Mittwoch, 23. Mai 2012
 
Grundrecht auf Akteneinsicht: Jugendamt mauert und wird gedeckt
Ein 37-jähriger Familienvater hat den Landkreis Roth auf Einsicht in alle dort über seine Familie geführten Akten verklagt. Das Akteneinsichtsrecht ist ein rechtsstaatliches verankertes Grundrecht im Rahmen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Letzten Donnerstag stand die mündliche Verhandlung an.
tv-orange 14.03.2012
oradmin

Dem Verwaltungsgericht sei nach eigener Aussage nicht bekannt, wo sich außer beim Familiengericht noch Akten befinden könnten. Dass das Jugendamt zwar nach eigener Aussage keine Akten vorhalte, gleichzeitig aber Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren abgebe, erschien den Verwaltungsrichtern offenbar nicht abwegig.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nach auszugsweisem Vortrag der Klageschrift und mündlicher Stellungnahme von Kläger und Beklagtem die Klage des Vaters nach knapp 45-minütiger Verhandlung abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung nicht.

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