Donnerstag, 6. September 2007
Familienhilfe für überforderte Eltern: Anspruch prüft das Jugendamt
thopo, 22:19h
Mitteldeutsche Zeitung 30. 08. 2007
dpa
Erhalten Kinder keine angemessene Erziehung, ist das ein Fall für das Jugendamt. Überforderte Eltern können dort aber auch von sich aus Hilfe anfordern.
«Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung, wenn für das Kind keine ordentliche Erziehung gewährleistet ist - das ist nicht etwa vom Einkommen abhängig», sagte Robert Sauter, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) in München.
Vollständige Nachricht siehe hier.
dpa
Erhalten Kinder keine angemessene Erziehung, ist das ein Fall für das Jugendamt. Überforderte Eltern können dort aber auch von sich aus Hilfe anfordern.
«Eltern haben einen Anspruch auf Unterstützung, wenn für das Kind keine ordentliche Erziehung gewährleistet ist - das ist nicht etwa vom Einkommen abhängig», sagte Robert Sauter, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) in München.
Vollständige Nachricht siehe hier.
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gorillaschnitzel,
Mittwoch, 12. September 2007, 13:05
das ist nicht etwa vom Einkommen abhängig
Die Art der Hilfe durchaus. Was im einen "Milieu" noch "normal" ist, ist anderswo längst ein Fall fürs Jugendamt.
Die Art der Hilfe durchaus. Was im einen "Milieu" noch "normal" ist, ist anderswo längst ein Fall fürs Jugendamt.
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