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Montag, 27. August 2007
Familie in Zahlen und Diagrammen
thopo, 10:35h
Spiegel online 06. 08. 2007
Grafiken mit Informationen über nichteheliche Kinder, Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Heiratsalter und vieles mehr
Zum Artikel siehe hier.
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Ein weißes Lätzchen für alle Neugeborenen in Sundern
thopo, 10:29h
Sauerlandkurier 26. 08. 2007
(ola)
Seit über zehn Jahren gratuliert Bürgermeister Friedhelm Wolf den frisch gebackenen Eltern der Stadt Sundern zur Geburt ihres Kindes. Am 6. Februar 1997 habe sogar eins zurück geschrieben: "Vielen Dank für die Glückwünsche zur meiner Geburt", erinnerte sich Bürgermeister Friedhelm Wolf.Jetzt haben sich Verwaltung und Jugendamt überlegt, noch einen Schritt weiter zu gehen und sich noch kinderfreundlicher zu präsentieren.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Auf den ersten Blick eine interessante Initiative. Anstatt Eltern zu misstrauen und sie durch immer mehr Zwangsmaßnahmen zu überwachen, erhalten sie bei Geburt ihres Kindes ein Informationsangebot. Speziell beim ersten Kind werden sie dafür dankbar sein, dass sie sich nicht alles selbst zusammensuchen müssen.
Besser ein weißes Lätzchen für das Baby als später eine weiße Weste für das Jugendamt.
(ola)
Seit über zehn Jahren gratuliert Bürgermeister Friedhelm Wolf den frisch gebackenen Eltern der Stadt Sundern zur Geburt ihres Kindes. Am 6. Februar 1997 habe sogar eins zurück geschrieben: "Vielen Dank für die Glückwünsche zur meiner Geburt", erinnerte sich Bürgermeister Friedhelm Wolf.Jetzt haben sich Verwaltung und Jugendamt überlegt, noch einen Schritt weiter zu gehen und sich noch kinderfreundlicher zu präsentieren.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Auf den ersten Blick eine interessante Initiative. Anstatt Eltern zu misstrauen und sie durch immer mehr Zwangsmaßnahmen zu überwachen, erhalten sie bei Geburt ihres Kindes ein Informationsangebot. Speziell beim ersten Kind werden sie dafür dankbar sein, dass sie sich nicht alles selbst zusammensuchen müssen.
Besser ein weißes Lätzchen für das Baby als später eine weiße Weste für das Jugendamt.
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Omnipotente Mütter
thopo, 10:12h
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 03. 09. 2006
Esther Caspary
Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.
Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinde aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.
Allerdings nimmt es hiervon das Recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.
Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.
Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.
Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
"Ohnmachtsgefühle" des Oberlandesgerichts? Des höchsten Familiengerichts in Hessen, dessen Richter auch schon mal von sich sagen "Über uns kommt nur der blaue Himmel"? Der rechtssuchende Bürger vernimmt's mit Grausen.
Post Scriptum: So ganz ohnmächtig scheinen die Gerichte doch nicht zu sein - zumindest dann nicht, wenn es darum geht, Mütter in ihrem rechtswidrigen Tun zu bestärken. Lesen Sie hier, wie es weiterging.
Esther Caspary
Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.
Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinde aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.
Allerdings nimmt es hiervon das Recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.
Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.
Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.
Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
"Ohnmachtsgefühle" des Oberlandesgerichts? Des höchsten Familiengerichts in Hessen, dessen Richter auch schon mal von sich sagen "Über uns kommt nur der blaue Himmel"? Der rechtssuchende Bürger vernimmt's mit Grausen.
Post Scriptum: So ganz ohnmächtig scheinen die Gerichte doch nicht zu sein - zumindest dann nicht, wenn es darum geht, Mütter in ihrem rechtswidrigen Tun zu bestärken. Lesen Sie hier, wie es weiterging.
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BGH: Verwirkung des Unterhalts wegen Umgangsvereitelung nur in seltenen Fällen möglich
thopo, 09:50h
123recht.net 20. 08. 2007
Klaus Wille
Kann der nacheheliche Unterhalt verwirkt werden, wenn der geschiedene Ehegatte das Umgangsrecht vereitelt? Diese Frage hatte der BGH zu entscheiden. Die Antwort ist eindeutig: nur in extremen Ausnahmefällen kann in solchen Fällen der Unterhalt ausgeschlossen werden.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Das Grundgesetz wird weiter ausgehöhlt. Das Recht auf Schutz der Familie ist in Art. 6 GG in ungewöhnlich deutlicher Form verankert. In § 1684 BGB wird präzisiert, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; umgekehrt ist jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
In früheren Entscheidungen haben die Obergerichte noch festgestellt, dass der sorgeberechtigte Elternteil nicht nur den Umgang mit dem anderen Elternteil dulden muss, sondern er ist auch verpflichtet, diesen Umgang aktiv zu fördern. Doch in seiner aktuellen Entscheidung baut der BGH immer größere Hürden für den Nachweis der Umgangsvereitelung auf. Wie soll man seinem Kind "Briefe und kleine Geschenke" zukommen lassen, wenn diese vom anderen Elternteil entweder zurückgeschickt, oder, was noch viel schlimmer ist, dem Kind übergeben und dann in seinen Augen schlecht gemacht werden? Alle PAS-Experten sind sich darin einig, dass dieses "Schlechtmachen" eine der beliebtesten Methoden der manipulierenden Eltern ist.
Der Autor des Artikels, selbst Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht, zieht das Fazit:
Auch mit dieser Entscheidung wird ersichtlich, dass es für den Umgangsberechtigten fast unmöglich ist, den Unterhalt auszuschließen, wenn das Umgangsrecht vereitelt wird. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass es nur wenige Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Betrachtet man die praktischen Umsetzungsprobleme bei Umgangsvereitelungen, so ist eine Hilfslosigkeit der Umgangsberechtigten offensichtlich.
Dabei ist der Ausdruck "Hilflosigkeit" noch sehr milde gewählt. Was soll man von einem rechtssystem halten, in dem es ausreicht, dass eine Mutter ein Kind einfach in ihre Gewalt bringt, um die Übertragung des Sorgerechts auf sich zu erzwingen, während umgekehrt ein Vater, der "nur" den Umgang verweigert hat, sofort mit dem Sondereinsatzkommando Bekanntschaft macht? Siehe hierzu auch den lesenswerten Kommentar "Omnipotente Mütter" von Rechtsanwältin Esther Caspary.
Klaus Wille
Kann der nacheheliche Unterhalt verwirkt werden, wenn der geschiedene Ehegatte das Umgangsrecht vereitelt? Diese Frage hatte der BGH zu entscheiden. Die Antwort ist eindeutig: nur in extremen Ausnahmefällen kann in solchen Fällen der Unterhalt ausgeschlossen werden.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Das Grundgesetz wird weiter ausgehöhlt. Das Recht auf Schutz der Familie ist in Art. 6 GG in ungewöhnlich deutlicher Form verankert. In § 1684 BGB wird präzisiert, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; umgekehrt ist jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
In früheren Entscheidungen haben die Obergerichte noch festgestellt, dass der sorgeberechtigte Elternteil nicht nur den Umgang mit dem anderen Elternteil dulden muss, sondern er ist auch verpflichtet, diesen Umgang aktiv zu fördern. Doch in seiner aktuellen Entscheidung baut der BGH immer größere Hürden für den Nachweis der Umgangsvereitelung auf. Wie soll man seinem Kind "Briefe und kleine Geschenke" zukommen lassen, wenn diese vom anderen Elternteil entweder zurückgeschickt, oder, was noch viel schlimmer ist, dem Kind übergeben und dann in seinen Augen schlecht gemacht werden? Alle PAS-Experten sind sich darin einig, dass dieses "Schlechtmachen" eine der beliebtesten Methoden der manipulierenden Eltern ist.
Der Autor des Artikels, selbst Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht, zieht das Fazit:
Auch mit dieser Entscheidung wird ersichtlich, dass es für den Umgangsberechtigten fast unmöglich ist, den Unterhalt auszuschließen, wenn das Umgangsrecht vereitelt wird. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass es nur wenige Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Betrachtet man die praktischen Umsetzungsprobleme bei Umgangsvereitelungen, so ist eine Hilfslosigkeit der Umgangsberechtigten offensichtlich.
Dabei ist der Ausdruck "Hilflosigkeit" noch sehr milde gewählt. Was soll man von einem rechtssystem halten, in dem es ausreicht, dass eine Mutter ein Kind einfach in ihre Gewalt bringt, um die Übertragung des Sorgerechts auf sich zu erzwingen, während umgekehrt ein Vater, der "nur" den Umgang verweigert hat, sofort mit dem Sondereinsatzkommando Bekanntschaft macht? Siehe hierzu auch den lesenswerten Kommentar "Omnipotente Mütter" von Rechtsanwältin Esther Caspary.
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Sonntag, 26. August 2007
Fachtagung "Kein Umgangsrecht für gewalttätige Väter?"
thopo, 13:16h
Die Fachtagung will die Perspektive des Kindes in einer familiären Gewaltkonstellation beleuchten
Sozialnetz Hessen
Am 18. September 2007 in Oberursel
Kinder erleben häusliche Gewalt, wenn die Mutter misshandelt wird, direkt oder indirekt mit. Die Misshandlung der Mutter ist der häufigste Kontext der Kindesmisshandlung.
Das "Cochemer Modell", das zunehmend Eingang in die Beratungs- und Gerichtspraxis findet, soll kritisch hinterfragt werden, welche Antwort es für den Umgang bei häuslicher Gewalt gibt.
Den Info-Flyer zu der sog. "Fachtagung" finden Sie hier.
Textauszug (Hervorhebungen sind aus dem Flugblatt übernommen):
Kinder erleben häusliche Gewalt, wenn die Mutter misshandelt wird, direkt oder indirekt mit.
sie sehen, wie die Mutter geschlagen oder vergewaltigt wird.
sie hören, wie der Vater schreit, die Mutter weint.
sie spüren den Zorn des Vaters, die eigene Angst, die der Mutter.
sie denken, sie müssten die Mutter schützen.
sie fühlen sich allein, ohnmächtig und hilflos.
Die Misshandlung der Mutter ist der häufigste Kontext der Kindesmisshandlung.
Nach Nordrhein-Westfalen beteiligt sich nun auch Hessen an einer sexistischen Hetzkampagne gegen Männer. Man beachte das Impressum des Sozialnetzes Hessen: Projektträger ist das Hessische Sozialministerium.
Diverse Statistiken belegen, dass sowohl häusliche Gewalt wie auch Kindesmisshandlung etwa zu gleichen Teilen von Männern und von Frauen ausgehen. Die Aussagen in dem Flugblatt (und wohl auch die geplanten Vorträge) entsprechen also nicht der Wahrheit. An dieser Stelle sei der Hinweis auf § 130 des Strafgesetzbuches gestattet.
Dass eine Regierungsbehörde eindeutig verfassungswidrige, weil verunglimpfende Veröffentlichungen in Wort und Schrift unterstützt, ist nicht zu tolerieren. Bezeichnenderweise gehört die hessische Gleichstellungsbeauftragte der "Stabsstelle Frauenpolitik" des Sozialministeriums an.
Sozialnetz Hessen
Am 18. September 2007 in Oberursel
Kinder erleben häusliche Gewalt, wenn die Mutter misshandelt wird, direkt oder indirekt mit. Die Misshandlung der Mutter ist der häufigste Kontext der Kindesmisshandlung.
Das "Cochemer Modell", das zunehmend Eingang in die Beratungs- und Gerichtspraxis findet, soll kritisch hinterfragt werden, welche Antwort es für den Umgang bei häuslicher Gewalt gibt.
Den Info-Flyer zu der sog. "Fachtagung" finden Sie hier.
Textauszug (Hervorhebungen sind aus dem Flugblatt übernommen):
Kinder erleben häusliche Gewalt, wenn die Mutter misshandelt wird, direkt oder indirekt mit.
sie sehen, wie die Mutter geschlagen oder vergewaltigt wird.
sie hören, wie der Vater schreit, die Mutter weint.
sie spüren den Zorn des Vaters, die eigene Angst, die der Mutter.
sie denken, sie müssten die Mutter schützen.
sie fühlen sich allein, ohnmächtig und hilflos.
Die Misshandlung der Mutter ist der häufigste Kontext der Kindesmisshandlung.
Nach Nordrhein-Westfalen beteiligt sich nun auch Hessen an einer sexistischen Hetzkampagne gegen Männer. Man beachte das Impressum des Sozialnetzes Hessen: Projektträger ist das Hessische Sozialministerium.
Diverse Statistiken belegen, dass sowohl häusliche Gewalt wie auch Kindesmisshandlung etwa zu gleichen Teilen von Männern und von Frauen ausgehen. Die Aussagen in dem Flugblatt (und wohl auch die geplanten Vorträge) entsprechen also nicht der Wahrheit. An dieser Stelle sei der Hinweis auf § 130 des Strafgesetzbuches gestattet.
Dass eine Regierungsbehörde eindeutig verfassungswidrige, weil verunglimpfende Veröffentlichungen in Wort und Schrift unterstützt, ist nicht zu tolerieren. Bezeichnenderweise gehört die hessische Gleichstellungsbeauftragte der "Stabsstelle Frauenpolitik" des Sozialministeriums an.
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Mit „Herzmama“ und „Herzpapa“
thopo, 13:02h
EIin Vierjähriger wächst bei Pflege-Eltern auf
Frankenpost 25. 08. 2007
Hannes Keltsch
Die leibliche Mutter war minderjährig und der Aufgabe nicht gewachsen: Jugendamt musste eingreifen
Der vierjährige Marc (Name geändert) wächst behütet und glücklich auf. Das ist nicht selbstverständlich. Marc ist ein Pflegekind. Das Jugendamt hat ihn seiner leiblichen Mutter entzogen. Nun lebt der Junge bei Susanne und Klaus G. in Münchberg, bei seiner Pflegefamilie.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Frankenpost 25. 08. 2007
Hannes Keltsch
Die leibliche Mutter war minderjährig und der Aufgabe nicht gewachsen: Jugendamt musste eingreifen
Der vierjährige Marc (Name geändert) wächst behütet und glücklich auf. Das ist nicht selbstverständlich. Marc ist ein Pflegekind. Das Jugendamt hat ihn seiner leiblichen Mutter entzogen. Nun lebt der Junge bei Susanne und Klaus G. in Münchberg, bei seiner Pflegefamilie.
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Donnerstag, 23. August 2007
Risiko Gewalt - Gewalterfahrungen von Kindern mit einer Behinderung
thopo, 12:24h
Fachkongress von "Die Kinderschutz-Zentren"
Presseportal 22. 08. 2007
(ots)
Kinder mit einer Behinderung sind in weitaus stärkerem Maße von sexueller und körperlicher Gewalt betroffen als ihre Altersgenossen. So waren beispielsweise von den 500 Kindesmisshandlungs-Fällen beim Kinderschutz-Zentrum Kiel in 2006 15% der Opfer behindert. Dabei beträgt der Anteil der Behinderten bei den `Menschen unter 15 Jahren` gerade einmal 1,2% (Quelle: Statistisches Bundesamt). Dennoch nehmen nur wenige Familien, die Kinder mit Behinderungen haben, Kontakt zu Beratungs- und Hilfeeinrichtungen auf.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Pressekontakt:
"Die Kinderschutz-Zentren"
Geschäftsführer: Arthur Kröhnert
Köln 0221-569753
Presseportal 22. 08. 2007
(ots)
Kinder mit einer Behinderung sind in weitaus stärkerem Maße von sexueller und körperlicher Gewalt betroffen als ihre Altersgenossen. So waren beispielsweise von den 500 Kindesmisshandlungs-Fällen beim Kinderschutz-Zentrum Kiel in 2006 15% der Opfer behindert. Dabei beträgt der Anteil der Behinderten bei den `Menschen unter 15 Jahren` gerade einmal 1,2% (Quelle: Statistisches Bundesamt). Dennoch nehmen nur wenige Familien, die Kinder mit Behinderungen haben, Kontakt zu Beratungs- und Hilfeeinrichtungen auf.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Pressekontakt:
"Die Kinderschutz-Zentren"
Geschäftsführer: Arthur Kröhnert
Köln 0221-569753
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Mehr Schutz für Kinder in Not
thopo, 11:27h
Kölnische Rundschau 21. 08. 2007
Heinz-Ludwig Kanzler
Der Tod des kleinen Kevin in Bremen, der Tod vieler anderer Kinder haben in den vergangenen Jahren Schlagzeilen gemacht. Sie starben, weil ihre Eltern mit der Erziehung überfordert waren. Den Behörden warf man vor, sie hätten schneller reagieren müssen. Forderungen nach einem besseren Frühwarnsystem wurden laut, die Bundesregierung reagierte 2005 mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK).
Vollständige Nachricht siehe hier.
Heinz-Ludwig Kanzler
Der Tod des kleinen Kevin in Bremen, der Tod vieler anderer Kinder haben in den vergangenen Jahren Schlagzeilen gemacht. Sie starben, weil ihre Eltern mit der Erziehung überfordert waren. Den Behörden warf man vor, sie hätten schneller reagieren müssen. Forderungen nach einem besseren Frühwarnsystem wurden laut, die Bundesregierung reagierte 2005 mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK).
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Generalprobe für den Tagesvater
thopo, 11:22h
Westdeutsche Allgemeine 21. 08. 2007
Brigitte Ulitschka
Jörg Mersmann (39) erwartet im November sein erstes Kind. Der Mann, der fit im Haushalt ist, kochen und backen kann, nimmt am Qualifizierungskurs von Jugendamt und VHS teil, um auch fremde Kinder zu betreuen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Bravo! Ein Jugendamt unterstützt einen Mann bei der Ausbildung zum Tagesvater. Das ist wirkliche Gleichberechtigung! Man vergleiche das mit der Haltung eines anderen Jugendamtes, das die nicht sorgeberechtigte Mutter offen dabei unterstützt, dem sorgeberechtigten Vater sein Kind zu entziehen.
Brigitte Ulitschka
Jörg Mersmann (39) erwartet im November sein erstes Kind. Der Mann, der fit im Haushalt ist, kochen und backen kann, nimmt am Qualifizierungskurs von Jugendamt und VHS teil, um auch fremde Kinder zu betreuen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Bravo! Ein Jugendamt unterstützt einen Mann bei der Ausbildung zum Tagesvater. Das ist wirkliche Gleichberechtigung! Man vergleiche das mit der Haltung eines anderen Jugendamtes, das die nicht sorgeberechtigte Mutter offen dabei unterstützt, dem sorgeberechtigten Vater sein Kind zu entziehen.
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Elterngeld erhöht Beratungsaufwand
thopo, 11:16h
Die Einführung des Elterngeldes hat im Landkreis zu keinem Babyboom geführt. Die Geburtenrate liegt ungefähr gleich hoch wie vor dem 1. Januar 2007, als noch Erziehungsgeld gezahlt wurde.
Allgemeine Zeitung 22. 08. 2007
Claus Rosenberg
Sonja Ruiz ist in froher Erwartung. In wenigen Tagen wird die Alzeyerin zum ersten Mal Mutter. Darauf freut sie sich. Sobald das Kind auf der Welt ist, gehört die 29-Jährige mit ihrem Ehemann zu dem Kreis Deutscher, die Anspruch auf das Elterngeld haben.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Allgemeine Zeitung 22. 08. 2007
Claus Rosenberg
Sonja Ruiz ist in froher Erwartung. In wenigen Tagen wird die Alzeyerin zum ersten Mal Mutter. Darauf freut sie sich. Sobald das Kind auf der Welt ist, gehört die 29-Jährige mit ihrem Ehemann zu dem Kreis Deutscher, die Anspruch auf das Elterngeld haben.
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Kein gemeinsames Sorgerecht
thopo, 10:10h
Rheingau-Taunus-Kreis lehnt das "Cochemer Modell" ab
Frankfurter Allgemeine Zeitung 30. 12. 2004
RHEINGAU-TAUNUS-KREIS. Die Kreisverwaltung lehnt nach umfangreichen Recherchen die Einführung des "Cochemer Modells" ab, dessen Kern das fortbestehende gemeinsame Sorgerecht der Eltern auch nach einer Scheidung oder dauerhaften Trennung ist. Das Sorgerecht wird im Kreis Cochem somit nicht nur einem der beiden Elternteile zugesprochen.
Diese modellhafte "einseitige Präferenz für die gemeinsame elterliche Sorge" ist nach Ansicht der Kreisverwaltung "in vielen Fällen nur eine Scheinlösung", mit der die tiefgreifenden Konflikte und gegenseitigen Verletzungen, die zwischen den Eltern im Zuge der Trennung entstanden sind, nicht gelöst werden können. Das führe dazu, dass die Konflikte auf den Streit um das Umgangsrecht verlagert würden.
Die nähere Beschäftigung mit dem bundesweit bekannten Modell, das aber nur wenige Nachahmer gefunden hat, geht auf einen Antrag der FWG-Fraktion im Kreistag zurück. In Cochem war 1992 nach einer Gesetzesänderung zur Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten ein Arbeitskreis aus Vertretern des Familiengerichts, der Beratungsstellen, des Jugendamtes, der Rechtsanwälte und relevanter Interessengruppen gebildet worden. Im amtlichen Verfahren zum Sorgerecht müssen die Eltern dem Familiengericht seither eine Vereinbarung zur gemeinsamen elterlichen Sorge vorlegen. Die Kreisverwaltung verweist allein schon auf die gravierenden strukturellen Unterschiede zwischen dem Kreis Rheingau-Taunus und dem nur ein Drittel so großen, ländlichen Kreis Cochem mit nur einem Familiengericht. Schon organisatorisch scheitere eine Übernahme.
Wärend der Kreis Cochem jedoch einseitig der "gemeinsamen elterlichen Sorge" Priorität gebe, sei dies im Rheingau-Taunus-Kreis das "Wohl des Kindes", heißt es in einer Gegenüberstellung aus dem Bad Schwalbacher Kreishaus.
Die Praxis zeige, dass die Umgangsregelungen weitaus strittiger seien als die Regelungen des Sorgerechts. Die "vielbeschworenen Erfolge" des Cochemer Modells scheinen dem Rheingau-Taunus-Kreis "realitätsfern", und sie deckten sich auch nicht mit den Erfahrungen der Rechtsanwälte und des Bundesverbandes alleinerziehender Väter und Mütter: "Es nützt den betroffenen Eltern und Kindern nicht das geringste, die gesellschaftliche Realität schönzumalen." Nicht die Einigung der Eltern sei das wichtigste Ziel einer Beratung, sondern das Kindeswohl.
Es gebe aber auch keine Rechtsgrundlage, die Eltern zu einer Beratung zu verpflichten. Zudem habe eine Umfrage unter zahlreichen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz ergeben, dass kein einziges Jugendamt das "Cochemer Modell" umgesetzt habe. Vielmehr stimmten alle Befragten in einem Punkt überein: "Das Cochemer Modell ist nicht auf andere Landkreise und Städte übertragbar."
Diese Meldung ist nunmehr fast drei Jahre alt. Sie hat nichts an Aktualität verloren und wird hier in Erinnerung gerufen, um zu verdeutlichen, dass Justizminister und Sozialministerin viel zu tun haben werden, wenn sie die starre Haltung dieser hartgesottenen Jugendamts-Mitarbeiter aufbrechen wollen. Schon Macchiavelli wusste: "Wenn der Teufel die Menschen in Verwirrung bringen will, bedient er sich dazu der Idealisten."
Das zitierte Jugendamt erhielt übrigens als Antwort auf den Artikel in der FAZ ein "spontanes" Schreiben der Professoren Salgo und Zenz, in dem sie die Haltung des Jugendamtes begrüßten. Mit diesem Schreiben hat das Jugendamt dann seine einseitige Haltung im Kreistag begründet. Zur Durchsetzung seiner Ideologie verstößt das Jugendamt dann auch mal ganz locker gegen Gerichtsbeschlüsse. Dem Gericht gegenüber rechtfertigt es sich mit den Worten "Wir waren nie mit dieser Sorgeregelung einverstanden."
Das Jugendamt als "Supergericht", das "Irrtümer" der Familiengerichte kontrolliert? Das Prinzip der Gewaltenteilung ist auf der Strecke geblieben.
Frankfurter Allgemeine Zeitung 30. 12. 2004
RHEINGAU-TAUNUS-KREIS. Die Kreisverwaltung lehnt nach umfangreichen Recherchen die Einführung des "Cochemer Modells" ab, dessen Kern das fortbestehende gemeinsame Sorgerecht der Eltern auch nach einer Scheidung oder dauerhaften Trennung ist. Das Sorgerecht wird im Kreis Cochem somit nicht nur einem der beiden Elternteile zugesprochen.
Diese modellhafte "einseitige Präferenz für die gemeinsame elterliche Sorge" ist nach Ansicht der Kreisverwaltung "in vielen Fällen nur eine Scheinlösung", mit der die tiefgreifenden Konflikte und gegenseitigen Verletzungen, die zwischen den Eltern im Zuge der Trennung entstanden sind, nicht gelöst werden können. Das führe dazu, dass die Konflikte auf den Streit um das Umgangsrecht verlagert würden.
Die nähere Beschäftigung mit dem bundesweit bekannten Modell, das aber nur wenige Nachahmer gefunden hat, geht auf einen Antrag der FWG-Fraktion im Kreistag zurück. In Cochem war 1992 nach einer Gesetzesänderung zur Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten ein Arbeitskreis aus Vertretern des Familiengerichts, der Beratungsstellen, des Jugendamtes, der Rechtsanwälte und relevanter Interessengruppen gebildet worden. Im amtlichen Verfahren zum Sorgerecht müssen die Eltern dem Familiengericht seither eine Vereinbarung zur gemeinsamen elterlichen Sorge vorlegen. Die Kreisverwaltung verweist allein schon auf die gravierenden strukturellen Unterschiede zwischen dem Kreis Rheingau-Taunus und dem nur ein Drittel so großen, ländlichen Kreis Cochem mit nur einem Familiengericht. Schon organisatorisch scheitere eine Übernahme.
Wärend der Kreis Cochem jedoch einseitig der "gemeinsamen elterlichen Sorge" Priorität gebe, sei dies im Rheingau-Taunus-Kreis das "Wohl des Kindes", heißt es in einer Gegenüberstellung aus dem Bad Schwalbacher Kreishaus.
Die Praxis zeige, dass die Umgangsregelungen weitaus strittiger seien als die Regelungen des Sorgerechts. Die "vielbeschworenen Erfolge" des Cochemer Modells scheinen dem Rheingau-Taunus-Kreis "realitätsfern", und sie deckten sich auch nicht mit den Erfahrungen der Rechtsanwälte und des Bundesverbandes alleinerziehender Väter und Mütter: "Es nützt den betroffenen Eltern und Kindern nicht das geringste, die gesellschaftliche Realität schönzumalen." Nicht die Einigung der Eltern sei das wichtigste Ziel einer Beratung, sondern das Kindeswohl.
Es gebe aber auch keine Rechtsgrundlage, die Eltern zu einer Beratung zu verpflichten. Zudem habe eine Umfrage unter zahlreichen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz ergeben, dass kein einziges Jugendamt das "Cochemer Modell" umgesetzt habe. Vielmehr stimmten alle Befragten in einem Punkt überein: "Das Cochemer Modell ist nicht auf andere Landkreise und Städte übertragbar."
Diese Meldung ist nunmehr fast drei Jahre alt. Sie hat nichts an Aktualität verloren und wird hier in Erinnerung gerufen, um zu verdeutlichen, dass Justizminister und Sozialministerin viel zu tun haben werden, wenn sie die starre Haltung dieser hartgesottenen Jugendamts-Mitarbeiter aufbrechen wollen. Schon Macchiavelli wusste: "Wenn der Teufel die Menschen in Verwirrung bringen will, bedient er sich dazu der Idealisten."
Das zitierte Jugendamt erhielt übrigens als Antwort auf den Artikel in der FAZ ein "spontanes" Schreiben der Professoren Salgo und Zenz, in dem sie die Haltung des Jugendamtes begrüßten. Mit diesem Schreiben hat das Jugendamt dann seine einseitige Haltung im Kreistag begründet. Zur Durchsetzung seiner Ideologie verstößt das Jugendamt dann auch mal ganz locker gegen Gerichtsbeschlüsse. Dem Gericht gegenüber rechtfertigt es sich mit den Worten "Wir waren nie mit dieser Sorgeregelung einverstanden."
Das Jugendamt als "Supergericht", das "Irrtümer" der Familiengerichte kontrolliert? Das Prinzip der Gewaltenteilung ist auf der Strecke geblieben.
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Mittwoch, 22. August 2007
Kind soll bald bei Vater Görgülü leben
thopo, 03:14h
Mitteldeutsche Zeitung 21. 08. 2007
Im Fall des Türken Kazim Görgülü, der seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, zeichnet sich möglicherweise eine Wende ab. Der Amtsvormund des fast achtjährigen Jungen legte jetzt fest, dass Christofer nach den Sommerferien 2008 in die Familie seines leiblichen Vaters wechseln soll. Bisher lebt der Junge bei Pflegeeltern im Landkreis Wittenberg.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Im Fall des Türken Kazim Görgülü, der seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, zeichnet sich möglicherweise eine Wende ab. Der Amtsvormund des fast achtjährigen Jungen legte jetzt fest, dass Christofer nach den Sommerferien 2008 in die Familie seines leiblichen Vaters wechseln soll. Bisher lebt der Junge bei Pflegeeltern im Landkreis Wittenberg.
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Dienstag, 21. August 2007
Du bist mein Kind
thopo, 13:50h
Die "Cochemer Praxis" - Wege zu einem menschlicheren Familienrecht
Jürgen Rudolph
Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag
Die Trennung der Eltern ist besonders schmerzhaft für die Kinder. Umso schlimmer ist es, wenn sie in den Konflikt der Eheleute hineingezogen werden. Kinder haben vor Gericht keine Lobby, und so ist es kein Wunder, dass die Leidtragenden in einem hochstrittigen Scheidungsfall oft die Kinder sind, die den Kontakt zu einem Elternteil verlieren.
Die »Cochemer Praxis« ist ein Versuch, das Familienrecht kindgerechter zu gestalten, indem Gericht, Jugendamt und Sachverständige Hand in Hand arbeiten, um eine Zusammenarbeit der Eltern zum Schutz des Kindes zu erwirken. In Zeiten, in denen sich das Bild von Familie ändert, muss auch das Familienrecht diesen Veränderungen folgen, fordert Autor und Familienrichter Jürgen Rudolph.
Jürgen Rudolph
Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag
Die Trennung der Eltern ist besonders schmerzhaft für die Kinder. Umso schlimmer ist es, wenn sie in den Konflikt der Eheleute hineingezogen werden. Kinder haben vor Gericht keine Lobby, und so ist es kein Wunder, dass die Leidtragenden in einem hochstrittigen Scheidungsfall oft die Kinder sind, die den Kontakt zu einem Elternteil verlieren.
Die »Cochemer Praxis« ist ein Versuch, das Familienrecht kindgerechter zu gestalten, indem Gericht, Jugendamt und Sachverständige Hand in Hand arbeiten, um eine Zusammenarbeit der Eltern zum Schutz des Kindes zu erwirken. In Zeiten, in denen sich das Bild von Familie ändert, muss auch das Familienrecht diesen Veränderungen folgen, fordert Autor und Familienrichter Jürgen Rudolph.
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Montag, 20. August 2007
2006: Inobhutnahmen fast unverändert
thopo, 11:16h
Statistisches Bundesamt 18. 07. 2007
Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 25.800 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400 (+ 2%) mehr als 2005. Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein rechnerisch rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Internetangebotes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort „Inobhutnahmen“.
Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 25.800 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400 (+ 2%) mehr als 2005. Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein rechnerisch rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut.
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Sonntag, 19. August 2007
Kindesmisshandlung: Keine Vorwürfe gegen Bremer Jugendamt
thopo, 12:30h
net tribune 31. 07. 2007
In einem neuen Fall von schwerer Kindesmisshandlung in Bremen erhebt die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben keine Vorwürfe gegen das Jugendamt. Die Einsicht von Akten beim Amt für soziale Dienste habe keinerlei Hinweise auf frühere Misshandlungen des Säuglings ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag der Nachrichtenagentur AP. Damit wies er Medienberichte zurück, wonach Akten der Behörde beschlagnahmt worden seien. Es gebe keine Ermittlungen gegen das Amt, sagte der Sprecher.
Vollständige Nachricht siehe hier.
In einem neuen Fall von schwerer Kindesmisshandlung in Bremen erhebt die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben keine Vorwürfe gegen das Jugendamt. Die Einsicht von Akten beim Amt für soziale Dienste habe keinerlei Hinweise auf frühere Misshandlungen des Säuglings ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag der Nachrichtenagentur AP. Damit wies er Medienberichte zurück, wonach Akten der Behörde beschlagnahmt worden seien. Es gebe keine Ermittlungen gegen das Amt, sagte der Sprecher.
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Jugendamt prüft Sorgerechtsentzug
thopo, 12:14h
Nach den wochenlangen Misshandlungen einer 80-jährigen Frau in Mönchengladbach durch mehrere Kinder soll den Eltern von zwei der minderjährigen Peiniger das Sorgerecht entzogen werden.
FOCUS ONLINE 30. 07. 2007
löh/ddp/dpa
Die beiden Kinder seien bereits mehrfach wegen ihres aggressiven Verhaltens, Schulverweigerung und anderer Vorkommnisse auffällig geworden, teilte die Stadtverwaltung am Montag mit. Die von der Stadt geleistete Erziehungshilfe sei von der Familie im Juni abgebrochen worden. Deshalb habe die Stadt bereits vor dem jüngsten Vorfall beantragt, den Eltern das Sorgerecht durch das Amtsgericht entziehen zu lassen und die beiden Brüder in einem Heim unterzubringen.
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FOCUS ONLINE 30. 07. 2007
löh/ddp/dpa
Die beiden Kinder seien bereits mehrfach wegen ihres aggressiven Verhaltens, Schulverweigerung und anderer Vorkommnisse auffällig geworden, teilte die Stadtverwaltung am Montag mit. Die von der Stadt geleistete Erziehungshilfe sei von der Familie im Juni abgebrochen worden. Deshalb habe die Stadt bereits vor dem jüngsten Vorfall beantragt, den Eltern das Sorgerecht durch das Amtsgericht entziehen zu lassen und die beiden Brüder in einem Heim unterzubringen.
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Ankündigung: Tag der offenen Tür in BMJ und BMFSFJ
thopo, 11:57h
Am 25. und 26. August 2007 finden in Berlin wieder die Tage der offenen Ministerien statt. Das Programm des Justizministeriums finden Sie hier.
Besonders hervorzuheben: Am Sonntag, dem 26. 08. um 11:30 stellt Bundesjustizminsterin Brigitt Zypries eine neue Broschüre für Jugendliche vor: "Meine Erziehung - da rede ich mit!". Im Anschluss daran findet ein Bürgergespräch mit der Ministerin zu familienpolitischen Fragen statt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) präsentiert sich aufgrund von Baumaßnahmen am Dienstsitz in diesem Jahr in einer Zeltstadt auf dem Dorthea-Schlegel-Platz (Nähe Bahnhof Friedrichstraße). Unter dem Motto "Vorteil Familie" informiert das BMFSFJ über aktuelle Politik des Hauses wie zum Beispiel Elterngeld oder Mehrgenerationshäuser. Nähere Einzelheiten waren der Ankündigung nicht zu entnehmen.
Eine Übersicht über alle Veranstaltungen finden Sie hier.
Besonders hervorzuheben: Am Sonntag, dem 26. 08. um 11:30 stellt Bundesjustizminsterin Brigitt Zypries eine neue Broschüre für Jugendliche vor: "Meine Erziehung - da rede ich mit!". Im Anschluss daran findet ein Bürgergespräch mit der Ministerin zu familienpolitischen Fragen statt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) präsentiert sich aufgrund von Baumaßnahmen am Dienstsitz in diesem Jahr in einer Zeltstadt auf dem Dorthea-Schlegel-Platz (Nähe Bahnhof Friedrichstraße). Unter dem Motto "Vorteil Familie" informiert das BMFSFJ über aktuelle Politik des Hauses wie zum Beispiel Elterngeld oder Mehrgenerationshäuser. Nähere Einzelheiten waren der Ankündigung nicht zu entnehmen.
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Behinderte Tochter bleibt allein zurück
thopo, 11:52h
Kölner Stadt-Anzeiger 15. 08. 2007
Uta Böker
Die Mama ist weg. Von der Polizei abgeholt und nach Ossendorf ins Gefängnis gebracht. Die 14 Jahre alte Karla (Name geändert) bleibt allein zurück. Das polnische Mädchen weiß zuerst nicht, wie ihr geschieht, als Mitarbeiter des Pulheimer Jugendamtes sie ins Kinderheim nach Bergheim bringen. Denn sie spricht kaum Deutsch.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Uta Böker
Die Mama ist weg. Von der Polizei abgeholt und nach Ossendorf ins Gefängnis gebracht. Die 14 Jahre alte Karla (Name geändert) bleibt allein zurück. Das polnische Mädchen weiß zuerst nicht, wie ihr geschieht, als Mitarbeiter des Pulheimer Jugendamtes sie ins Kinderheim nach Bergheim bringen. Denn sie spricht kaum Deutsch.
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