muss in der Tat sein, dass der Besuch von Krippen, Kindergärten und Ganztagsschulen verpflichtend wird. Aber man kommt nicht in einem Schritt dahin.“ In diesem Umfeld würde sich auch Margot Honecker wohl fühlen.

Es droht die Verstaatlichung der Kinder

An der Gerechtigkeitsdebatte über Mindestlöhne und Managergehälter ist unterdessen vorbeigegangen, dass die wertvollste Leistung, die in dieser Gesellschaft erbracht wird, die Erziehung von Kindern, immer schlechter belohnt wird. Aber wozu eine häusliche Leistung belohnen, die man ohnehin nicht mehr haben möchte?

Die Kinderrechte im Grundgesetz wären der nächste große Schritt zur Verstaatlichung der Kinder. Über ihre Einhaltung würden nicht mehr „zuvörderst die Eltern“, sondern „die staatliche Gemeinschaft“ wachen. Von einem Recht der Kinder auf ihre Eltern ist nicht die Rede. Die Folgen solcher Remedur in der Familienpolitik würden schlimmer sein als die Ursachen, die ihnen als Vorwand dienten.

Herzliche Gruesse Franz Romer www.Kindesraub.de

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