Sonntag, 2. Dezember 2007
 
Bundestag beschließt Reform der Rechtsberatung
BMJ Pressemitteilung 11.10.2007

Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird, beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. „Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund dürfen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen anbieten – das gleiche gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen, sagte die Bundesjustizministerin.

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