Sonntag, 2. September 2007
 
Ärger nach Bemerkung über Hitlergruß
Focus online 30. 08. 2007
hal/dpa

Ein schlechter Scherz über den Hitlergruß bringt einen Mainzer Richter in Bedrängnis. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Die CDU-Fraktion fordert lückenlose Aufklärung.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Samstag, 1. September 2007
 
Vier Jahre kein Kontakt - Vater kämpft um seine Kinder
TVaktuell 20. 08. 2007
KM

Im Kampf um seine Kinder lässt Nikolaus Gradl nichts unversucht: Er ist fünffacher Vater, seine zwei jüngsten Kinder sind elf und sechzehn Jahre alt. Vier Jahre ist es nun her, dass er sie das letzte Mal sehen oder sprechen durfte. Seit Jahren kämpft Nikolaus Gradl für die Scheidung und um ein Umgangsrecht mit seinen Kindern. Bis heute ist die Scheidung nicht vollzogen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Der Fluch der Übermütter
… oder: Warum Mami immer die Beste sein will
Frankfurter Rundschau 21. 08. 2007
Sabine Hamacher

Mütter sind seltsam. Sie bringen ungewöhnlichen Einsatz, muten sich besondere Härten zu oder schränken sich selbst stark ein, weil sie einem Idealbild im Kopf entsprechen wollen. Nicht biologisch, sondern kulturpsychologisch begründet ist dieses Übermutter-Verhalten, da sind sich die Experten einig. "Das ist ein ganz tief verwurzeltes Verhaltensmuster, das sich über lange Zeit eingespielt hat und auch entgegen kognitiven Einsichten beibehalten wird", erklärt der Wiener Familienpsychologe Harald Werneck. Was heißt: Auch wer es eigentlich besser weiß, kriegt es nicht unbedingt besser hin.

Für Werneck ist die Übermutter vor allem ein deutsches und österreichisches Phänomen, das er auch auf das Mutterbild der NS-Zeit zurückführt. "Die Mutter hat das Gefühl, allein verantwortlich für das Kind zu sein." So habe in Österreich erst kürzlich eine Umfrage gezeigt, dass drei von vier Müttern eine Karenzzeit (Elternzeit) der Väter ablehnten - überzeugt davon, der Vater könne einfach nicht so gut mit dem Kind umgehen wie sie selbst.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Die Sichtweise einer solchen Mutter können Sie hier nachlesen.

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Freitag, 31. August 2007
 
Gratis-Reklame für die Ministerin - von der Ministerin
Von der Leyens dubiose PR
SPIEGEL ONLINE 29. 08. 2007
Carsten Volkery

"Laufen lerne ich bei Papa": Das Elterngeld war Ursula von der Leyens größter Erfolg. Jetzt wird bekannt, mit welch unkoscheren Mitteln ihr Familienministerium nachhalf. Radiosender und Lokalzeitungen wurden mit Jubelbeiträgen versorgt - nicht der erste dubiose PR-Fall in der Regierung.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Männer lieben den Psychoterror der Frauen
WELT ONLINE 30. 08. 2007
Tobias Schönpflug

30 Prozent der Männer erleben Psychoterror in ihrer Beziehung. Warum lieben wir Frauen, die uns nicht gut tun? Weil wir Süchtigen es nicht anderes wollen! Eine anstrengende Frau ist schließlich eines der erfüllenden und aufregendsten Hobbies der Welt.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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5 Jahre Haft für Sexualstraftäter aus der Eifel - verlorene Kindheit
www.input-aktuell.de 29. 08- 2007
(boß)

Wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter in 157 Fällen wurde soeben ein 59-jähriger Mann aus dem Landkreis Vulkaneifel für schuldig befunden und zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Nachdem der Angeklagte heute die Taten endlich gestanden hat, konnte das Verfahren verkürzt und der Tochter die Qual weiterer Ausagen vor Gericht erspart werden. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem Täter sexuellen Missbrauch seiner Tochter in mindestens 249 Fällen vorgeworfen. Die Fälle 1 - 92 der Anklage wurden nach § 154 II StPO eingestellt.
Seit seinem 4. Lebensjahr war das Mädchen von seinem Vater zu sexuellen Handlungen gezwungen und missbraucht worden - und das seine ganze Kindheit hindurch.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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"Kindern geht es sehr gut"
Familienstreit statt Beschneidung
Kreiszeitung Bremen 30. 08. 2007

Die Meldung vor über einer Woche ließ aufhorchen: "Polizei verhinderte geplante Beschneidung zweier Mädchen." Wie sich jetzt herausstellte, ging es jedoch nicht um Genitalverstümmelung, sondern lediglich um einen Familienstreit.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Donnerstag, 30. August 2007
 
2006: Einzelbetreuung als neue Hilfe für 28 400 junge Menschen
Statistisches Bundesamt 24. 08. 2007

Im Jahr 2006 haben nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes insgesamt 28 400 junge Menschen mit Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltens­problemen in Deutschland erstmals eine erzieherische Einzelbetreuung durch Erzie­hungsbeistände, Betreuungshelfer oder soziale Gruppenarbeit erhalten. Davon waren 69% männlich. Im Jahr 2005 waren es insgesamt 28 200 neue Hilfen gewesen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Elterngeld für 200 000 Mütter und Väter im ersten Halbjahr 2007
Statistisches Bundesamt 15. 08. 2007

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im ersten Halbjahr 2007 rund 200 000 Anträge auf Elterngeld bewilligt. Nachdem im ersten Quartal rund 60 000 Anträge genehmigt wurden, stieg die Zahl der Bewilligungen im zweiten Quartal auf 140 000. Bundesweit wurde von Januar bis Juni 2007 rund 17 000 Vätern Elterngeld bewilligt; dies entspricht einem Anteil von 8,5%.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Zahl der Adoptionen bleibt 2006 stabil
Statistisches Bundesamt 09. 08. 2007

In Deutschland wurden im Jahr 2006 insgesamt 4 748 Kinder und Jugendliche adoptiert; das waren nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes annähernd so viele wie im Vorjahr (4 762). Damit schwächte sich die rückläufige Entwicklung der letzten Jahre ab: Zwischen 1993 und 2005 hatte sich die Zahl der Adoptionen um 45% verringert.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Dienstag, 28. August 2007
 
Frühwarnsystem für die Schwachen
Kölnische Rundschau 27. 08. 2007
Wilfried Goebels

49 Mal besuchte die Familienhelferin des Jugendamtes die Familie des kleinen André in Iserlohn. Dennoch starb der Säugling im Juli wenige Wochen nach der Geburt an Unterernährung und Auszehrung. Selbst der Arzt, der das Baby in der Klinik untersuchte, erkannte die Verwahrlosung nicht sofort und glaubte anfangs an einen plötzlichen Kindstod.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Kommentar von Wilfried Goebels siehe hier.

Nordrhein-Westfalens Familienminister Armin Laschet hat dazu eine ganz neue Erkenntnis parat: "Es reicht offenbar nicht aus, Kontakt zu den Gefährdeten zu haben. Wir müssen auch rechtzeitig handeln."

Doch wie es aussieht, wenn man handelt, steht hier. In vielen Fällen bekommen die Handelnden sogar noch eine Strafanzeige ins Haus. Kein Wunder, dass ihnen die Lust zum Handeln rasch vergeht.

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"Mama, ich will zu Papa!"
Erst hat Karin*, 38, ihren Mann an eine Jüngere verloren. Dann zog ihre Tochter zum Vater. Was fühlt eine Mutter, die ihr Kind gehen lassen muss?
BRIGITTE.de

Plötzlich war es ruhig. Kein Getrappel, kein Türenklappen. Das machte mich stutzig. Ich rannte in Larissas Zimmer. Ihr Bett war unberührt, die Kuscheltiere saßen artig aufgereiht. Nur ihr Liebling, ein alter zerknautschter Bär, fehlte. Auch ihr Ranzen, ein paar Pullis, Hosen und die schwarzen Schuhe waren weg. Zuvor hatten wir zusammen gegessen: Larissa, meine Große, Paul, mein Kleiner, und ich. Leider hatten wir, wie so oft in letzter Zeit, gestritten. Dann war ich kurz in den Keller gegangen.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Dazu ein Interview mit dem schweizer Kinderarzt Remo H. Largo

In dem Interview wird "erklärt", warum Kinder zum Vater wollen:

Remo H. Largo: Kommt es zur Scheidung, müssen die Kinder in jedem Fall in die Entscheidung einbezogen werden. Nur so fühlen sie sich ernst genommen und können mit den Veränderungen umgehen. Das heißt aber nicht, dass die Meinung des Kindes bestimmend sein soll, denn Kinder können ihre Lebenssituation nicht übersehen und wissen nicht, welche Konsequenzen eine bestimmte Entscheidung hat.

BRIGITTE: Etwa die, dass der entspannte Feierabend-Vater nach dem Umzug zum gestressten Alltagsvater werden kann?

Remo H. Largo: Zum Beispiel. Das Kind hat den Vater nur als Feierabend-Vater in Erinnerung. Was es aber heißt, mit ihm im Alltag zu leben, das ist etwas völlig anderes. Vielleicht auch etwas, was es gar nicht will.

Noch Fragen?

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Landesmedienanstalt prüft Fall verbotener politischer Werbung des Bundesfamilienministeriums
DJV Chef Michael Konken: „Das ist Propaganda in bester Form.“
Presseinformation REPORT MAINZ, 27. August 2007

Nach Recherchen des ARD Politikmagazins REPORT MAINZ hat das Bundesfamilienministerium sendefertige Hörfunkberichte und gelayoutete Zeitungsartikel zum neu eingeführten Elterngeld über eine Agentur im redaktionellen Teil von Hörfunksendern und Zeitungen platziert.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Folgenachricht siehe hier.

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Montag, 27. August 2007
 
Familie in Zahlen und Diagrammen
Spiegel online 06. 08. 2007

Grafiken mit Informationen über nichteheliche Kinder, Patchworkfamilien, Alleinerziehende, Heiratsalter und vieles mehr

Zum Artikel siehe hier.

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Ein weißes Lätzchen für alle Neugeborenen in Sundern
Sauerlandkurier 26. 08. 2007
(ola)

Seit über zehn Jahren gratuliert Bürgermeister Friedhelm Wolf den frisch gebackenen Eltern der Stadt Sundern zur Geburt ihres Kindes. Am 6. Februar 1997 habe sogar eins zurück geschrieben: "Vielen Dank für die Glückwünsche zur meiner Geburt", erinnerte sich Bürgermeister Friedhelm Wolf.Jetzt haben sich Verwaltung und Jugendamt überlegt, noch einen Schritt weiter zu gehen und sich noch kinderfreundlicher zu präsentieren.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Auf den ersten Blick eine interessante Initiative. Anstatt Eltern zu misstrauen und sie durch immer mehr Zwangsmaßnahmen zu überwachen, erhalten sie bei Geburt ihres Kindes ein Informationsangebot. Speziell beim ersten Kind werden sie dafür dankbar sein, dass sie sich nicht alles selbst zusammensuchen müssen.

Besser ein weißes Lätzchen für das Baby als später eine weiße Weste für das Jugendamt.

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Omnipotente Mütter
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 03. 09. 2006
Esther Caspary

Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.

Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinde aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.

Allerdings nimmt es hiervon das Recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.

Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.

Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.

Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.

"Ohnmachtsgefühle" des Oberlandesgerichts? Des höchsten Familiengerichts in Hessen, dessen Richter auch schon mal von sich sagen "Über uns kommt nur der blaue Himmel"? Der rechtssuchende Bürger vernimmt's mit Grausen.

Post Scriptum: So ganz ohnmächtig scheinen die Gerichte doch nicht zu sein - zumindest dann nicht, wenn es darum geht, Mütter in ihrem rechtswidrigen Tun zu bestärken. Lesen Sie hier, wie es weiterging.

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BGH: Verwirkung des Unterhalts wegen Umgangsvereitelung nur in seltenen Fällen möglich
123recht.net 20. 08. 2007
Klaus Wille

Kann der nacheheliche Unterhalt verwirkt werden, wenn der geschiedene Ehegatte das Umgangsrecht vereitelt? Diese Frage hatte der BGH zu entscheiden. Die Antwort ist eindeutig: nur in extremen Ausnahmefällen kann in solchen Fällen der Unterhalt ausgeschlossen werden.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Das Grundgesetz wird weiter ausgehöhlt. Das Recht auf Schutz der Familie ist in Art. 6 GG in ungewöhnlich deutlicher Form verankert. In § 1684 BGB wird präzisiert, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; umgekehrt ist jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

In früheren Entscheidungen haben die Obergerichte noch festgestellt, dass der sorgeberechtigte Elternteil nicht nur den Umgang mit dem anderen Elternteil dulden muss, sondern er ist auch verpflichtet, diesen Umgang aktiv zu fördern. Doch in seiner aktuellen Entscheidung baut der BGH immer größere Hürden für den Nachweis der Umgangsvereitelung auf. Wie soll man seinem Kind "Briefe und kleine Geschenke" zukommen lassen, wenn diese vom anderen Elternteil entweder zurückgeschickt, oder, was noch viel schlimmer ist, dem Kind übergeben und dann in seinen Augen schlecht gemacht werden? Alle PAS-Experten sind sich darin einig, dass dieses "Schlechtmachen" eine der beliebtesten Methoden der manipulierenden Eltern ist.

Der Autor des Artikels, selbst Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht, zieht das Fazit:

Auch mit dieser Entscheidung wird ersichtlich, dass es für den Umgangsberechtigten fast unmöglich ist, den Unterhalt auszuschließen, wenn das Umgangsrecht vereitelt wird. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass es nur wenige Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Betrachtet man die praktischen Umsetzungsprobleme bei Umgangsvereitelungen, so ist eine Hilfslosigkeit der Umgangsberechtigten offensichtlich.

Dabei ist der Ausdruck "Hilflosigkeit" noch sehr milde gewählt. Was soll man von einem rechtssystem halten, in dem es ausreicht, dass eine Mutter ein Kind einfach in ihre Gewalt bringt, um die Übertragung des Sorgerechts auf sich zu erzwingen, während umgekehrt ein Vater, der "nur" den Umgang verweigert hat, sofort mit dem Sondereinsatzkommando Bekanntschaft macht? Siehe hierzu auch den lesenswerten Kommentar "Omnipotente Mütter" von Rechtsanwältin Esther Caspary.

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Sonntag, 26. August 2007
 
Fachtagung "Kein Umgangsrecht für gewalttätige Väter?"
Die Fachtagung will die Perspektive des Kindes in einer familiären Gewaltkonstellation beleuchten
Sozialnetz Hessen

Am 18. September 2007 in Oberursel

Kinder erleben häusliche Gewalt, wenn die Mutter misshandelt wird, direkt oder indirekt mit. Die Misshandlung der Mutter ist der häufigste Kontext der Kindesmisshandlung.

Das "Cochemer Modell", das zunehmend Eingang in die Beratungs- und Gerichtspraxis findet, soll kritisch hinterfragt werden, welche Antwort es für den Umgang bei häuslicher Gewalt gibt.

Den Info-Flyer zu der sog. "Fachtagung" finden Sie hier.

Textauszug (Hervorhebungen sind aus dem Flugblatt übernommen):

Kinder erleben häusliche Gewalt, wenn die Mutter misshandelt wird, direkt oder indirekt mit.

sie sehen, wie die Mutter geschlagen oder vergewaltigt wird.
sie hören, wie der Vater schreit, die Mutter weint.
sie spüren den Zorn des Vaters, die eigene Angst, die der Mutter.
sie denken, sie müssten die Mutter schützen.
sie fühlen sich allein, ohnmächtig und hilflos.

Die Misshandlung der Mutter ist der häufigste Kontext der Kindesmisshandlung.

Nach Nordrhein-Westfalen beteiligt sich nun auch Hessen an einer sexistischen Hetzkampagne gegen Männer. Man beachte das Impressum des Sozialnetzes Hessen: Projektträger ist das Hessische Sozialministerium.

Diverse Statistiken belegen, dass sowohl häusliche Gewalt wie auch Kindesmisshandlung etwa zu gleichen Teilen von Männern und von Frauen ausgehen. Die Aussagen in dem Flugblatt (und wohl auch die geplanten Vorträge) entsprechen also nicht der Wahrheit. An dieser Stelle sei der Hinweis auf § 130 des Strafgesetzbuches gestattet.

Dass eine Regierungsbehörde eindeutig verfassungswidrige, weil verunglimpfende Veröffentlichungen in Wort und Schrift unterstützt, ist nicht zu tolerieren. Bezeichnenderweise gehört die hessische Gleichstellungsbeauftragte der "Stabsstelle Frauenpolitik" des Sozialministeriums an.

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Mit „Herzmama“ und „Herzpapa“
EIin Vierjähriger wächst bei Pflege-Eltern auf
Frankenpost 25. 08. 2007
Hannes Keltsch

Die leibliche Mutter war minderjährig und der Aufgabe nicht gewachsen: Jugendamt musste eingreifen

Der vierjährige Marc (Name geändert) wächst behütet und glücklich auf. Das ist nicht selbstverständlich. Marc ist ein Pflegekind. Das Jugendamt hat ihn seiner leiblichen Mutter entzogen. Nun lebt der Junge bei Susanne und Klaus G. in Münchberg, bei seiner Pflegefamilie.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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