Freitag, 14. Oktober 2011
 
Durchbruch beim Schutz vor überlangen Gerichtsverfahren
Zum Beschluss des Bundesrats zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Bundesministerium der Justiz 14.10.2011

Das neue Gesetz sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren zu lange dauern.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) beanstandet seit vielen Jahren das Fehlen eines besonderen Rechtsschutzes bei unangemessen langen Verfahren in Deutschland. Die erste Verurteilung Deutschlands durch den EGMR erfolgte im Jahr 2006. Wegen überlanger Verfahrensdauer hat Deutschland in 125 EGMR-Verfahren Entschädigungen in Höhe von insgesamt 944.504,- € gezahlt. Etwa 80 % aller Verurteilungen Deutschlands vor dem EGMR gehen auf überlange Verfahren zurück. Mehrere Anläufe, den von der Europäischen Menschenrechtskonvention gebotenen Rechtsschutz umzusetzen, blieben ergebnislos.

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Montag, 7. März 2011
 
Die Justiz – Unkontrollierte Macht der Demokratie
Versicherungsverträge, Tarifrecht, Gewaltverbrechen – viele Richter machen ihre eigene Politik. Ihre Erwägungsgründe sind dabei oft dubios.
WELT ONLINE 06.03.2011
Gerd Held

Die Staatsentwicklung unserer Zeit ist von einem eigenartigen Ungleichgewicht geprägt, das auch in der Zerstörung politischer Talente zum Ausdruck kommt. Regierung und politische Parteien stehen im Fokus der Beobachtung. Aber sie sind umgeben von Mächten, die einer vergleichbaren Beobachtung nicht unterliegen. In den Medien bleiben diejenigen, die im Hintergrund über Themen, Reihenfolge und Wortwahl entscheiden, anonym.

Zu diesen Mächten gehören auch Gerichtsinstanzen, die ihre Wertentscheidungen unsichtbar machen. So entsteht insgesamt eine Politik aus dem Off, deren Akteure sich jeder Kontrolle entziehen. Wer diese Entwicklung kritisiert, übt keine Wissenschafts-, Medien- oder Gerichtsschelte. Er setzt sich nur für eine faire Gewaltenteilung ein.

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Sonntag, 30. Januar 2011
 
Verfassungsrichter fordern Querulanten-Gebühr
Immer häufiger muss man sich in Karlsruhe mit Bagatell-Beschwerden streitsüchtiger Wutbürger herumschlagen. Die wahrhaft wichtigen Sachen bleiben liegen. Nun allerdings schlagen die Verfassungshüter zurück.
Focus Online 22.01.2011
ges

Um seinen überlassteten Kollegen wieder mehr Zeit für die wirklich wichtigen Verfahren zu verschaffen, will Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deshalb eine Missbrauchsgebühr einführen, die Querulanten abschrecken soll. Wer zum Beispiel mehr als fünf Beschwerden in drei Jahren einreicht, würde in die Kategorie Dauerkläger fallen. Dann müsste er erst mehrere hundert Euro bezahlen, bevor sein Verfahren weiter bearbeitet wird.

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Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Entrechtung des Bürgers.

Zunächst hatte - vor Jahren schon - das Bundesverfassungsgericht dafür gesorgt, dass es mit § 93d BVerfGG die Möglichkeit bekam, Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht zur Entscheidung anzunehmen - und zwar selbst dann, wenn sie in der Sache begründet sind. Von dieser Regelung macht das BVerfG reichlich Gebrauch - nach seiner eigenen Statistik werden im Durchschnitt nur ca. 2% aller Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung angenommen. Bei einfachen Gerichten wird dies als Rechtsverweigerung bezeichnet - doch das BVerfG ist offenbar gleicher als die Gleichen.

Schritt 2: Im Jahre 2005 wurde dann vor einer Beschwerde über die Versagung des rechtlichen Gehörs die Gehörsrüge eingeführt und obligatorisch vorgeschrieben - ein weiterer Schritt, um den Bürger davon abzuhalten, die Verletzung seiner Grundrechte geltend zu machen. Denn zum einen wurden durch die Gehörsrüge die Fristen faktisch halbiert: Anstatt wie bisher innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung Verfassungsbeschwerde zu erheben, muss der Beschwerdeführer nunmehr innerhalb von zwei Wochen Gehörsrüge erheben und zusätzlich nach zwei weiteren Wochen seine Verfassungsbeschwerde einreichen. Das ist zeitlich kaum zu bewältigen.

Zudem bestand für die Gehörsrüge Anwaltszwang, und zwar auch in Verfahren, die ansonsten anwaltsfrei waren. Fortan musste also der rechtssuchende Bürger, der sich bis dahin zulässigerweise selbst vertreten hatte, innerhalb von 14 Tagen einen Rechtsanwalt finden, der bereit war, sich in kürzester Zeit in die Materie einzuarbeiten und seine Gehörsrüge fristgerecht einzureichen. Zwar wurde der Anwaltszwang mit Inkrafttreten des neuen FamFG am 01.09.2009 wieder aufgehoben, doch an der faktischen Fristhalbierung hat dies nichts geändert.

Nun kommt also der dritte Streich in Form einer finanziellen Abschreckung. Die ist zwar nicht neu, denn auch bisher konnte das Bundesverfassungsgericht bei offensichtlich unbegründeten Verfassungsbeschwerden eine Missbrauchsgebühr erheben. Doch so viele "offensichtlich unbegründete" Verfassungsbeschwerden scheint es nicht zu geben, denn das BVerfG hat von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit kaum Gebrauch gemacht. Deshalb will man nun den Menschen an die Geldbörse, die sich nach Meinung des BVerfG zu oft beschweren. Das - so Gerichtspräsident Voßkuhle - müssen ja Querulanten sein. Künftig sollen diese Beschwerden nicht etwa nach Prüfung als unbegründet zurückgewiesen werden - nein: ihre Bearbeitung wird von der Zahlung "mehrerer hundert Euro" abhängig gemacht.

Die Einhaltung der im Grundgesetz garantierten Grundrechte war schon bisher nicht garantiert, sondern das Ergebnis einer Lotterie mit einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 2%. Nun werden die Grundrechte käuflich.

Wer - wie Caroline von Monaco - aus der Veröffentlichung ihres Konterfeis in der Regenbogepresse Kaiptal schlagen möchte, wird die "mehreren hundert" Euro aus der Portokasse aufbringen können. Hingegen wird z.B. für Eltern aus einfachen Verhältnissen, die ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen, die Durchsetzung ihres Grundrechtes auf Achtung der Familie (Art. 6 GG) künftig nicht mehr erschwinglich sein. Vergessen wir nicht, dass zahlreiche Bürger sich angesichts der
"üblichen rechtsverweigernden Praxis des Bundesverfassungsgerichts" (Zitat: Prof. Dr. Ekkehart Reinelt) wiederholt an das BVerfG wenden mussten, bis ihnen endlich ihr Recht zuteil wurde. Der berühmte Fall Görgülü wäre also das Ergebnis der Klagewut eines Querulanten? Das kann nicht ernst gemeint sein!

In einem Land, in dem jeder einzelne Parksünder unnachgiebig verfolgt wird, soll die Gewährung von Grundrechten aus Aufwandsgründen eingeschränkt werden. Nun wird deutlich, warum seinerzeit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries lobend äußerte, in China stünden die Menschenrechte bereits in der Verfassung. Dort stehen sie in Deutschland auch, doch leider in zunehmendem Maße nur mit anekdotischen Charakter.

Es stellt sich immer mehr heraus, dass Deutschland eher bereit ist, jahrelang Kosten für die unnötige Heimunterbringung eines Kindes zu bezahlen - das sind zwischen 50.000 und 60.000 Euro pro Jahr -, als die im vergleich geringen Kosten für die gerichtliche Überprüfung der Maßnahme zu tragen.

2011 ist im Begriff, zu einem schwarzen Jahr für den Rechtsstaat Deutschland zu werden.

Wehret den Anfängen!

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Donnerstag, 20. Januar 2011
 
Schulflüchtlinge schalten EU ein
Als Schulverweigerer-Familie sind die Neubronners bundesweit bekannt geworden. Jetzt haben sie sogar die EU-Kommission eingeschaltet und eine Klage gegen Deutschland wegen der dort geltenden Schulbesuchspflicht beantragt.
Frankfurter Rundschau 18.01.2011
Eckhard Stengel

Die deutsche Schulbesuchspflicht beschäftigt nun auch die Europäische Union (EU): Nach verlorenen Klagen vor deutschen Gerichten hat die bundesweit bekannt gewordene Bremer Schulverweigerer-Familie Neubronner jetzt die EU-Kommission eingeschaltet und ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beantragt. Das teilte Dagmar Neubronner (51) am Dienstag in Bremen mit. Nach ihren Angaben soll Brüssel feststellen, ob die Bundesrepublik mit der Schulbesuchspflicht gegen EU-Verträge verstoße.

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Montag, 3. Januar 2011
 
Rechtsbeugung: Freiburger Richter erhält 15 Monate auf Bewährung
Wegen Rechtsbeugung ist ein Freiburger Richter zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Ins Gefängnis muss er zwar nicht, da die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sein Amt muss er allerdings aufgeben- mit sofortiger Wirkung.
Badische Zeitung 03.01.2010

Der Richter hatte nach Auffassung des Freiburger Landgerichts für einen Freund einen Befangenheitsantrag gegen einen Amtsrichter verfasst – und danach selbst über diesen entschieden.

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Montag, 27. Dezember 2010
 
Nußberger verteidigt Urteil zum Umgangsrecht
Die neue deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Angelika Nußberger, hat das jüngste Urteil des Gerichts gegen Deutschland zum Umgangsrecht unverheirateter Väter mit ihren Kindern verteidigt.

"Neu ist jetzt, dass biologische Väter stärker in den Blick genommen werden. Man war bisher sehr auf den Schutz der Mutter konzentriert", sagte Nußberger dem Berliner "Tagesspiegel". Familienrecht sei sehr dynamisch, es gebe viele unterschiedliche Interessen, die in sensibler Weise zum Ausgleich gebracht werden müssten. "Der EGMR hat hier immer schon eine wichtige Rolle gespielt." Die Kölner Verfassungs- und Völkerrechtlerin warnte allerdings, die Rechtsprechung des Gerichtshofs könne innovative Kraft haben, dürfe sich aber "nicht vom gesellschaftlichen Konsens lösen".

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Dienstag, 21. Dezember 2010
 
EGMR: Entscheidung der deutschen Gerichte, leiblichem Vater Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, berücksichtigte...
RECHTSNEWS 21.12.2010
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In einem Kammerurteil im Fall Anayo gegen Deutschland, das noch nicht rechtskräftig ist, stellte der EGMR einstimmig eine Verletzung von Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) EMRK fest.

Der Gerichtshof befand, dass die Entscheidungen der deutschen Gerichte, Herrn Anayo den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, einen Eingriff in seine Rechte aus Art. 8 darstellten. Da er mit den Zwillingen nie zusammengelebt und sie nie kennengelernt hatte, war seine Beziehung zu ihnen zwar nicht beständig genug um als bestehendes "Familienleben" zu gelten. Der Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung allerdings festgestellt, dass der Wunsch, eine familiäre Beziehung aufzubauen, in den Geltungsberich von Art. 8 fallen kann, sofern die Tatsache, dass noch kein Familienleben besteht, nicht dem Beschwerdeführer zuzuschreiben ist. Dies war bei Herrn Anayo der Fall, der nur deswegen keinen Kontakt zu den Zwillingen hatte, weil deren Mutter und rechtlicher Vater seine entsprechenden Bitten abgelehnt hatten.

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Donnerstag, 4. November 2010
 
Fall Kampusch: Ermittlungen gegen fünf Staatsanwälte
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck geht dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen fünf teils hochrangige Ankläger nach: Wurden bei der Klärung des Entführungsfalles Kampusch Ermittlungsergebnisse vernachlässigt?
Die Presse 02.11.2010
Manfred Seeh

Brisante Entwicklung im Entführungsfall rund um Natascha Kampusch: Gegen fünf teils hochrangige Staatsanwälte wird wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Die Führung des Verfahrens obliegt der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Basis der Ermittlungen ist jene umfassende „Sachverhaltsmitteilung", die der frühere Präsident des Obersten Gerichtshofes Johann Rzeszut Ende September an die fünf Klubobleute des Parlaments geschickt hatte (Nachlese ...). Demnach haben die zuständigen Staatsanwälte „konsequent und beharrlich entscheidende polizeiliche Ermittlungsergebnisse vernachlässigt".

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Donnerstag, 28. Oktober 2010
 
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen LKA-Chefin
Die Chefin des hessischen Landeskriminalamts, Sabine Thurau, steht nach der Anzeige eines Rechtsanwalts im Verdacht, vor Gericht gelogen zu haben. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft prüft die Vorwürfe. Während die Opposition Thuraus Beurlaubung fordert, stellt sich Innenminister Boris Rhein hinter sie.
Frankfurter Rundschau 27.10.2010

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen die Chefin des hessischen Landeskriminalamts, Sabine Thurau. Ein Rechtsanwalt habe die hochrangige Polizistin wegen uneidlicher Falschaussage angezeigt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Thurau hatte in einem Verfahren vor dem Frankfurter Amtsgericht gegen einen Polizisten ausgesagt, der bei einer Dienstreise gemauschelt haben soll. Die Oppositionsparteien forderten am Mittwoch in Wiesbaden die Suspendierung Thuraus. Innenminister Boris Rhein will hingegen zunächst die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abwarten.

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Mittwoch, 29. September 2010
 
Behörden verklagen Sozialanwalt
PROZESS Tumulte im Gericht – Hunderte begehren Einlass zur Verhandlung
NWZ Online
Franz-Josef Höffmann

Alfred Kroll ist ein Superstar – zumindest in den Augen unzähliger armer und behinderter Menschen. Sein unerbittlicher Kampf für die „Entrechteten“, den der Oldenburger Sozialanwalt mit deftigen und klaren Worten führt, ist den Behörden allerdings ein Dorn im Auge. Auf Betreiben der Landkreise Oldenburg und Friesland sowie der Stadt Oldenburg musste sich Kroll deswegen am Montag in eigener Sache in einem Standesverfahren vor dem Oldenburger Anwaltsgericht verantworten.

Lesen Sie den vollständigen Bericht hier.

Oldenburg ist überall. Leider muss immer wieder beobachtet werde, dass Behörden wild um sich schlagen, wenn sie aufgefordert werden, ihre Handlungen zu rechtfertigen. Und auch hier sind Jugend- und Sozialämter in vorderster Linie dabei.

Hauptursache dürfte sein, dass Jugendämter fast keiner Kontrolle unterliegen. Eine Fachaufsicht gibt es nicht, und die wenigen Möglichkeiten der Rechtsaufsicht werden oft nicht ausgeübt. Wer über Jahre hinweg Unrechtshandlungen begehen kann, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, wird zwangsläufig über kurz oder lang das Unrechtsbewusstsein verlieren. Das gilt bei Psychologen längst als Binsenweisheit.

Um so größer ist das Entsetzen, wenn es ein Bürger wagt, Kritik zu äußern. Er wird sofort als Querulant gebrandmarkt, Rechtsanwälte und Presse werden mit Klagen und Dienstaufsichtsbeschwerden mundtot gemacht. Nicht immer, aber immer öfter.

Das ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat. Artikel 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:


"Jede Person, die in ihren in dieser Konvention anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, hat das Recht, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, auch wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben."

Wie das in der Praxis auszusehen hat, sagt der Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg, Prof. Dr. Ipsen:

“Den Grundrechten kommt insoweit eine Vergewisserungsfunktion zu, die geeignet ist, Untertanengeist und obrigkeitsstaatliche Attitüde zu überwinden. Hierzu gehört, dass der Bürger sich auf seine Grundrechte beruft – auf sie „pocht” und nicht der einzelne hat darzulegen, dass er zum Handeln berechtigt (befugt, ermächtigt) ist; der Staat muss umgekehrt seine Maßnahmen am Maßstab der Grundrechte rechtfertigen.” (Ipsen: Staatsrecht II, 10. Auflage, Rn 61+65)

Doch das ist leider, wie so vieles, in Vergessenheit geraten.

Lesen Sie dazu auch die Meldung im kobinet.

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