Donnerstag, 10. Mai 2012
Schuldspruch für die Mutter, Freispruch fürs Amt
thopo, 10:45h
Die Frau stand unter Aufsicht des Jugendamts, war mit der Pflege ihres unheilbar kranken Sohns völlig überfordert und ließ den Jungen verhungern: Das Landgericht Mannheim verurteilte die hemmungslos weinende 30-Jährige nun zu neuneinhalb Jahren Haft - und sprach die Behörde von jeglicher Schuld frei.
SPIEGEL Online 09.05.2012
Julia Jüttner
Seit Mitte 2009 habe das Jugendamt konkrete Erziehungshilfe für die beiden gesunden Kinder angeboten. Nathalie B. habe bewusst, alle Hilfsangebote ausgeschlagen. Sie habe Marcel partout selbst pflegen, sich aber nicht eingestehen wollen, dass sie überfordert sei. "Sie hat das zwar erkannt, aber nicht wahrhaben wollen", betont Richter Meinerzhagen.
Doch wie konkret die Hilfe des Jugendamtes und der Familienhilfe aussah, erläutert er nicht. Auch nicht, ob es in so einem Fall fahrlässig ist, sich abwimmeln zu lassen. Gehören platte oder gar originelle Ausreden nicht zur täglichen Arbeit von Sozialarbeitern?
...
Doch dass es Fehler bei der Betreuung der Frau und ihrem kranken Sohn gegeben hat, ist durchaus möglich: Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und zwei Angestellte von freien Trägern.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
SPIEGEL Online 09.05.2012
Julia Jüttner
Seit Mitte 2009 habe das Jugendamt konkrete Erziehungshilfe für die beiden gesunden Kinder angeboten. Nathalie B. habe bewusst, alle Hilfsangebote ausgeschlagen. Sie habe Marcel partout selbst pflegen, sich aber nicht eingestehen wollen, dass sie überfordert sei. "Sie hat das zwar erkannt, aber nicht wahrhaben wollen", betont Richter Meinerzhagen.
Doch wie konkret die Hilfe des Jugendamtes und der Familienhilfe aussah, erläutert er nicht. Auch nicht, ob es in so einem Fall fahrlässig ist, sich abwimmeln zu lassen. Gehören platte oder gar originelle Ausreden nicht zur täglichen Arbeit von Sozialarbeitern?
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Doch dass es Fehler bei der Betreuung der Frau und ihrem kranken Sohn gegeben hat, ist durchaus möglich: Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und zwei Angestellte von freien Trägern.
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