Mittwoch, 22. August 2007
Kind soll bald bei Vater Görgülü leben
thopo, 03:14h
Mitteldeutsche Zeitung 21. 08. 2007
Im Fall des Türken Kazim Görgülü, der seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, zeichnet sich möglicherweise eine Wende ab. Der Amtsvormund des fast achtjährigen Jungen legte jetzt fest, dass Christofer nach den Sommerferien 2008 in die Familie seines leiblichen Vaters wechseln soll. Bisher lebt der Junge bei Pflegeeltern im Landkreis Wittenberg.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Im Fall des Türken Kazim Görgülü, der seit sieben Jahren um seinen Sohn kämpft, zeichnet sich möglicherweise eine Wende ab. Der Amtsvormund des fast achtjährigen Jungen legte jetzt fest, dass Christofer nach den Sommerferien 2008 in die Familie seines leiblichen Vaters wechseln soll. Bisher lebt der Junge bei Pflegeeltern im Landkreis Wittenberg.
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Dienstag, 21. August 2007
Du bist mein Kind
thopo, 13:50h
Die "Cochemer Praxis" - Wege zu einem menschlicheren Familienrecht
Jürgen Rudolph
Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag
Die Trennung der Eltern ist besonders schmerzhaft für die Kinder. Umso schlimmer ist es, wenn sie in den Konflikt der Eheleute hineingezogen werden. Kinder haben vor Gericht keine Lobby, und so ist es kein Wunder, dass die Leidtragenden in einem hochstrittigen Scheidungsfall oft die Kinder sind, die den Kontakt zu einem Elternteil verlieren.
Die »Cochemer Praxis« ist ein Versuch, das Familienrecht kindgerechter zu gestalten, indem Gericht, Jugendamt und Sachverständige Hand in Hand arbeiten, um eine Zusammenarbeit der Eltern zum Schutz des Kindes zu erwirken. In Zeiten, in denen sich das Bild von Familie ändert, muss auch das Familienrecht diesen Veränderungen folgen, fordert Autor und Familienrichter Jürgen Rudolph.
Jürgen Rudolph
Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag
Die Trennung der Eltern ist besonders schmerzhaft für die Kinder. Umso schlimmer ist es, wenn sie in den Konflikt der Eheleute hineingezogen werden. Kinder haben vor Gericht keine Lobby, und so ist es kein Wunder, dass die Leidtragenden in einem hochstrittigen Scheidungsfall oft die Kinder sind, die den Kontakt zu einem Elternteil verlieren.
Die »Cochemer Praxis« ist ein Versuch, das Familienrecht kindgerechter zu gestalten, indem Gericht, Jugendamt und Sachverständige Hand in Hand arbeiten, um eine Zusammenarbeit der Eltern zum Schutz des Kindes zu erwirken. In Zeiten, in denen sich das Bild von Familie ändert, muss auch das Familienrecht diesen Veränderungen folgen, fordert Autor und Familienrichter Jürgen Rudolph.
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Sonntag, 19. August 2007
Behinderte Tochter bleibt allein zurück
thopo, 11:52h
Kölner Stadt-Anzeiger 15. 08. 2007
Uta Böker
Die Mama ist weg. Von der Polizei abgeholt und nach Ossendorf ins Gefängnis gebracht. Die 14 Jahre alte Karla (Name geändert) bleibt allein zurück. Das polnische Mädchen weiß zuerst nicht, wie ihr geschieht, als Mitarbeiter des Pulheimer Jugendamtes sie ins Kinderheim nach Bergheim bringen. Denn sie spricht kaum Deutsch.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Uta Böker
Die Mama ist weg. Von der Polizei abgeholt und nach Ossendorf ins Gefängnis gebracht. Die 14 Jahre alte Karla (Name geändert) bleibt allein zurück. Das polnische Mädchen weiß zuerst nicht, wie ihr geschieht, als Mitarbeiter des Pulheimer Jugendamtes sie ins Kinderheim nach Bergheim bringen. Denn sie spricht kaum Deutsch.
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Sonntag, 12. August 2007
Neuer Freund soll „der eigentliche Papa“ sein
thopo, 11:30h
Stimme.de 10. 08. 2007
Barbara Griesinger
Er ist der eigentliche Papa. Zu ihm soll Nils Papa sagen.“ Ganz beiläufig beschrieb die Angeklagte das Verhältnis zwischen ihrem jetzigen Lebenspartner und ihrem fünfjährigen Sohn Nils. Für Künzelsaus Amtsrichter Roland Kipp war das indes ein zentraler Satz der Gerichtsverhandlung und die Erklärung für einen fingierten Umzug der jungen Frau. So habe die 27-jährige Einzelhandelskauffrau die Besuche des leiblichen Vaters verhindern wollen - mit Erfolg. Entziehung eines Minderjährigen nennt das Gesetz diesen Tatbestand, den der Richter als gegeben ansah und die gebürtige Sächsin zu einer Geldstrafe von 525 Euro verurteilte.
Vollständige Nachricht siehe hier
Barbara Griesinger
Er ist der eigentliche Papa. Zu ihm soll Nils Papa sagen.“ Ganz beiläufig beschrieb die Angeklagte das Verhältnis zwischen ihrem jetzigen Lebenspartner und ihrem fünfjährigen Sohn Nils. Für Künzelsaus Amtsrichter Roland Kipp war das indes ein zentraler Satz der Gerichtsverhandlung und die Erklärung für einen fingierten Umzug der jungen Frau. So habe die 27-jährige Einzelhandelskauffrau die Besuche des leiblichen Vaters verhindern wollen - mit Erfolg. Entziehung eines Minderjährigen nennt das Gesetz diesen Tatbestand, den der Richter als gegeben ansah und die gebürtige Sächsin zu einer Geldstrafe von 525 Euro verurteilte.
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Montag, 6. August 2007
Renitenter Vater sorgt für große Aufregung
thopo, 16:23h
Aachener Zeitung 05. 08. 2007
Berthold Strauch
Helle Aufregung herrschte am Samstagnachmittag rund um den Adenauerring in Setterich. In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses hatte sich ein 32-jähriger türkischer Familienvater verschanzt und mehr als drei Stunden lang die Polizei auf Trab gehalten. Die Aktion endete glimpflich.
Wie die Aachener Polizei mitteilte, wollte ein Gerichtsvollzieher, begleitet von uniformierten Ordnungshütern, gegen 13.20 Uhr zwei Kinder aus der Wohnung herausholen und ihrer Mutter übergeben, die getrennt von ihrem Mann lebt. Das Sorgerecht besitzt zwar er, doch alle 14 Tage darf die Frau ihre Kinder sehen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Deutlicher kann man die Parteilichkeit unseres Rechtssystems nicht mehr unter Beweis stellen: Wenn ein sorgeberechtigter Vater die Kinder nicht an die umgangsberechtigte Frau herausgibt, rollt sofort das Sondereinsatzkommando an. Wenn aber eine nicht sorgeberechtigte Frau ein Kind nach dem Umgang nicht mehr an den allein sorgeberechtigten Vater herausgibt, geschieht - gar nichts. Evtl. erlässt ein gesetzestreuer Amtsrichter noch einen Herausgabebeschluss, der wird aber bereits von dem bei der Herausgabe anwesenden Jugendamt vereitelt.
Nun bleibt das Kind erst einmal bei der Mutter, die es in aller Ruhe beeinflusst, bis es Monate später in einer gerichtlichen Anhörung plötzlich erklärt, es habe "Angst" vor seinem Vater. "Na also" sagt der Richter und schwupps! überträgt er das Sorgerecht auf die Mutter. Dass das Sorgerecht ursprünglich aus gutem Grund, nämlich auf Grundlage eines Gutachtens, auf den Vater übertragen worden war, interessiert ihn nicht mehr, und so kommt es, wie es kommen muss: Das Kind wird von der erziehungsungeeigneten Mutter vernachlässigt, gequält und schließlich in ein Heim abgeschoben. Natürlich hat es längst keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Doch das interessiert dann weder Oberlandes- noch Bundesverfassungsgericht.
Ein Einzelfall? Nein, Rechtsalltag in der Bundesrepublik! Mehrere derartige Fälle sind dokumentiert. Wie heißt es im Grundgesetz so schön: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
Jeder weitere Kommentar ist überflüssig.
Berthold Strauch
Helle Aufregung herrschte am Samstagnachmittag rund um den Adenauerring in Setterich. In einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses hatte sich ein 32-jähriger türkischer Familienvater verschanzt und mehr als drei Stunden lang die Polizei auf Trab gehalten. Die Aktion endete glimpflich.
Wie die Aachener Polizei mitteilte, wollte ein Gerichtsvollzieher, begleitet von uniformierten Ordnungshütern, gegen 13.20 Uhr zwei Kinder aus der Wohnung herausholen und ihrer Mutter übergeben, die getrennt von ihrem Mann lebt. Das Sorgerecht besitzt zwar er, doch alle 14 Tage darf die Frau ihre Kinder sehen.
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Deutlicher kann man die Parteilichkeit unseres Rechtssystems nicht mehr unter Beweis stellen: Wenn ein sorgeberechtigter Vater die Kinder nicht an die umgangsberechtigte Frau herausgibt, rollt sofort das Sondereinsatzkommando an. Wenn aber eine nicht sorgeberechtigte Frau ein Kind nach dem Umgang nicht mehr an den allein sorgeberechtigten Vater herausgibt, geschieht - gar nichts. Evtl. erlässt ein gesetzestreuer Amtsrichter noch einen Herausgabebeschluss, der wird aber bereits von dem bei der Herausgabe anwesenden Jugendamt vereitelt.
Nun bleibt das Kind erst einmal bei der Mutter, die es in aller Ruhe beeinflusst, bis es Monate später in einer gerichtlichen Anhörung plötzlich erklärt, es habe "Angst" vor seinem Vater. "Na also" sagt der Richter und schwupps! überträgt er das Sorgerecht auf die Mutter. Dass das Sorgerecht ursprünglich aus gutem Grund, nämlich auf Grundlage eines Gutachtens, auf den Vater übertragen worden war, interessiert ihn nicht mehr, und so kommt es, wie es kommen muss: Das Kind wird von der erziehungsungeeigneten Mutter vernachlässigt, gequält und schließlich in ein Heim abgeschoben. Natürlich hat es längst keinen Kontakt mehr zu seinem Vater. Doch das interessiert dann weder Oberlandes- noch Bundesverfassungsgericht.
Ein Einzelfall? Nein, Rechtsalltag in der Bundesrepublik! Mehrere derartige Fälle sind dokumentiert. Wie heißt es im Grundgesetz so schön: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."
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Mittwoch, 1. August 2007
Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland in Familienstreit
thopo, 01:38h
Mutter kämpfte vergeblich um Besuchsrecht bei Tochter
Agence France-Presse 12. 07. 2007
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer deutschen Mutter Recht gegeben, die jahrelang vergeblich um ein Recht auf Umgang mit ihrer Tochter kämpfte. Deutschland habe damit gegen das Recht auf Schutz der Familie verstoßen, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Zugleich gewährten die Richter der 46 Jahre alten Frau aus Düsseldorf 8000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können binnen von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs beantragen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Das ist bereits die zehnte Verurteilung Deutschlands durch den EGMR allein in Kindschaftssachen. Doch alles das scheint weder unsere Politiker noch Richter oder Jugendämter zu beeindrucken. Dabei unterscheiden sich unsere Gesetze gar nicht so stark vom internationalen Recht. Doch so lange jeder Richter und jeder Jugendamtsmitarbeiter machen kann, was er will, nützen die besten Gesetze nichts mehr. FGG und ZPO scheinen nicht mehr zu existieren, ja selbst über das Grundgesetz setzt sich so mancher Amtsrichter inzwischen kalt lächelnd hinweg.
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Max Stadler überschrieb eine seiner Reden mit der Frage "Ist der Rechtsstaat noch zu retten?" Er müsste sich nur einen Tag lang mit den Gepflogenheiten im deutschen Familienrecht auseinandersetzen, dann wüsste er: Wenn nicht bald eine grundlegende Rückbesinnung auf Recht und Gericht einsetzt, dann kann die Antwort auf diese Frage nur noch "NEIN" heißen.
Agence France-Presse 12. 07. 2007
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer deutschen Mutter Recht gegeben, die jahrelang vergeblich um ein Recht auf Umgang mit ihrer Tochter kämpfte. Deutschland habe damit gegen das Recht auf Schutz der Familie verstoßen, stellte das Straßburger Gericht am Donnerstag in einem Urteil fest. Zugleich gewährten die Richter der 46 Jahre alten Frau aus Düsseldorf 8000 Euro Schadenersatz. Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt. Beide Seiten können binnen von drei Monaten eine Überprüfung durch die Große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs beantragen.
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Das ist bereits die zehnte Verurteilung Deutschlands durch den EGMR allein in Kindschaftssachen. Doch alles das scheint weder unsere Politiker noch Richter oder Jugendämter zu beeindrucken. Dabei unterscheiden sich unsere Gesetze gar nicht so stark vom internationalen Recht. Doch so lange jeder Richter und jeder Jugendamtsmitarbeiter machen kann, was er will, nützen die besten Gesetze nichts mehr. FGG und ZPO scheinen nicht mehr zu existieren, ja selbst über das Grundgesetz setzt sich so mancher Amtsrichter inzwischen kalt lächelnd hinweg.
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Max Stadler überschrieb eine seiner Reden mit der Frage "Ist der Rechtsstaat noch zu retten?" Er müsste sich nur einen Tag lang mit den Gepflogenheiten im deutschen Familienrecht auseinandersetzen, dann wüsste er: Wenn nicht bald eine grundlegende Rückbesinnung auf Recht und Gericht einsetzt, dann kann die Antwort auf diese Frage nur noch "NEIN" heißen.
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Generalstaatsanwalt pocht auf Anklage gegen Richter
thopo, 21:21h
Volksstimme digital 27. 07. 2007
Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Nur eine der zahlreichen Facetten des berühmt/berüchtigten Falles Görgülü. Es ist kaum noch zu glauben: Selbst das Bundesverfassungsgericht spricht von Rechtsbeugung, aber die Herren Richter verspüren keine Lust, gegen ihre Kollegen vorzugehen.
Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt worden. Man lese dazu Rolf Bossi: Halbgötter in Schwarz, oder einen der zahlreichen anderen Kommentare.
Im Streit um das Sorgerecht eines türkischen Vaters für seinen in Deutschland geborenen Sohn hat das Landgericht Halle die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft gegen drei Richter abgelehnt. Ihnen war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, teilte der stellvertretende Gerichtssprecher Axel Fichtner mit. In dem jahrelangen Streit sollen zwei Richter des Oberlandesgerichts ( OLG ) Naumburg und ein Richter des Landgerichts Halle nicht rechtmäßig gehandelt haben.
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Nur eine der zahlreichen Facetten des berühmt/berüchtigten Falles Görgülü. Es ist kaum noch zu glauben: Selbst das Bundesverfassungsgericht spricht von Rechtsbeugung, aber die Herren Richter verspüren keine Lust, gegen ihre Kollegen vorzugehen.
Der Straftatbestand der Rechtsbeugung ist bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt worden. Man lese dazu Rolf Bossi: Halbgötter in Schwarz, oder einen der zahlreichen anderen Kommentare.
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Mittwoch, 18. Juli 2007
"Der Schutz von Ehe und Familie"
thopo, 11:00h
Konrad-Adenauer-Stiftung, Vortrag am 5. April 2006 im Kurfürstlichen Schloß zu Mainz
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts
Nach der Auffassung von Prof. Di Fabio wird dem Schutz von Ehe und Familie laut Grundgesetz eine exponierte Stellung zuteil. "Ehe und Familie stehen unter dem besonderenSchutze der staatlichen Ordnung", heißt es in Art. 6, Abs. 1 GG. Den Grund für diese außergewöhnliche Wortwahl sieht der Verfassungsrichter in der Interpretation dieses Grundrechts als Freiheitsrecht. Ehe und Familien seien freiwillig gegründete Institutionen, die sich auf der Basis von Gemeinschaftlichkeit gegründet haben, was für die staatliche Ordnung von immenser und grundlegender Wichtigkeit sei. "Von Ehe und Familie hängen Staat und Gesellschaft ab", so Di Fabio. Das Grundrecht aus Art. 6 GG betont vor allem die Stellung der Kinder, insofern ist Art. 6 in erster Linie ein Kindergrundrecht. Bedauerlicherweise tauchten Kinder in der politischen Diskussion leider weniger im Sinne dieses Grundgesetzwortlautes auf. Dass die Pflege und Erziehung von Kindern "das natürliche Recht der Eltern" und sogar "die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" wie in Art. 6, Abs. 2 gefordert ist, ergibt für die staatliche Gemeinschaft die subsidiäre Aufgabe über die Einhaltung dieser angemahnten Pflichten zu wachen. Das Grundgesetz, so Prof. Di Fabio, verließe sich darauf, dass Eltern pflegen und erziehen.
Vollstaändige Nachricht siehe hier.
Gerade im aktuellen Kontext ist der folgende Satz von Bedeutung:
Erst "wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen" (Art. 6, Abs. 3GG) sind Kinder von Gesetzes wegen von den Eltern zu trennen.
Prof. Di Fabio hält viel beachtete Vorträge; auch seine schriftlichen Veröffentlichungen werden oft zitiert. Schade nur, dass seine Entscheidungen am BVerfG nicht immer zu den vorgetragenen Grundaussagen passen.
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts
Nach der Auffassung von Prof. Di Fabio wird dem Schutz von Ehe und Familie laut Grundgesetz eine exponierte Stellung zuteil. "Ehe und Familie stehen unter dem besonderenSchutze der staatlichen Ordnung", heißt es in Art. 6, Abs. 1 GG. Den Grund für diese außergewöhnliche Wortwahl sieht der Verfassungsrichter in der Interpretation dieses Grundrechts als Freiheitsrecht. Ehe und Familien seien freiwillig gegründete Institutionen, die sich auf der Basis von Gemeinschaftlichkeit gegründet haben, was für die staatliche Ordnung von immenser und grundlegender Wichtigkeit sei. "Von Ehe und Familie hängen Staat und Gesellschaft ab", so Di Fabio. Das Grundrecht aus Art. 6 GG betont vor allem die Stellung der Kinder, insofern ist Art. 6 in erster Linie ein Kindergrundrecht. Bedauerlicherweise tauchten Kinder in der politischen Diskussion leider weniger im Sinne dieses Grundgesetzwortlautes auf. Dass die Pflege und Erziehung von Kindern "das natürliche Recht der Eltern" und sogar "die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" wie in Art. 6, Abs. 2 gefordert ist, ergibt für die staatliche Gemeinschaft die subsidiäre Aufgabe über die Einhaltung dieser angemahnten Pflichten zu wachen. Das Grundgesetz, so Prof. Di Fabio, verließe sich darauf, dass Eltern pflegen und erziehen.
Vollstaändige Nachricht siehe hier.
Gerade im aktuellen Kontext ist der folgende Satz von Bedeutung:
Erst "wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen" (Art. 6, Abs. 3GG) sind Kinder von Gesetzes wegen von den Eltern zu trennen.
Prof. Di Fabio hält viel beachtete Vorträge; auch seine schriftlichen Veröffentlichungen werden oft zitiert. Schade nur, dass seine Entscheidungen am BVerfG nicht immer zu den vorgetragenen Grundaussagen passen.
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Montag, 16. Juli 2007
Mutter schlug Beamtin - 10 Monate Haftstrafe!
thopo, 02:12h
Nicht vorbestrafte 43-Jährige soll ins Gefängnis / Richter wollte ein "Exempel statuieren"
Hamburger Abendblatt 12. 07. 2007
Stephanie Lamprecht
Das harte Urteil von Amtsrichter André Peters (46) gegen Irene K. (43) sorgt für Wirbel: Weil sie auf dem Jugendamt des Bezirks Eimsbüttel eine Beamtin beschimpfte und tätlich angriff, soll die bisher unbestrafte Klavierlehrerin und Mutter zweier Kinder (18 Monate, 12 Jahre) für zehn Monate hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe wegen Beleidigung und einfacher Körperverletzung gefordert. Wie gerecht ist dieses Urteil?
Vollständige Nachricht siehe hier.
Nun ist es offiziell: Eine Ohrfeige für einen Jugendamts-Mitarbeiter kommt gleich nach dem Verbreiten unzüchtiger Bibelstellen und wird mindestens eben so hart bestraft.
Doch wer "statuiert eigentlich ein Exempel" an den Jugendamts-Mitarbeitern, die vorsätzlich Familien zerstören? Die Familien Haase, Görgülü und viele andere warten seit langem darauf!
Interessant auch der Satz des Richters, dass "Behördenentscheidungen geduldet werden müssen, selbst wenn sie fehlerhaft seien". Warum müssen dann Jugendämter rechtskräftige Beschlüsse der Familiengerichte nicht befolgen?
Doch denke ja niemand, in Deutschland werde mit zweierlei Maß gemessen, denn so etwas ist bei uns selbstverständlich ausgeschlossen ...
Hamburger Abendblatt 12. 07. 2007
Stephanie Lamprecht
Das harte Urteil von Amtsrichter André Peters (46) gegen Irene K. (43) sorgt für Wirbel: Weil sie auf dem Jugendamt des Bezirks Eimsbüttel eine Beamtin beschimpfte und tätlich angriff, soll die bisher unbestrafte Klavierlehrerin und Mutter zweier Kinder (18 Monate, 12 Jahre) für zehn Monate hinter Gitter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe wegen Beleidigung und einfacher Körperverletzung gefordert. Wie gerecht ist dieses Urteil?
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Nun ist es offiziell: Eine Ohrfeige für einen Jugendamts-Mitarbeiter kommt gleich nach dem Verbreiten unzüchtiger Bibelstellen und wird mindestens eben so hart bestraft.
Doch wer "statuiert eigentlich ein Exempel" an den Jugendamts-Mitarbeitern, die vorsätzlich Familien zerstören? Die Familien Haase, Görgülü und viele andere warten seit langem darauf!
Interessant auch der Satz des Richters, dass "Behördenentscheidungen geduldet werden müssen, selbst wenn sie fehlerhaft seien". Warum müssen dann Jugendämter rechtskräftige Beschlüsse der Familiengerichte nicht befolgen?
Doch denke ja niemand, in Deutschland werde mit zweierlei Maß gemessen, denn so etwas ist bei uns selbstverständlich ausgeschlossen ...
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Donnerstag, 12. Juli 2007
Mehr Rechte beim Vaterschaftstest
thopo, 01:28h
Väter sollen bald wie Mütter das Recht bekommen zu erfahren, von wem ihr Nachwuchs abstammt. Die dafür nötigen Genproben müssen alle Beteiligten aber freiwillig abgeben.
Süddeutsche Zeitung 11. 07. 2007
(AP)
Männer sollen nach dem Willen der Bundesregierung mehr Rechte bei Vaterschaftstests bekommen. Nach einem im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf haben Väter demnächst ebenso wie Mütter oder Kinder einen Anspruch darauf, die Abstammung zu klären.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Ich höre förmlich den Kommentar einer Richterin des OLG Frankfurt: "Und wenn sich die Mutter weigert, dann kann man dagegen nichts machen." Das hat sie zwar in anderem Zusammenhang gesagt, doch es ist auch auf die Vaterschaftstestes anwendbar ... und wird mit Sicherheit darauf angewendet werden. Wer nimmt noch Wetten an?
Süddeutsche Zeitung 11. 07. 2007
(AP)
Männer sollen nach dem Willen der Bundesregierung mehr Rechte bei Vaterschaftstests bekommen. Nach einem im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf haben Väter demnächst ebenso wie Mütter oder Kinder einen Anspruch darauf, die Abstammung zu klären.
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Ich höre förmlich den Kommentar einer Richterin des OLG Frankfurt: "Und wenn sich die Mutter weigert, dann kann man dagegen nichts machen." Das hat sie zwar in anderem Zusammenhang gesagt, doch es ist auch auf die Vaterschaftstestes anwendbar ... und wird mit Sicherheit darauf angewendet werden. Wer nimmt noch Wetten an?
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