Sonntag, 5. August 2007
 
Schutzauftrag wird umgesetzt
Mitverantwortung bei "Kindeswohlgefährdung" ausgeweitet
Fränkische Nachrichten 18. 07. 2007

Kinder und Jugendliche besser zu schützen, wenn sie von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten vernachlässigt beziehungsweise misshandelt werden - darum geht es im Paragrafen 8a SGB VIII des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes, kurz "Kick" genannt. Für die Überwachung dieses Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung waren bislang die Jugendämter zuständig, das mittlerweile modifizierte Gesetz sieht jedoch eine Ausweitung vor, die auch die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und Jugendhilfeeinrichtungen in die Pflicht nehmen. Deshalb werden Vereinbarungen mit den Jugendämtern unterzeichnet, damit künftig auch die Fachangestellten von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen zur Jugendhilfe erbringen, den Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrnehmen. In Wertheim "trifft" das jene Frauen und Männer, die in Kindergärten, Jugendhäusern und in der Schulsozialarbeit tätig sind.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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