Samstag, 14. August 2010
 
Kevin-Prozess soll eingestellt werden
Im Verfahren um den tragischen Tod des kleinen Kevin haben sich Anklage und Verteidigung auf ein Ende geeinigt. Die Deutsche Kinderhilfe spricht von einem "beschämenden Kuhhandel".
sueddeutsche.de 11.08.2010
dpa/afis/jobr

Anklage und Verteidigung sind sich einig: Im Prozess um den Tod des kleinen Kevin aus Bremen haben sich beide Parteien grundsätzlich für die Einstellung des Verfahrens gegen den Amtsvormund des getöteten Zweijährigen ausgesprochen.
Das Bremer Landgericht schlug am Mittwoch ein Ende des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 5000 Euro vor. Die Prozessbeteiligten müssen nun entscheiden, ob sie diesen Vorschlag akzeptieren. Einen Beschluss will das Gericht am 25. August verkünden.

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Freitag, 13. August 2010
 
Landgericht Hamburg: Prognose über Ballacks Karriere verboten
10.08.2010
Markus Kompa
Der Autor ist Rechtsanwalt

Die Meinung der Super-Illu, die Karriere von Ballack sei mit der Verletzung beendet, wurde nun vom Landgericht Hamburg verboten. ...
Damit hat das Landgericht Hamburg einen weiteren Rubikon überschritten, denn bislang galten wertende Äußerungen über künftige (Nicht-)Entwicklungen als von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Nunmehr müssen sich geäußerte Einschätzungen wie Tatsachenbehauptungen an Wahrheitsgehalt und Beweislast messen lassen.

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Montag, 28. Juni 2010
 
Judge Orders Jail Time In Divorce Case
MY FOX New York 10.06.2010

The judge said the following in his decision: The extensive record is replete with instances of attempts to undermine the relationship between the children and their father and replace him with her new husband, manipulation of defendant's parenting access, utter and unfettered vilification of the defendant to the children, false reporting of sexual misconduct without any semblance of 'good faith,' and her imposition upon the children to fear her tirades and punishment if they embrace the relationship they want to have with their father."

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Besonders interessant:
"As for the unusual sentence, ... the judge had no alternative as the custody battle and the violation of the court order went on for several years."

Welch ein Unterschied zu Deutschland, wo Verfahren so lange dauern, bis die Kinder fast volljährig sind und die Entfremdung sich so verfestigt hat, dass der Umgang nicht mehr hergestellt werden kann. Zur Entschädigung gibt es dann vom EGMR die stolze Summe von 7.000 €!

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Sonntag, 27. Juni 2010
 
Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland
Wegen zu langer Gerichtsverfahren hat der EU-Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland zu Geldstrafen verurteilt. In einem Fall musste ein Vater neun Jahre auf ein Sorgerechtsurteil warten.

Schallende Ohrfeige für die deutsche Justiz: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 24.000 Euro verurteilt. Die Prozesse mit einer Dauer zwischen sieben und 17 Jahren hätten gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, der das Recht auf ein Verfahren "innerhalb angemessener Frist" festschreibt, urteilte das Straßburger Gericht.

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Menschenrechtsgericht rügt Türkei
Bruder und Schwester wurden vor zehn Jahren nach der Scheidung der Eltern aufgeteilt - gegen ihren Willen. Diese Entscheidung der türkischen Justiz ist ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, urteilt das Menschenrechtsgericht. Für Bruder und Schwester kommt diese Entscheidung zehn Jahre zu spät.
n-tv 06.04.2010
AFP

Der Straßburger Gerichtshof rügte die Trennung der Kinder durch die Sorgerechtsentscheidung. Die türkischen Gerichte hätten dafür keine überzeugenden Argumente vorgebracht. Zudem habe keiner der Elternteile diese Regelung gefordert. Im übrigen seien regelmäßige Kontakte von Geschwistern zu wichtig, als dass dies einfach dem guten Willen der Eltern überlassen bleiben dürfe.

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Dienstag, 22. Juni 2010
 
Plädoyer für die gemeinsame Obsorge
Justizministerin Bandion-Ortner will einen Automatismus.
Wiener Zeitung 21.06.2010
Interview von Katharina Schmidt
Claudia Bandion-Ortner (43) war Richterin und ist seit 2009 österreichische Justizministerin.

Die gemeinsame Obsorge wirkt deeskalierend und sorgt für eine bessere Gesprächsbasis zwischen den Eltern. Sie ist der natürliche Zustand, unnatürlich und aufgezwungen ist das Ausschalten eines der leiblichen Elternteile. Gemeinsame Obsorge bedeutet einfach nur, bei den wichtigen Entscheidungen eine Mitsprache zu haben.

Lesen Sie das vollständige Inreview hier.

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Dienstag, 21. Juli 2009
 
Dinah darf zu ihren Großeltern
Große Erleichterung herrscht in der äthiopischen Familie in Schopfheim: Das Familiengericht Bad Säckingen befürchtete eine Genitalverstümmelung beim Äthiopien-Besuch ihrer Tochter – das OLG hob das Urteil nun auf.
BADISCHE ZEITUNG 17.06.2009
Heiner Fabry

Was war geschehen? Eine äthiopisch-stämmige Familie aus Schopfheim wollte ihre minderjährige Tochter in Begleitung eines Bekannten der Familie zu ihren Großeltern nach Addis Abeba in die Ferien schicken. Daraufhin informierte eine Arbeitskollegin der Mutter die "Task Force für e ffektive Prävention von Genitalverstümmelung" in Hamburg. Auf Betreiben dieser Initiative wurde das Jugend- und Sozialamt aktiv und ließ die Reise im Oktober 2008 über das Familiengericht Bad Säckingen verbieten.

Lesen Sie die vollständige Naachricht hier.

Anstelle eines eigenen Kommentars verweise ich auf den Politblogger.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Bad Säckingen zeigt, wie begründet die Bedenken gegen die Reform des § 1666 BGB waren.

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Dienstag, 12. Mai 2009
 
Ein Richter meldet sich zu Wort
Der bereits mehrfach zitierte Artikel im Westfalen-Blatt sorgt für heftige Diskussionen. Nun hat auch ein Familienrichter einen Kommentar abgegeben. Das, was er da schreibt, bestätigt auf erschütternde Weise die Grundthese des Presseblogs:

Die eigentlichen Entscheider dieser Republik sitzen im Jugendamt!

Doch urteilen Sie selbst:


Ich habe aufmerkasam die Kommentare gelesen, meine Feststellung, wir Familienrichter sind auf die Arbeit der Jugendämter angewiesen, dort bevorzuge ich MA die mir das leben nicht schwer machen.
Bei einem Termin habe ich ca. 1 Std. um eine Entscheidung zu treffen, ich kenne die Familie nicht, aber ich kenne den MA vom Jugendamt, dieser muß mir die Vorlage für meine Entscheidung geben, der hat eine Beziehung zu der Familie, von diesem erhalte ich die Akte.
Wir sind in der Regel ein gutes Team, wir haben ein Vertrauensverhältnis, für mich sind die MA sehr umgänglich, dieses Verhältnis würde durch Entscheidungen gegen das Jugendamt gestört.
Ohne Grund besteht fürs Jugendamt keine Veranlassung zu handeln, dieses handeln bringt die Familien zu uns ins Gericht. Die Entscheidungen vom Jugendamt und vom Gericht sind nicht anzuweifeln, es sind die weiblichen Gutachter, welche uns in verruf bringen deshalb lehne ich diese grundsätzlich ab. Ich bevorzuge männliche Gutachter, mit denen kommt man schnell und zuverlässig zum Ende.

Sehr geehrter unbekannter Richter,

vielen Dank für diese unschlagbaren Argumente für die Abschaffung des Jugendamtes.
In Familiensachen gilt immer noch die Amtsermittlungsmaxime. Ein Richter, der nur deshalb nicht gegen das Jugendamt entscheidet, um das "Verhältnis zu Mitarbeitern" nicht zu stören, die ihm "das Leben leicht machen", riskiert schwerwiegende Fehlentscheidungen.

Genau diese Art der Verfahrensführung hat der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments in seinem Arbeitspapier kritisiert. Er hat festgestellt, dass sich Hunderte von Petenten an ihn gewandt haben, weil die deutsche Justiz offensichtlich die Fehlhandlungen der Jugendämter nicht korrigiert hat.

Dies hat bereits der frühere Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Prof. Luzius Wildhaber, mit scharfen Worten kritisiert. Den Bürgern dieses Landes geht der Glaube an den Rechtsstaat verloren. Experten sprechen von Irrationalem Recht. Es entsteht ein Irritierendes Bild des Deutschen Rechtsstaates. Der unsägliche Fall Görgülü ist bis in die Vereinigten Staaten bekannt geworden. Selbst der Menschenrechtsrat der UNO befasst sich bereits mit dem Thema "Jugendamt".

Sind Sie am Ende gar stolz darauf, einer der Richter zu sein, bei denen Prof. Wildhaber Wissenslücken feststellt?

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Montag, 4. Mai 2009
 
Senatus legibus solutus - Kollegialrichter können straflos Recht beugen
Über ein degeneriertes "natürliches Recht", richterliche Willkür, Geheimjustiz, Gleichheit vor dem Gesetz und historische Parallelen
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 4/2009
Christoph Mandla
Dr. Christoph Mandla ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Wäre Jesus Christus in Deutschland geboren worden und hätte eine deutsche Maria ihn dann zur Adoption freigegeben, hätte wohl nur der Allmächtige selbst keine etwa 50 (in Worten: fünfzig!) Gerichtsentscheidungen aus sechs Instanzen und neun Jahre benötigt, um für seinen eingeborenen Sohn das Sorgerecht zu erhalten.

Fachlich fundiert und trotzdem unterhaltsam, ist der Aufsatz dennoch eine schonungslose Abrechnung mit dem "Rechtsbeugungsprivileg" der deutschen Justiz.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier.

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Donnerstag, 30. April 2009
 
Schadenersatz für Oma und Opa
Jahrelang kämpften sie darum, ihren Enkelsohn sehen zu dürfen. Weil die Verfahren an den Gerichten in Güstrow und Rostock zu lange dauerten, wurde den Eheleuten Adam nun Schadensersatz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochen. Zum ersten Mal haben damit Großeltern in einem Streit um das Umgangsrecht Entschädigungen bekommen.

Norddeutsche Neueste Nachrichten 29.04.2009
Christine Weber

Sie klagte sich von Güstrow bis nach Straßburg. Seit zehn Jahren kämpft Hiltrud Adam von der Rostocker Initiative "Väteraufbruch für Kinder" gemeinsam mit ihrem Mann und ihrem Sohn darum, ihren Enkelsohn regelmäßig sehen zu dürfen. Weil die Verfahren am Güstrower Amtsgericht und am Oberlandesgericht Rostock unangemessen lange dauerten, bekam die Familie Adam jetzt am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Schadenersatz zugesprochen: Die Bundesrepublik Deutschland muss den drei Klägern 7500 Euro zahlen.

Lesen Sie die vollständige Nachricht hier.

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