Montag, 15. Oktober 2007
Mann nach Angriff auf Köhler wieder frei
thopo, 10:45h
WELT ONLINE 14.10.2007
afp/ap/dpa/kas/fsl
Wenige Stunden nach der Attacke auf Bundespräsident Horst Köhler vor der Frankfurter Paulskirche ist der 44 Jahre alte Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Sein Motiv waren offenbar finanzielle Probleme. Köhler war bei dem Übergriff unverletzt geblieben.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Der Hessische Rundfunk berichtete ergänzend, gegen den Mann werde ei Ermittlungsverfahren wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung eingeleitet.
Resümieren wir: Ein verzweifelter Mensch, dem die Schulden über dem Kopf zusammenzuschlagen drohen, sieht eine Chance, mit dem Bundespräsidenten sprechen zu können. Dass die Mittel, die er angewendet hat, nicht in Ordnung waren, steht außer Zweifel. Doch es steht ebenso außer Zweifel, dass er nur mit Herrn Köhler sprechen wollte. Doch sofort ermittelt die Justiz wegen Körperverletzung.
Wenn aber eine Pfarrersfrau einen schwerbehinderten Jugendlichen im Beisein des Jugendamtes "wie einen Verbrecher abführt" (schriftliche Schilderung des Vorfalls durch den Pfarrer) , um ihn gegen seinen Willen in ein Heim zu bringen, dann sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund, ein Ermittlungsverfahren auch nur zu eröffnen.
Was ist los mit diesem Staat?
afp/ap/dpa/kas/fsl
Wenige Stunden nach der Attacke auf Bundespräsident Horst Köhler vor der Frankfurter Paulskirche ist der 44 Jahre alte Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Sein Motiv waren offenbar finanzielle Probleme. Köhler war bei dem Übergriff unverletzt geblieben.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Der Hessische Rundfunk berichtete ergänzend, gegen den Mann werde ei Ermittlungsverfahren wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung eingeleitet.
Resümieren wir: Ein verzweifelter Mensch, dem die Schulden über dem Kopf zusammenzuschlagen drohen, sieht eine Chance, mit dem Bundespräsidenten sprechen zu können. Dass die Mittel, die er angewendet hat, nicht in Ordnung waren, steht außer Zweifel. Doch es steht ebenso außer Zweifel, dass er nur mit Herrn Köhler sprechen wollte. Doch sofort ermittelt die Justiz wegen Körperverletzung.
Wenn aber eine Pfarrersfrau einen schwerbehinderten Jugendlichen im Beisein des Jugendamtes "wie einen Verbrecher abführt" (schriftliche Schilderung des Vorfalls durch den Pfarrer) , um ihn gegen seinen Willen in ein Heim zu bringen, dann sieht die Staatsanwaltschaft keinen Grund, ein Ermittlungsverfahren auch nur zu eröffnen.
Was ist los mit diesem Staat?
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Mittwoch, 26. September 2007
Nur verhaltene Kritik an Justitia
thopo, 12:25h
Main-Post 18. 09. 2007
Tilman Toepfer
Die Liste skandalöser Vorgänge in der deutschen Justiz wird immer länger, schreibt Bestseller-Autor Jürgen Roth in seinem Buch „Anklage unerwünscht“. Beim „Forum Gerechtigkeit“ anlässlich des 19. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstags in Würzburg war derlei Fundamentalkritik nicht zu hören, auch nicht von einem der bekanntesten Journalisten der Republik. Hans Leyendecker von der „Süddeutschen Zeitung“ urteilte: „Ich habe den Eindruck, dass es früher mitunter ungerechter zuging.“
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wirklich erstaunlich: Bei der Tagung der Richter und Staatsanwälte hat sich die deutsche Justiz selbst bescheinigt, dass es in unseren Gerichtssälen gerecht zugeht.
Doch in Wirklichkeit dürfte das höchstens ein frommer Wunsch sein. Nicht nur Jürgen Roth hat nachgewiesen, dass die Realität anders aussieht. Auch der renommierte Strafverteidiger Rolf Bossi hat in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz" erhebliche Missstände aufgedeckt.
Auch der deutsche Richterbund scheint da anderer Auffassung zu sein. Einige hohe Richter haben sich wiederholt kritisch geäußert - aber erst, nachdem sie aus dem aktiven Dienst ausgeschieden waren.
Wie schon Mark Twain sagte: "Wenn man einen Sumpf trockenlegen will, darf man damit nicht die Frösche beauftragen."
Tilman Toepfer
Die Liste skandalöser Vorgänge in der deutschen Justiz wird immer länger, schreibt Bestseller-Autor Jürgen Roth in seinem Buch „Anklage unerwünscht“. Beim „Forum Gerechtigkeit“ anlässlich des 19. Deutschen Richter- und Staatsanwaltstags in Würzburg war derlei Fundamentalkritik nicht zu hören, auch nicht von einem der bekanntesten Journalisten der Republik. Hans Leyendecker von der „Süddeutschen Zeitung“ urteilte: „Ich habe den Eindruck, dass es früher mitunter ungerechter zuging.“
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Wirklich erstaunlich: Bei der Tagung der Richter und Staatsanwälte hat sich die deutsche Justiz selbst bescheinigt, dass es in unseren Gerichtssälen gerecht zugeht.
Doch in Wirklichkeit dürfte das höchstens ein frommer Wunsch sein. Nicht nur Jürgen Roth hat nachgewiesen, dass die Realität anders aussieht. Auch der renommierte Strafverteidiger Rolf Bossi hat in seinem Buch "Halbgötter in Schwarz" erhebliche Missstände aufgedeckt.
Auch der deutsche Richterbund scheint da anderer Auffassung zu sein. Einige hohe Richter haben sich wiederholt kritisch geäußert - aber erst, nachdem sie aus dem aktiven Dienst ausgeschieden waren.
Wie schon Mark Twain sagte: "Wenn man einen Sumpf trockenlegen will, darf man damit nicht die Frösche beauftragen."
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Ist das BVerfG noch gesetzlicher Richter?
thopo, 11:10h
Neue Juristische Wochenzeitschrift (NJW) 2001, S. 419
Dr. Rolf Lamprecht
Manches Politikum wird, nachdem es längst aus den Schlagzeilen verschwunden ist, ein zweites Mal zum Gegenstand der Neugier. Plötzlich tauchen Fragen auf, die vorher keiner gestellt und demzufolge auch keiner beantwortet hat. Als im Dezember 2000 die Debatte über mögliche Umzugspläne des BVerfG jäh aufwallte und ebenso schnell wieder verebbte, hieß es zur Begründung, das Gericht platze aus allen Nähten, mindestens 20 weitere Räume würden benötigt. Wie das? Waren etwa, unbemerkt von der Öffentlichkeit, neben den beiden allseits bekannten Senaten zwei neue installiert worden? Mitnichten! Das Hohe Haus in Karlsruhe braucht den zusätzlichen Platz für die Ergänzung seines Mitarbeiterstabs.
Just dieser Bedarf wirft Schlaglichter auf eine Entwicklung, die sich tatsächlich weit gehend im Verborgenen abgespielt hat. Im Laufe der ersten beiden Jahrzehnte nach Gründung des BVerfG, etwa bis 1970, war die Zahl der "Hiwis" (wie die wissenschaftlichen Mitarbeiter damals hießen) ganz allmählich gewachsen. Am Ende stand jedem der 16 Bundesverfassungsrichter eine Hilfskraft zur Seite. Inzwischen sind es durchschnittlich vier. Die Zahl erinnert an einen BGH-Senat - ein Vorsitzender, vier Beisitzer. Wer da die Stirn runzelt und die Frage nach der Legitimation dieses Fünfer-Gremiums stellt, muss vorab klären: Was tun eigentlich die vier Anonymen, die nicht gewählt sind und niemandem Rechenschaft schulden?
Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.
Dr. Rolf Lamprecht
Manches Politikum wird, nachdem es längst aus den Schlagzeilen verschwunden ist, ein zweites Mal zum Gegenstand der Neugier. Plötzlich tauchen Fragen auf, die vorher keiner gestellt und demzufolge auch keiner beantwortet hat. Als im Dezember 2000 die Debatte über mögliche Umzugspläne des BVerfG jäh aufwallte und ebenso schnell wieder verebbte, hieß es zur Begründung, das Gericht platze aus allen Nähten, mindestens 20 weitere Räume würden benötigt. Wie das? Waren etwa, unbemerkt von der Öffentlichkeit, neben den beiden allseits bekannten Senaten zwei neue installiert worden? Mitnichten! Das Hohe Haus in Karlsruhe braucht den zusätzlichen Platz für die Ergänzung seines Mitarbeiterstabs.
Just dieser Bedarf wirft Schlaglichter auf eine Entwicklung, die sich tatsächlich weit gehend im Verborgenen abgespielt hat. Im Laufe der ersten beiden Jahrzehnte nach Gründung des BVerfG, etwa bis 1970, war die Zahl der "Hiwis" (wie die wissenschaftlichen Mitarbeiter damals hießen) ganz allmählich gewachsen. Am Ende stand jedem der 16 Bundesverfassungsrichter eine Hilfskraft zur Seite. Inzwischen sind es durchschnittlich vier. Die Zahl erinnert an einen BGH-Senat - ein Vorsitzender, vier Beisitzer. Wer da die Stirn runzelt und die Frage nach der Legitimation dieses Fünfer-Gremiums stellt, muss vorab klären: Was tun eigentlich die vier Anonymen, die nicht gewählt sind und niemandem Rechenschaft schulden?
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Montag, 24. September 2007
Von Willkür, Geld und Geltungssucht
thopo, 18:26h
Umfrage des Deutschen Richterbunds zeigt Ungerechtigkeiten bei Gerichtsprozessen auf
Live-PR.com 18. 09. 2007
Brigitte Caspary / SP
Vor Gericht und auf hoher See - so lautet ein Sprichwort - sind wir in Gottes Hand. Eine Umfrage des Deutschen Richterbundes unter Anwälten, Staatsanwälten und Richtern belegt, dass der Volksmund recht hat: «Ungleichheit spielt auch vor Gericht eine Rolle», so fasst die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, die auf dem 19. Deutschen Richter- und Staatsanwalttag in Würzburg vorgestellten Ergebnisse zusammen.
Die Gründe für die Ungerechtigkeiten vor Gericht sind der Umfrage zufolge vielfältig: Sie reichen von der jeweiligen Laune der Prozessbeteiligten über die Geltungssucht einzelner Strafverfolger bis hin zur schlichten Inkompetenz.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Live-PR.com 18. 09. 2007
Brigitte Caspary / SP
Vor Gericht und auf hoher See - so lautet ein Sprichwort - sind wir in Gottes Hand. Eine Umfrage des Deutschen Richterbundes unter Anwälten, Staatsanwälten und Richtern belegt, dass der Volksmund recht hat: «Ungleichheit spielt auch vor Gericht eine Rolle», so fasst die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, die auf dem 19. Deutschen Richter- und Staatsanwalttag in Würzburg vorgestellten Ergebnisse zusammen.
Die Gründe für die Ungerechtigkeiten vor Gericht sind der Umfrage zufolge vielfältig: Sie reichen von der jeweiligen Laune der Prozessbeteiligten über die Geltungssucht einzelner Strafverfolger bis hin zur schlichten Inkompetenz.
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Querulanten in Richterrobe
thopo, 14:35h
Berliner Zeitung 31. 03. 2007
Rolf Lamprecht
Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) - objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf. Vielleicht, weil das Opfer Kazimir Görgülü heißt und bloß ein Deutschtürke ist?
Vollständige Nachricht siehe hier.
Rolf Lamprecht
Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) - objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf. Vielleicht, weil das Opfer Kazimir Görgülü heißt und bloß ein Deutschtürke ist?
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Quo vadis, Justitia?
thopo, 14:29h
Umweltjournal.de 23. 09. 2007
Marcus Gnau
Eisenach, 23.09.2007: Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Denn diese Richter sollen im Fall Görgülü durch wiederholte Missachtung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts Recht gebeugt haben. Würde dieser Vorwurf bestätigt werden, würde feststehen, dass die angeklagten Richter ein Verbrechen begangen hätten. Doch das Landgericht Halle hat beschlossen, die Anklage nicht zu eröffnen, weshalb nun ausgerechnet das OLG Naumburg über diesen Nichteröffnungsbeschluss als Rechtsbehelfsgericht zu entscheiden hat.
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Marcus Gnau
Eisenach, 23.09.2007: Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Denn diese Richter sollen im Fall Görgülü durch wiederholte Missachtung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Bundesverfassungsgerichts Recht gebeugt haben. Würde dieser Vorwurf bestätigt werden, würde feststehen, dass die angeklagten Richter ein Verbrechen begangen hätten. Doch das Landgericht Halle hat beschlossen, die Anklage nicht zu eröffnen, weshalb nun ausgerechnet das OLG Naumburg über diesen Nichteröffnungsbeschluss als Rechtsbehelfsgericht zu entscheiden hat.
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Sonntag, 2. September 2007
Ärger nach Bemerkung über Hitlergruß
thopo, 11:19h
Focus online 30. 08. 2007
hal/dpa
Ein schlechter Scherz über den Hitlergruß bringt einen Mainzer Richter in Bedrängnis. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Die CDU-Fraktion fordert lückenlose Aufklärung.
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hal/dpa
Ein schlechter Scherz über den Hitlergruß bringt einen Mainzer Richter in Bedrängnis. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Die CDU-Fraktion fordert lückenlose Aufklärung.
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Samstag, 1. September 2007
Vier Jahre kein Kontakt - Vater kämpft um seine Kinder
thopo, 14:18h
TVaktuell 20. 08. 2007
KM
Im Kampf um seine Kinder lässt Nikolaus Gradl nichts unversucht: Er ist fünffacher Vater, seine zwei jüngsten Kinder sind elf und sechzehn Jahre alt. Vier Jahre ist es nun her, dass er sie das letzte Mal sehen oder sprechen durfte. Seit Jahren kämpft Nikolaus Gradl für die Scheidung und um ein Umgangsrecht mit seinen Kindern. Bis heute ist die Scheidung nicht vollzogen.
Vollständige Nachricht siehe hier.
KM
Im Kampf um seine Kinder lässt Nikolaus Gradl nichts unversucht: Er ist fünffacher Vater, seine zwei jüngsten Kinder sind elf und sechzehn Jahre alt. Vier Jahre ist es nun her, dass er sie das letzte Mal sehen oder sprechen durfte. Seit Jahren kämpft Nikolaus Gradl für die Scheidung und um ein Umgangsrecht mit seinen Kindern. Bis heute ist die Scheidung nicht vollzogen.
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Montag, 27. August 2007
Omnipotente Mütter
thopo, 10:12h
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung 03. 09. 2006
Esther Caspary
Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.
Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinde aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.
Allerdings nimmt es hiervon das Recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.
Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.
Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.
Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
"Ohnmachtsgefühle" des Oberlandesgerichts? Des höchsten Familiengerichts in Hessen, dessen Richter auch schon mal von sich sagen "Über uns kommt nur der blaue Himmel"? Der rechtssuchende Bürger vernimmt's mit Grausen.
Post Scriptum: So ganz ohnmächtig scheinen die Gerichte doch nicht zu sein - zumindest dann nicht, wenn es darum geht, Mütter in ihrem rechtswidrigen Tun zu bestärken. Lesen Sie hier, wie es weiterging.
Esther Caspary
Mütter, die scheinbar allmächtig sind, machen wütend. Mitunter auch Richter? Eine Mutter verweigert dem in Kalifornien lebenden Vater seit neun Jahren beharrlich gegen alle Gerichtsbeschlüsse und ohne nachvollziehbaren Grund den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern. Sie verweigert sich jeder Kooperation mit dem Gericht, dem Verfahrenspfleger und dem Sachverständigen. Auch die Kinder lehnen jeden Kontakt mit ihrem Vater ab. Das Familiengericht überträgt schließlich das Sorgerecht auf das Jugendamt, Mutter und Vater legen Beschwerde ein. Beide wollen das alleinige Sorgerecht.
Im Beschwerdeverfahren stellt der Gutachter fest, dass die Mutter alles kontrollieren möchte, die Kinde massiv beeinflusst und ihnen keinen Raum lässt, sich eigene Meinungen zu bilden, insbesondere über ihren Vater. Die Kinder kommen in ein Heim, um zu klären, ob sie ohne den Einfluss der Mutter zu einem Kontakt mit ihrem Vater bereit sind. Tatsächlich beginnen sich die Kinder zu öffnen, bis es der Mutter gelingt, ihren Einfluss durch heimliche Treffen mit den Kindern wieder geltend zu machen. Kurz vor Weihnachten entführt die Mutter die Kinde aus dem Heim und taucht mit ihnen unter. Das Beschwerdegericht stellt fest, dass die Mutter nicht geeignet ist zu erziehen, da sich die Kinder wegen ihres Omnipotenzverhaltens nicht zu selbständigen Persönlichkeiten entwickeln könnten. Es überträgt das Sorgerecht auf den Vater.
Allerdings nimmt es hiervon das Recht aus, zu bestimmen, wo die Kinder leben. Dieses Recht erhält der Pfleger, der die Kinder zunächst bei der Mutter lassen will. Begründung des Gerichts: Zwar sei die Abneigung der Kinder gegenüber ihrem Vater durch die Mutter verursacht. Die Kinder erlebten aber mittlerweile den Willen der Mutter als ihren eigenen Willen, und diesen könne man nicht ohne Schaden für das Kindeswohl brechen. Im Ergebnis soll also die Mutter die Kinder betreuen, ohne jedoch das Sorgerecht zu haben.
Entscheiden in allen wichtigen Angelegenheiten darf vielmehr der Vater, dessen Wünschen die Mutter Folge leisten muss. Die Verständigung soll über den Verfahrenspfleger erfolgen. Der Vater soll dadurch im Erleben der Kinder Gewicht und Verantwortung erhalten und die Übermacht der Mutter gebrochen werden.
Vor dem Hintergrund des Verhaltens der Mutter ist dieser Wunsch mehr als verständlich. Trotzdem erscheint die vom Gericht gefundene Lösung fragwürdig. Zum einen wird Vertrauen zum Vater sich so kaum entwickeln, da die Kinder vermutlich die völlige Entrechtung der Mutter als weitere Demütigung erleben und ihr negatives Vaterbild bestätigt sehen werden. Zum anderen ist unklar, warum die Kinder weiter bei der Mutter leben sollen, wenn sie nicht erziehungsgeeignet ist. Hätten die Kinder dann nicht in ein Heim oder Internat gemusst? Der verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, bei dieser Entscheidung habe auch die Frustration über die scheinbar allmächtige Mutter und die eigenen Ohnmachtsgefühle eine Rolle gespielt, nicht nur das Kindeswohl.
Die Autorin ist Fachanwältin für Familienrecht in Berlin.
"Ohnmachtsgefühle" des Oberlandesgerichts? Des höchsten Familiengerichts in Hessen, dessen Richter auch schon mal von sich sagen "Über uns kommt nur der blaue Himmel"? Der rechtssuchende Bürger vernimmt's mit Grausen.
Post Scriptum: So ganz ohnmächtig scheinen die Gerichte doch nicht zu sein - zumindest dann nicht, wenn es darum geht, Mütter in ihrem rechtswidrigen Tun zu bestärken. Lesen Sie hier, wie es weiterging.
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BGH: Verwirkung des Unterhalts wegen Umgangsvereitelung nur in seltenen Fällen möglich
thopo, 09:50h
123recht.net 20. 08. 2007
Klaus Wille
Kann der nacheheliche Unterhalt verwirkt werden, wenn der geschiedene Ehegatte das Umgangsrecht vereitelt? Diese Frage hatte der BGH zu entscheiden. Die Antwort ist eindeutig: nur in extremen Ausnahmefällen kann in solchen Fällen der Unterhalt ausgeschlossen werden.
Vollständige Nachricht siehe hier.
Das Grundgesetz wird weiter ausgehöhlt. Das Recht auf Schutz der Familie ist in Art. 6 GG in ungewöhnlich deutlicher Form verankert. In § 1684 BGB wird präzisiert, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; umgekehrt ist jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
In früheren Entscheidungen haben die Obergerichte noch festgestellt, dass der sorgeberechtigte Elternteil nicht nur den Umgang mit dem anderen Elternteil dulden muss, sondern er ist auch verpflichtet, diesen Umgang aktiv zu fördern. Doch in seiner aktuellen Entscheidung baut der BGH immer größere Hürden für den Nachweis der Umgangsvereitelung auf. Wie soll man seinem Kind "Briefe und kleine Geschenke" zukommen lassen, wenn diese vom anderen Elternteil entweder zurückgeschickt, oder, was noch viel schlimmer ist, dem Kind übergeben und dann in seinen Augen schlecht gemacht werden? Alle PAS-Experten sind sich darin einig, dass dieses "Schlechtmachen" eine der beliebtesten Methoden der manipulierenden Eltern ist.
Der Autor des Artikels, selbst Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht, zieht das Fazit:
Auch mit dieser Entscheidung wird ersichtlich, dass es für den Umgangsberechtigten fast unmöglich ist, den Unterhalt auszuschließen, wenn das Umgangsrecht vereitelt wird. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass es nur wenige Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Betrachtet man die praktischen Umsetzungsprobleme bei Umgangsvereitelungen, so ist eine Hilfslosigkeit der Umgangsberechtigten offensichtlich.
Dabei ist der Ausdruck "Hilflosigkeit" noch sehr milde gewählt. Was soll man von einem rechtssystem halten, in dem es ausreicht, dass eine Mutter ein Kind einfach in ihre Gewalt bringt, um die Übertragung des Sorgerechts auf sich zu erzwingen, während umgekehrt ein Vater, der "nur" den Umgang verweigert hat, sofort mit dem Sondereinsatzkommando Bekanntschaft macht? Siehe hierzu auch den lesenswerten Kommentar "Omnipotente Mütter" von Rechtsanwältin Esther Caspary.
Klaus Wille
Kann der nacheheliche Unterhalt verwirkt werden, wenn der geschiedene Ehegatte das Umgangsrecht vereitelt? Diese Frage hatte der BGH zu entscheiden. Die Antwort ist eindeutig: nur in extremen Ausnahmefällen kann in solchen Fällen der Unterhalt ausgeschlossen werden.
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Das Grundgesetz wird weiter ausgehöhlt. Das Recht auf Schutz der Familie ist in Art. 6 GG in ungewöhnlich deutlicher Form verankert. In § 1684 BGB wird präzisiert, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; umgekehrt ist jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
In früheren Entscheidungen haben die Obergerichte noch festgestellt, dass der sorgeberechtigte Elternteil nicht nur den Umgang mit dem anderen Elternteil dulden muss, sondern er ist auch verpflichtet, diesen Umgang aktiv zu fördern. Doch in seiner aktuellen Entscheidung baut der BGH immer größere Hürden für den Nachweis der Umgangsvereitelung auf. Wie soll man seinem Kind "Briefe und kleine Geschenke" zukommen lassen, wenn diese vom anderen Elternteil entweder zurückgeschickt, oder, was noch viel schlimmer ist, dem Kind übergeben und dann in seinen Augen schlecht gemacht werden? Alle PAS-Experten sind sich darin einig, dass dieses "Schlechtmachen" eine der beliebtesten Methoden der manipulierenden Eltern ist.
Der Autor des Artikels, selbst Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht, zieht das Fazit:
Auch mit dieser Entscheidung wird ersichtlich, dass es für den Umgangsberechtigten fast unmöglich ist, den Unterhalt auszuschließen, wenn das Umgangsrecht vereitelt wird. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass es nur wenige Entscheidungen zu diesem Thema gibt. Betrachtet man die praktischen Umsetzungsprobleme bei Umgangsvereitelungen, so ist eine Hilfslosigkeit der Umgangsberechtigten offensichtlich.
Dabei ist der Ausdruck "Hilflosigkeit" noch sehr milde gewählt. Was soll man von einem rechtssystem halten, in dem es ausreicht, dass eine Mutter ein Kind einfach in ihre Gewalt bringt, um die Übertragung des Sorgerechts auf sich zu erzwingen, während umgekehrt ein Vater, der "nur" den Umgang verweigert hat, sofort mit dem Sondereinsatzkommando Bekanntschaft macht? Siehe hierzu auch den lesenswerten Kommentar "Omnipotente Mütter" von Rechtsanwältin Esther Caspary.
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