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SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Leye und Grünen-Fraktionsvorsitzende Elke Olbrich-Tripp kritisierten nach der gestrigen Unterrichtung durch Ressortleiter Friedhelm Kowalski die schlechte Krisenkommunikation durch Bürgermeister Klaus Müller im Falle des verstorbenen André. Müller habe schon am 29. Juni von dem Kindstod in der Problemfamilie erfahren und weder den Verwaltungsvorstand noch die Fraktionsvorsitzenden darüber informiert.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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Die Sache hat System. Lesen Sie dazu auch diese Nachricht.
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Vollständiger Hinweis siehe hier.
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Der Standard 13. 07. 2007
Kerstin Scheller
"Meine Mandantin wird dem Gericht Rede und Antwort stehen", kündigt Verteidiger Helmut Blum an. Die 53-Jährige will zum Vorwurf der Verwahrlosung ihrer drei Kinder Stellung beziehen. Der Fall hatte im Februar in Linz für große Aufregung gesorgt. Inmitten einer der besten Wohngegenden unterhalb des Pöstlingberges soll sich in einer Akademikerfamilie kaum Vorstellbares zugetragen haben. Selbst Jugendamt und Schulbehörde wollten nichts bemerkt haben. Jahrelang soll die Mutter die Mädchen fast gänzlich von der Außenwelt abgeschirmt haben.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Die Mutter Juristin, der Vater Richter am OLG - nein, das ist keine Häme, sondern nur die Feststellung, dass auch dort nur Menschen sitzen, mit allen ihren Fehlern und Unzulänglichkeiten. Das Unfehlbarkeitsgehabe unserer Richter hat einen empfindlichen Knacks erlitten, oder ist Österreich da weiter als Deutschland? Hier jedenfalls weigert sich die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen gegen Richter aufzunehmen, selbst wenn ihre Verfehlungen offenkundig sind. Man lese einmal nach bei Rolf Bossi oder Jürgen Roth.
So lange diese Leute im Amt bleiben, wird die Selbstherrlichkeit der Familienjustiz mit dem Wohl unserer Kinder (zu) teuer bezahlt.
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Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio,
Richter des Bundesverfassungsgerichts
Auszug:
"Die zweite Bedingung für individuelle Freiheit liegt in der Existenz von Gemeinschaften, die jenseits von betonter Zweckrationalität den Menschen wachsen und reifen lassen, ihm Rückhalt und Vertrauen geben, ihn zur Freiheit befähigen und auffangen, wenn er strauchelt, also nicht-förmliche Solidargemeinschaften. Ehe, Familie, Freundschaft, aber auch Glaubensgemeinschaften und Idealvereine, die auf dem Boden des aufgeklärten Individualismus zum Teil wieder neu wachsen, knüpfen Bänder der Verantwortung, sind die Modelle für sich bindende Freiheit, aus der Zusammenhalt auch ohne staatliche Reglementierung wächst."
Vollständiger Wortlaut siehe hier.
Lesen Sie dazu auch Prof. Di Fabios Vortrag über den Schutz von Ehe und Familie
Prof. Di Fabio hält viel beachtete Reden; auch seine schriftlichen Veröffentlichungen werden oft zitiert. Schade nur, dass seine Entscheidungen am BVerfG nicht immer zu den vorgetragenen Grundaussagen passen.
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Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts
Nach der Auffassung von Prof. Di Fabio wird dem Schutz von Ehe und Familie laut Grundgesetz eine exponierte Stellung zuteil. "Ehe und Familie stehen unter dem besonderenSchutze der staatlichen Ordnung", heißt es in Art. 6, Abs. 1 GG. Den Grund für diese außergewöhnliche Wortwahl sieht der Verfassungsrichter in der Interpretation dieses Grundrechts als Freiheitsrecht. Ehe und Familien seien freiwillig gegründete Institutionen, die sich auf der Basis von Gemeinschaftlichkeit gegründet haben, was für die staatliche Ordnung von immenser und grundlegender Wichtigkeit sei. "Von Ehe und Familie hängen Staat und Gesellschaft ab", so Di Fabio. Das Grundrecht aus Art. 6 GG betont vor allem die Stellung der Kinder, insofern ist Art. 6 in erster Linie ein Kindergrundrecht. Bedauerlicherweise tauchten Kinder in der politischen Diskussion leider weniger im Sinne dieses Grundgesetzwortlautes auf. Dass die Pflege und Erziehung von Kindern "das natürliche Recht der Eltern" und sogar "die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" wie in Art. 6, Abs. 2 gefordert ist, ergibt für die staatliche Gemeinschaft die subsidiäre Aufgabe über die Einhaltung dieser angemahnten Pflichten zu wachen. Das Grundgesetz, so Prof. Di Fabio, verließe sich darauf, dass Eltern pflegen und erziehen.
Vollstaändige Nachricht siehe hier.
Gerade im aktuellen Kontext ist der folgende Satz von Bedeutung:
Erst "wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen" (Art. 6, Abs. 3GG) sind Kinder von Gesetzes wegen von den Eltern zu trennen.
Prof. Di Fabio hält viel beachtete Vorträge; auch seine schriftlichen Veröffentlichungen werden oft zitiert. Schade nur, dass seine Entscheidungen am BVerfG nicht immer zu den vorgetragenen Grundaussagen passen.
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Hamburger Abendblatt 12. 07. 2007
Stephanie Lamprecht
Das harte Urteil von Amtsrichter André Peters (46) gegen Irene K. (43) sorgt für Wirbel: Weil sie auf dem Jugendamt des Bezirks Eimsbüttel eine Beamtin beschimpfte und tätlich angriff, soll die bisher unbestrafte Klavierlehrerin und Mutter zweier Kinder (18 Monate, 12 Jahre) für zehn Monate hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe wegen Beleidigung und einfacher Körperverletzung gefordert. Wie gerecht ist dieses Urteil?
Vollständige Nachricht siehe hier.
Nun ist es offiziell: Eine Ohrfeige für einen Jugendamts-Mitarbeiter kommt gleich nach dem Verbreiten unzüchtiger Bibelstellen und wird mindestens eben so hart bestraft.
Doch wer "statuiert eigentlich ein Exempel" an den Jugendamts-Mitarbeitern, die vorsätzlich Familien zerstören? Die Familien Haase, Görgülü und viele andere warten seit langem darauf!
Interessant auch der Satz des Richters, dass "Behördenentscheidungen geduldet werden müssen, selbst wenn sie fehlerhaft seien". Warum müssen dann Jugendämter rechtskräftige Beschlüsse der Familiengerichte nicht befolgen?
Doch denke ja niemand, in Deutschland werde mit zweierlei Maß gemessen, denn so etwas ist bei uns selbstverständlich ausgeschlossen ...
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Berliner Morgenpost 12. 07. 2007
Christa Beckmann
Die Zahl der Säuglinge und Kleinkinder, die von ihren Eltern vernachlässigt werden, ist in Berlin drastisch gestiegen. Im vergangenen Jahr musste der Kindernotdienst der Hauptstadt 60 Kinder im Alter bis zu einem Jahr in Obhut nehmen - doppelt so viele wie noch ein Jahr zuvor. "In diesem Alter sind Kinder zum Tode verurteilt, wenn sich die Eltern nicht richtig um sie kümmern", sagte der Leiter des Notdienstes, Jürgen Bock. Insgesamt nahm der Berliner Kindernotdienst 869 Kinder bis zum Alter von 14 Jahren im Laufe des Jahres 2006 in Obhut. 303 davon waren jünger als sechs Jahre.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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ZEIT online 11. 07. 2007
Kai Biermann
Die Bundesregierung will Kinder besser davor schützen, von ihren Eltern vernachlässigt und misshandelt zu werden. Auf zwei Wegen: Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will dafür sorgen, dass gefährdeten Familien früher geholfen wird, damit die Kinder erst gar nicht vernachlässigt und misshandelt werden. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) möchte den Betreuern und Ämtern mehr Möglichkeiten geben, Eltern zur Mitarbeit zu bewegen.
Vollständige Nachricht siehe hier,
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz siehe hier,
Kommentar dazu siehe hier.
Doch was ist, wenn die selbsternannten Kinder"schützer" die Kinder selber in Gefahr bringen? Wer schützt uns vor ihnen?
So lange Jugendämter und Familiengerichte keiner wirksamen Kontrolle unterliegen, darf ihnen keine wie auch immer geartete Entscheidungskompetenz übertragen werden. Das verbietet bereits unsere Verfassung (s. die Rede des Verfassungsrichters Prof. Di Fabio).
Das, was vom Justizministerium als "offene Formulierung" gefeiert wird, ist in Wirklichkeit ein weiteres offenes Scheunentor für eine Behörde, die bereits heute wegen ihrer Willkürakte international an den Pranger gestellt wurde.
Wie der Schutz vor Wiederholung tatsächlich aussieht, können Sie hier nachlesen.
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klick hier.
Erschreckend die Stellungnahmen der Lehrer und der Schulbehörde, mit denen die gezeigten Zustände "gerechtfertigt" werden sollen.
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Stefan Sedlacek
In Deutschland als einem der ganz wenigen Länder weltweit herrscht – unsäglich, aber wahr – Schulzwang. liberty.li-Leser wissen das. Bis heute reißt der Strom an staatlichen Gewalttaten unter Berufung auf einschlägige Vorschriften nicht ab. Aber nicht dieses Unrecht der deutschen Schulbehörden und ihrer Handlanger soll hier und heute betrachtet werden, sondern die dem Schulzwang ja zugrundeliegende angebliche Schulpflicht. Ich möchte der Frage nachgehen, ob es eine Schulpflicht überhaupt geben kann. Die bloße Behauptung einer solchen Pflicht oder ihre staatliche Postulierung ändert ja nichts daran, daß die Existenz einer Pflicht an Bedingungen geknüpft ist, die überprüfbar und logisch artikulierbar sind.
Vollständiger Artikel siehe hier.
Ein interessanter Diskussionsbeitrag zur Frage der staatlichen Schulpflicht aus dem Blickwinkel der Deontologie.
Siehe dazu auch diese Videos
und schließlich auch ein Kommentar von Katja Riemann in Cicero unter den etwas irreführenden Titel "Warum wir zu viele Kinder haben".
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DPA/SÜL
Neuerlicher Fall von Verwahrlosung mit tödlichen Folgen: In Iserlohn im Sauerland ist ein drei Monate alter Junge an den Folgen von Unterernährung gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall des kleinen André gegen Mutter und Lebensgefährten sowie gegen Mitarbeiter des Jugendamtes.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Lesen Sie auch: Ermittlungen gegen Jugendamt (Süddeutsche Zeitung).
Leider ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Ermittlungen gegen das Jugendamt ernsthaft durchgeführt werden. Man braucht ja nur einmal nachzusehen, was anderenorts aus solchen Ermittlungen geworden ist.
Inzwischen scheint sich diese Vermutung zu bewahrheiten.
TUM HABEMUS ENDIVIUM (Da haben wir den Salat)
Doch es wäre zu kurz gesprungen, die Schuld nun den Jugendamtsmitarbeitern zuzuschieben. Eine weitaus größere Schuld trifft die verantwortlichen Politiker. Seit Jahren ist ihnen bekannt, dass Jugendämter und ihre Mitarbeiter faktisch keiner Kontrolle unterliegen. Sie können im wahrsten Sinne des Wortes tun und lassen was sie wollen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Sogar rechtskräftige Beschlüsse der höchsten deutschen Gerichte werden von ihnen ohne weiteres ignoriert.
Nachdem die deutschen Politiker jahrelang diesen menschenrechtsverletzenden Zustand billigend geduldet haben, beschäftigt sich nun die EU-Kommission mit den deutschen Jugendämtern. Die deutsche Presse hat bisher nicht darüber berichtet. Sie erfahren es hier und auf den offiziellen Seiten des Petitionsausschusses des europäischen Parlaments.
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Freies Wort 11. 07. 2000
(ms/jwe)
Frank M. steht auf seinem Hof und hat Tränen in den Augen. Seit Sonntag weiß der Ziegenzüchter nicht, wo seine Kinder sind. In der einen Hand hält er ein Schreiben vom Jugendamt, in der anderen ein Mobiltelefon, mit dem er Hilfe zu organisieren versucht: „Wir haben doch alle Auflagen vom Jugendamt erfüllt.“
Vollständige Nachricht siehe hier.
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Rundschau online
11. 07. 2007
Im Oktober 1999 griff die Welser Jugendwohlfahrt zu ihrer wohl schärfsten Waffe. Sie entzog einer Welser Familie drei der vier Kinder. Manuel, damals sieben, Michaela, ein Jahr jünger, und der vierjährige Martin wurden von Schule und Kindergarten weg abgeholt und noch am selben Tag nach Steinbach gebracht. Das Heim am Ufer des Attersees war von da an ihr unfreiwilliges Zuhause. Vorige Woche folgte nun das langersehnte Happyend. Die auf nunmehr fünf Kinder angewachsene Familie Wirl aus der Eibenstarße ist wieder vereint. Manuel, inzwischen 14, Michaela (13) und Martin dürfen auf Anordnung der Behörde an jetzt zu Hause leben und mit ihren Geschwistern Günter (8) und Martin (6) spielen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Zu denken gibt die folgende Textpassage:
Dass die fünffache Mutter zur Sterilisierung gezwungen wurde, sei laut Jugendamt ein Missverständnis: "Es kann schon sein, dass in diesem Kontext der Frau dazu geraten wurde. Mehr war da sicher nicht."
Selbst wenn da "nicht mehr gewesen wäre", würde das schon eine ungeheure Kompetenzüberschreitung bedeuten. Doch es geht weiter:
Prillinger kontert: "Was heißt geraten. Sie wurde von einer Mitarbeiterin ja auch ins Spital gebracht."
Noch Fragen, Kienzle?
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(dpa)
Immer wieder werden verwahrloste Jungen und Mädchen in herunter gekommenen Wohnungen entdeckt. Manchmal fand die Polizei nur noch die Leichen von Kindern. Eltern hatten ihre Schützlinge schwerst misshandelt oder verhungern lassen. dpa dokumentiert einige Fälle.
Die Liste ist bei weitem nicht vollständig. Dennoch ist es eine lobenswerte Initiative von dpa, diese Dokumentation zusammenzutragen.
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Jörg Heinzle
Es wird noch lange dauern, bis die kleine Michaela all das wirklich verarbeitet hat, was ihr angetan wurde. Von ihrer Mutter und deren Freundin war sie misshandelt und erniedrigt worden, musste unter anderem Stockschläge auf die Füße erdulden und Erbrochenes essen. Nach einem Prozess vor dem Augsburger Landgericht war eine Debatte darüber entstanden, ob sich das Landsberger Jugendamt Versäumnisse vorwerfen lassen muss.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Da sind sie wieder, die Dauerantworten auf Beschwerden gegen das Jugendamt:
"Ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass unser Jugendamt alles richtig gemacht hat."
"Die Vorwürfe sind aus den Fingern gesogen".
"Wir haben uns aber nichts vorzuwerfen."
Und natürlich darf der Klassiker nicht fehlen:
"Wichtig sei nur das Wohl des achtjährigen Mädchens."
Und wieder hat ein Jugendamt "alles richtig gemacht". Sagt der Landrat, und der muss es ja wissen, denn er ist der Einzige, der das Jugendamt kontrollieren darf. Über ihm kommt nur der blaue Himmel.
Allerdings fällt immer öfter auf, dass Kinder zu Schaden kommen, obwohl alle Jugendämter grundsätzlich alles richtig machen (wie z.B. auch in Iserlohn), und dass es keine wirksame Möglichkeit gibt, sie für ihre Handlungen und Versäumnisse zur Verantwortung zu ziehen, trotz der teilweise dramatischen Folgen.
Gerade die pauschale Verweigerung der objektiven Untersuchung von Dienstaufsichtsbeschwerden ("formlos, fristlos, nutzlos") hat dazu geführt, dass sich nun die EU-Kommission mit den deutschen Jugendämtern befasst.
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Frühe Hilfen" ein
ZDF 11. 07. 2007
Misshandlungen und Vernachlässigung von Kindern bis zu drei Jahren sollen künftig früher erkannt und bekämpft werden. Bundesfamilienministerin von der Leyen (CDU) stellte dazu am Dienstag in Berlin ein "Nationales Zentrum Frühe Hilfen" vor.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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Die neue Epoche 11. 07. 2007
AP
Justizministerin Brigitte Zypries will vernachlässigte oder misshandelte Kinder künftig besser schützen und dafür die Befugnisse des Staates erweitern. Ein entsprechender Gesetzentwurf ihres Hauses wurde am Mittwoch vom Kabinett in Berlin beschlossen. Er sieht eine frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte vor. Sie sollen künftig bereits unterhalb der Schwelle der Sorgerechtserziehung besser reagieren können und bekommen dafür einen Maßnahmenkatalog an die Hand. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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Damit wird die Stellung der Jugendämter weiter gestärkt. Doch wer kontrolliert eigentlich die Jugendämter, und wer schützt die Kinder vor ihrer Willkür? Mehr dazu siehe hier.
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Süddeutsche Zeitung 11. 07. 2007
(AP)
Männer sollen nach dem Willen der Bundesregierung mehr Rechte bei Vaterschaftstests bekommen. Nach einem im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf haben Väter demnächst ebenso wie Mütter oder Kinder einen Anspruch darauf, die Abstammung zu klären.
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Ich höre förmlich den Kommentar einer Richterin des OLG Frankfurt: "Und wenn sich die Mutter weigert, dann kann man dagegen nichts machen." Das hat sie zwar in anderem Zusammenhang gesagt, doch es ist auch auf die Vaterschaftstestes anwendbar ... und wird mit Sicherheit darauf angewendet werden. Wer nimmt noch Wetten an?
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asc/Reuters/dpa/AP
Es gibt nur eine wahre Kirche, und zwar die Katholische - dass Papst Benedikt die traditionelle Position des Vatikans jetzt so stark betont, ist ein schwerer Rückschlag für die Ökumene. Die protestantischen Bischöfe sind empört.
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Dies ist nur eine der zahlreichen Meldungen, die die Presse beherrschen. Sie wird deshalb nur exemplarisch zitiert.
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