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Samstag, 5. Mai 2012
„Individuelle Freiheit oder kollektivistischer Feminismus“
thopo, 11:57h
Prof. Dr. Gerhard Amendt
Gründer des Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen
Mai 2012
Wer allen Ernstes glaubt, dass die Fortsetzung der Frauenbewegung der institutionalisierte Feminismus gewesen sei, der muss nicht minder verwegen behaupten, dass die kommunistischen Zirkel der 70er Jahre die Weiterentwicklung der 68er Bewegung gewesen seien. Beide sind vielmehr Auflösungserscheinungen der damaligen Studentenbewegung. Was feministische und kommunistische Zirkelbildung im Kern unterschied, war die aufklärerische Überzeugung der 68er, dass Männer und Frauen unbesehen ihrer sozialen Klassenzugehö-rigkeit individuell und zugleich gemeinsam ihr Konflikte lösen können. Von dieser Vorstellung hat der Feminismus nichts wissen wollen. Er hält es für ausgeschlossen, dass Frauen sich aus problemreichen Lebensverhältnissen ohne fremde Hilfe befreien könnten ...
Lesen Sie den vollständigen Essay hier.
Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.
Gründer des Instituts für Geschlechter- und Generationenforschung der Universität Bremen
Mai 2012
Wer allen Ernstes glaubt, dass die Fortsetzung der Frauenbewegung der institutionalisierte Feminismus gewesen sei, der muss nicht minder verwegen behaupten, dass die kommunistischen Zirkel der 70er Jahre die Weiterentwicklung der 68er Bewegung gewesen seien. Beide sind vielmehr Auflösungserscheinungen der damaligen Studentenbewegung. Was feministische und kommunistische Zirkelbildung im Kern unterschied, war die aufklärerische Überzeugung der 68er, dass Männer und Frauen unbesehen ihrer sozialen Klassenzugehö-rigkeit individuell und zugleich gemeinsam ihr Konflikte lösen können. Von dieser Vorstellung hat der Feminismus nichts wissen wollen. Er hält es für ausgeschlossen, dass Frauen sich aus problemreichen Lebensverhältnissen ohne fremde Hilfe befreien könnten ...
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Die Veröffentlichung erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Verfassers.
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Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne
thopo, 09:42h
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hahne wird mit Ablauf des 30. April 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Nr. 52/2012
Im Januar 1992 wurde Frau Dr. Hahne zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Im April 1999 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz in diesem Senat und im November 2001 dessen Vorsitz. Während ihrer langjährigen Zugehörigkeit hat Frau Dr. Hahne die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats in allen seinen Zuständigkeitsfeldern maßgeblich mitgeprägt. Im Bundesgerichtshof wirkte Frau Dr. Hahne aktiv und engagiert in allen Kollegialgremien mit. Sie war über viele Jahre Mitglied des Richterrats, des Präsidialrats und des Präsidiums.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Nr. 52/2012
Im Januar 1992 wurde Frau Dr. Hahne zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Im April 1999 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz in diesem Senat und im November 2001 dessen Vorsitz. Während ihrer langjährigen Zugehörigkeit hat Frau Dr. Hahne die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats in allen seinen Zuständigkeitsfeldern maßgeblich mitgeprägt. Im Bundesgerichtshof wirkte Frau Dr. Hahne aktiv und engagiert in allen Kollegialgremien mit. Sie war über viele Jahre Mitglied des Richterrats, des Präsidialrats und des Präsidiums.
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