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Mittwoch, 23. Mai 2012
 
Grundrecht auf Akteneinsicht: Jugendamt mauert und wird gedeckt
Ein 37-jähriger Familienvater hat den Landkreis Roth auf Einsicht in alle dort über seine Familie geführten Akten verklagt. Das Akteneinsichtsrecht ist ein rechtsstaatliches verankertes Grundrecht im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Letzten Donnerstag stand die mündliche Verhandlung an.
tv-orange 14.03.2012
oradmin

Dem Verwaltungsgericht sei nach eigener Aussage nicht bekannt, wo sich außer beim Familiengericht noch Akten befinden könnten. Dass das Jugendamt zwar nach eigener Aussage keine Akten vorhalte, gleichzeitig aber Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren abgebe, erschien den Verwaltungsrichtern offenbar nicht abwegig.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nach auszugsweisem Vortrag der Klageschrift und mündlicher Stellungnahme von Kläger und Beklagtem die Klage des Vaters nach knapp 45-minütiger Verhandlung abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht.

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MdEP Wieland übernimmt Patenschaft für politische Gefangene im Iran
Webseite von MdEP Rainer Wieland
04.05.2012

Mit der Übernahme der Patenschaft für die im Iran inhaftierte Studentenaktivistin Atefeh Nabavi setzt der EVP-Europaabgeordnete Rainer Wieland ein starkes Zeichen für Menschenrechte. "Ich möchte deutlich machen, dass die systematischen Verstöße gegen die Menschenrechte im Iran keinesfalls hinnehmbar sind. Die internationale Gemeinschaft darf sich nicht nur auf die Verhandlungen über das iranische Atomprogramm konzentrieren, sondern muss auch der Bewegung für Demokratie und Bürgerrechte im Iran wieder mehr Aufmerksamkeit schenken", so Wieland. Nabavi wurde im Zuge der Proteste gegen die Präsidentschaftswahl verhaftet und zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Laut der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat sich die Situation der Regimekritiker im Iran nach der umstrittenen Wiederwahl Mahmoud Ahmadinedschads am 12. Juni 2009 dramatisch verschärft. Tagtäglich sind sie einer rigorosen Verfolgung ausgesetzt, werden verhaftet, misshandelt, gefoltert und zu hohen Haftstrafen verurteilt, einige sogar hingerichtet.

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Manchmal glaubt man, man hätte seine Brille falsch eingestellt.

Ausgerechnet Rainer Wieland,
  • der mit lauteren und unlauteren Methoden das europäische Parlament davon abzubringen versucht, Menschenrechtsverletzungen durch die Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen,
  • der versucht, Redeverbote gegen Personen zu verhängen, die nicht seine Meinung vetreten,
  • und der im europäischen Parlament (!) erklärt, Deutschland sei nicht an die Beschlüsse des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden,
ausgerechnet dieser Herr beklagt sich über "systematische Verstöße gegen die Menschenrechte im Iran".

Trotz seiner Zugehörigkeit zur CDU scheint Herr Wieland kein Christ zu sein, denn sonst wüsste er zumindest Bescheid über Splitter im Auge des Bruders und Balken im eigenen Auge (Matthäus 4,7).

Deutschland wurde vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt wegen Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht verurteilt. So lange der "Europäer" Wieland sich weigert, dies zur Kenntnis zu nehmen und aktiv für die Abstellung dieser Verhältnisse einzutreten, wäre er gut beraten, sich nicht über andere Länder zu äußern. Vier Finger der Hand, mit der er auf den Iran zeigt, weisen auf ihn selbst zurück.

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