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Freitag, 7. Dezember 2007
 
Merkel warnt vor Wegschauen bei Problemen von Kindern
Yahoo Nachrichten Deutschland 03.12.2007
AP

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor einem Wegschauen bei Problemen von Kindern gewarnt. Auf dem CDU-Bundesparteitag in Hannover plädierte sie am Montag erneut für einen Ausbau der Kinderbetreuung, ohne die Wahlfreiheit der Eltern ein leeres Versprechen und nur «Schall und Rauch» sei.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

«Wir dürfen nicht wegsehen», fügte Merkel hinzu und forderte ein engeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen zum Schutz der Kinder.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

seien Sie mir bitte nicht böse, aber dieser Aufruf ist nicht glaubwürdig. In den vergangenen 12 Monaten sind Sie und die zuständigen Bundes- und Landesministerien von zahlreichen verzweifelten Menschen angerufen worden, weil die deutschen Jugendämter keiner Kontrolle unterliegen und sich nach Herzenslust über Gesetze und Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen - sei es nun des BGH, des BVerfG oder des EGMR.

Die Antworten, die die Bittsteller bekommen haben, sind echte "Weggucker":
"Wir sind nicht zuständig." - "Eine Fachaufsicht über Jugendämter würde eine Verfassungsänderung bedingen." - "Die Jugendämter sind Organe der kommunalen Selbstverwaltung."

Ja und?

Diese Antworten entspringen durchweg dem Bestreben, ja keine Strukturen zu ändern, mögen sie auch noch so untauglich sein. Dass es dabei um Kinder geht, hat St. Bürokratius längst vergessen. Auch in diesem Jahr sind wieder zahlreiche Kinder durch das Verhalten der Jugendämter zu Schaden, im schlimmsten Falle zu Tode gekommen, und Sie, Frau Bundeskanzlerin, und Ihre Minister, tun das, was sie auf dem Parteitag angeprangert habe: Sie schauen weg. Das nennt man ein
"leeres Versprechen" und "Schall und Rauch". Die Gesetze, die von den Jugendämtern gebrochen werden, sind Bundesrecht und eng mit den Grundrechten verknüpft. Seit wann ist die Überwachung der Grundrechte Aufgabe gewählter Kommunalbeamter?

Die Auskunft, man sei nicht zuständig, hat noch keinem Kind das Leben gerettet. Eine Behörde, die keiner Kontrolle unterliegt, verletzt die Menschenrechte, weil im Ernstfall ihre Beschlüsse nicht korrigiert werden können. Wenn eine solche Behörde dann auch noch eine Monopolstellung in familiengerichtlichen Verfahren einnimmt, ist es bis zum totalitären Staat nicht mehr weit.

Und wenn es tatsächlich erforderlich sein sollte, das Grundgesetz zu ändern, um Kinder wirksam zu schützen, dann schauen Sie bitte nicht weg, sondern leiten Sie den Prozess in die Wege!

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Anschlag auf den Presseblog
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:

In der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 2007 wurden 12 Kommentare aus dem Presseblog gelöscht; am Abend des 6. Dezember nochmals 2. Diese Löschungen erfolgten ohne Zutun der Autoren oder des Administrators.

Der Admin geht dieser Sache zur Zeit nach, um den Verursacher zu ermitteln.

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Acht tote Kinder entdeckt - Mütter unter Tatverdacht
Spiegel Online 08.12.2007
Von Jörg Diehl, Darry, und Florian Gathmann, Plauen

Fünf tote Jungen im schleswig-holsteinischen Dorf Darry, drei tote Babys im sächsischen Plauen: In beiden Fällen sollen die Mütter ihre Kinder umgebracht haben. Selbst hartgesottene Ermittler sind entsetzt. In Plauen gar scheinen weitere Leichenfunde nicht ausgeschlossen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Zwei Fakten sind es, die mit dem Mythos aufräumen, verstärkte Kontrollen könnten verhindern, dass Kinder zu Tode kommen:
  • In Darry war die Familie dem Jugendamt offenbar bekannt, so wie viele andere Kinder, über die im Presseblog bereits berichtet wurde. Das hat die fünf Jungen nicht gerettet.
  • In Plauen waren die beiden jüngsten Kinder dem Jugendamt nicht bekannt - genau genommen waren sie keiner Behörde bekannt. Und wen man nicht kennt, nach dem forscht man nicht, bei dem führt man auch keine Kontrolle durch. Was also hätten verschärfte Kontrollen in diesem Fall bewirkt? Abermals nichts.
Nun will ich hier gar nicht behaupten, für alles eine Lösung zu haben. Und dafür, dass misshandelte Kinder in ihrer Familie sterben sollen, wie hier böswillig behauptet wurde, plädiere ich schon gar nicht. Das einzig wichtige Kriterium ist der Schutz der Kinder, und so lange Kinder zu Tode kommen, obwohl sie unter Aufsicht oder sogar in Obhut des Jugendamtes stehen, leistet das Jugendamt keinen Beitrag zum Kinderschutz. Im Gegenteil, vielfach werden Familien willkürlich und ohne Rechtsgrundlage zerstört und damit die Kinder erst recht in Lebensgefahr gebracht (s. z.B. den Fall Haase).

Erst wenn die Handlugen des Jugendamtes von einer unabhängigen Behörde kontrolliert und korrigiert werden können, wird diese Behörde rechtsstaatlichen Kriterien genügen. Bis dahin kann man nur sagen:


CETERUM CENSEO OFFICIUM IUVENTUTIS ESSE ABOLENDUM

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