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Samstag, 20. November 2010
Drei Anzeigen gegen die Jugendämter
thopo, 17:12h
Für die verstorbene Anna gibt es am 31.August eine Trauerfeier
Kölner Stadt-Anzeiger 19.11.2010
Ralf Rohrmoser-von Glasow
Nach wie vor sitzen die Pflegeeltern der neun Jahre alten Anna in Untersuchungshaft. Am 22. Juli war die Neunjährige mit Blutflecken übersät und halb ertrunken in der Bad Honnefer Wohnung gefunden worden. Sie starb kurz darauf in einem Krankenhaus. Der 51 Jahre alte Mann hatte eingeräumt, das Kind in der Badewanne unter Wasser gedrückt zu haben. Anna soll schon zuvor misshandelt worden sein, eine Bestätigung dafür gibt es aber nicht. Die Ermittlungen dauern an.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgenachricht siehe hier.
Ach ja, und dann steht da auch noch dieses:
Die Staatsanwaltschaft bearbeitet auch drei Anzeigen, die gegen die Jugendämter Bad Honnef und Königswinter erstattet wurden. Ein Fehlverhalten haben die beiden Kommunen nach eigenen Untersuchungen bislang nicht feststellen können.
Wundert das jemanden?
Wie sagte der Polizeichef, als ein Mann mit zwölf Messern im Rücken tot zusammenbrach?
"Einen so gräßlichen Selbstmord habe ich lange nicht mehr gesehen."
Kölner Stadt-Anzeiger 19.11.2010
Ralf Rohrmoser-von Glasow
Nach wie vor sitzen die Pflegeeltern der neun Jahre alten Anna in Untersuchungshaft. Am 22. Juli war die Neunjährige mit Blutflecken übersät und halb ertrunken in der Bad Honnefer Wohnung gefunden worden. Sie starb kurz darauf in einem Krankenhaus. Der 51 Jahre alte Mann hatte eingeräumt, das Kind in der Badewanne unter Wasser gedrückt zu haben. Anna soll schon zuvor misshandelt worden sein, eine Bestätigung dafür gibt es aber nicht. Die Ermittlungen dauern an.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Folgenachricht siehe hier.
Ach ja, und dann steht da auch noch dieses:
Die Staatsanwaltschaft bearbeitet auch drei Anzeigen, die gegen die Jugendämter Bad Honnef und Königswinter erstattet wurden. Ein Fehlverhalten haben die beiden Kommunen nach eigenen Untersuchungen bislang nicht feststellen können.
Wundert das jemanden?
Wie sagte der Polizeichef, als ein Mann mit zwölf Messern im Rücken tot zusammenbrach?
"Einen so gräßlichen Selbstmord habe ich lange nicht mehr gesehen."
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Samstag, 13. November 2010
Jugendhilfe: Schützlinge mit Taschengeld erpresst
thopo, 11:01h
Der Greifswalder Jugendhilfeträger Junghans hat rechtswidrig das Taschengeld seiner Schutzbefohlenen einbehalten. Amtschef Dirk Scheer spricht von Erziehung zum Betrug.
Ostsee-Zeitung 15.09.2010
OZ
Bei der Kontrolle bestätigten sich Hinweise, dass bei der Zuteilung des Taschengeldes seit langem das verbotene sogenannte Bonus-Malus-System angewandt worden ist. Den Kindern und Jugendlichen wird Taschengeld vorenthalten, das ihnen rechtlich zusteht. Sie müssen zwar jeden Monat einen Nachweis für das auszahlende Jugendamt unterschreiben, dass sie ihr Taschengeld bekommen haben. Tatsächlich erhalten die Jugendlichen dies jedoch nur, wenn sie sich vorbildlich verhalten. Lassen sie sich etwas zu schulden kommen, wird das Taschengeld einbehalten.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Kein Scherflein ist zu gering, als dass es nicht der Jugendhilfe würdig wäre. Zum Glück hat hier der Leiter des Jugendamtes vorbildlich reagiert. Bravo herr Scheer!
Das ist seit Jahren das Credo des Presseblogs. Nicht alle Jugendamtsmitarbeiter handeln rechtswidrig. Viele von ihnen versuchen, gute Arbeit zu leisten. Doch wenn das Jugendamt Fehler macht - gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich - gibt es weder eine Kontroll- noch eine Korrekturmöglichkeit.
Das System hat sich seit vielen Jahren festgerüttelt. Es ist nicht mehr reparaturfähig.
Die Institution "Jugendamt" muss abgeschafft und durch eine neue Einrichtung ersetzt werden, die an den Vorgaben des Grundgesetzes und der einschlägigen Menschenrechtskonventionen ausgerichtet ist.
Ostsee-Zeitung 15.09.2010
OZ
Bei der Kontrolle bestätigten sich Hinweise, dass bei der Zuteilung des Taschengeldes seit langem das verbotene sogenannte Bonus-Malus-System angewandt worden ist. Den Kindern und Jugendlichen wird Taschengeld vorenthalten, das ihnen rechtlich zusteht. Sie müssen zwar jeden Monat einen Nachweis für das auszahlende Jugendamt unterschreiben, dass sie ihr Taschengeld bekommen haben. Tatsächlich erhalten die Jugendlichen dies jedoch nur, wenn sie sich vorbildlich verhalten. Lassen sie sich etwas zu schulden kommen, wird das Taschengeld einbehalten.
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Kein Scherflein ist zu gering, als dass es nicht der Jugendhilfe würdig wäre. Zum Glück hat hier der Leiter des Jugendamtes vorbildlich reagiert. Bravo herr Scheer!
Das ist seit Jahren das Credo des Presseblogs. Nicht alle Jugendamtsmitarbeiter handeln rechtswidrig. Viele von ihnen versuchen, gute Arbeit zu leisten. Doch wenn das Jugendamt Fehler macht - gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich - gibt es weder eine Kontroll- noch eine Korrekturmöglichkeit.
Das System hat sich seit vielen Jahren festgerüttelt. Es ist nicht mehr reparaturfähig.
Die Institution "Jugendamt" muss abgeschafft und durch eine neue Einrichtung ersetzt werden, die an den Vorgaben des Grundgesetzes und der einschlägigen Menschenrechtskonventionen ausgerichtet ist.
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Freitag, 12. November 2010
Wie Schneewittchens böse Stiefmutter
thopo, 21:31h
Alice Schwarzer attackiert die Familienministerin. Doch die Frauen von heute wollen mit ihrem Ideologie-Ballast nichts mehr zu tun haben.
FOCUS Online 12.11.2010
Martina Fietz
Schade. Nun ist Alice Schwarzer doch wieder da, wo viele Frauen nicht sein wollen: in der Ecke der radikalen Feministinnen. Oder war sie vielleicht nie dort herausgekommen? Hatte man diese Position nur verdrängt, weil sie in jüngster Zeit Richtiges gesagt hatte, etwa zur Lage der hierzulande lebenden Musliminnen? Die Heftigkeit der Attacke gegen die Familienministerin jedenfalls ist überzogen. Sie offenbart, dass Schwarzer und ihresgleichen längst nicht für die Interessen aller Frauen eintreten mögen. Sie nehmen eine ganz eigene Diskriminierung vor, die der Frau-Frau.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
FOCUS Online 12.11.2010
Martina Fietz
Schade. Nun ist Alice Schwarzer doch wieder da, wo viele Frauen nicht sein wollen: in der Ecke der radikalen Feministinnen. Oder war sie vielleicht nie dort herausgekommen? Hatte man diese Position nur verdrängt, weil sie in jüngster Zeit Richtiges gesagt hatte, etwa zur Lage der hierzulande lebenden Musliminnen? Die Heftigkeit der Attacke gegen die Familienministerin jedenfalls ist überzogen. Sie offenbart, dass Schwarzer und ihresgleichen längst nicht für die Interessen aller Frauen eintreten mögen. Sie nehmen eine ganz eigene Diskriminierung vor, die der Frau-Frau.
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Gema kassiert bei Martinszügen ab
thopo, 14:17h
Kindergärten müssen 56 Euro bezahlen, wenn sie für Martinszüge aktuelles Liedmaterial auf Zettel kopieren. Die Gema sagt: Wer nicht zahlt, handelt illegal.
taz.de 11.11.2010
dpa/taz
Wenn in dieser Woche hunderte Kinder mit ihren Laternen zum Martinszug aufbrechen, kann es für deren Kindergärten teuer werden: Der Musikrechte-Verwerter Gema betont, dass für das Kopieren aus Liederbüchern häufig Lizenzgebühren fällig werden.
Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen beliebig oft vervielfältigt werden. Der Urheberschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder Bearbeiters.
Lesen Sie die vollständige Meldung hier.
Man kann zur Kirche und ihren Feiern stehen, wie man will: Dass nun auch mit den Kleinsten Profit gemacht werden soll, ist ein Armutszeugnis für unser Land. Das Budget der Kindergärten ist ohnehin knapp genug. Sollen die Kinder künftig schweigend mit ihren Laternen durch die Straßen rabammeln?
Zum Glück unterliegen die "Klassiker" unter den Martinsliedern „Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind“ und „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne“ inzwischen nicht mehr dem Urheberrecht.
Erinnern Sie sich noch, wieviel Spaß Sie selbst als Kind bei so einem Umzug hatten?
Der Presseblog ruft alle Musikschaffenden auf, ein Martinslied zu komponieren und der Allgemeinheit gebührenfrei zur Verfügung zu stellen.
Das Lied sollte sich zum gemeinschaftlichen Singen ohne Musikbegleitung eignen, wie es halt bei einem Martinszug üblich ist. Es wäre schön, wenn die Kinder auch im nächsten Jahr mehr als zwei Lieder singen könnten.
taz.de 11.11.2010
dpa/taz
Wenn in dieser Woche hunderte Kinder mit ihren Laternen zum Martinszug aufbrechen, kann es für deren Kindergärten teuer werden: Der Musikrechte-Verwerter Gema betont, dass für das Kopieren aus Liederbüchern häufig Lizenzgebühren fällig werden.
Noten und Texte älterer Lieder, deren Urheberrecht bereits erloschen ist, dürfen beliebig oft vervielfältigt werden. Der Urheberschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder Bearbeiters.
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Man kann zur Kirche und ihren Feiern stehen, wie man will: Dass nun auch mit den Kleinsten Profit gemacht werden soll, ist ein Armutszeugnis für unser Land. Das Budget der Kindergärten ist ohnehin knapp genug. Sollen die Kinder künftig schweigend mit ihren Laternen durch die Straßen rabammeln?
Zum Glück unterliegen die "Klassiker" unter den Martinsliedern „Sankt Martin ritt durch Schnee und Wind“ und „Laterne, Laterne, Sonne, Mond und Sterne“ inzwischen nicht mehr dem Urheberrecht.
Erinnern Sie sich noch, wieviel Spaß Sie selbst als Kind bei so einem Umzug hatten?
Der Presseblog ruft alle Musikschaffenden auf, ein Martinslied zu komponieren und der Allgemeinheit gebührenfrei zur Verfügung zu stellen.
Das Lied sollte sich zum gemeinschaftlichen Singen ohne Musikbegleitung eignen, wie es halt bei einem Martinszug üblich ist. Es wäre schön, wenn die Kinder auch im nächsten Jahr mehr als zwei Lieder singen könnten.
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Sonntag, 7. November 2010
TV-Tipp: SternTV auf RTL mit Günther Jauch
thopo, 16:24h
Am kommenden Mittwoch um 22:15 Uhr wird Günther Jauch in der Sendung SternTV über "Entsorgte Väter" berichten.
Termin: RTL, Mittwoch, 10.11.2010 22:15 Uhr
Termin: RTL, Mittwoch, 10.11.2010 22:15 Uhr
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Sonntag, 7. November 2010
ANKLAGE: Leiterin von Jugendamt muss vor Gericht
thopo, 00:52h
XLARGE 05.11.2010
Andrea Mellmer
Wegen inkriminierender Äußerungen, muss sich die Leiterin eines steirischen Jugendamts vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihr Üble Nachrede nach § 111 Strafgesetzbuch vor. Viele Eltern beschreiben Klaudia H. als arrogant und rücksichtslos – von Rückführung der Kinder und Hilfeplan keine Spur. Einer Mutter wurde die Arroganz zu viel, nachdem sie von H. zu hören bekam, sie nehme bleibende Schäden ihres Kindes billigend in Kauf.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Andrea Mellmer
Wegen inkriminierender Äußerungen, muss sich die Leiterin eines steirischen Jugendamts vor Gericht verantworten. Die Anklage wirft ihr Üble Nachrede nach § 111 Strafgesetzbuch vor. Viele Eltern beschreiben Klaudia H. als arrogant und rücksichtslos – von Rückführung der Kinder und Hilfeplan keine Spur. Einer Mutter wurde die Arroganz zu viel, nachdem sie von H. zu hören bekam, sie nehme bleibende Schäden ihres Kindes billigend in Kauf.
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Donnerstag, 4. November 2010
Kindeswohlgefährdung - "Ich will wieder zurück nach Hause"
thopo, 11:43h
Deister- und Weserzeitung 03.11.2010
zbe
Ein Hamburger Rechtsanwalt kritisiert das heimische Jugendamt. Der Landkreis handele "krass rechtswidrig", indem es den Willen eines Kindes bei der Frage, wo es leben wolle, übergehe, sagt Rudolf von Bracken. Die Behörde hat einem Ehepaar die Tochter weggenommen und die seinerzeit 12-Jährige ins Heim gesteckt. Das pubertierende Mädchen hatte zuvor bei der Polizei ausgesagt, es sei von seinen Eltern geschlagen worden, die Aussage jedoch wieder zurückgenommen. In einem Brief an die Eltern schreibt Marina (Name geändert): „Ich hätte nicht auf Martha (Name der Freundin geändert) hören dürfen und nicht zur Polizei gehen sollen, aber das war ihre Idee, nicht meine. Könnt Ihr mich nicht einfach hier rausholen?"
Lesen sie die vollständige Nachricht hier.
Wie sagte ausgerechnet Ludwig Salgo:
"Das Rechtsbewusstsein Minderjähriger entwickelt sich nicht zuletzt daraus, wie der Umgang von Behörden und Gerichten mit ihnen ist und war."
Man darf gespannt sein, welches Rechtsbewusstsein dieses Mädchen entwickeln wird.
zbe
Ein Hamburger Rechtsanwalt kritisiert das heimische Jugendamt. Der Landkreis handele "krass rechtswidrig", indem es den Willen eines Kindes bei der Frage, wo es leben wolle, übergehe, sagt Rudolf von Bracken. Die Behörde hat einem Ehepaar die Tochter weggenommen und die seinerzeit 12-Jährige ins Heim gesteckt. Das pubertierende Mädchen hatte zuvor bei der Polizei ausgesagt, es sei von seinen Eltern geschlagen worden, die Aussage jedoch wieder zurückgenommen. In einem Brief an die Eltern schreibt Marina (Name geändert): „Ich hätte nicht auf Martha (Name der Freundin geändert) hören dürfen und nicht zur Polizei gehen sollen, aber das war ihre Idee, nicht meine. Könnt Ihr mich nicht einfach hier rausholen?"
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Wie sagte ausgerechnet Ludwig Salgo:
"Das Rechtsbewusstsein Minderjähriger entwickelt sich nicht zuletzt daraus, wie der Umgang von Behörden und Gerichten mit ihnen ist und war."
Man darf gespannt sein, welches Rechtsbewusstsein dieses Mädchen entwickeln wird.
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Fall Kampusch: Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte
thopo, 10:26h
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck geht dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen fünf teils hochrangige Ankläger nach: Wurden bei der Klärung des Entführungsfalles Kampusch Ermittlungsergebnisse vernachlässigt?
Die Presse 02.11.2010
Manfred Seeh
Brisante Entwicklung im Entführungsfall rund um Natascha Kampusch: Gegen fünf teils hochrangige Staatsanwälte wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Die Führung des Verfahrens obliegt der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Basis der Ermittlungen ist jene umfassende „Sachverhaltsmitteilung", die der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes Johann Rzeszut Ende September an die fünf Klubobleute des Parlaments geschickt hatte (Nachlese ...). Demnach haben die zuständigen Staatsanwälte „konsequent und beharrlich entscheidende polizeiliche Ermittlungsergebnisse vernachlässigt".
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Die Presse 02.11.2010
Manfred Seeh
Brisante Entwicklung im Entführungsfall rund um Natascha Kampusch: Gegen fünf teils hochrangige Staatsanwälte wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Die Führung des Verfahrens obliegt der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Basis der Ermittlungen ist jene umfassende „Sachverhaltsmitteilung", die der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes Johann Rzeszut Ende September an die fünf Klubobleute des Parlaments geschickt hatte (Nachlese ...). Demnach haben die zuständigen Staatsanwälte „konsequent und beharrlich entscheidende polizeiliche Ermittlungsergebnisse vernachlässigt".
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Montag, 1. November 2010
Das Ende der Zuschauerdemokratie
thopo, 18:42h
Elemente der direkten Demokratie sind für die Politik unbequem - na und? Die "politische Klasse" muss sich eben um die Zustimmung des eigentlichen Souveräns bemühen: den Bürger.
sueddeutsche.de 31.10.2010
Gastkommentar von Burkhard Hirsch
Burkhard Hirsch war von 1994 bis 1998 Vizepräsident des Bundestages.
Selbst parlamentarische Mehrheiten sind nicht von der politischen Pflicht befreit, sich ernsthaft und nachhaltig um die Zustimmung des eigentlichen Souveräns zu bemühen, nämlich um die Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der Bürger, die sie repräsentieren sollen. Ohne diese Rückkopplung verliert eine parlamentarische Demokratie Basis und Glaubwürdigkeit. Die "Repräsentanten" werden zur "politischen Klasse" - ein Unwort des Jahres -, die sich immer mehr auf ihre parlamentarische Mehrheit und ihre Rechtspositionen verlässt, und immer weniger auf die politische Kraft ihrer Argumente. Ein Bürger, der sich außerhalb des Systems zu Wort meldet, stört. Seine Einmischung wird als "Blockade", Verhinderung eines segensreichen Werkes empfunden.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Deutliche Worte von einem Menschen mit langjähriger politischer Erfahrung. Auslöser dieses Kommentars sind zwar die Ereignisse um "Stuttgart 21", doch sind die Erkenntnisse gehen weit über dieses Projekt hinaus. Herr Hirsch spricht die grundzüge der Demokratie an, und er tut es meisterlich:
"Die Leute haben durch die moderne Informationstechnik die Möglichkeit, sich an allen denkbaren Debatten zu beteiligen, sich zu äußern, Meinungen zu bilden und zu erfahren oder Aktionen gemeinschaftlichen Verhaltens ohne großen organisatorischen Apparat zu organisieren. Sie tun das auch - und stellen zu ihrer Überraschung fest, dass die Politik von ihren unverblümt verkündeten Meinungen schlicht keine Kenntnis nimmt. Über Jahrzehnte wurden sie aufgefordert, aus der Rolle der Zuschauer herauszutreten. Nun tun sie es, weil sie unzufrieden sind, und keiner will es hören."
Was für Bauprojekte recht ist, muss um so mehr dort billig sein, wo es um den ureigensten Schutzraum des Bürgers geht: seine Familie. Schließlich ist deren Schutz sogar im Grundgesetz verankert.
Auch für die Familienpolitik gilt:
"Elemente der direkten Demokratie sind für die Politik unbequem. Sie ist gezwungen, zum Bürger zu gehen, ihre Vorhaben zu erklären, für sie zu werben, die Zustimmung der Mehrheit der Betroffenen einzuholen, und dabei möglicherweise zu scheitern. Na und?"
Vielen Dank, Herr Hirsch!
sueddeutsche.de 31.10.2010
Gastkommentar von Burkhard Hirsch
Burkhard Hirsch war von 1994 bis 1998 Vizepräsident des Bundestages.
Selbst parlamentarische Mehrheiten sind nicht von der politischen Pflicht befreit, sich ernsthaft und nachhaltig um die Zustimmung des eigentlichen Souveräns zu bemühen, nämlich um die Zustimmung der überwiegenden Mehrheit der Bürger, die sie repräsentieren sollen. Ohne diese Rückkopplung verliert eine parlamentarische Demokratie Basis und Glaubwürdigkeit. Die "Repräsentanten" werden zur "politischen Klasse" - ein Unwort des Jahres -, die sich immer mehr auf ihre parlamentarische Mehrheit und ihre Rechtspositionen verlässt, und immer weniger auf die politische Kraft ihrer Argumente. Ein Bürger, der sich außerhalb des Systems zu Wort meldet, stört. Seine Einmischung wird als "Blockade", Verhinderung eines segensreichen Werkes empfunden.
Lesen Sie den vollständigen Kommentar hier.
Deutliche Worte von einem Menschen mit langjähriger politischer Erfahrung. Auslöser dieses Kommentars sind zwar die Ereignisse um "Stuttgart 21", doch sind die Erkenntnisse gehen weit über dieses Projekt hinaus. Herr Hirsch spricht die grundzüge der Demokratie an, und er tut es meisterlich:
"Die Leute haben durch die moderne Informationstechnik die Möglichkeit, sich an allen denkbaren Debatten zu beteiligen, sich zu äußern, Meinungen zu bilden und zu erfahren oder Aktionen gemeinschaftlichen Verhaltens ohne großen organisatorischen Apparat zu organisieren. Sie tun das auch - und stellen zu ihrer Überraschung fest, dass die Politik von ihren unverblümt verkündeten Meinungen schlicht keine Kenntnis nimmt. Über Jahrzehnte wurden sie aufgefordert, aus der Rolle der Zuschauer herauszutreten. Nun tun sie es, weil sie unzufrieden sind, und keiner will es hören."
Was für Bauprojekte recht ist, muss um so mehr dort billig sein, wo es um den ureigensten Schutzraum des Bürgers geht: seine Familie. Schließlich ist deren Schutz sogar im Grundgesetz verankert.
Auch für die Familienpolitik gilt:
"Elemente der direkten Demokratie sind für die Politik unbequem. Sie ist gezwungen, zum Bürger zu gehen, ihre Vorhaben zu erklären, für sie zu werben, die Zustimmung der Mehrheit der Betroffenen einzuholen, und dabei möglicherweise zu scheitern. Na und?"
Vielen Dank, Herr Hirsch!
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