Mittwoch, 6. Juni 2012
Gericht: Kita-Verordnung ist verfassungsgemäß
thopo, 22:57h
Das Land Hessen darf den Städten mehr Personal für Kindertagesstätten vorschreiben. Der Staatsgerichtshof wies am Mittwoch in Wiesbaden eine Klage von 39 Kommunen ab.
Gießener Allgemeine 06.06.2012
dpa/lhe
Das Land dürfe den Kommunen neue Aufgaben übertragen, heißt es in der Entscheidung. Im Falle der Mindestverordnung sei dies auch kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie die Städte argumentiert hatten. Allerdings müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die Richter verwiesen auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip – es basiert auf dem Motto »Wer bestellt, der bezahlt«. Die Regierung hatte dagegen argumentiert, beim neuen Personalschlüssel für die Kitas gehe es nur um »Modalitäten«.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Wie überaus seltsam!
Eine "Mindestverordnung" ist kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Aufsicht darüber, ob das Jugendamt die einschlägigen Bundesgesetze (BGB, FamFG, SGB VIII etc. etc. einhält, hingegen schon. Das grenzt an Schizophrenie.
Doch halt!
Im ersten Fall geht es um Geld, im zweiten hingegen "nur" um Kinder.
Das erklärt alles. Schon ist die Welt wieder heil.
Gießener Allgemeine 06.06.2012
dpa/lhe
Das Land dürfe den Kommunen neue Aufgaben übertragen, heißt es in der Entscheidung. Im Falle der Mindestverordnung sei dies auch kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, wie die Städte argumentiert hatten. Allerdings müsse ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden. Die Richter verwiesen auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip – es basiert auf dem Motto »Wer bestellt, der bezahlt«. Die Regierung hatte dagegen argumentiert, beim neuen Personalschlüssel für die Kitas gehe es nur um »Modalitäten«.
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Wie überaus seltsam!
Eine "Mindestverordnung" ist kein unzulässiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Aufsicht darüber, ob das Jugendamt die einschlägigen Bundesgesetze (BGB, FamFG, SGB VIII etc. etc. einhält, hingegen schon. Das grenzt an Schizophrenie.
Doch halt!
Im ersten Fall geht es um Geld, im zweiten hingegen "nur" um Kinder.
Das erklärt alles. Schon ist die Welt wieder heil.
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Montag, 4. Juni 2012
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
thopo, 14:59h
Bundesministerium der Justiz
11.05.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht gerügt, dass der Umgang der sog. nicht ehelichen Väter mit ihren Kindern nicht hinreichend geregelt ist. Im Mai 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
11.05.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht gerügt, dass der Umgang der sog. nicht ehelichen Väter mit ihren Kindern nicht hinreichend geregelt ist. Im Mai 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
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Freitag, 1. Juni 2012
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern
thopo, 10:46h
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz
02.04.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht die bisherige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt, nach der ein nicht ehelicher Vater das Sorgerecht für sein Kind nur erhalten konnte, wenn die Mutter dem zustimmte. Im April 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
02.04.2012
Bekanntlich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht die bisherige gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklärt, nach der ein nicht ehelicher Vater das Sorgerecht für sein Kind nur erhalten konnte, wenn die Mutter dem zustimmte. Im April 2012 hat das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf zur Reform dieser Regelung vorgelegt. Dieser Entwurf wird allenthalben diskutiert, wobei die Diskussionsbeiträge teilweise darauf hindeuten, dass der exakte Wortlaut des Gesetzes nicht bekannt ist.
Der Presseblog veröffentlicht daher hier einen Link zu dem Referentenentwurf des BMJ (PDF-File).
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Samstag, 12. Mai 2012
Justizministerin stärkt Recht auf Umgang für Väter
thopo, 15:14h
Ein Referentenentwurf sieht die Stärkung der Rechte leiblicher Väter auf Treffen mit ihren Kindern vor. Voraussetzung ist aber, dass der Erzeuger die Bereitschaft zu Verantwortung für das Kind zeigt.
WELT Online 12.05.2012
AFP/ks
Das Bundesjustizministerium will einem Zeitungsbericht zufolge die Rechte leiblicher Väter auf regelmäßige Treffen mit ihren Kindern stärken. In einem Referentenentwurf sei das Recht des Erzeugers auf "Umgang" auch für den Fall vorgesehen, dass der Mann bisher noch keine Vertrauensbeziehung zu dem Kind aufbauen konnte, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Nach bisheriger Rechtslage ist dies nicht möglich.
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WELT Online 12.05.2012
AFP/ks
Das Bundesjustizministerium will einem Zeitungsbericht zufolge die Rechte leiblicher Väter auf regelmäßige Treffen mit ihren Kindern stärken. In einem Referentenentwurf sei das Recht des Erzeugers auf "Umgang" auch für den Fall vorgesehen, dass der Mann bisher noch keine Vertrauensbeziehung zu dem Kind aufbauen konnte, berichtete die "Süddeutsche Zeitung". Nach bisheriger Rechtslage ist dies nicht möglich.
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Donnerstag, 10. Mai 2012
Schuldspruch für die Mutter, Freispruch fürs Amt
thopo, 10:45h
Die Frau stand unter Aufsicht des Jugendamts, war mit der Pflege ihres unheilbar kranken Sohns völlig überfordert und ließ den Jungen verhungern: Das Landgericht Mannheim verurteilte die hemmungslos weinende 30-Jährige nun zu neuneinhalb Jahren Haft - und sprach die Behörde von jeglicher Schuld frei.
SPIEGEL Online 09.05.2012
Julia Jüttner
Seit Mitte 2009 habe das Jugendamt konkrete Erziehungshilfe für die beiden gesunden Kinder angeboten. Nathalie B. habe bewusst, alle Hilfsangebote ausgeschlagen. Sie habe Marcel partout selbst pflegen, sich aber nicht eingestehen wollen, dass sie überfordert sei. "Sie hat das zwar erkannt, aber nicht wahrhaben wollen", betont Richter Meinerzhagen.
Doch wie konkret die Hilfe des Jugendamtes und der Familienhilfe aussah, erläutert er nicht. Auch nicht, ob es in so einem Fall fahrlässig ist, sich abwimmeln zu lassen. Gehören platte oder gar originelle Ausreden nicht zur täglichen Arbeit von Sozialarbeitern?
...
Doch dass es Fehler bei der Betreuung der Frau und ihrem kranken Sohn gegeben hat, ist durchaus möglich: Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und zwei Angestellte von freien Trägern.
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SPIEGEL Online 09.05.2012
Julia Jüttner
Seit Mitte 2009 habe das Jugendamt konkrete Erziehungshilfe für die beiden gesunden Kinder angeboten. Nathalie B. habe bewusst, alle Hilfsangebote ausgeschlagen. Sie habe Marcel partout selbst pflegen, sich aber nicht eingestehen wollen, dass sie überfordert sei. "Sie hat das zwar erkannt, aber nicht wahrhaben wollen", betont Richter Meinerzhagen.
Doch wie konkret die Hilfe des Jugendamtes und der Familienhilfe aussah, erläutert er nicht. Auch nicht, ob es in so einem Fall fahrlässig ist, sich abwimmeln zu lassen. Gehören platte oder gar originelle Ausreden nicht zur täglichen Arbeit von Sozialarbeitern?
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Doch dass es Fehler bei der Betreuung der Frau und ihrem kranken Sohn gegeben hat, ist durchaus möglich: Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes und zwei Angestellte von freien Trägern.
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Samstag, 5. Mai 2012
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Meo-Micaela Hahne
thopo, 09:42h
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Hahne wird mit Ablauf des 30. April 2012 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Nr. 52/2012
Im Januar 1992 wurde Frau Dr. Hahne zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Im April 1999 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz in diesem Senat und im November 2001 dessen Vorsitz. Während ihrer langjährigen Zugehörigkeit hat Frau Dr. Hahne die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats in allen seinen Zuständigkeitsfeldern maßgeblich mitgeprägt. Im Bundesgerichtshof wirkte Frau Dr. Hahne aktiv und engagiert in allen Kollegialgremien mit. Sie war über viele Jahre Mitglied des Richterrats, des Präsidialrats und des Präsidiums.
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Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs
Nr. 52/2012
Im Januar 1992 wurde Frau Dr. Hahne zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt und dem für Familiensachen und Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Miet- und Pachtrechts zuständigen XII. Zivilsenat zugewiesen. Im April 1999 übernahm sie den stellvertretenden Vorsitz in diesem Senat und im November 2001 dessen Vorsitz. Während ihrer langjährigen Zugehörigkeit hat Frau Dr. Hahne die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats in allen seinen Zuständigkeitsfeldern maßgeblich mitgeprägt. Im Bundesgerichtshof wirkte Frau Dr. Hahne aktiv und engagiert in allen Kollegialgremien mit. Sie war über viele Jahre Mitglied des Richterrats, des Präsidialrats und des Präsidiums.
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Samstag, 21. April 2012
Reformen zur Entlastung des EGMR auf den Weg gebracht
thopo, 14:12h
Am 19. und 20. April 2012 richtet das Vereinigte Königreich als derzeitiges Vorsitzland des Europarates in Brighton eine hochrangige Konferenz zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus. Die Konferenz baut auf den vorangegangenen Treffen in Interlaken 2010 und Izmir 2011 auf, auf denen bereits einige Maßnahmen beschlossen wurden.
Bundesministerium der Justiz 19.04.2012
Hintergrund der Diskussion über Reformen ist die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor einer kaum zu bewältigenden Zahl von Beschwerden steht. Derzeit beträgt der Rückstau etwa 150.000 Verfahren, von denen allerdings die Mehrzahl voraussichtlich unzulässig ist. Seit dem letzten Jahr geht die Zahl der Beschwerden leicht zurück; dennoch müssen Maßnahmen getroffen werden, um die die Situation zu verbessern.
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
Eine nichtssagende Pressemitteilung des BMJ. Da ist die WebSeite des EGMR schon ausführlicher, wenn man der englischen Sprache mächtig ist. Auch kritische Äußerungen sind bisher nur in englischer Sprache zu finden.
Bundesministerium der Justiz 19.04.2012
Hintergrund der Diskussion über Reformen ist die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor einer kaum zu bewältigenden Zahl von Beschwerden steht. Derzeit beträgt der Rückstau etwa 150.000 Verfahren, von denen allerdings die Mehrzahl voraussichtlich unzulässig ist. Seit dem letzten Jahr geht die Zahl der Beschwerden leicht zurück; dennoch müssen Maßnahmen getroffen werden, um die die Situation zu verbessern.
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Eine nichtssagende Pressemitteilung des BMJ. Da ist die WebSeite des EGMR schon ausführlicher, wenn man der englischen Sprache mächtig ist. Auch kritische Äußerungen sind bisher nur in englischer Sprache zu finden.
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Montag, 26. März 2012
Verfahrensverzögerun g, überlange Gerichtsverfahren und Verzögerungsrüge – die...
thopo, 00:49h
Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg
Der EGMR hat in der Vergangenheit immer wieder die (zu) lange Dauer von (Straf)Verfahren gerügt (vgl. Z.B. StV 2009, 519) und eine innerstaatliche Entschädigungsregelung angemahnt. In diese Richtung geht auch die Rechtsprechung des BGH, der in seiner Grundsatzentscheidung zur sog. Vollstreckungslösung (vgl. BGHSt 52, 124 = StRR 2008, 107 = StV 2008, 133) im Grunde auch eine Art (Schadens)Wiedergutmachung für zu lange Strafverfahren eingeführt hat. Die damit zusammenhängenden Fragen sind vom Gesetzgeber im „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ (vgl. BT-Drs. 17/3802) geregelt, das am 29. 9. 2011 vom Bundestag beschlossen worden ist. Der Bundesrat hat der Neuregelung am 14.10.2011 zugestimmt. Sie ist am 03.12.2011 in Kraft getreten (vgl. BGBL I. S. 2302). Die Auswirkungen auf das Straf- und Bußgeldverfahren sollen nachfolgend in einem Überblick vorgestellt werden.
Lesen Sie den Fachaufsatz hier.
Der EGMR hat in der Vergangenheit immer wieder die (zu) lange Dauer von (Straf)Verfahren gerügt (vgl. Z.B. StV 2009, 519) und eine innerstaatliche Entschädigungsregelung angemahnt. In diese Richtung geht auch die Rechtsprechung des BGH, der in seiner Grundsatzentscheidung zur sog. Vollstreckungslösung (vgl. BGHSt 52, 124 = StRR 2008, 107 = StV 2008, 133) im Grunde auch eine Art (Schadens)Wiedergutmachung für zu lange Strafverfahren eingeführt hat. Die damit zusammenhängenden Fragen sind vom Gesetzgeber im „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ (vgl. BT-Drs. 17/3802) geregelt, das am 29. 9. 2011 vom Bundestag beschlossen worden ist. Der Bundesrat hat der Neuregelung am 14.10.2011 zugestimmt. Sie ist am 03.12.2011 in Kraft getreten (vgl. BGBL I. S. 2302). Die Auswirkungen auf das Straf- und Bußgeldverfahren sollen nachfolgend in einem Überblick vorgestellt werden.
Lesen Sie den Fachaufsatz hier.
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Donnerstag, 8. März 2012
Sorgefall Familienrecht
thopo, 20:34h
Ursachen und Folgen grundgesetzwidriger Praxis auf der Basis regelmäßigen Missbrauchs des Kindeswohlbegriffs
Jorge Guerra González
LIT-Verlag
ISBN: 978-3-643-11611-6
Lesen Sie weitere Einzelheiten hier.
Jorge Guerra González
LIT-Verlag
ISBN: 978-3-643-11611-6
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Sonntag, 11. Dezember 2011
Menschenrechte achten - "Väteraufbruch für Kinder" mahnt deutsche Behörden
thopo, 17:29h
Europäische Parlamentarier beklagten sich vor kurzem schockiert bei der Bundesregierung in Berlin über diesbezügliche, im Behördensystem begründete Strukturfehler, die eine Wiederholungstäterschaft begründen. Denn in zahlreichen Beispielen verweigerten Behörden in die Menschenrechte verletzender Weise Umgangsrechte von Kindern mit ihren Eltern!
OSTHESSEN-NEWS 10.12.2011
In Deutschland erleiden jährlich nach Schätzungen über 200.000 Kinder und Jugendliche durch die Trennung und Scheidung ihrer Eltern teils gravierende psychosoziale Schäden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisierte hierzu mehrfach die deutsche Familienrechtspraxis. Aktuell fordern zahlreiche VAfK-Mahnwachen vor deutschen Jugendämtern „Kinderrechte müssen durchgesetzt werden!“ Deutsche Gerichte, Jugendämter und beteiligte Professionen sind hinsichtlich ihrer Entscheidungen in Familiensachen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in die Kritik geraten. Seit Jahren hat der EGMR der Bundesrepublik Deutschland wiederholt eine Missachtung der Menschenrechte nachgewiesen und Deutschland verurteilt!
Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.
OSTHESSEN-NEWS 10.12.2011
In Deutschland erleiden jährlich nach Schätzungen über 200.000 Kinder und Jugendliche durch die Trennung und Scheidung ihrer Eltern teils gravierende psychosoziale Schäden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisierte hierzu mehrfach die deutsche Familienrechtspraxis. Aktuell fordern zahlreiche VAfK-Mahnwachen vor deutschen Jugendämtern „Kinderrechte müssen durchgesetzt werden!“ Deutsche Gerichte, Jugendämter und beteiligte Professionen sind hinsichtlich ihrer Entscheidungen in Familiensachen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in die Kritik geraten. Seit Jahren hat der EGMR der Bundesrepublik Deutschland wiederholt eine Missachtung der Menschenrechte nachgewiesen und Deutschland verurteilt!
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