Donnerstag, 23. August 2007
 
Kein gemeinsames Sorgerecht
Rheingau-Taunus-Kreis lehnt das "Cochemer Modell" ab
Frankfurter Allgemeine Zeitung 30. 12. 2004

RHEINGAU-TAUNUS-KREIS. Die Kreisverwaltung lehnt nach umfangreichen Recherchen die Einführung des "Cochemer Modells" ab, dessen Kern das fortbestehende gemeinsame Sorgerecht der Eltern auch nach einer Scheidung oder dauerhaften Trennung ist. Das Sorgerecht wird im Kreis Cochem somit nicht nur einem der beiden Elternteile zugesprochen.

Diese modellhafte "einseitige Präferenz für die gemeinsame elterliche Sorge" ist nach Ansicht der Kreisverwaltung "in vielen Fällen nur eine Scheinlösung", mit der die tiefgreifenden Konflikte und gegenseitigen Verletzungen, die zwischen den Eltern im Zuge der Trennung entstanden sind, nicht gelöst werden können. Das führe dazu, dass die Konflikte auf den Streit um das Umgangsrecht verlagert würden.

Die nähere Beschäftigung mit dem bundesweit bekannten Modell, das aber nur wenige Nachahmer gefunden hat, geht auf einen Antrag der FWG-Fraktion im Kreistag zurück. In Cochem war 1992 nach einer Gesetzesänderung zur Mitwirkung des Jugendamts in Verfahren vor den Vormundschafts- und Familiengerichten ein Arbeitskreis aus Vertretern des Familiengerichts, der Beratungsstellen, des Jugendamtes, der Rechtsanwälte und relevanter Interessengruppen gebildet worden. Im amtlichen Verfahren zum Sorgerecht müssen die Eltern dem Familiengericht seither eine Vereinbarung zur gemeinsamen elterlichen Sorge vorlegen. Die Kreisverwaltung verweist allein schon auf die gravierenden strukturellen Unterschiede zwischen dem Kreis Rheingau-Taunus und dem nur ein Drittel so großen, ländlichen Kreis Cochem mit nur einem Familiengericht. Schon organisatorisch scheitere eine Übernahme.

Wärend der Kreis Cochem jedoch einseitig der "gemeinsamen elterlichen Sorge" Priorität gebe, sei dies im Rheingau-Taunus-Kreis das "Wohl des Kindes", heißt es in einer Gegenüberstellung aus dem Bad Schwalbacher Kreishaus.

Die Praxis zeige, dass die Umgangsregelungen weitaus strittiger seien als die Regelungen des Sorgerechts. Die "vielbeschworenen Erfolge" des Cochemer Modells scheinen dem Rheingau-Taunus-Kreis "realitätsfern", und sie deckten sich auch nicht mit den Erfahrungen der Rechtsanwälte und des Bundesverbandes alleinerziehender Väter und Mütter: "Es nützt den betroffenen Eltern und Kindern nicht das geringste, die gesellschaftliche Realität schönzumalen." Nicht die Einigung der Eltern sei das wichtigste Ziel einer Beratung, sondern das Kindeswohl.

Es gebe aber auch keine Rechtsgrundlage, die Eltern zu einer Beratung zu verpflichten. Zudem habe eine Umfrage unter zahlreichen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz ergeben, dass kein einziges Jugendamt das "Cochemer Modell" umgesetzt habe. Vielmehr stimmten alle Befragten in einem Punkt überein: "Das Cochemer Modell ist nicht auf andere Landkreise und Städte übertragbar."

Diese Meldung ist nunmehr fast drei Jahre alt. Sie hat nichts an Aktualität verloren und wird hier in Erinnerung gerufen, um zu verdeutlichen, dass Justizminister und Sozialministerin viel zu tun haben werden, wenn sie die starre Haltung dieser hartgesottenen Jugendamts-Mitarbeiter aufbrechen wollen. Schon Macchiavelli wusste: "Wenn der Teufel die Menschen in Verwirrung bringen will, bedient er sich dazu der Idealisten."

Das zitierte Jugendamt erhielt übrigens als Antwort auf den Artikel in der FAZ ein "spontanes" Schreiben der Professoren Salgo und Zenz, in dem sie die Haltung des Jugendamtes begrüßten. Mit diesem Schreiben hat das Jugendamt dann seine einseitige Haltung im Kreistag begründet. Zur Durchsetzung seiner Ideologie verstößt das Jugendamt dann auch mal ganz locker gegen Gerichtsbeschlüsse. Dem Gericht gegenüber rechtfertigt es sich mit den Worten "Wir waren nie mit dieser Sorgeregelung einverstanden."

Das Jugendamt als "Supergericht", das "Irrtümer" der Familiengerichte kontrolliert? Das Prinzip der Gewaltenteilung ist auf der Strecke geblieben.

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Montag, 20. August 2007
 
2006: Inobhutnahmen fast unverändert
Statistisches Bundesamt 18. 07. 2007

Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 25.800 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren dies rund 400 (+ 2%) mehr als 2005. Damit nahmen die Jugendämter 2006 pro Tag rein rechne­risch rund 71 Kinder und Jugendliche in Obhut.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Internetangebotes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort „Inobhutnahmen“.

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Samstag, 11. August 2007
 
Verloren im Gestrüpp von Rechts- und Familienstreit
Der Kampf des Idsteiners Thomas P. um das Sorge- und Betreuungsrecht für seinen Sohn / Europäischer Gerichtshof eingeschaltet
Wiesbadener Tagblatt 11. 08. 2007
Martin Kolbus

Für Viele ist er ein Querulant - ein Mann, der mit dem Kopf durch die Wand will und mit seiner Prozessierwut die Bodenhaftung verloren hat. Sein Fall, bei dem es zunächst ums Sorge- und jetzt ums Betreuungsrecht für seinen Sohn geht, füllt Tausende Seiten in Aktenordnern, und ständig kommt Neues hinzu: Klagen, Aufsichtsbeschwerden, Widersprüche, Ablehnungen. Thomas P. hält Gerichte, Ämter und Medien auf Trab. Der Idsteiner kämpft um sein Recht - aber nicht aus Rechthaberei, wie er versichert, sondern um die beste Förderung seines Sohnes und die Zusammenführung der Rest-Familie zu erreichen.

Vollständige Nachricht siehe hier:
Teil 1 tagblatt_1 (jpg, 1,416 KB)
Teil 2 tagblatt_2 (jpg, 1,428 KB)

In der Druckausgabe der Zeitung wurden zwei Bilder veröffentlicht, die im Internet fehlten:

Spaziergang vor dem Heim
Thomas P. und sein Sohn bei einem Spaziergang in Scheuern Anfang August, fotografiert von Gernot Franz, Vorstandsmitglied "Bündnis Rechte für Kinder" (Wiesbaden)
Foto: © Gernot Franz / Franz-com


Sitzung am 07. 06. 2007
Die Rolle der Jugendämter im Visier: In einer Sitzung im Juni befasste sich der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in Brüssel vor laufenden Kameras auch mit dem Fall des Thomas P. aus Idstein.
Foto: © Gernot Franz / Franz-com

Folgemeldung siehe hier.
Fernsehbeitrag zu diesem Fall siehe hier.

Leserbrief vom 16. 08. 2007
Gericht unterstützt die Entfremdung

In dem geschilderten Fall unterstützen die Behörden und Gerichte bewusst die Entfremdung zum Vater.

Den Vertretern des Jugendamtes hätte auffallen müssen, dass es sich um Eltern/Kind/Entfremdung (PAS: Parental Alienation Syndrome) handelt, eine Verunglimpfungskampagne gegen den nicht betreuenden Elternteil, bei dem das Kind eigene Beiträge zur Verunglimpfung des abgelehnten Elternteils im weiteren Verlauf des Entfremdungsprozesses liefert, weil es wegen Umgangsboykott keine Realitätsprüfung der gezielten Fehlinformationen mehr vornehmen kann.

Zur Reduktion der kognitiven Dissonanz und als (oberflächliche) Flucht aus dem unerträglichen Loyalitätskonflikt, glaubt es schließlich die Negativaussagen des entfremdenden Elternteils und es kommt zum Umschlagsphänomen beim Kind, auch innerlich nimmt das Kind nun ein (falsches!) negatives Elternbild vom nicht Betreuenden an.

Ich wünsche dem betroffenen Vater viel Kraft.

Katja Steinle
Raunheim

Leserbrief vom 17. 08. 2007
Gesetzlos?

Ihr Artikel macht das Desaster deutlich: Jugendamt und Familiengerichte verlassen immer mehr den Boden des Gesetzes. Eltern(teil)entfremdung hat gute Chancen, gegen das Kind. Und auch die Rolle der Kirchen, wie viele andere aus den Nutzungsgemeinschaften, die sich unter anderem die Heime vollstopfen, wird auch immer zweifelhafter.

Nur damit klar wird, wer mit Nutzungsgemeinschaft gemeint ist - die in schönster Eintracht gegen Familien arbeiten: Jugendamt, Familiengerichte (FamG, OLG, BGH, BverfG), Staatsanwaltschaften (StA, GenStA, GAB), Rechtsanwälte, Verfahrenspfleger, Psychologen, Psychiater, Ärzte und Gutachter, Familienhelfer, Kindergartenpflegerinnen, Pflegekinderheime, Pflegefamilien, Adoptionswillige (eher selten, denn da winken keine staatlichen, steuerfreien Alimentationen, die Familien nicht zur Verfügung stehen), sowie Gewisse deutsche Mitarbeiter der Deutschen Sektion beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beim COE-Europarat, die verdächtigt werden, Manipulationen an Gerichtsakten durchgeführt zu haben und Ziel von Strafanzeigen gegen Unbekannt geworden sind.

Franz J. A. Romer
Düsseldorf-Oberkassel

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Dienstag, 7. August 2007
 
Heftige Nachwehen beim Elterngeld
Viele Eltern warten vergebens auf das neue Elterngeld, weil die Bezirke vor der Antragsflut kapitulieren. Manche Behörden müssen sogar zeitweise schließen, um den Stau abzuarbeiten. Gründe sind das komplizierte Gesetz und Softwaremängel
taz 27. 07. 2007
Jessica Schober und Alke Wierth

Nachdem kürzlich das Pankower Schulamt damit Aufsehen erregte, dass es nicht auf die wachsende Zahl der Erstklässler im Prenzlauer Berg eingestellt war, wird nun das Jugendamt vom Pankower Kinderreichtum überrascht. Die Anträge auf das seit dem 1. Januar eingeführte Elterngeld haben sich dort so angehäuft, dass die Behörde nun an einem Tag in der Woche für den Publikumsverkehr schließt, um den Stau abarbeiten zu können.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Sonntag, 5. August 2007
 
Schutzauftrag wird umgesetzt
Mitverantwortung bei "Kindeswohlgefährdung" ausgeweitet
Fränkische Nachrichten 18. 07. 2007

Kinder und Jugendliche besser zu schützen, wenn sie von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten vernachlässigt beziehungsweise misshandelt werden - darum geht es im Paragrafen 8a SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes, kurz "Kick" genannt. Für die Überwachung dieses Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung waren bislang die Jugendämter zuständig, das mittlerweile modifizierte Gesetz sieht jedoch eine Ausweitung vor, die auch die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendhilfeeinrichtungen in die Pflicht nehmen. Deshalb werden Vereinbarungen mit den Jugendämtern unterzeichnet, damit künftig auch die Fachangestellten von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen zur Jugendhilfe erbringen, den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen. In Wertheim "trifft" das jene Frauen und Männer, die in Kindergärten, Jugendhäusern und in der Schulsozialarbeit tätig sind.

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Mittwoch, 1. August 2007
 
Keine Hinweise auf Ermittlungen gehabt
Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung 31. 07. 2007
(treu)

"Ich hätte das wohl eher von der politischen Dimension her beurteilen müssen. Ich habe es aber unter juristischen Aspekten getan." Bürgermeister Klaus Müller ist irgendwie anzumerken, dass er auch Wochen nach dem Tod des kleinen André auf seine Art scheinbar ruhig, aber doch noch immer fassungslos vor dem Geschehenen und vor allem vor dem politischen und bürgerlichen Beben steht, das durch die Ereignisse ausgelöst wurde.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Hintergrundinformation siehe hier.
Folgenachricht siehe hier.

Eine stilistische Meisterleistung: "Irgendwie" ist es dem Bürgermeister anzumerken, dass er "scheinbar ruhig, aber doch fassungslos" ist, und zwar "auf seine Art". Wobei die Fassungslosigkeit wohl eher von dem "politischen Beben" ausgelöst wurde, denn auch das Iserlohner Jugendamt hat, wie alle anderen deutschen Jugendämter, "eine intensive und fachlich einwandfreie Hilfe und Betreuung für die Familie des verstorbenen Kindes geleistet" (Auszug aus der offiziellen Presseerklärung der Stadt Iserlohn vom 14. 07. 2007).

Gotthilf Fischer hat einen gewaltigen Chor mit Mitgliedern aus ganz Deutschland ins Leben gerufen. Doch die Fischer-Chöre verblassen neben dem Chor der Jugendamts-Mitarbeiter und ihrer Vorgesetzten, die unisono das schöne Lied vom Unschuldslamm singen.

"Ausdrücklich offen bleibt die Frage, ob die eingesetzte Familienhelferin drei Tage vor dem Tod des Kindes hätte erkennen können und müssen, dass eine gefährliche Unterversorgung des Kindes vorlag." Halten wir eines fest: Die eingesetzte Familienhelferin war eine sogenannte "Fachkraft" von jener Sorte, der Frau von der Leyen weitreichende Kompetenzen übertragen will, um die ach so unfähigen Eltern zu überwachen. Die Ereignisse in Iserlohn und anderen Städten lassen nicht erwarten, dass diese Entmündigung der Eltern zu größerer Sicherheit für die Kinder führen wird.

Dazu das Oberpfalznetz:

"Am vergangenen Freitag machte Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer keinen Hehl aus seiner Betroffenheit und Verwunderung: 'Ich erwarte von einer Behörde noch mehr Verantwortungsbewusstsein als von einer Familie, die offensichtlich aus desolaten Verhältnissen kommt', sagte er in Richtung Jugendamt. "

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Sehbehindert und Kind weg - Familiensache Krull
Eigentlich sollte Töchterchen Melanie eine 7-fach Impfung erhalten doch plötzlich bekam sie zu Hause nach der Imfpung Krämpfe und wurde von ihren Eltern Nina und Oliver Krull ins Krankenhaus gebracht. Dort sah man keine Veranlassung für umfassende Untersuchungen und attestierte stattdessen ein Schütteltrauma und somit Kindesmisshandlung durch die Eltern. Deshalb lebt Melanie seit eineinhalb Jahren in einer Pflegefamilien und die Eltern klagen nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Erschütternd auch der folgende Satz: "Aufgrund der Medienberichterstattung durch ZDF ML - Mona Lisa strich Frau Christine Rudolph vom Jugendamt den Besuchskontakt im Ausmaß von einer Stunde pro Monat und beschränkte das Informationsrecht auf eine halbjährliche Mitteilung."

Mit gutem Grund fürchten die Jugendämter die Presse wie der Teufel das Weihwasser. Doch: wer sich nichts vorzuwerfen hat, braucht die Öffentlichkeit nicht zu fürchten. Warum also Drohungen in der Art "Wenn Sie diese Vorgänge an die Öffentlichkeit bringen, werden wir gerichtlich gegen Sie vorgehen", und warum Bestrafungsaktionen gegen Eltern, die die Missstände an den Jugendämtern anprangern?

Niemand hindert die Jugendämter daran, rechtmäßig zu handeln. Doch es scheint einfacher zu sein, die Berichterstattung über Fehlhandlungen zu unterdrücken. Die meisten Eltern knicken schon von alleine ein. Wie sagte Frau Prof. Zenz in einem Interview mit dem SPIEGEL:
"Die Eltern wagen oft keine Klage, aus Angst, dass sie es sich mit dem Jugendamt verderben. Die Kommunen bauen auf diesen Mechanismus, sie ruhen sich aus auf der Angst der Betroffenen."

Wie überaus wahr, Frau Professor!

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Dienstag, 31. Juli 2007
 
Gerichtsvollzieher übergibt Kind
Kölner Stadt-Anzeiger 28. 07. 2007
Ralf Rohrmoser-von Glasow

Der Gerichtsvollzieher ist im Jugendamt ein seltener Gast. Doch gestern überbrachte Paul-Josef Knipp dem Leiter des Amtes für Kinder, Jugend und Familie an der Ringstraße, Walter Rekowski, eine einstweilige Anordnung. Danach musste der fünf Monate alte Stephan Lorrig wieder an die Mutter gegeben werden. Den Beschluss hatte sich der Rechtsanwalt von Mutter Michaela Lorrig, Peer Groß, am Morgen von der Familienrichterin am Siegburger Amtsgericht, Christa Seeliger, ausfertigen lassen.

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Und wieder hat ein Jugendamt versucht, trotz rechtskräftigen Gerichtsbeschlusses auf Zeit zu spielen. Doch die Familienrichterin hat sich nicht beeindrucken lassen. Zum Glück ist dann das JA wenigstens dem Herausgabebeschluss nachgekommen.

Im Bereich des OLG Frankfurt am Main wäre das anders abgelaufen. Dort hindern Jugendamts-Mitarbeiter auch schon mal den Gerichtsvollzieher an der Vollstreckung eines rechtskräftigen Herausgabebeschlusses. Sie gehen dabei nicht nur straffrei aus, sondern erzwingen mit dieser Straftat sogar die Abänderung des Sorgerechtes. Sämtliche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben an dieser Praxis nichts auszusetzen.

Wahrscheinlich weiß die betroffene Mutter gar nicht, wie viel Glück sie gehabt hat.

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Donnerstag, 19. Juli 2007
 
Keine personellen Konsequenzen
Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung 16. 07. 2007
(cofi)

SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Leye und Grünen-Fraktionsvorsitzende Elke Olbrich-Tripp kritisierten nach der gestrigen Unterrichtung durch Ressortleiter Friedhelm Kowalski die schlechte Krisenkommunikation durch Bürgermeister Klaus Müller im Falle des verstorbenen André. Müller habe schon am 29. Juni von dem Kindstod in der Problemfamilie erfahren und weder den Verwaltungsvorstand noch die Fraktionsvorsitzenden darüber informiert.

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Die Sache hat System. Lesen Sie dazu auch diese Nachricht.

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Verwahrloste Kinder in Linz: Mutter vor Gericht
Einweisung in Anstalt beantragt
Der Standard 13. 07. 2007
Kerstin Scheller

"Meine Mandantin wird dem Gericht Rede und Antwort stehen", kündigt Verteidiger Helmut Blum an. Die 53-Jährige will zum Vorwurf der Verwahrlosung ihrer drei Kinder Stellung beziehen. Der Fall hatte im Februar in Linz für große Aufregung gesorgt. Inmitten einer der besten Wohngegenden unterhalb des Pöstlingberges soll sich in einer Akademikerfamilie kaum Vorstellbares zugetragen haben. Selbst Jugendamt und Schulbehörde wollten nichts bemerkt haben. Jahrelang soll die Mutter die Mädchen fast gänzlich von der Außenwelt abgeschirmt haben.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Die Mutter Juristin, der Vater Richter am OLG - nein, das ist keine Häme, sondern nur die Feststellung, dass auch dort nur Menschen sitzen, mit allen ihren Fehlern und Unzulänglichkeiten. Das Unfehlbarkeitsgehabe unserer Richter hat einen empfindlichen Knacks erlitten, oder ist Österreich da weiter als Deutschland? Hier jedenfalls weigert sich die Staatsanwaltschaft, Ermittlungen gegen Richter aufzunehmen, selbst wenn ihre Verfehlungen offenkundig sind. Man lese einmal nach bei Rolf Bossi oder Jürgen Roth.

So lange diese Leute im Amt bleiben, wird die Selbstherrlichkeit der Familienjustiz mit dem Wohl unserer Kinder (zu) teuer bezahlt.

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