Donnerstag, 16. August 2007
 
Kind misshandelt, Polizei kommt nicht
Notruf: Anruferin fühlt sich am Telefon von einem Beamten abgewimmelt – Alles nur ein fatales Missverständnis?
Darmstädter Echo online 15. 08. 2007
Hans-Dieter Erlenbach

Gülnur Ari (28) zittert noch immer, wenn sie schildert, was sie am vergangenen Samstag gegen 15 Uhr auf dem Parkplatz des Tegut-Marktes erlebte. Sie kam gerade zu Fuß vom Bahnhof und war auf dem Heimweg von der Arbeit, als der Arzthelferin ein Fahrzeug auf dem Mutter-und-Kind-Parkplatz auffiel, in dem eine recht korpulente Frau saß. Die Dame hatte sich vom Beifahrersitz aus nach hinten gebeugt und schlug einem Kleinkind, Gülnur Ari schätzt es auf maximal zwei Jahre, mehrmals ins Gesicht. Nachdem sie von der Mutter nur freche Antworten bekam, wählte sie mit ihrem Handy den Notruf der Polizei.

Doch was sie dann zu hören bekam, schockierte sie so sehr wie der eigentliche Vorfall selbst. Der Beamte am anderen Ende der Leitung habe sich für ihre Schilderung gar nicht interessiert, nicht einmal die Buchstaben des Kennzeichens habe er sich notieren wollen. Stattdessen habe er zu verstehen gegeben, eine Anzeige mache keinen Sinn „weil dann Aussage gegen Aussage steht“. Wenn sie wolle, könne sie auf der Wache vorbeikommen und den Vorfall melden, bot ihr der Beamte noch an. Dann war das Telefonat beendet.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Nur einer von vielen Fällen, in denen Polizei und Staatsanwaltschaft die Verfolgung von Kindesmisshandlung ablehnen. Die werden erst dann tätig, wenn sich die Presse einschaltet, oder wenn das Kind gestorben ist. Doch auch dann werden die Ermittlungen in den meisten Fällen so schnell wie möglich eingestellt, denn die Jugendämter haben ja alles richtig gemacht.

Was tut eigentlich das "Nationale Zentrum für frühe Hilfe?" Gerade im Rhein-Main-Gebiet gibt es mehrere aktenkundige Fälle von Kindesmisshandlung, die unter den Teppich gekehrt wurden.

Wenn man das mit der Verbissenheit vergleicht, mit der Falschparker verfolgt werden, dann kann man nur noch eine Telefonnummer anrufen: die der Auswanderungsbehörde.

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Rechtsbeugung bei der Polizei ?
Die Polizei sollte, wenn es um den Verdacht auf Kindes-Misshandlung geht, schnell handeln, nicht aber die Augen verschließen. Es scheint so, als wenn Polizeibeamten noch Nachhilfe in Sachen "Rechte der Bürger" und "Gesetzeskunde" benötigten - oder sind sie etwa zu faul, sich um mögliche Straftaten gegen KINDER zu kümmern?

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