Dienstag, 10. Juli 2007
 
Landesregierung will mehr für Scheidungs-Kinder tun
"Cochemer Modell" soll Konflikte vor Gericht entschärfen
Gießener Anzeiger 10. 07. 2007
(lhe)

Die Landesregierung setzt sich bei Scheidungsverfahren für das so genannte Cochemer Modell ein, mit dem betroffene Kinder besonders geschont werden.
Es wäre erfreulich, wenn häufiger als bisher Familienrichter, Mitarbeiter von Jugendämtern und Familienberatungsstellen sowie Anwälte entsprechend zusammenarbeiten würden, erklärten Sozialministerin Silke Lautenschläger und Justizminister Jürgen Banzer zum Auftakt einer Fortbildungsreihe ihrer Ministerien in Kassel.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Die Botschaft hör' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. So lange Richter am Oberlandesgericht jeden Hinweis auf elementare Begriffe wie "PAS" und "Cochemer Modell" mit den barschen Worten "Ich lese doch keine Fachaufsätze" abkanzeln, steht es schlecht um die richterliche Fortbildung. Mit den Worten "Es wäre schön, wenn ..." erreicht man in der Regel nur Diejenigen, die sich ohnehin fortbilden. An den Unverbesserlichen gehen diese frommen Wünsche spurlos vorüber.

ES WÄRE WIRKLICH SCHÖN, WENN Herr Banzer und Frau Lautenschläger sich einmal von betroffenen Eltern berichten ließen, wie hessische Gerichte und Jugendämter tatsächlich agieren.

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Montag, 9. Juli 2007
 
Das Kind zwischen Mutter und Vater
Berliner Zeitung 07. 07. 2007

In der vergangenen Woche veröffentlichten wir an dieser Stelle unter dem Titel "Zu wem gehört das Kind?" ein Interview mit dem Juristen Prof. Ludwig Salgo. Vorausgegangen war ein Magazin-Text über einen Sorge- und Umgangsrechtsstreit ("Und bist du nicht willig ." von Birgit Walter, 10. Februar 2007). Zum Interview mit Ludwig Salgo haben uns mehr als 80 Zuschriften erreicht. Betroffene Mütter und Väter, Experten, die sich mit dem brisanten Thema beschäftigen, berichten darin aus eigener Erfahrung. Einige der Zuschriften veröffentlichen wir, teilweise gekürzt, im Folgenden.

Leserbriefe siehe hier.

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Hausschul-Eltern vor Gericht erfolgreich
idea 07. 07. 2007

Eine christliche Familie, die seit acht Jahren vier ihrer sechs schulpflichtigen Kinder aus Glaubens- und Gewissensgründen zu Hause unterrichtet, hat jetzt vor Gericht erstmals einen Erfolg erzielt. Ein Familiengericht in Eschwege sieht in der Familie von Rosemarie und Jürgen Dudek (Herleshausen) das Kindeswohl nicht gefährdet. Familienrichter Helmuth von Moltke stellte das Verfahren ein und will auch keine weiteren Maßnahmen veranlassen.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Wie man in dem Artikel weiter erfährt, hatten die Eltern einen Antrag auf Zulassung ihrer Hausschule gestellt. Doch anstatt den Antrag zu bearbeiten, erstattete das Schulamt Strafanzeige.

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Montag, 2. Juli 2007
 
Sehnsucht nach der Tochter
Leiblicher Vater kämpft um Umgangsrecht - Vereine und Selbsthilfegruppen helfen
Landeszeitung für die Lüneburger Heide 30. 06. 2007
kre

"Annabell* ist die beste Tochter der Welt", sagt Peter Witkowski und schaut liebevoll auf das Foto eines Mädchens, das fröhlich in die Kamera lacht. Gerne würde der 39-Jährige der Siebenjährigen sagen, wie stolz er auf sie ist. Doch das darf er nicht. Ein Gericht hat ihm bis Ende 2008 den Umgang mit seiner Tochter untersagt. Witkowski ist verzweifelt, will sich damit nicht abfinden.

Vollständige Nachricht siehe hier.

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Zu wem gehört das Kind?
Wenn Eltern sich trennen: Über Rechte und Ansprüche von Müttern und Vätern, über Zumutungen von Richtern und Leiden von Kindern ein Gespräch mit dem Juristen Ludwig Salgo
Berliner Zeitung 30. 06. 2007
Birgit Walter

Zwölf Jahre lang tobte in einer deutschen Großstadt ein bizarrer Umgangs- und Sorgerechtsprozess, der im April 2007 sein vorläufiges Ende fand. Erbittert gekämpft wurde um heute 14-jährige Zwillinge, die Gerichtsprozessen und Begutachtungen ausgesetzt sind, seit sie denken können. Sie waren zwei Jahre alt, als sich ihre Eltern trennten. Ihren Vater, einen Amerikaner, der sich nur gelegentlich in Deutschland aufhält und kein Deutsch spricht, kennen sie fast gar nicht. Dennoch lehnen sie ihn rundweg ab. Dazu dürften sie von ihrer Mutter stark beeinflusst worden sein. Sie versuchte, jeden Kontakt der Kinder zu ihrem Vater zu verhindern. Als die Zwillinge 12 Jahre alt waren, wurden sie eines Tages von Polizisten aus der Schule geholt und in ein Kinderheim verbracht - eine klare Strafaktion gegen die unbotmäßige Mutter. Der Vorwurf: Sie gefährde durch Dominanz ihre Kinder. Die Zwillinge waren dann neun Monate im Heim, bis sie die Mutter nach einem Besuch zu Hause nicht zurückbrachte. 2005 bekam der Vater in Amerika allein das Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht dagegen blieb bei einem Pfleger, der die Kinder bei der Mutter ließ. Ziel des letzten Prozesses war für den Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um die Kinder in einem Internat unterzubringen, die Mutter wollte das Sorgerecht zurück. Die beiden 14-Jährigen verlangten, bei der Mutter zu bleiben und endlich in Ruhe gelassen zu werden. Acht Richter, fünf Anwälte, ungezählte Verfahrenspfleger und Gutachter waren mit den Kindern befasst. Und der Erfolg dieser Aktenschlacht: Der Vater hat seine Kinder in all den Jahren insgesamt sechs Stunden gesehen. Das letzte Urteil begründete die Richterin streng aus der Perspektive der Kinder. Sie seien gesund und selbstbewusst, schulisch und sozial gut integriert und hätten ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter, weswegen sie ihren Wunsch nicht länger ignorieren werde. Die Mutter hat nun allein das Sorgerecht. Das Jugendamt muss dem Vater regelmäßig über die Entwicklung der Kinder berichten.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Leserbriefe zu dem Artikel siehe hier.

Und wieder einmal haben die Frankfurter Familiengerichte zugeschlagen. Dort ist es kein Einzelfall, dass Mütter, die sich über rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zu Umgang und Sorge hinwegsetzen, mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt werden, seien sie auch noch so ungeeignet.

Noch am 11. 05. 2005 hatte das OLG Frankfurt am Main im Fall der Zwillinge Folgendes beschlossen: (Orientierungssatz des Beschlusses Az. 1 UF 94/03)


Bindet ein Elternteil zwölfjährige Kinder derart eng und übermächtig an sich, dass diese im Verhältnis zu ihm kaum die Möglichkeit haben, sich eigenständig zu entwickeln, so ist dies ein das Wohl der Kinder nachhaltig berührender Grund im Sinne des § 1696 Abs.1 BGB. Er gibt Anlass, die Regelung des Sorgerechts zu überprüfen. Bei einem von einem Elternteil induzierten Willen eines Kindes ist zu bedenken, ob das Kind ihn sich selbst zu eigen gemacht hat. In diesem Fall ist zu prüfen, ob es mit dem Kindeswohl vereinbar ist, ihn zu übergehen oder ob dies dann zu einer für das Kind schädlichen Entwicklung führen würde. Ist ein Elternteil ungeeignet, die elterliche Verantwortung wahrzunehmen, so steht einer Übertragung der alleinigen elterliche Sorge auf den anderen erziehungsgeeigneten Elternteil nicht entgegen, dass die Kinder derzeit nicht bei ihm leben können, weil sie dies wegen eines induzierten Willens nachdrücklich ablehnen. In diesem Fall kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Ergänzungspfleger übertragen werden. Mit der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Ergänzungspfleger kann die Verpflichtung verbunden sein, mit dem sorgeberechtigten Elternteil Kontakt zu halten und ihn zu informieren, damit er für die Kinder anstehende Entscheidungen treffen kann. Der Ergänzungspfleger ist dann gehalten, das Aufenthaltsbestimmungsrecht so auszuüben, dass die Entscheidungen des sorgeberechtigten Elternteils beachtet werden.

Aus den Gründen:

Durch die angefochtene Entscheidung hat das Amtsgericht der Mutter das Personensorgerecht für die Zwillinge G. und Sh., Kinder aus der geschiedenen Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin, entzogen und auf das Jugendamt als Pfleger übertragen. Wegen des problematische Verhaltens der Mutter, zu dem gehörte, dass sie über Jahre Gerichtsentscheidungen nicht beachtete und dem Vater Kontakte zu seinen Kindern verwehrte, hatte das Jugendamt die Eignung für die elterliche Sorge bei der Mutter in Frage gestellt. Sowohl dem Jugendamt wie auch der Verfahrenpflegerin der Kinder verweigerte die Mutter den Kontakt zu diesen. Ein vom Amtsgericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zur Klärung der Frage, ob das Wohl der Kinder bei einem Verbleib im mütterlichen Haushalt gefährdet wäre, konnte nicht erstattet werden, weil sich die Mutter bei der Sachverständigen auf keine Termine einließ. Auch die Verfahrenspflegerin hatte sich angesichts aller Umstände für einen Entzug der Personensorge ausgesprochen.

(...)

Auf Grund der bis dahin getroffenen Feststellungen erstattete der Sachverständige ein Gutachten vom 25.1.2004, in dem er im Hinblick auf die Mutter zu dem Ergebnis kam, diese wolle alle Dinge kontrollieren, habe ein Omnipotenzgefühl und glaube allein zu wissen, was gut für Ihre Kinder sei. Sie lasse ihre Kinder nicht aus den Augen, und das nicht nur im Rahmen des Verfahrens. Sie habe Angst vor Kontrollverlust, verhalte sich impulsiv, ihre Stimmung wechsele plötzlich, ihre Reaktionen seien manchmal nicht nachvollziehbar, und es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sie sich auch in Alltagsangelegenheiten so verhalte. Er zitierte aus einem Vorgutachten, dass die Gefahr nicht voraussagbarer Handlungen der Mutter bestehe. Für die Kinder machte er am Beispiel der Beziehung zum Vater deutlich, dass diese gegenüber der Mutter keine Gelegenheit zu eigener Meinungs- und Willensbildung hätten. Es sei wichtig, für die Kinder eine Situation zu schaffen, in der dies möglich wäre. Hierzu hielt es der Sachverständige für erforderlich, die Kinder aus der mütterlichen Wohnung herauszunehmen. Erst dann könne auch abgeklärt werden, welche weiteren psychischen Folgen eingetreten seien.

Besonders interessant ist der folgende Absatz:

Auf Drängen zweier Frankfurter Familienrechtslehrer beabsichtigte das Jugendamt Anfang Dezember 2004, die Kinder zur Mutter zurückzuführen. Es teilte dies der Heimleitung mit und forderte diese auf, den Senat hierüber nicht zu informieren. Der Senat, dem dies zur Kenntnis gebracht wurde, verfügte daraufhin durch einstweilige Anordnung vom 8.12.2004, dass der Aufenthalt der Kinder bis zur Vorlage des gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachtens nicht verändert werden darf. Am 19.12. brachte die Mutter die Kinder nach einem vereinbarten Umgangskontakt nicht in das Heim zurück und tauchte mit ihnen unter. Um der Mutter eine Brücke zu bauen setzte der Senat durch Beschluss vom 22.12.2004 die Vollziehung seines Beschlusses vom 8.12.2004 bis zum 27.12.2004 aus, nachdem die Mutter über ihre Anwältin zugesichert hatte, sie werde die Kinder am 27.12. freiwillig wieder in das Heim zurück bringen, wenn sie zuvor mit ihnen die Weihnachtsfeiertage verbringen dürfe. Diese Zusage hielt die Mutter nicht ein und blieb mit den Kindern untergetaucht.

Vollständiger Wortlaut des Beschlusses von 2005 siehe hier.
Dieser Beschluss wurde am 03. 09. 2006 in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung von der Berliner Rechtsanwältin Esther Caspary unter dem bezeichnenden Titel "Omnipotente Mütter" kommentiert.

Es ist ein weiterer Fall bekannt, in dem ein Jugendamt eine Mutter aktiv dabei unterstützt hat, dem allein sorgeberechtigten Vater ein Kind zu entziehen. Auch dieses Jugendamt beruft sich zur Rechtfertigung seiner Handlungsweisen auf die selben "Familienrechtslehrer". Auch in diesem Fall wurde von dem selben Familiensenat des OLG Frankfurt das Sorgerecht auf die Mutter übertragen (Beschluss nicht veröffentlicht).

Das ist eine weitere Bankrotterklärung der hessischen, wenn nicht der deutschen Familienjustiz. Selbst der Satz: "Unsere Beschlüsse sind sehr edel mit dem hessischen Löwen darauf. Aber wenn sich ein Elternteil nicht daran halten will, können wir gar nichts dagegen machen", den eine Richterin just dieses Familiensenats in öffentlichen Vorträgen verwendet, entpuppt sich beim Lesen der Berliner Zeitung als Salgo-Zitat. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, Prof. Salgo sei inzwischen zum heimlichen Vorsitzenden des 1. Familiensenats am OLG Frankfurt avanciert.

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Mittwoch, 27. Juni 2007
 
EU-Präsidentschaft: Zypries zieht Bilanz
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung Bilanz der zu Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz erreichten Fortschritten.
Bundesministerium der Justiz - Pressemitteilung 27. 06. 2007

„Europas Bürgerinnen und Bürger werden künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen Übergriffen geschützt. Sie haben mehr Rechte als Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei Unterhalts – und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg, mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente Regeln für binationale Familien zu schaffen. Gern hätte ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag. 21 Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards zu verabschieden. Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

Vollständige Nachricht siehe hier.

Wie es um die Rechte von Eltern wirklich steht, lesen Sie hier.
Und was die Europäische Union angeht, sehen Sie hier.

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Anklage unerwünscht
Korruption und Willkür in der deutschen Justiz
Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm
Eichborn-Verlag, Juni 2007

Die Autoren schildern an ganz unterschiedlichen Beispielen, dass Willkür und Korruption bei den deutschen Gerichten keine Einzelfälle sind, sondern sich flächendeckend über alle unterschiedlichen Formen der Gerichtsbarkeiten ausgebreitet haben. Dabei bewirken Staatsanwälte und Richter nicht die Lösung ungerechter Verhältnisse, sondern sind selbst ein Teil des Problems.

Vollständige Rezension siehe hier.

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Il Principe (Der Fürst)
Niccolò Macchiavelli 1532

Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt.

Dieses Zitat stammt aus der lesenswerten Seite www.gewaltenteilung.de.

Variante: Das Jugendamt braucht also Kinder nur wegzunehmen und sich über Gerichtsbeschlüsse hinwegzusetzen, so werden die Mittel dazu ...

Auf der Seite "Gewaltenteilung/Beiträge" wird eine ganze Reihe von Abhandlungen zitiert, die sich vorwiegend mit der richterlichen Unabhängigkeit befassen. Allerdings trifft Vieles davon auch auf die Machtposition der Jugendämter zu. Zwei weitere Beispiele, die jedoch nicht die Lektüre der ganzen Seite ersetzen können:


"Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen."
Vom Geist der Gesetze (L'Esprit des Lois)
Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu 1748

"Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 06. 01. 2006

Was Frau Zypries und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen hier über die Justizverwaltung gesagt haben, gilt natürlich auch für alle anderen Verwaltungen. Warum sollte ausgrechnet das Jugendamt sich nicht an rechtskräftige Gerichtsentscheidungen halten müssen? Die Antwort gab Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden:

"Die deutsche Justiz ist fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt - der Exekutive - gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet."
Vorfragen richterlicher Ethik, 2003

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Mittwoch, 27. Juni 2007
 
Marco W. soll im Gefängnis bleiben
Die türkische Regierung lehnt eine Freilassung des deutschen Teenagers Marco W. vorerst ab.
Focus Online 26. 06. 2007

"Wir können und wollen uns nicht in das Rechtsverfahren einmischen", sagte der türkische EU-Chefunterhändler Ali Babacan am Dienstag nach einem Gespräch mit Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) in Brüssel. Seine Regierung werde aber "alles Notwendige tun, damit er ein faires Verfahren bekommt". Der Fall des 17-Jährigen sei ein "sehr unglücklicher Fall", räumte Babacan ein. Marco W. ist seit Wochen in der Türkei in Haft. Er wird des sexuellen Missbrauchs einer 13-jährigen Britin beschuldigt. Er selbst spricht von einem Urlaubsflirt. Bei einer Veurteilung drohen ihm acht Jahre Haft.

Vollständige Nachricht siehe hier.
Folgemeldung siehe hier.

Fast wäre dieser Artikel in der Rubrik "Satire" gelandet, doch dazu ist der Hintergrund zu ernst:

Wenn in Deutschland Jugendämter und Familiengerichte Kinder von ihren Eltern oder Elternteilen trennen, halten sich alle Politiker unter Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit zurück - mag das Unrecht auch noch so groß sein. Doch kaum passiert einem Deutschen Ungemach in der Türkei, schon glaubt man, ein kurzes Gespräch zwischen Ministerkollegen könne alles ins Lot bringen.

Zu dumm nur, dass nun die Türkei gegenüber einem deutschen Minister genau den Grundsatz hochhält, den die Bundesregierung ihren eigenen Bürgern gegenüber immer wieder gerne strapaziert. Hatte Herr Steinmeier das bereits vergessen, oder gelten für gewisse Länder andere Maßstäbe?

Damit mich niemand falsch versteht: Ich wünsche Niemandem, auch Marco W. nicht, inhaftiert zu werden. Aber wer gegen Maßnahmen der Justiz eines souveränen Staates interveniert, muss sich fragen lassen, warum er nicht zuerst den massiven Willkür- und Unrechtshandlungen im eigenen Lande zu Leibe rückt.


Siehe dazu auch hier.

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Montag, 25. Juni 2007
 
Termin bei Ministerin Dr. Brigitte Zypries
Väteraufbruch für Kinder 21. 06. 2007

Eine kleine Auswahl von Eltern waren als Anwälte der Trennungs-und Scheidungskinder in Deutschland am Dienstag 19.06.07 im Bundesministerium für Justiz bei Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries eingeladen.

Frau Renate Lang Kontaktperson für die Selbsthilfegruppe ELtern – Kind – Entfremdung (ELKE).
Dipl. Psychologin Frau Ljubi Bosnjak-Meyer, die diese Mütter und Väter ehrenamtlich psychologisch betreut sowie Frau Elke Müller betroffene Mutter von der Selbsthilfegruppe.
Hr. Dr. med. Dieter Katterle, Psychiater und Psychoanalytiker aus Nürnberg
informierten anhand eigener Erfahrungen und dokumentierter Fallbeispiele über die systematische Abspaltung von Trennungskindern vom ehemals geliebten Elternteil, von dem es getrennt lebt.

Vollständiger Bericht siehe hier.
Daran schließt sich eine ausführliche Diskussion an.

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