Freitag, 7. Dezember 2007
Merkel warnt vor Wegschauen bei Problemen von Kindern
thopo, 00:45h
Yahoo Nachrichten Deutschland 03.12.2007
AP
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor einem Wegschauen bei Problemen von Kindern gewarnt. Auf dem CDU-Bundesparteitag in Hannover plädierte sie am Montag erneut für einen Ausbau der Kinderbetreuung, ohne die Wahlfreiheit der Eltern ein leeres Versprechen und nur «Schall und Rauch» sei.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
«Wir dürfen nicht wegsehen», fügte Merkel hinzu und forderte ein engeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen zum Schutz der Kinder.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
seien Sie mir bitte nicht böse, aber dieser Aufruf ist nicht glaubwürdig. In den vergangenen 12 Monaten sind Sie und die zuständigen Bundes- und Landesministerien von zahlreichen verzweifelten Menschen angerufen worden, weil die deutschen Jugendämter keiner Kontrolle unterliegen und sich nach Herzenslust über Gesetze und Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen - sei es nun des BGH, des BVerfG oder des EGMR.
Die Antworten, die die Bittsteller bekommen haben, sind echte "Weggucker": "Wir sind nicht zuständig." - "Eine Fachaufsicht über Jugendämter würde eine Verfassungsänderung bedingen." - "Die Jugendämter sind Organe der kommunalen Selbstverwaltung."
Die Auskunft, man sei nicht zuständig, hat noch keinem Kind das Leben gerettet. Eine Behörde, die keiner Kontrolle unterliegt, verletzt die Menschenrechte, weil im Ernstfall ihre Beschlüsse nicht korrigiert werden können. Wenn eine solche Behörde dann auch noch eine Monopolstellung in familiengerichtlichen Verfahren einnimmt, ist es bis zum totalitären Staat nicht mehr weit.
Und wenn es tatsächlich erforderlich sein sollte, das Grundgesetz zu ändern, um Kinder wirksam zu schützen, dann schauen Sie bitte nicht weg, sondern leiten Sie den Prozess in die Wege!
AP
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat vor einem Wegschauen bei Problemen von Kindern gewarnt. Auf dem CDU-Bundesparteitag in Hannover plädierte sie am Montag erneut für einen Ausbau der Kinderbetreuung, ohne die Wahlfreiheit der Eltern ein leeres Versprechen und nur «Schall und Rauch» sei.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
«Wir dürfen nicht wegsehen», fügte Merkel hinzu und forderte ein engeres Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen zum Schutz der Kinder.
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
seien Sie mir bitte nicht böse, aber dieser Aufruf ist nicht glaubwürdig. In den vergangenen 12 Monaten sind Sie und die zuständigen Bundes- und Landesministerien von zahlreichen verzweifelten Menschen angerufen worden, weil die deutschen Jugendämter keiner Kontrolle unterliegen und sich nach Herzenslust über Gesetze und Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzen - sei es nun des BGH, des BVerfG oder des EGMR.
Die Antworten, die die Bittsteller bekommen haben, sind echte "Weggucker": "Wir sind nicht zuständig." - "Eine Fachaufsicht über Jugendämter würde eine Verfassungsänderung bedingen." - "Die Jugendämter sind Organe der kommunalen Selbstverwaltung."
Ja und?
Diese Antworten entspringen durchweg dem Bestreben, ja keine Strukturen zu ändern, mögen sie auch noch so untauglich sein. Dass es dabei um Kinder geht, hat St. Bürokratius längst vergessen. Auch in diesem Jahr sind wieder zahlreiche Kinder durch das Verhalten der Jugendämter zu Schaden, im schlimmsten Falle zu Tode gekommen, und Sie, Frau Bundeskanzlerin, und Ihre Minister, tun das, was sie auf dem Parteitag angeprangert habe: Sie schauen weg. Das nennt man ein "leeres Versprechen" und "Schall und Rauch". Die Gesetze, die von den Jugendämtern gebrochen werden, sind Bundesrecht und eng mit den Grundrechten verknüpft. Seit wann ist die Überwachung der Grundrechte Aufgabe gewählter Kommunalbeamter?Die Auskunft, man sei nicht zuständig, hat noch keinem Kind das Leben gerettet. Eine Behörde, die keiner Kontrolle unterliegt, verletzt die Menschenrechte, weil im Ernstfall ihre Beschlüsse nicht korrigiert werden können. Wenn eine solche Behörde dann auch noch eine Monopolstellung in familiengerichtlichen Verfahren einnimmt, ist es bis zum totalitären Staat nicht mehr weit.
Und wenn es tatsächlich erforderlich sein sollte, das Grundgesetz zu ändern, um Kinder wirksam zu schützen, dann schauen Sie bitte nicht weg, sondern leiten Sie den Prozess in die Wege!
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franzja,
Freitag, 7. Dezember 2007, 00:57
"halbe" obersten Dienstherren sind grundgesetzwidrig
auch nach den Landesbeamtegesetzen gesetzeswidrig. Jetzt fehlt nur noch der Rechtsschutz gegen solche Vergehen. Diese "Herrschaften" sind also echte "halbe". In NRW, beispielsweise ist Minister Laschet der oberste Jugendamtsleiter, hat aber nichts zu sagen beim Jugendamt. Die Rechtsaufsicht mimmelt der Innenminister.
Der könnte doch mal den Verfassungsschutz lossenden um den Sumpf auszutrocknen? Wer denkt eigentlich bei einem 24 Mrd. EUR Umsatz nur bei den Bauämtern an Korruption?
www.Kindesraub.de
Der könnte doch mal den Verfassungsschutz lossenden um den Sumpf auszutrocknen? Wer denkt eigentlich bei einem 24 Mrd. EUR Umsatz nur bei den Bauämtern an Korruption?
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