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Mittwoch, 26. September 2007
 
Nur verhaltene Kritik an Justitia
Main-Post 18. 09. 2007
Tilman Toepfer

Die Liste skandalöser Vorgänge in der deutschen Justiz wird immer länger, schreibt Bestseller-Autor Jürgen Roth in seinem Buch „Anklage unerwünscht“. Beim „Forum Gerechtigkeit“ anlässlich des 19. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstags in Würzburg war derlei Fundamentalkritik nicht zu hören, auch nicht von einem der bekanntesten Journalisten der Republik. Hans Leyendecker von der „Süddeutschen Zeitung“ urteilte: „Ich habe den Eindruck, dass es früher mitunter ungerechter zuging.“

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

Wirklich erstaunlich: Bei der Tagung der Richter und Staatsanwälte hat sich die deutsche Justiz selbst bescheinigt, dass es in unseren Gerichtssälen gerecht zugeht.
Doch in Wirklichkeit dürfte das höchstens ein frommer Wunsch sein. Nicht nur Jürgen Roth hat nachgewiesen, dass die Realität anders aussieht. Auch der renommierte Strafverteidiger Rolf Bossi hat in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz" erhebliche Missstände aufgedeckt.

Auch der deutsche Richterbund scheint da anderer Auffassung zu sein. Einige hohe Richter haben sich wiederholt kritisch geäußert - aber erst, nachdem sie aus dem aktiven Dienst ausgeschieden waren.

Wie schon Mark Twain sagte:
"Wenn man einen Sumpf trockenlegen will, darf man damit nicht die Frösche beauftragen."

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Kindesvernachlässigung Erkennen - Beurteilen - Handeln
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Niedersachsen e.V.

Kinder, die vernachlässigt oder misshandelt werden, erleiden an Körper und Seele häufigschwere Schäden. Ihre traumatischen Erlebnisse prägen ihre Persönlichkeitsentwicklung und ihre sozialen Konatkte oft ein Leben lang. Unser Ziel ist es, möglichst vielen Kindern einen solchen Leidensweg zu ersparen. Deshalb ist es entscheidend, erste Signale von Überforderungen und sozialen Problemen in ihren Familien frühzeitig zu erkennen. Vor allem Säuglinge und Kleinknder sind darauf angewiesen, dass ihr Umfeld, Ärzte, Hebammen sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe auf Warnzeichen und soziale Probleme reagieren. Sie und ihre Eltern benötigen rechtzeitig Unterstützung, bevor es zu solch tragischen Fällen kommt, über die in den Medien berichtet wird.

Den vollständigen Ratgeber können Sie hier herunterladen oder beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen,
Familie und Gesundheit, Postausgangsstelle, Postfach 141, 30001 Hannover, anfordern.

Auf den ersten Blick eine wichtige und wertvolle Veröffentlichung. Die Anzeichen von Kindesvernachlässigung werden zutreffend beschrieben und die Pflicht zum Handeln deutlich herausgestellt. Gerade deshalb ist es unverzeihlich, dass plötzlich ein Kapitel namens "Auch Väter tragen Verantwortung!" auftaucht, in dem die Diskriminierung fröhliche Urständ feiert:

Die den Müttern gesellschaftlich zugeschriebene Rolle macht sie zu dem primär Verantwortlichen bzw. zu den "Opfern" der Zuschreibung von Verantwortung, die von ihnen nicht eingelöst wird. Die Väter sind oft nicht im Blick, meist schon längst nicht mehr da. Obwohl die vor dem Gesetz gleichermaßen sorgeverpflichtet sind, können sie sich durch Flucht sowohl der Verantwortung als auch gleichzeitig damit dem Vorwurf der Kindesvernachlässigung entziehen.Das funktioniert selbst dann, wenn sie das Mindeste, den Unterhalt für das Kind, nicht mehr leisten. Übrig bleiben meist nur die Mütter. Sie sind - das darf man bei allem nicht vergessen - die letzten, die überhaupt noch Verantwortung für die Kinder übernehmen, selbst wenn sie diese Aufgabe nicht wirklich übernehmen können. Die Tragik liegt darin, dass die Mütter aufgrund dieser letzten - wenn auch nicht gelingenden - Verantwortungsübernahme überhaupt als Vernachlässigerinnen definiert und indentifiziert werden können. Hieraus eine Täterinnenrolle zu konstruieren, wie es heute oft passiert, bringt diese Situation in eine Schieflage. Zudem verschleiern solche Vorwürfe die gesellschaftliche Verantwortung für individuell nicht mehr beherrschbare Lebenssituationen.

Schließlich gelangt die Broschüre zu dem Schluss: "In Vernachlässigungsfamilien ist es häufig so, dass die Väter sich entziehen."

Das ist nichts anderes als Diskriminierung, purer und unverhohlener Sexismus! Mit anderen Worten: Auch wenn die Mutter das Kind vernachlässigt, ist doch immer und grundsätzlich der Vater schuld! Damit werden alle Väter aufgrund ihres Geschlechtes diskriminiert. Artikel 3 GG lässt grüßen. Es sind genügend Fälle bekannt, in denen sich die Mutter auf und davon gemacht hat und der Vater trotz Berufstätigkeit die Versorgung der Kinder sichergestellt hat. Ein Beispiel war kürzlich auch im Presseblog zu lesen. Selbst diese Rabenmütter schaffen es, sich nachträglich als Opfer darzustellen und dem Vater die Kinder wegnehmen zu lassen.

Frau Ministerin Ross-Luttmann, lesen Sie einmal die Bücher Verantwortung: Nein danke! von Beate Kricheldorf und Schuld sind immer die anderen! von Astrid von Friesen. Und dann stampfen Sie diese Broschüre so schnell wie möglich ein!

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Ist das BVerfG noch gesetzlicher Richter?
Neue Juristische Wochenzeitschrift (NJW) 2001, S. 419
Dr. Rolf Lamprecht

Manches Politikum wird, nachdem es längst aus den Schlagzeilen verschwunden ist, ein zweites Mal zum Gegenstand der Neugier. Plötzlich tauchen Fragen auf, die vorher keiner gestellt und demzufolge auch keiner beantwortet hat. Als im Dezember 2000 die Debatte über mögliche Umzugspläne des BVerfG jäh aufwallte und ebenso schnell wieder verebbte, hieß es zur Begründung, das Gericht platze aus allen Nähten, mindestens 20 weitere Räume würden benötigt. Wie das? Waren etwa, unbemerkt von der Öffentlichkeit, neben den beiden allseits bekannten Senaten zwei neue installiert worden? Mitnichten! Das Hohe Haus in Karlsruhe braucht den zusätzlichen Platz für die Ergänzung seines Mitarbeiterstabs.

Just dieser Bedarf wirft Schlaglichter auf eine Entwicklung, die sich tatsächlich weit gehend im Verborgenen abgespielt hat. Im Laufe der ersten beiden Jahrzehnte nach Gründung des BVerfG, etwa bis 1970, war die Zahl der "Hiwis" (wie die wissenschaftlichen Mitarbeiter damals hießen) ganz allmählich gewachsen. Am Ende stand jedem der 16 Bundesverfassungsrichter eine Hilfskraft zur Seite. Inzwischen sind es durchschnittlich vier. Die Zahl erinnert an einen BGH-Senat - ein Vorsitzender, vier Beisitzer. Wer da die Stirn runzelt und die Frage nach der Legitimation dieses Fünfer-Gremiums stellt, muss vorab klären: Was tun eigentlich die vier Anonymen, die nicht gewählt sind und niemandem Rechenschaft schulden?

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.

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