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Donnerstag, 6. September 2007
 
Familienhilfe für überforderte Eltern: Anspruch prüft das Jugendamt
Mitteldeutsche Zeitung 30. 08. 2007
dpa

Erhalten Kinder keine angemessene Erziehung, ist das ein Fall für das Jugendamt. Überforderte Eltern können dort aber auch von sich aus Hilfe anfordern.

«Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung, wenn für das Kind keine ordentliche Erziehung gewährleistet ist - das ist nicht etwa vom Einkommen abhängig», sagte Robert Sauter, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) in München.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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