Montag, 6. August 2007
 
Renitenter Vater sorgt für große Aufregung
Aachener Zeitung 05. 08. 2007
Berthold Strauch

Helle Aufregung herrschte am Samstagnachmittag rund um den Adenauerring in Setterich. In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses hatte sich ein 32-jähriger türkischer Familienvater verschanzt und mehr als drei Stunden lang die Polizei auf Trab gehalten. Die Aktion endete glimpflich.

Wie die Aachener Polizei mitteilte, wollte ein Gerichtsvollzieher, begleitet von uniformierten Ordnungshütern, gegen 13.20 Uhr zwei Kinder aus der Wohnung herausholen und ihrer Mutter übergeben, die getrennt von ihrem Mann lebt. Das Sorgerecht besitzt zwar er, doch alle 14 Tage darf die Frau ihre Kinder sehen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Deutlicher kann man die Parteilichkeit unseres Rechtssystems nicht mehr unter Beweis stellen: Wenn ein sorgeberechtigter Vater die Kinder nicht an die umgangsberechtigte Frau herausgibt, rollt sofort das Sondereinsatzkommando an. Wenn aber eine nicht sorgeberechtigte Frau ein Kind nach dem Umgang nicht mehr an den allein sorgeberechtigten Vater herausgibt, geschieht - gar nichts. Evtl. erlässt ein gesetzestreuer Amtsrichter noch einen Herausgabebeschluss, der wird aber bereits von dem bei der Herausgabe anwesenden Jugendamt vereitelt.

Nun bleibt das Kind erst einmal bei der Mutter, die es in aller Ruhe beeinflusst, bis es Monate später in einer gerichtlichen Anhörung plötzlich erklärt, es habe "Angst" vor seinem Vater. "Na also" sagt der Richter und schwupps! überträgt er das Sorgerecht auf die Mutter. Dass das Sorgerecht ursprünglich aus gutem Grund, nämlich auf Grundlage eines Gutachtens, auf den Vater übertragen worden war, interessiert ihn nicht mehr, und so kommt es, wie es kommen muss: Das Kind wird von der erziehungsungeeigneten Mutter vernachlässigt, gequält und schließlich in ein Heim abgeschoben. Natürlich hat es längst keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Doch das interessiert dann weder Oberlandes- noch Bundesverfassungsgericht.

Ein Einzelfall? Nein, Rechtsalltag in der Bundesrepublik! Mehrere derartige Fälle sind dokumentiert. Wie heißt es im Grundgesetz so schön:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Jeder weitere Kommentar ist überflüssig.

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