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Samstag, 19. Mai 2012
Kindeswohl Inobhutnahme - Jugendamt hat sich nicht an die Regeln gehalten
thopo, 22:29h
Das Jugendamt muss vor der Inobhutnahme eines Kindes die Entscheidung eines Richters abwarten - es sei denn, dazu fehlt wegen akuter Gefahr tatsächlich die Zeit. Das Verwaltungsgericht sieht es sogar als Missbrauch an, wenn das Amt sich unter Umgehung des Familiengerichtes an Elternstelle setzt.
Der Westen 04.04.2012
Norbert Jänecke
Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annahme einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Der Westen 04.04.2012
Norbert Jänecke
Die Inobhutnahme des Kindes war rechtswidrig, stellte daher auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klar. „Es spricht nichts für die Annahme einer dringenden Gefahr“, betonte Vorsitzender Richter Dr. Pesch. Das Kind war ja im Hospital, und die Mutter war mit den Untersuchungen der Ärzte einverstanden. „Jedenfalls war Zeit genug, eine familiengerichtliche Entscheidung herbeizuführen“, betonte der Richter.
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